1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS); Kalkulation und Anpassung der Wassergebühren ab 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Die Wassergebühren wurden zuletzt im Dezember 2022 kalkuliert (zweijähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde in 2024 wieder die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen.
Aus der Nachkalkulation für die Jahre 2022 bis einschl. 2024 ergibt sich insgesamt eine Überdeckung von 37.214 €:
Die aufgelaufene Überdeckung i. H. v. 37.214 € ist in die neue Kalkulation für die Jahre 2025 und 2026 eingeflossen.
Getätigte sowie künftig geplante Investitionen in das Trinkwassernetz und die damit steigenden kalkulatorischen Kosten, steigende Personalkosten und eine geringere Überdeckung der Vorjahre tragen dazu bei, dass die Gebühr angehoben werden muss.
Trotz der stark gestiegenen Zinsen und der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2025 und 2026 einbezogen. Dies ist mit den niedrigen, durchschnittlichen Realzinsen aller Darlehen im Bereich Wasserversorgung zu begründen.
Da die Grundgebühr in der aktuellen Vorauskalkulation rund 25% der veranschlagten Gebühreneinnahmen beträgt, soll diese zur Entlastung der Privathaushalte mit geringem Verbrauch beibehalten und lediglich die Verbrauchsgebühr angehoben werden.
Die Werkleitung schlägt daher vor,
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Dauerdurchfluss (Q3)
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Nenndurchfluss (Qn)
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bis
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4 m³/h
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2,5 m³/h
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13,00 € / Monat
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bis
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10 m³/h
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6 m³/h
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20,00 € / Monat
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bis
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16 m³/h
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10 m³/h
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30,00 € / Monat
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bis
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25 m³/h
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15 m³/h
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45,00 € / Monat
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bis
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40 m³/h
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25 m³/h
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60,00 € / Monat
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bis
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63 m³/h
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40 m³/h
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100,00 € / Monat
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bis
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100 m³/h
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60 m³/h
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140,00 € / Monat
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- die Verbrauchsgebühr auf 2,07 €/m³ als Mischpreis aus 2,04 €/m³ für 2025 und 2,10 €/m³ für 2026 zu erhöhen
die Grundgebühr für einen Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler bei unverändert 20 €/Monat zu belassen und
das Bauwasser auf 2,70 €/m³ zu erhöhen
Beratung
GR Sven Kluba erkundigt sich nach der Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes. Es wird mitgeteilt, dass dieser 2,5% beträgt. GR Franz Wimmer sieht als Kostentreiber für den Wasserbau den Leitungsbau. Er fragt nach, ob es nicht günstiger wäre, den Leitungsbau selber durchzuführen oder ob es noch andere Möglichkeiten gibt, um zu sparen. Werkleiter Herbert Thalbauer erklärt, dass das eigene Personal schon günstiger ist, aber das Personal ist mit genügend Aufgaben beschäftigt. Kleinere Leitungsbauarbeiten werden mit eigenem Personal erledigt. Große Maßnahmen oder ganze Straßenzüge können nicht bewerkstelligt werden. Der Leitungsbau wird auf 30 Jahre abgeschrieben und das wird natürlich in der Kalkulation berücksichtigt. Ein Hauptproblem bleibt der geringe Wasserverkauf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis und beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) in der Fassung vom 10.12.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.01.2025 13:24 Uhr