Vorstellung Planung Straße Ulrichshögl, Plangenehmigung und Baubeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 3

Vorgang

Die Gemeinde Ainring versucht seit mehreren Jahren, die unmittelbar südlich vor dem denkmalgeschützten Anwesen Ulrichshögl 16 verlaufende Zufahrt zu den Anwesen Ulrichshögl 17 und 19 neu zu regeln.

Der hier zur Verfügung stehende öffentliche Straßengrund hat für heutige Verhältnisse keine ausreichende Breite. Es stehen nur ca. 2,6-2,7 m zur Verfügung und die Straße durfte in den letzten Jahren nicht über diese Breite hinaus saniert werden. 
Zusätzlicher Grunderwerb an der jetzigen Stelle ist nicht möglich, da das unter Denkmalschutz stehende Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden soll.

Nun ist es gelungen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den 3 Parteien zu erzielen:
Die südlich des Anwesens Ulrichshögl 16 vorhandene, nur noch bruchstückhaft asphaltierte  Gemeindestraße soll zukünftig entfallen und es soll eine neue Straßenanbindung hergestellt werden. 
Die entsprechenden Verhandlungen wurden vom Bürgermeister Martin Öttl geführt.

Im Zuge der Maßnahme soll eine neue Gemeindestraße nördlich und westlich um das Anwesen Hausnummer 16 herumgeführt werden.
Die neue Trasse führt die ersten Meter über eine bestehende Forststraße, dann an der westlichen Grundstücksgrenze von Flurnummern 1058 in südlicher Richtung, westseitig an dem Gebäude Haus Nummer 16 vorbei und schließt nach ca. 110 m wieder an die bestehende Gemeindestraße an.
Der Ausbau erfolgt bis zum Ende des jetzigen Gemeindegrundes am Beginn des Hofplatzes Hausnummer 17 bei Station 0 + 143.

Der Ausbau erfolgt durchgängig mit einer Breite von 4,0 m. Die Befestigung erfolgt mit einer 3 m breiten Tragdeckschicht mit einer Stärke von 10 cm und beidseitigem Bindekies-Bankett von 0,5 m.
Im Zuge der Planung wurde ein Baugrundgutachten beauftragt. Es wurden relativ ungünstige Bodenverhältnisse angetroffen:

Der bestehende Asphaltbelag ist teilweise PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) belastet und ist speziell zu entsorgen.

Der teilweise vorhandene Kieskoffer und die im Gelände angetroffene Auffüllung ist gemäß den chemischen Analyseergebnissen der Verwertungs-/Einbauklasse Z1.1 zuzuordnen.

Der vorhandene Asphalt sowie der Aushub wird nach den einzelnen Schichten getrennt ausgehoben und auf der ehemaligen Kläranlage der Gemeinde Ainring in verschiedenen Haufenwerken zwischengelagert und zur Entsorgung erneut beprobt. Die Kosten der Entsorgung sind in der Kostenschätzung noch nicht beinhaltet!


Laut Bodengutachten ist im Bereich der jetzigen Grünfläche die Straße auf einem zusätzlichen Bodenersatzkörper (D> 0,4 m) zu gründen. Zusätzlich ist ein Geotextil vorzusehen.

Aufgrund des bindigen Baugrundes ist mit einem zeitweisen Aufstau von Sickerwasser bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Deshalb wird auf der gesamten Länge eine einseitige Entwässerung des Unterplanums mit einem Sickerstrang mit einer Rohrleitung DN 100 mm verlegt und an bestehende bzw. neu zu errichtende Regenwasser-Kanalschächte angeschlossen.
Durch das vorhandene Geländerelief nord- und westseitig der Gebäude läuft bei Starkregenereignissen Oberflächenwasser Richtung Osten und Süden ab. Deshalb wird zusätzlich ca. ab Station 0 + 100 eine Straßen-/Oberflächenentwässerung errichtet, die ab dem Bauende in südlicher Richtung noch ca. 35 m weiter an eine bereits bestehende Regenwasserleitung angeschlossen werden muss. Hierzu wird auf die bestehende Entwässerungsleitung ein Kontrollschacht aufgesetzt. Mit diesem Leitungssystem wird auch das anfallende Sickerwasser entsorgt.

Auf die gesamte Länge wird auf dem Unterplanum/Geotextil ein Speedpipe Rohr 24 × 10 als Glasfaser Vorbereitung verlegt.

Die Gemeindewerke ändern/erneuern im Zuge des Neubaus die Erschließung der Anwesen mit Trinkwasser.

Die Reste des bestehenden Asphaltsbelages in der alten Zufahrt sind auf Wunsch der Anlieger auszubauen. Bis auf ein ca. 20 m langes Teilstück bleibt der Unterbau bestehen. Dieses Teilstück wird einschließlich Unterbau zurückgebaut und abschließend begrünt.

Im Zuge der Maßnahme plant der Anlieger von Haus Nummer 17 seinen Hofplatz auf eigene Kosten neu asphaltieren zu lassen.

Aufgrund der notwendigen Fahr - Radien der neuen Straße auf der Nordseite des Anwesens Hs. Nr. 16 kann der bestehende Nussbaum im Anschlussbereich an die bestehende Forststraße nicht erhalten werden. Dieser wird an anderer Stelle in Absprache mit den Grundeigentümern ersetzt.

Für den Bereich Ulrichshögl existiert seit Februar 1956 eine Landschaftsschutzgebiets - Verordnung.
Gemäß §6 dieser Verordnung ist für Baumaßnahmen eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Die Maßnahme wurde vorab bereits mit dem zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt, Herrn Florian Marchner, abgestimmt und am 23.08.21 der Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt.
Durch den Wegfall der bestehenden Zufahrt ergeben sich nahezu keine Änderungen beim Versiegelungsgrad!

Es ist geplant, die Maßnahme sofort beschränkt auszuschreiben und in der Sitzungsrunde im Oktober 2021 zu vergeben.
Als Baufenster wäre geplant: November 2021 bis Mai 2022.

Beratung:
GR Wimmer dankt Herrn Bgm. Öttl für die Realisierung dieser Maßnahme nach jahrelangen Bemühungen. Er fragt weiter nach, wie es sich mit den Grundflächen der alten Straße verhält. Hierzu erläutert Thomas Läpple, dass der Grund an die Eigentümer geht, und die alte Wegefläche komplett ausgebaut wird.
GR Kluba fragt nach, wie es jetzt endlich zu einer Einigung gekommen ist. Bgm. Öttl klärt das Gremium auf und erläutert, dass der Eigentümer auch Flächen im Bereich des geplanten Radweges nach Vachenlueg hat.

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt die vorgestellte Planung und beschließt den Ausbau.
Die Maßnahme soll, wie vorgeschlagen, beschränkt ausgeschrieben werden.
Mit dem vorgeschlagenen Baufenster besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:35 Uhr