Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbegehrens zum Thema "Reha-Klinik Reiter Alm"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 6

Vorgang

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022 wurde -bei jeweils vier Gegenstimmen- folgendes beschlossen:
  1. Beschluss-Nr. 141/2022
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Inhalt der Änderung der Sondergebietsbezeichnung von „SO Erholungs- und Kongresszentrum“ in ein „SO Gesundheit und Erholung“.
  1. Beschluss-Nr. 142/2022
Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „REHA-Klinik Reiter Alm“.

Weitere formelle Verfahrensschritte wurden noch nicht eingeleitet.

Am 01.02.2024 wurde beim Ersten Bürgermeister Martin Öttl ein Ordner mit 1536 Unterschriften für einen Bürgerantrag abgegeben. Der Bürgerantrag verfolgt -zusammengefasst dargestellt- das Ziel, das Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer psychosomatischen Reha-Klinik auf der Reiter Alm sofort einzustellen.

In der Sitzung am 14.05.2024 hat der Gemeinderat den Bürgerantrag behandelt und mehrheitlich nicht zugestimmt, gleichzeitig aber beschlossen, in einer der nächsten Sitzungsrunden ein Ratsbegehren „Reha-Klinik Reiter Alm“ auf die Tagesordnung zu setzen und darüber zu beschließen.

In der Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2024 hat der Gemeinderat eine Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) beschlossen, welche zwischenzeitlich in Kraft getreten ist. Auf deren Basis kann nun über das Ratsbegehren beraten und beschlossen werden.

Der Gemeinderat kann gemäß Art. 18a Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) beschließen, dass über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (sog. Ratsbegehren). Die Frage, ob die Gemeinde Ainring im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Reiter Alm eine Reha-Klinik ermöglicht, gehört zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Als Tag des Bürgerentscheids wird gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 der gemeindlichen Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) ein Sonntag festgesetzt.

Der Gemeinderat entscheidet zugleich über die Gestaltung des Stimmzettels, § 22 Abs. 1 Satz 2 BBS. Der Stimmzettel enthält nur die Fragestellung des Bürgerentscheids, § 22 Abs. 2 BBS. Gleichzeitig mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger über Gegenstand und Durchführung des Bürgerentscheids schriftlich unterrichtet. 

In der kommenden Ausgabe der Gemeindezeitung werden die Bürgerinnen und Bürger grundsätzliche Informationen zu einem Bürgerentscheid erhalten und zudem Informationen über die Entscheidungsgründe des Gemeinderates unter Einbeziehung des Vorhabenträgers und Grundeigentümers und in gleichen Umfang die Auffassung der vertretungsberechtigten Personen der Bürgerinitiative zum Bürgerantrag „Reha-Klinik Reiter Alm“. In der Gemeindezeitung werden auch Informationen veröffentlicht, wo sich die Bürgerinnen und Bürger über den Sachverhalt informieren können. Dazu ist insbesondere vorgesehen, sämtliche vorliegenden Unterlagen wie Planentwürfe, Begründung, Umweltbericht und Gutachten zur Einsichtnahme auf der gemeindlichen Homepage bereitzustellen.

Bei dem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 v. H. der derzeit ca. 7.800 Stimmberechtigten der Gemeinde Ainring beträgt.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Tag des Bürgerentscheids Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde Ainring mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht durch strafgerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Verwaltung hat zwei Alternativen der Fragestellung entworfen:

  1. Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Ainring sämtliche Planungen, welche die Errichtung einer psychosomatischen Reha-Klinik auf der Reiter Alm am Högl ermöglicht, stoppt?
  2. Sind Sie dafür, dass auf der Reiter Alm am Högl eine psychosomatische Reha-Klinik gebaut wird?


Am 17. Juli 2024 fand ein Abstimmungsgespräch insbesondere zur Fragestellung im Bürgerentscheid bei der Rechtsaufsichtsbehörde statt mit folgendem Ergebnis:

Die von der Verwaltung ausgearbeitete Variante der Fragestellung a) ist nicht möglich, da derjenige, der den Bürgerentscheid initiiert -vorliegend der Gemeinderat- die Frage so stellen muss, dass sie mit „Ja“ beantwortet werden kann. Die gestellte Frage wäre gut, ist aber nur möglich, wenn ein Bürgerbegehren initiiert worden wäre.

Die von der Verwaltung ausgearbeitete Variante der Fragestellung b) ist problematisch dahingehend, dass die Bürger nicht letztgültig entscheiden können, ob die Klinik gebaut wird, denn sie können lediglich entscheiden, ob ein -ergebnisoffenes- Verfahren durchgeführt werden soll. Ein möglicher Bebauungsplan könnte theoretisch auch im Verfahren scheitern. Insofern wäre vorliegend die Klarheit, über was entschieden wird, problematisch.

Letztlich wurde eine mit der Bürgerinitiative, der Rechtsaufsicht und der Gemeinde abgestimmte Fragestellung gefunden:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde sämtliche Planungen für eine psychosomatische Rehaklinik auf der Reiter Alm am Högl weiterführt?“

Beratung

GR Sven Kluba findet die Fragestellung gut. Er fragt konkret nach, ein möglicher später Satzungsbeschluss mit vom Ratsbegehren erfasst ist oder ob ein neues Bürgerbegehren gestartet werden kann. Das wäre theoretisch denkbar, aber die Wartefrist beträgt bei einem unveränderten Sachverhalt 1 Jahr. GR Sven Kluba fragt nach, ob der Satzungsbeschluss ein anderer Sachverhalt wäre. Diese Frage konnte nicht beantwortet werden. GR Bernhard Dusch findet die Vorgehensweise für alle gut. Konkret fragt er nach, was passiert, wenn eine Seite nichts in der Gemeindezeitung veröffentlichen will. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass es schade wäre, aber man kann die Parteien nicht dazu zwingen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der Gemeinderat leitet über die Angelegenheit „psychosomatische Reha-Klinik Reiter Alm“ ein Ratsbegehren ein. Als Termin für den Bürgerentscheid wird der 20. Oktober 2024 festgelegt.
  2. Die Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde sämtliche Planungen für eine psychosomatische Rehaklinik auf der Reiter Alm am Högl weiterführt?“
  1. Zum Abstimmungsleiter wird der Erste Bürgermeister Martin Öttl berufen. 
  2. Die Information an die Bürgerinnen und Bürger erfolgt über die Gemeindezeitung, 2 Seiten BI und 2 Seiten Gemeinde unter Einbeziehung der Firma Brüderl und Grundeigentümer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.12.2024 12:20 Uhr