Gesamtüberarbeitung des Salzburger Landesentwicklungsprogrammes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 7.1

Vorgang

Die Verwaltung informiert, dass derzeit eine Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogrammes Salzburg eingeleitet wurde und im Zuge des Hörungsverfahrens eine Stellungnahme bis 25. Januar 2022 gegenüber der Salzburger Landesregierung möglich ist.
Die entsprechende Anfrage des Landes Salzburg wurde der Gemeinde Ainring vom Landratsamt Berchtesgadener Land auf Grund einer Vereinbarung in der EuRegio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein über die Beteiligung der Landkreise und der Gemeinden beim Hörungsverfahren zum Landesentwicklungsprogramm Salzburg zur Kenntnisnahme und ggf. weiteren Veranlassung weitergeleitet.
Der Landkreis gibt eine eigene Stellungnahme ab und bündelt entsprechend der o.g. Vereinbarung zugleich die Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden.

Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms inklusive Erläuterungsbericht, Umweltbericht und Vorhabensbericht sowie die Strukturuntersuchung stehen auf folgender Internetseite zum Download zur Verfügung:


Das aktuelle Landesentwicklungsprogramm 2003 ist abrufbar unter: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Documents/Publikationen/Landesentwicklungsprogramm.pdf

Diese Links wurden im Zuge der Sitzungsvorbereitung den Bauausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung hat die Unterlagen durchgearbeitet.
Unmittelbar zu erwartende Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Ainring konnten nicht festgestellt werden. Es gibt Absichtserklärungen z.B. hinsichtlich gewünschter grenzüberschreitender Kooperationen, aber nichts konkretes. Beispielsweise die Absicht, grenzüberschreitend ein Baulückenkataster aufzubauen. Insoweit ist aus Sicht der Verwaltung lediglich Kenntnis zu nehmen, eine Stellungnahme wäre im Grunde nicht erforderlich.

Mit Schreiben vom 19.11.2013 und 20.05.2016 hatte die Gemeinde Ainring bereits auf 2 Punkte hingewiesen, wobei nicht ersichtlich ist, inwieweit diese Punkte im LEP Salzburg weiter verfolgt wurden:

Die Gemeinde Ainring hatte gebeten, explizit auf den Hochwasserschutz entlang der Saalach als gemeinsamer Grenzfluss zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich einzugehen. Die vergangenen extremen Hochwasserereignisse haben gezeigt, dass insbesondere auch auf bayerischer Seite eine Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Saalach dringend notwendig ist.

Außerdem hat die Gemeinde den Fluglärm, verursacht durch den Flughafen Salzburg, angesprochen. Dabei geht es nicht darum, den Flughafen an sich in Frage zu stellen, sondern um eine gerechte Aufteilung des durch den Flughafen verursachten Fluglärms.

Datenstand vom 28.02.2022 09:14 Uhr