Neuaufstellung des Bebauungsplanes Hammerau B, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Hammerau B“ mit Begründung und integrierten Grünordnungsplan, lag in der Zeit vom 22. November bis 22. Dezember gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 34 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit eine.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Das beauftragte Planungsbüro Logoverde, Herr Hilger, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.

Beratung

GR Kluba fragt bzgl. der zu erwartenden Verkehrsentwicklung in Hammerau nach. Insbesondere die Situation an der Einmündung Sägewerkstraße / B 20, wo es bereits jetzt sehr schwierig sei gefahrlos ein- und auszufahren. Inwieweit dies beim Be-Planverfahren Berücksichtigung findet. Bgm. Öttl erläutert, dass das Problem bekannt ist, aber nicht im Bauleitplanverfahren gelöst werden kann. Er ist jedoch im Kontakt mit dem StBA TS. Erst kürzlich fand eine Besprechung statt wo auch diese Problematik besprochen wurde. Er hält die Errichtung eines Kreisverkehrs für zielführend und wird dies nachdrücklich weiterverfolgen.
GR Wimmer erkundigt sich nach den nötigen Ausgleichsflächen. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass dies über eine Ausgleichflächenbilanzierung erfasst und geregelt wird. Diese Ausgleichsflächenbilanzierung wird derzeit final mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Weiter erkundigt sich GR Wimmer nach der der Abwasserbeseitigung, ob es hier schon Planungen gebe und ob die Beseitigung im Freispiegel möglich sei.  Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass das gemeindliche Tiefbauamt bereits Planungen erstellt, die Abwasserbeseitigung kann im Freispiegel erfolgen, Pumpwerke sind nicht nötig.
GR Ramstetter erkundigt sich nach dem privaten Einwender, ihm dürfe für seine PV-Anlage kein Nachteil entstehen. Bauamtsleiter Fuchs berichtet, dass sich bereits eine einvernehmliche Lösung abzeichnet.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2024 15:25 Uhr