Seit Jahrzehnten existiert tatsächlich eine vom öffentlichen Verkehr genutzte Verbindungsstraße Saalachau-Hagenau. Der Anfangspunkt ist im Ortsteil Saalachau, in etwa auf Höhe des Anwesens Saalachau 80. Von dort zweigt die Straße nach Osten ab, führt über zwei Brückenbauwerke über den Hammerauer Mühlbach. Etwas südlich der Anwesen Hagenau 1 bis 3 knickt die Straße nach Norden ab und führt in weiterer Folge bis zur Bundesstraße 20 im Bereich der sogenannten „Hagenauer Kurve“.
Die Straße steht in Teilbereichen im Eigentum der Gemeinde, wenn auch nicht in ausreichender Breite. In Teilen aber liegt die Straße auf Grundstücken, die sich nicht im Eigentum der Gemeinde befinden. Die Straße ist nur zum Teil straßenrechtlich gewidmet. In großen Teilen, vor allem im südöstlichen Bereich, handelt es sich um eine tatsächlich öffentliche Straße, die rechtlich bislang nicht gesichert ist. Die Straße hat aber eine bedeutende Erschließungs- und Verbindungsfunktion für den Ortsteil Saalachau mit einer Vielzahl von Einwohnern und rund 70 wohnbaulichen Anwesen, einem Wasserkraftwerk und noch etlichen unbebauten Grundstücken.
Die Leistungsfähigkeit der alternativen Zufahrten ist nicht ausreichend.
Von Süden her über den sog. „Walser Weg“ ist aufgrund der geringen Breite der Straße (öffentlicher Grund etwa 4 m) ein Begegnungsverkehr von Pkw-Pkw nur schwer, ein Begegnungsverkehr Pkw-Lkw nicht möglich.
Von Norden her führt die Straße durch das Dorf Feldkirchen. Hier gibt es zwei Brücken über den Hammerauer Mühlbach und den Hammerauer Graben mit Gewichtsbeschränkungen. Außerdem ist eine Engstelle am Dorfplatz vorhanden mit teilweise nur 3 m Straßenbreite.
Um die vorhandene Straße planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes erforderlich.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist aus untenstehendem Kartenausschnitt ersichtlich:
Betroffen sind folgende Flurnummern jeweils der Gemarkung Ainring:
1739/23 (Tf.), 1739/26 (Tf.), 1739/28 (Tf.), 1739/30 (Tf.), 1739/33 (Tf.), 1739/34 (Tf.), 1739/36 (Tf.), 1739/40 (Tf.), 1739/84 (Tf.), 1739/85 (Tf.), 1739/96 (Tf.), 1739/99 (Tf.), 1739/103, 1739/114 (Tf.), 1739/116 (Tf.), 1739/120 (Tf.), 1790/01 (Tf.), 1804 (Tf.), 1803/3, 1803/5.