In der Bürgerversammlung am 23. Oktober 2024 beantragt Herr Herbert Meigel, die gemeindliche Stellplatzsatzung zu überprüfen. Seiner Meinung nach sollte der Stellplatzschlüssel auf 2,5 pro Wohneinheit erhöht werden.
Die aktuell geltende Stellplatzsatzung der Gemeinde Ainring ist im Mai 2014 in Kraft getreten. Grundsätzlich hat sich die Satzung bewährt.
Eine Erhöhung des Stellplatzschlüssels birgt die Gefahr, dass sinnvolle Nachverdichtungen am Stellplatznachweis scheitern. In diesem Zusammenhang darf an einen kürzlich im Bauausschuss diskutierten Fall in der Goethestraße erinnert werden. Hier konnte der Stallplatznachweis für eine dritte Wohneinheit nicht erbracht werden, obwohl die Baukörperkubatur an sich unproblematisch gewesen wäre. Das Vorhaben ist gescheitert.
Dabei ist der Bedarf an weiteren Wohnungen nach wie vor enorm hoch.
In jüngeren Nachverdichtungsbebauungsplänen hat der Bauausschuss daher schon zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, den Stellplatznachweis zu erbringen. Hierzu wurden Regelungen aufgenommen, um z.B. Grenzgaragen als Duplexgaragen ausführen zu können und die Stellplätze vor den Garagen werden rechtlich als Stellplatz anerkannt.
Die Verwaltung hat die Stellplatzsatzung der Gemeinde Ainring und der umliegenden Gemeinden analysiert. Tendenziell fordert die Gemeinde Ainring eher im oberen Bereich. Jedenfalls geht keine einzige der umliegenden Gemeinden (Freilassing, Bad Reichenhall, Piding, Anger, Teisendorf, Saaldorf-Surheim, Laufen) über einen Schlüssel von 2 Stellplätzen pro Wohneinheit.
Insoweit empfiehlt die Verwaltung, die Stellplatzsatzung nicht zu ändern.
Es gibt noch einen weiteren Aspekt, warum gerade jetzt die Satzung nicht geändert werden sollte. Aufgrund von Mitteilungen unserer Verbände zur Anhörung geplanter Gesetzesänderungen zum Bürokratieabbau sind explizit auch die Stellplatzsatzungen betroffen. Ob diese Gesetzesentwürfe zum Bürokratieabbau letztlich in eine neue Rechtslage münden kann noch nicht sicher abschätzt werden. Allerdings ist folgendes vorgesehen, was komplett in eine andere Richtung geht als der vorliegende Antrag.
In der neuen Garagen- und Stellplatzverordnung wäre künftig nur noch 1 Stellplatz pro Wohneinheit gefordert.
Eine Stellplatzsatzung, wie derzeit in der Gemeinde Ainring vorhanden würde nur fortgelten, wenn sie die in der Garagen- und Stellplatzverordnung festgelegten Höchstzahlen nicht überschreitet. Im Übrigen würden diese Satzungen außer Kraft gesetzt.