Umbau und Anbau (Frühstücksraum) der bestehenden Beherbergungsstätte Rupertihof und Nutzungsänderung der Holzhütte von Gartengeräte- und Möbel in Fitness- und Nebenraum


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö beschließend 3.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Mit dem vorliegenden Bauantrag sollen zum einen die bei der Feuerbeschau festgestellten Brandschutzmängel beseitigt werden, sowie die bestehende Holzhütte, die bisher als Lager für Gartengeräte- und Möbel (genehmigt 2009) diente in einen Fitness- und Nebenraum umfunktioniert werden.  Weiter soll der bestehende Anbau (Frühstücksraum) umgebaut werden.  Die Zimmer Nr. 12, 13 und 14 werden zu einer Ferienwohnung zusammengelegt, das Gästezimmer Nr. 239 wird aufgelöst und dient künftig als Wäschelager. Insgesamt handelt es sich um Änderungen im Bestand. Der notwendige Brandschutznachweis wird durch einen Prüfsachverständigen erstellt.  

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ainring A, und ist als Sondergebiet Beherbergungsbetrieb ausgewiesen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der vorliegende Bauantrag muss differenziert betrachtet werden. Zum einen betrifft dies die genehmigte Holzhütte, die einer neuen Funktion zugeführt werden soll und der nachträglichen Genehmigung des Frühstücksanbaus, der bereits errichtet wurde. Die Zusammenlegung der Zimmer 12, 13 und 14 erinnert stark an einen Bauantrag aus dem Jahre 2018, mit welchem eine Betriebsleiterwohnung innerhalb des Betriebes errichtet werden sollte. Der Antrag damals, mit Anbau, wurde zurückgezogen, bzw. wegen fehlender Unterlagen zurückgeschickt.
Grundsätzlich sollen mit dem vorliegenden Bauantrag die notwendigen brandschutztechnische Änderungen innerhalb des Betriebs umgesetzt.
Die Umnutzung der bestehenden Holzhütte zu einem Fitness- und Ruheraum erscheint vertretbar, liegt aber auch außerhalb der Baugrenzen, es müsste auch hier ein Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden.
Der bereits errichtete Anbau (Frühstücksraum) wird kritisch betrachtet, da er außerhalb der Baugrenzen liegt und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ainring A
notwendig ist, welche nicht beantragt wurde. Das gemeindliche Einvernehmen hierzu muss verweigert werden.

Die Änderung der Nutzung des Gästezimmers Nr. 239 als künftiges Wäschelager ist eine folge des errichteten Anbaus. Durch den Anbau darf das Zimmer Nr. 239 nicht mehr als Gästezimmer genutzt werden, da kein 2. Rettungsweg mittels Anleitern gewährleistet ist. 

Die Zusammenlegung der Zimmer 12,13 und 14 in eine Ferienwohnung muss durch die  Bauaufsichtsbehörde dauerhaft gesichert werden, um eine eventuelle Dauernutzung als Betriebsleiterwohnung auszuschließen.   Inwieweit die   Änderungen    brandschutzrechtlich umsetzbar sind und den brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen, kann nicht gesagt werden, dies muss im Brandschutznachweis dargelegt werden, der vom Landratsamt geprüft werden muss.

Beratung:

GR Wimmer weist auf andauernde Beschwerden von Nachbarn des Rupertihofes wegen Lärm hin. Im Zuge der Brandschutzertüchtigung und der baulichen Maßnahmen müsse auch das Lärmthema angegangen werden. Im Zuge der Beratung wurde erneut kritisiert, dass   bei der Antragstellung des Bauherrn nie etwas passt. Erneut soll ein bereits bestehendes Gebäudeteil nachträglich genehmigt werden. GR Reichenberger fragt nach ob die Umnutzung der Hütte generell genehmigungsfähig sei. 
Die Verwaltung erläutert, dass dies die Baugenehmigungsbehörde zu entscheiden habe.

Beschluss

Dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das gemeindliche Einvernehmen verweigert)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 15.12.2022 16:27 Uhr