Bebauungsplan "Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West" - Behandlung weiterer Stellungnahmen/Anträge und Ergebnisse der Gutachten und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3.4

Vorgang

Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West“ sind einige Anträge bzw. Stellungnahmen eingegangen, die möglicherweise bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden sollten. Nachfolgend 

  1. Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Kreisstraße BGL 10 / Schwimmbadstraße

Ein Kreisverkehr hätte folgende Vorteile:
- Bewältigung der Verkehrsströme, die sich durch den neuen Parkplatz auf der Westseite der Schwimmbadstraße sicher noch erhöhen werden.
- Vor dem Hintergrund der Aussagen, dass auf der Schwimmbadstraße zu schnell gefahren wird, hätte ein Kreisverkehr eine bremsende Wirkung.
- Von diesem Kreisverkehr könnte ein östlicher Abzweig ausgehen, der auch die Schulerweiterung und eventuell später geplante Sportanlagen erschließen könnte.
Damit könnte eine isolierte Zufahrt, etwa zu einem Spielfeld, entfallen. Dem Einwand des LRA bzgl. möglichst wenigen Einmündungen an der Schwimmbadstraße wäre damit Rechnung getragen.
- Vorteil für das Anwesen Schwimmbadstraße 11 : Bei Anfahrt von Süden könnte durch kurze Weiterfahrt über den Kreisverkehr die Anfahrt zu dem Grundstück Schwimmbadstraße 11 von Norden erfolgen. Damit wäre die Abbiegeproblematik beseitigt.
- Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West-Richtung wäre umsetzbar und damit eine Anbindung Parkplatz West an Schulgelände und Spielfeld mit 400-m-Bahn.

Telefonisch gab Herr Bambach vom Straßenbauamt Traunstein zur Auskunft, dass derzeit seitens des Landkreises kein Bedarf besteht und eine Planung/Realisierung derzeit seitens der Kommune stattfinden müsste. Er hält es aber für zweckmäßig, zur Sicherung künftiger Notwendigkeiten einen Kreisverkehr im Bebauungsplan mit aufzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung und des Planers:

Die Verwaltung hält es für zweckmäßig und Notwendig den angedachten Kreisverkehr Kreuzung Kreisstraße BGL 18 / Schwimmbadstraße in den Entwurf des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West“ mit aufzunehmen.



  1. Camperplätze im nordöstlichen Bereich des Schwimmbadgeländes

Camperplätze sind vorgesehen im nordöstlichsten Bereich des Schwimmbadgeländes anschließend an den Pkw-Parkplatz. Die Notwendigkeit ist gegeben und auch die Firma Pössl hat um Erstellung dieses Angebots gebeten. 


Stellungnahme der Verwaltung und des Planers:

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Situierung von Camperstellplätzen im nordöstlichen Bereich des Schwimmbadgeländes nachgekommen werden. Der Standort ist erschließungstechnisch geeignet.




  1. Antrag auf Aufnahme des Grundstücks der Minigolfanlage in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Einfamilienhauses

Es wird beantragt, das Grundstück der Minigolfanlage in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit aufzunehmen. Damit soll das Grundstück vom Außenbereich überführt werden in einen Bebauungsplan um ein Einfamilienhaus zu ermöglichen.
 

Stellungnahme der Verwaltung und des Planers:

Der Wunsch am elterlichen Grundstück zu bauen ist verständlich.
Städtebaulich würde es sich aber um eine verfehlte Entwicklung handeln, auch um eine Gefälligkeitsplanung. Das Grundstück ist hinsichtlich der Hochwasserproblematik durch den Mühlstätter Graben anfällig. Eine weitere Bebauung würde einen weiteren Immissionsort bedeuteten für die umliegenden Gemeinbedarfsnutzungen.
Die Erschließung müsste über den Schwimmbadparkplatz und damit über die Brücke zum Schwimmbadparkplatz erfolgen. Die Verwaltung/der Planer empfiehlt keine Aufnahme in den Bebauungsplan.



  1. Antrag auf Aufnahme eines Grundstücks nordöstlich des Schwimmbadgeländes zur Errichtung eines Gewerbebetriebes

Der Wunsch eines einheimischen Gewerbetreibenden auf Errichtung einer neuen Gewerbeeinheit auf eigenem Grund ist verständlich. 

Stellungnahme der Verwaltung und des Planers:

Diese Entwicklung ist städtebaulich nicht vertretbar. Einen weiteren Gewerbestandort an der Peripherie zu eröffnen ist städtebaulich verfehlt. Die Erschließung müsste über den Schwimmbadparkplatz erfolgen. Die Verwaltung und der Planer empfiehlt keine Aufnahme in den Bebauungsplan.

Beratung

Ergänzend geht Bauamtsleiter Fuchs auf die vorliegenden Gutachten bzgl. SaP und Hochwasserschutz ein. Es kann festgestellt werden, dass hier keine Probleme zu erwarten sind.

Beschluss

1)
Der Bauausschuss beschließt:
Die planungsmäßige Festsetzung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Kreisstraße BGL 18 / Schwimmbadstraße.
Die Situierung von Camperstellplätzen im nordöstlichen Bereich des Schwimmbadgeländes.


2)
Die Aufnahme des Grundstücks der Minigolfanlage in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sowie die Aufnahme eines Grundstücks nordöstlich des Schwimmbadgeländes zur Errichtung eines Gewerbebetriebes wird aus städtebaulichen Gründen nicht weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:40 Uhr