Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Maschinenbau Hammerau B"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 4.2

Vorgang

Zu diesem TOP ist der Investor und Grundeigentümer Herr Hubert Pichler sowie der Betreiber der Firma Herr Franz Pichler anwesend. Ebenso der beauftragte Objektplaner, Herr Jürgen Papadopoulos.

Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 14.05.2019 den Bebauungsplan Hammerau B mit Grünordnungsplan, der infolge der mit Planfeststellungsbeschluss vom 07.02.2019 genehmigten Verlegung und Verrohrung obsolet geworden ist, im Regelverfahren neu aufzustellen.

Es ist also bereits ein Bebauungsplan vorhanden, der grundsätzlich eine gewerbliche Nutzung zulässt. Aufgrund der in den vergangenen Jahren vorgenommenen Verlegung und Verrohrung des Hammerauer Mühlbaches ist dieser Bebauungsplan aber in Teilen nicht mehr vollziehbar. Außerdem ist der bestehende Bebauungsplan sehr kleingliedrig gehalten und enthält überproportional viele Erschließungsflächen, so dass eine Neuaufstellung sinnvoll und notwendig ist.

Im Rahmen der Neuaufstellung wird der bisherige Geltungsbereich überarbeitet und eine verträgliche und zeitgemäße Entwicklungsmöglichkeit geschaffen. 
Innerhalb des Geltungsbereichs des in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplans, wurden von einem Investor Grundstücke erworben. 
Um dem Planungswillen der Gemeinde gerecht zu werden, soll für das geplante Vorhaben ein vorhabenbezogener Bebauungsplan – abgekoppelt aus dem Regelverfahren nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB – durchgeführt werden. Der restliche, verbleibende Bebauungsplan wird als sog. Angebotsbebauungsplan weitergeführt.

Der Investor, der Grundstückseigentümer und der beauftragte Planer stellen anhand einer Präsentation eine Nutzung des Grundstücks in Form einer Hightech Produktionsstätte vor.

Da es sich um eine immissionsverträgliche Nutzung handelt, ist diese gut vorstellbar. Es entspricht auch in besonderem Maße den im Jahre 2019 im Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuss entwickelten strategischen Grundsätzen und Zielen für Gewerbeflächen in der Gemeinde Ainring. Demnach soll u.a. bevorzugt angestrebt werden die Ansiedlung von Unternehmen aus hochproduktiven und zukunftsfähigen Branchen. Maßstab sind Branchen und Unternehmen mit hoher Wertschöpfung (Arbeitsplätze, Umsatz und Steueraufkommen), sowie hochwertigen, qualifizierten Arbeitsplätzen. Beispiele sind: Hochwertige Produktionsbetriebe, IT, etc…

Dies trifft auf das vorgestellte Projekt zu, welches in drei Bauabschnitten verwirklicht werden soll und im Endausbau etwa 70 Arbeitsplätze bietet. Es handelt sich um einen hochtechnisierten Produktionsbetrieb, eine Hightechfertigung. Im ersten Bauabschnitt wird eine ca. 3.000 m² große Produktionshalle für einen Maschinenbau auf höchstem Niveau errichtet.

Auch dieses Projekt soll nach Vorgabe als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Der Gesamtbebauungsplan hat die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchlaufen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist für die kommende Sitzung des Bauausschusses am 06.02.2024 vorgesehen.
Nun soll für das vorliegende Projekt der Bereich, der für den Produktionsbetrieb vorgesehen ist vom bereits laufenden Bebauungsplanneuaufstellungsverfahren „Hammerau B“ abgetrennt und als eigenständiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Maschinenbau Hammerau B“ weitergeführt werden. Der Umgriff dieses abzutrennenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus folgendem Planausschnitt ersichtlich:



Für das Planungsverfahren wurde seitens der Verwaltung ein Angebot des bereits mit dem Regelverfahren Hammerau B beauftragten Planungsbüro eingeholt.
Eine Abstimmung mit dem Investor erfolgte bereits im Vorfeld, da dieser mit der Gemeinde Ainring eine Kostenübernahmeerklärung abgeschlossen hat.

Beratung

GR Sven Kluba fragt nach, wie viele Mitarbeiter nach der ersten Baustufe beschäftigt sind. Nach der ersten Baustufe werden ca. 25-30 Mitarbeiter beschäftigt sein. Im Endzustand werden 80 Personen beschäftigt sein. GR Nowak erkundigt sich nach den roten Pfeilen auf dem Plan. Diese signalisieren die An- und Abfahrt der Zulieferer. Weiterhin möchte er wissen, die Kunden der   Produkte aus einer Branche kommen. Es wird geantwortet, dass die Produkte branchenunabhängig sind. GR Christian Stehböck möchte wissen, ob es schon garantierte Abnehmer gibt. Ja, es gibt bereits Abnehmer für die Produkte gibt. Allerdings können aufgrund von Geheimhaltungsvereinbarungen keine Namen genannt werden. Schwieriger wird es das Personal zu bekommen. GR Dr. Friedhelm Schneider fragt, ob es vergleichbare Firmen in der Region gibt und ob Energie zugekauft werden muss. Vergleichbare Firmen gibt es keine. Trotz Energierückgewinnung, Solaranlage und Trafo wird Energie zugekauft werden müssen. Zweite Bürgermeisterin Rosemarie Bernauer erkundigt sich nach den Berufen der gesuchten Mitarbeiter. Es werden Programmierer, Zerspannungstechniker, ITler und Bürokaufleute gesucht. Der Firmensitz wird in der Gemeinde Ainring sein. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Ansiedlung der Maschinenbaufirma zu. Der Bereich, der für den Produktionsbetrieb vorgesehen ist, wird vom bereits laufenden Bebauungsplanneuaufstellungsverfahren „Hammerau B“ abgetrennt und als eigenständiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Maschinenbau Hammerau B“ weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:32 Uhr