Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Mitterfelden Mitte" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mitterfelden – Mitte“ lag in der Zeit vom 17. August bis zum 21. September im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen (siehe Abwägungstabelle Be-Plan „ Mitterfelden Mitte“).

Beratung

GR Kluba äußert Verständnis für die Einwendung der Anlieger des Rosenweges. Grundsätzlich hält er die Idee dieser Nachverdichtung für sehr gut, jedoch erscheint ihm die mögliche Bebauung als zu massiv. Er hält eine 3-geschossige Festsetzung für ausreichend.

GR Stehböck fragt nach der Höhe des Zwischenbaus. Bgm. Öttl erläutert, dieser sei 3-geschossig geplant und deutlich schmäler.
Bauamtsleiter Fuchs ergänzt, dass bei einer 3-geschossigkeit das Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich tragbar sei. Die Höhenentwicklung ist sauber hergeleitet, er verweist auf das bestehende 5-geschossige Gebäude. Daher hält er diese Abstufung auf 4-geschossig mit Flachdach statt Satteldach für vertretbar.

GR Wimmer fühlt sich „hin- und hergerissen“ und äußert Verständnis für die Anwohner und betont jedoch deutlich die Notwendigkeit das „betreute Wohnen“ umzusetzen. Er fragt nach, ob bei 3-geschossigkeit das Vorhaben unwirtschaftlich sei. Dies bestätigt Bgm. Öttl.  

Im Zuge der Beratung zur privaten Einwendung von Anwohnern des Rosenweges bzgl. der geplanten Viergeschossigkeit des Neubaus stellt GR Kluba den Antrag über die 3-geschossige Festsetzung des Neubaus im Sinne der privaten Stellungnahme abzustimmen.

Bgm. Öttl lässt über diesen Antrag abstimmen. Ergebnis 3:5 (GR Kluba, Ramstetter, Wimmer stimmten für die Festsetzung auf 3 Geschosse).

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt wie vorgetragen die Abwägungen und billigt den Bebauungsplan „Mitterfelden Mitte“ in der Fassung vom 12.10.2021. Zugleich wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:40 Uhr