Beschreibung des Vorhabens:
Im Hauptgebäude des Seniorenwohnstift Mozart in Ainring soll der Umbau einer Wohnung in ein Kreativzentrum erfolgen.
Laut vorliegendem Eingabeplan soll durch den Abriss einer Zwischenwand und die Hinzunahme der Balkonfläche durch die Versetzung der Außenwand ein großer Raum entstehen.
Planungsrechtliche Situation:
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Gebietsart SO festgesetzt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der 104. Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Mitterfelden A, der den Bereich als WA (allgemeines Wohngebiet) festsetzt.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Nachbarunterschriften liegen dem Antrag nicht bei. Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der Umbau des Wohnraumes in ein Kreativzentrum dient der Weiterentwicklung des Seniorenwohnstiftes. Der Umbau erfolgt mit Ausnahme der Außenwandversetzung zur Raumvergrößerung, im Wesentlichen nur im Innengebäude. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO, wonach ein Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 BayBO erforderlich ist. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Ainring bestimmt, dass Bauangelegenheiten von Gebäuden der Klasse Sonderbau Angelegenheit des Bauausschusses sind.
Das Vorhaben ist gem. § 30 BauGB zu beurteilen.
Der Umbau steht den öffentlichen Belangen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.