Information zur Strombeschaffung der Jahre 2023 und 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö informativ 5

Vorgang

Die vergaberechtlich ordnungsgemäß durchgeführte Strombündelausschreibung durch den BayGT in Zusammenarbeit mit der Kubus Kommunalberatung für die avisierten Lieferjahre 2023 bis 2025 brachte gemäß Mitteilung vom 07.10.2022 kein Ergebnis für die Gemeinde Ainring und die in diesem Bündel zusammengefassten Kommunen. Für diejenigen, die Zuschläge erteilen konnten, lagen reine Strombezugspreise von nachstehenden Werten zugrunde (diese Werte für 2023 liegen damit gegenüber dem Jahr 2020 beim Dreifachen!):
Die bestehenden Stromlieferverträge enden automatisch mit Ablauf des 31.12.2022. Ein Vergabeverfahren mit originären Fristen wäre zeitlich nicht darstellbar gewesen, ohne ab Januar in die Ersatzversorgung durch den Grundversorger zu geraten. Die Kämmerei hat aufgrund der großen Zeitnot und des o.g. erfolglosen Verfahrens bei den bisherigen Stromanbietern angefragt, ob die laufenden Verträge (ggf. mit geänderten Konditionen) weitergeführt oder neu abgeschlossen werden könnten. Lediglich für die leistungsgemessenen Anlagen gab der aktuelle Lieferant die Absicht ab, ein Angebot vorzulegen. Der bisherige Lieferant für den Strom der Straßenbeleuchtung erklärte, man sei gewillt ein tagesaktuelles Angebot abzugeben, allerdings die beauftragte Energiemenge zwingend abzunehmen (bzw. Über- oder Unterschreitungsmengenregelungen zu vereinbaren). Dies erschien aufgrund der beschlossenen zügigen Umrüstung auf LED-Brennstellen und dem damit einhergehenden Absenken des Stromverbrauchs als nicht zielführend.
Einzig von der Watzmann Natur Energie GmbH aus Schönau a. K. lag am Stichtag 08.11.2022 ein Angebot für alle 81 Stromabnahmestellen vor. Der reine Arbeitspreis liegt für 2023 bei 42,441 ct./kWh und für 2024 bei 31,308 ct./kWh. Es handelt sich um Ökostrom. Damit verdoppelt sich der Arbeitspreis im Jahr 2023 zum bisherigen Vertragspreis.

Um die Angemessenheit des Arbeitspreises bewerten zu können, dienen einerseits die fixierten Preise aus der KUBUS-Ausschreibung (sh. oben) und andererseits der Preis, den eine Kommune aus dem nördl. BGL fast zeitgleich (Zuschlag erfolgte Ende vergangener Woche) auf das durchgeführte Vergabeverfahren erzielen konnte (43,52 ct./kWh für ein Jahr).

Ergebnis: Das unterbreitete Angebot war annehmbar und entspricht dem derzeitigen Preisniveau. Es ist sogar deutlich günstiger, als es das KUBUS-Verfahren erbracht hätte. Es besteht Stromversorgungs- und Preissicherheit für zwei Lieferjahre.
Bezugsmenge: 1.015.976 kWh für 24 Monate, keine Über- oder Unterschreitungsmengenregelung vereinbart.
Der Stromliefervertrag wurde aufgrund der zwingenden Zuschlagsfixierung noch am 08.11.2022 durch den Ersten Bürgermeister abgeschlossen.

Beratung

GR Sven Kluba fragt nach, ob die Gemeinde in die Grundversorgung reinfallen würde. Ja, für drei Monate fallen Kommunen in die Grundversorgung, wenn kein Stromanbieter gefunden wird. GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, wie sich die Verbrauchsmenge geändert hat und was der Arbeitspreis ist. Die Verbrauchsmenge ist immer ungefähr gleich und liegt bei ca. 500.000 kWh. Der Arbeitspreis ist der Preis, der an der Strombörse gehandelt wird. Dazu kommen noch die Steuern, Umlagen und Netzentgelte. Die Frage nach der Stromzusammensetzung kann noch nicht beantwortet werden, da das Datenblatt noch nicht vorliegt. Die Zusammensetzung wird nach Erhalt des Blattes mitgeteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 07:58 Uhr