Billigungsbeschluss für den verbleibenden Teil des Bebauungsplanes "Hammerau B" mit Auftrag an die Verwaltung, die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 3.3

Vorgang

Auf den vorhergehenden Beschluss und den Beschluss des Gemeinderates vom 23.01.2024 wird Bezug genommen.
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 23.01.2024 die Abtrennung des eigenständigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Maschinenbau Hammerau B“ aus dem bereits laufenden Bebauungsplanaufstellungsverfahren Hammerau B.

Die vorliegenden Planunterlagen für den (nach Abtrennung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Maschinenbau Hammerau B“) verbleibenden Angebotsbebauungsplan „Hammerau B“ sollen nunmehr in die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB geführt werden. Ebenso wird den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

Beschluss

Der Bauausschuss billigt die vorliegende Planung des Bebauungsplans „Hammerau B“. Die Verwaltung wird beauftragt die Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2024 15:25 Uhr