Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Ulrichshögl 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 4.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO.

Der Bauherr beantragt den Umbau und den Einbau einer Betriebswohnung und Ferienwohnungen in dem denkmalgeschützten Gebäude. Zusätzlich sollen neben dem bestehenden Austragsgebäude, das in eine barrierefreie Altenteiler-Wohnung umgebaut werden soll, vier Garagen entstehen. Die unmittelbar vor dem Hof liegende Zufahrt für das Nachbargrundstück soll nach Westen verlegt werden.
Aktuell befindet sich der landwirtschaftliche Betrieb, der Jungrinderhaltung betreibt und ca. 12 ha Grünland und 6 ha Wald bewirtschaftet in der Umstellungsphase zum Biobetrieb. Nach der Umstellung des Betriebs ist die Stallhaltung im jetzigen Rinderstall nicht mehr zulässig. Ab 2022 soll der Betrieb als Biobetrieb geführt werden. 

Ziel des Bauherrn ist es, durch das Bauvorhaben den landwirtschaftlichen Betrieb zu erhalten, den Aufbau einer Mutterkuhherde, die Anschaffung von mehr üblichen Bauernhoftiere wie Pferde, Schweine, Hund,…, die Umstellung auf Heufütterung (Heutrocknung) und Ackerbau mit Getreide und Kartoffeln.

Durch den Bau eines neuen Mutterkuhstalls mit den Maßen 16,00 m x 10,00 m und einer Höhe von 4,50 m soll den Tieren ein einfacher Weidezutritt ermöglicht werden, der natürlich auch den Biostandard gerecht wird. Im Bestandsgebäude sollen die Bauernhoftiere untergebracht werden und eventuell die Heutrocknung mit einer Lagerfläche eingebaut werden. 

Auf die weiterhin genutzte Güllegrube soll die Mistlagerstätte errichtet werden, die eine Größe von 4,00 m x 5,70 m misst.

Die bestehende Maschinenhütte ist für den aktuellen Bedarf zu klein bzw. die Einfahrtshöhe zu niedrig. Die Maße der neuen Maschinenhütte soll 16,00 m x 10,00 m betragen.

Der denkmalgeschützte Gebäudebestand soll umgenutzt werden. Ergebnis, der im Auftrag der Denkmalbehörde erfolgten Machbarkeitsstudie ist die Umnutzung des ehemaligen Betriebsleiterhauses zu Ferienwohnungen und evtl. eines Hofladens oder ein Hof-Café, um zusätzliches Einkommen erzielen zu können und um den Denkmalschutz gerecht zu werden. 

Der denkmalgeschützte Bereich der Stallungen soll für kleine Tiergruppen bzw. als Lagerfläche für Futter (Heutrocknung) genutzt werden. Dadurch ist der Eingriff in die bestehende Gebäudesubstanz möglichst gering.
Im Westteil des nicht denkmalgeschützten Altbestands soll der Einbau der Betriebsleiterwohnung erfolgen, die dadurch eine gewünschte Nähe zu den Stallungen hat.

Zur zentralen Wärmeversorgung des Betriebsleiterhauses, des Austragshauses und der Ferienwohnungen soll im südöstlichen Teil die Haustechnik und eine Hackschnitzelheizung zur Wärmeversorgung eingebaut werden.

Im Austragshaus soll im Erdgeschoss eine barrierefreie Altenteiler-Wohnung entstehen, die eine Wohnbarkeit auch im Pflegefall ermöglicht. Durch diesen Umbau entfallen die eingebauten Garagen.
Die Errichtung einer 4-fach Garage nordöstlich des Austragshauses, soll die durch den Umbau des Austragshauses und durch den Abbruch des südwestlichen Geräteschuppens entfallenen Garagen wieder ausgleichen.
Im 1. OG und im DG des Austragshauses sollen Wohnungen bzw. Ferienwohnungen entstehen, deren Einkünfte die Umbauvorhaben finanzieren.


Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid sollen folgende Fragen geklärt werden:

  • Kann der Errichtung einer Betriebsleiterwohnung im westlichen Teil des Gebäudes zugestimmt werden? Hierzu führt der Bauherr an, dass die Eltern in das vorhandene Wohnhaus im Südosten (Austragshaus) ziehen.
  • Ist eine Nutzung des denkmalgeschützten Wohnteils des Hofes durch zwei Ferienwohnungen im Obergeschoss und einem Dorfladen/einer Ferienwohnung bzw. ein kleines Hof-Café im Erdgeschoss angemessen? Hierzu führt der Bauherr aus, dass im Rahmen der biologisch orientierten Landwirtschaft unter Umständen auch vorgesehen ist, einen Hofverkauf anzubieten.
  • Kann der Errichtung von vier Garagen mit den Maßen 6,00 m x 12,00 m und einer Höhe von 2,60 m in Verlängerung des Wohnhauses (Austragshauses) im Nordosten zugestimmt werden? 
  • Wird dem Abbruch des nördlichen Geräteschuppens (Maschinenhütte) und einer Neuerrichtung in größerer Form mit 16,00 m x 10,00 m, parallel zum Hof zugestimmt?
  • Gibt es Vorbehalte zur Verortung der Mistlagerung mit einer Fläche von ca. 4,00 m x 5,70 m in den Norden, angrenzend an das Maschinenlager?
  • Könnte dem Neubau eines Mutterkuhstalls im Bereich des Fahrsilos, nordwestlich des Hauptgebäudes zugestimmt werden? Hierzu führt der Bauherr aus, dass der vorhandene Stall zu klein ist und auch in Betrachtung der wirtschaftlichen Aspekte dafür ungeeignet ist. Der vorhandene Stall wird zusätzlich im Rahmen landwirtschaftlicher Viehhaltung und zur Futterlagerung benötigt. 


Planungsrechtliche Situation:

Das Grundstück liegt im Außenbereich, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Ulrichshögl. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist die Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund seiner Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Erschließung: 

Die Erschließung ist gesichert.
Der Bau des Mutterkuhstalls benötigt einen eigenen Trinkwasserhausanschluss.


Nachbarliche Einwände: 

Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.


Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Es erfolgte eine Begehung mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land und der unteren Denkmalschutzbehörde. Das Vorhaben wurde vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt.  Die Verwaltung begrüßt die Maßnahme zum Erhalt und weiteren Nutzung eines denkmalgeschützten Anwesens und empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Beratung:
Bürgermeister Öttl begrüßt ausdrücklich das Vorhaben und sagt die Unterstützung der Gemeinde zu. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Einbau einer Betriebswohnung und Ferienwohnungen in dem denkmalgeschützten Gebäude und der zusätzlichen Errichtung von vier Garagen neben dem Austragshaus wird gem. § 36 BauGB erteilt, unter der Bedingung, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird.

Wer der vorliegenden Bauvoranfrage zustimmt bitte ich ums Handzeichen. 

Gegenprobe? 

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen mit ______ zu _____ Stimmen erteilt  /  nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:45 Uhr