Beschreibung des Vorhabens:
Aufgrund der beabsichtigten Betriebssitzverlegung wurde in der Gemeinde die Nutzungsänderung von Fahrradhaus zu Produktion und Verkauf von Wellnessprodukten, einschließlich Umbau für ein bestehendes Gebäude in der Sägewerkstraße beantragt.
Gemäß der zum Antrag vorgelegten Betriebsbeschreibung produziert der Betrieb Pflegeprodukte für SPA-Hotels, Thermen, Kurhäuser, Physiotherapeuten, Krankenhäuser, Ärzte und die betriebseigenen SPA-Einrichtungen.
Ebenfalls umfasst die Art des Betriebs neben Büros für Verwaltung/Vertrieb/Marketing und Projektabwicklung, auch Lager und Versand, einen Shop für Privatkunden, sowie einen Showroom der betriebseigenen SPA-Einrichtungen und einen Raum für die Schulung der Kundenmitarbeiter.
In dem Betrieb sind aktuell 47 Mitarbeiter beschäftigt und die Betriebszeiten sind werktags von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Im Rahmen der Nutzungsänderung werden im Innenbereich des bestehenden Gebäudes im Grundgeschoss und auch im Obergeschoss kleinere Umbauten vorgenommen. An das bestehende Gebäude soll auf der nordwestlichen Seite eine Verladerampe mit den Maßen 3,90 Meter x 7,81 Meter entstehen.
Zusätzlich möchte der Bauherr weitere Werbeanlagen auf dem Grundstück errichten.
Geplant ist
- ein Werbepylon mit LED-Innenbeleuchtung und Frontflächen aus weißen opalen Acrylglas mit einer Breite von 1,00 Meter und einer Höhe von 2,00 Meter im südlichen Eckbereich des Grundstücks,
- 3, jeweils 4,00 Meter breite und 3,50 Meter hohe, an der südlichen Gebäudewand angebrachte Werbeanlagen mit witterungsbeständiger Textilbespannung und
- jeweils drei Textilfahnen am südlichen und am östlichen Randbereich des Grundstücks zur B20.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hammerau D. Aufgrund der Grund- und Geschossfläche des Gebäudes handelt es sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO wofür ein Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 BayBO erforderlich ist.
Eine Baugenehmigung gem. § 30 BauGB ist möglich.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Die Nutzungsänderung dient dem Erhalt und der Weiterentwicklung des bestehenden Betriebes innerhalb der Gemeinde Ainring. An dem Bestandsgebäude erfolgen, bis auf die Errichtung einer Verladerampe, keine weiteren Anbauten. Die Nutzungsänderung steht den öffentlichen Belangen nicht entgegen, der Geltungsbereich ist im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan als GE (Gewerbegebiet) dargestellt. Die Erschließung ist gesichert. Die Werbeanlagen, vor allem die Textilfahnen am südlichen Randbereich sind außerhalb des Sichtdreiecks B 20 und Sägewerkstraße geplant. Die Verwaltung sieht die Weiterentwicklung des Betriebs als Bereicherung für die Gemeinde. Die Betriebsumsiedlung innerhalb der Gemeinde und damit der Erhalt der heimischen Arbeitsplätze ist im Zusammenwirken mit der optimalen Nachfolgenutzung für das bestehende Gewerbeobjekt ein „Glücksfall“. Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.