Entlastungsbeschluss 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | |||||
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 16.11.2021 | ö | beschließend | 4.3 |
Vorgang
Die Jahresrechnung 2020 wurde festgestellt. Aufgrund dessen hat die Entlastung für die Jahresrechnung 2020 zu erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2020.
Aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Erste Bürgermeister an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2021 09:23 Uhr