Beschreibung des Vorhabens:
Mit dem vorliegenden Bauantrag wird der Neubau einer Tierklinik inklusive Betriebsleiterwohnung und Nebengebäude mit Stallungen beantragt. Auf dem ca. 2000 m² großen Grundstück soll eine zukunftsorientierte tierärztliche Einrichtung mit Klinikstandard entstehen, die auch die stationäre Versorgung von Groß- und Kleintieren sichert. Das Hauptgebäude soll die Maße von 31,49 m x 18,99 m erhalten. Im EG sind die Behandlungsräume, Op`s, Wartebereiche, Apotheke, Labor, Röntgen und weitere Stationseinrichtungen untergebracht. Im OG sind neben der Betriebsleiterwohnung weitere Praxisräume sowie Besprechungsräume, Sanitäreinrichtungen und Umkleideräume vorgesehen. Das Gebäude soll eine Wandhöhe von 6,81 m und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18°erhalten. Das Nebengebäude soll die Maße von 22,55 m x 5,35 m mit Pultdach erhalten. Die Wandhöhe fällt von 6,40 m auf 5,66 m. Im Nebengebäude sollen Bereiche zur Tierhaltung / Behandlung sowie Futterlager untergebracht werden. Auch ist hier ein kleiner Auslaufbereich, sowie ein überdachter Bereich für den Misthaufen vorgesehen.
Alle benötigten Stellplätze (14) für Personal und Kunden können auf eigenem Grund nachgewiesen werden.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich, das Vorhaben muss demnach nach § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert,
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Die Gemeinde Ainring begrüßt ausdrücklich das geplante Vorhaben. Die Maßnahme dient der Allgemeinheit mit der medizinischen Gesundheitsversorgung von Nutz- und Haustieren. Besonders begrüßt wird auch der Standort des Bauvorhabens hinsichtlich der zu erwartenden Geräuschs- und Geruchsbelastung. Genau dieses Vorhaben gehört planungsrechtlich in den Außenbereich und erfüllt nach Auffassung der Verwaltung die Kriterien des § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB.
Die Bauverwaltung hat die Grundstückssuche über einen längeren Zeitraum begleitet. Geeignete Grundstücke konnten in Innenbereichslagen in Ainring nicht gefunden werden. Nach Auskunft der Bauwerber auch in den Nachbargemeinden nicht.
Eine Zersiedelung ist nicht zu befürchten, das Gebiet ist baulich schon vorbelastet.
(im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll, es sei denn, es handelt sich um die Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer baulichen Anlage zur Tierhaltung, die dem Anwendungsbereich der Nummer 1 nicht unterfällt.)
Bauamtsleiter Fuchs erläutert anhand der Betriebsbeschreibung detailliert das Bauvorhaben und die geplante Nutzung.
Beratung:
GR Wimmer erkundigt sich wegen der nahen Bahnlinie nach Lärmschutzmaßnahmen. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass dies im Genehmigungsverfahren mit einem Gutachten betrachtet werden müsse. GR Reichenberger erklärt, dass er wegen der seiner Meinung nach zu großen Dimensionen nicht zustimmen könne. GR Ramstetter dankt für den ausführlichen Sachvortrag und dankt den Tierärzten für ihr Engagement und die beträchtlichen Investitionen.