Wals-Siezenheim - Bekanntgabe UVP-Verfahren „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“ der Kaindl Energy GmbH; Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 5.1

Vorgang

Die Gemeindeverwaltung hat dem Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land vom 17. Dezember 2024 entnommen, dass ein UVP-Verfahren „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“ der Kaindl Energy GmbH eingeleitet wurde. Es erfolgt eine Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben gemäß § 59 UVPG. 

Gegenstand des Antrages
Die Kaindl Energy GmbH hat bei der Salzburger Landesregierung (UVP-Behörde) die Genehmigung gemäß §§ 5 und 17 UVP-G für das Vorhaben „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“ beantragt.

Wesentliche Beschreibung des Vorhabens
Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Werksgelände des Betriebsstandortes der M. Kaindl GmbH, in Wals-Siezenheim, die Errichtung einer „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“. Die eigentliche Kraftwerkstechnik und die Rohstoffannahme, -vorbereitung und -lagerung werden räumlich etwa 500 m voneinander entfernt realisiert. Ein aus drei Transportbändern bestehendes Rohrgurtfördersystem verbindet die Brennstoffannahme- und vorbereitungshalle bzw. die angrenzenden Hochsilos mit der KWK-Anlage, die im äußersten Nordwesten des Produktionsstandortes zwischen der Kaindlstraße und der Gleisanlage errichtet werden soll. Das Gesamtvorhaben besteht im Wesentlichen aus den folgenden Maßnahmen:
• der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage),
• einer neuen Brennstoffannahme- und -aufbereitungshalle,
• einer neueren Annahmetechnik im Westteil der bestehenden Sägespäne Halle,
• 6 Hochsilos zur Lagerung von Brennstoffen und stofflich genutzten Holzströmen,
• eines ca. 500 m langes Fördersystems zwischen den Lagersilos und der KWK-Anlage,
• einer Fortführung des Fördersystems bis zu den Hackschnitzelsilos des Bestandswerkes,
• der Integration des KWK-Kühlsystems in den Werksbestand,
• einem neuen Grundwasserbrunnen zur Wasserversorgung der KWK-Anlage,
• der Erweiterung des bestehenden Umspannwerkes
• sowie dem Zwischenbau zwischen der Energiezentrale und dessen Brennstoffannahmehalle.
In der KWK-Anlage sollen maximal 1.000 Tonnen pro Tag bzw. 350.000 Tonnen pro Jahr an Brennstoffen verfeuert werden.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme (Auflage- und Einwendungsfrist)
Der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen samt Umweltverträglichkeitserklärung liegen von
16.12.2024 bis einschließlich 10.02.2025
an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Online: Die Unterlagen in elektronischer Form können im Internet und folgender Adresse heruntergeladen werden:
https://service.salzburg.gv.at/sendy/download?key=66mNP48rsDLUqxd68tx4qZXkkXVn7bx1
In die Unterlagen in analoger Form (Papier) kann bei folgenden Amtsstellen entsprechend der jeweils gültigen Amtszeiten
Einsicht (Ort und Zeit sind dort zu erfragen) genommen werden:
Gemeinde Wals-Siezenheim, Hauptstraße 17, A-5071 Wals-Siezenheim
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5, Michael-Pacher Str. 36, 5020 Salzburg, Zimmer 4097, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Voranmeldung unter 0662/8042-3455 bzw. 4377.

Darüber hinaus werden gemäß § 9 Abs 4 UVP-G der Genehmigungsantrag, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung im Internet unter https://service.salzburg.gv.at/pub/list/bekanntmachung bereitgestellt.

Jedermann kann gemäß § 9 Abs 5 UVP-G innerhalb der oben gennannten Auflagefrist zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung eine schriftliche Stellungnahme an die UVP-Behörde abgeben.

Seitens der Gemeinde Ainring ist eine Stellungnahme nicht veranlasst. 
Die grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen wurden in der den Unterlagen beiliegenden Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) in Kapitel 8.8.1 untersucht, da die Ausbreitungsrechnungen der Luftschadstoffe gezeigt haben, dass die Abgasfahne bis über die Staatsgrenze hinausreicht. Da Freilassing (Anmerkung: nicht Ainring) sich im Einflussbereich einer der beiden Hauptwindrichtungen befindet, wurden dort mögliche Auswirkungen in Hinblick auf Luftverschmutzungen untersucht mit dem Ergebnis, dass schon dort die Änderungen als irrelevant beurteilt bzw. in der Gesamtbelastung die Grenz- bzw. Richtwerte sicher eingehalten werden.

Beratung:

GR Franz Wimmer fehlen Informationen zur Wärmeleistung und dazu, was genau verheizt wird. Bauamtsleiter Thomas Fuchs liest aus der UVP Auszüge aus der Auflistung der Stoffe vor, die verbrannt werden. BGM Martin Öttl nennt eine Feuerleistung von 150 Megawatt. GR Franz Wimmer erklärt, dass der Wind auch immer wieder dreht. GR Sven Kluba erkundigt sich, ob man sich mit der Nachbargemeinde auf österreichischer Seite schon ausgetauscht hat. Laut BGM Öttl ist dies nicht geschehen. Allerdings wird wohl Freilassing eine Stellungnahme abgeben. Man kann sich eventuell an deren Stellungnahme anschließen. GR Josef Ramstetter hat sich eineinhalb Stunden in die UVP eingelesen und fühlt sich wie beim Lesen der Packungsbeilage eines Medikaments. Bezüglich Wasser, Luft und Boden sind viele Auswirkungen möglich, auch wenn angeblich nichts passieren soll. Die Gemeinde Ainring befindet sich nur in 1,1 Kilometern Entfernung.

Beschluss

Kein Beschluss. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2025 12:09 Uhr