Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.03.2025 ö beschließend 5.3

Vorgang

Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO hat der Gemeinderat bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung festzustellen und die Entlastung zu beschließen. 

Nach dem der Jahresabschluss 2023 durch den Abschlussprüfer geprüft und vom Gemeinderat festgestellt ist, kann die Entlastung erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Jahresabschluss 2023 die Entlastung der Werkleitung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 08:12 Uhr