Ortsrecht; Änderung der Satzung für gemeindliche Ehrungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2021
Beratungsreihenfolge
Vorgang
GR Bernhard Dusch machte in einer der vergangenen Sitzung darauf aufmerksam, dass in der Satzung für gemeindliche Ehrungen in § 4 Abs. 2 die Gemeinderäte nach 12 Jahren mit einer Ehrenamtsmedaille ausgezeichnet werden können. Da dies in der Vergangenheit nicht erfolgte, kann der Passus gestrichen werden.
Die Verleihung der Ehrenamtsmedaille an ein Gemeinderatsmitglied kann nur auf Vorschlag (§ 4 Abs. 4) und entsprechenden Beschlüssen in den Gremien erfolgen. Dies ist bei allen Ehrungen so zu handhaben. Bisher wurde von dem Vorschlagsrecht noch kein Gebrauch gemacht, was aber nicht zwingend eine Entfernung des Passus notwendig macht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Passus für die Ehrung der Gemeinderäte mit der Ehrenamtsmedaille in § 4 Abs. 2 der Satzung für gemeindliche Ehrungen gestrichen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.10.2021 11:40 Uhr