Neuerlass der Satzung über die Erschließungsbeiträge (EBS) - Anpassungen an aktuelle Rechtslage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2025
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Verwaltung wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband angeraten, die Satzung über die Erschließungsbeiträge in einigen Punkten zu ändern und an die aktuelle Rechtslage anzupassen.
Die Satzung wurde insgesamt nach dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages überarbeitet. Demzufolge sind etliche Anpassungen mit redaktionellem Charakter vorgenommen und die Satzung dem neuesten Rechtsstand angepasst worden. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung keine Änderungssatzung, sondern die Erschließungsbeitragssatzung insgesamt komplett neu zu erlassen. Damit sind eine bessere Lesbarkeit und Übersichtlichkeit gewährleistet.
Die wesentlichen Änderungspunkte sind:
- Angabe der derzeit gültigen Rechtsgrundlage
Klarstellungen hinsichtlich des Entstehens der Beitragspflicht, Beitragspflichtiger und Fälligkeit
Klarstellungen zur Unwirksamkeit von Ablöseverträgen
Klare Definition Vollgeschosse, der Breite von Wendehämmern und der Grundstücksfläche
Aufnahme der Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wegen Eingriffs beitragsfähiger Maßnahmen in Natur und Landschaft in den Erschließungsaufwand,
Aufnahme des neuen Gebietstyps „dörfliches Wohnen“
Diverse redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erschließungsbeiträge in der Fassung vom 01.03.2025. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 01.01.2014 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2025 08:14 Uhr