Ortsrecht; Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.06.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Die Gemeinde Ainring hat seit Jahren eine Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Diese Verordnung ist ausgelaufen und muss entsprechend neu beschlossen werden. 
Mit der alten Verordnung ging bei Streitfällen die Umsetzung problemlos. Deshalb wurde die neue Verordnung nahezu an die alte Verordnung angepasst. Diese entspricht der Musterverordnung vom Bayerischen Gemeindetag.   

Beratung

GR Josef Ramstetter erkundigt sich, welche Änderungen vorgenommen wurden. Die Änderungen werden erläutert. GR Sven Kluba fragt nach, wer für die Räumung zuständig ist, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Es wird geantwortet, dass bisher immer der Bauhof die komplette Straße geräumt hat, wo kein Gehweg vorhanden war. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter mit Stand vom 07.06.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2022 09:18 Uhr