Beschreibung des Vorhabens:
Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die Zulässigkeit der Errichtung einer Maschinen- und Gerätehütte mit den Maßen von ca. 12,00 m x 7,00 m in Winkeln 1 geklärt werden.
Die Maschinenhütte ist für die Unterbringung diverser Maschinen und Geräte für die Bewirtschaftung von ca. 5 ha Wald und Wiese notwendig.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich, außerhalb der Außenbereichssatzung Winkeln und muss demnach gem. § 35 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen:
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Der Bedarf wurde anhand der zu bewirtschaftenden Waldgrundstücke und anhand der vorhandenen Maschinen aufgezeigt.