Umbaumaßnahmen am Rupertihof, Verlängerung des Balkons im DG, Versatz von Fenstern, Schaffung eines weiteren Zimmers im DG, Zusammenlegung von 4 Gästezimmern zu einer Ferienwohnung, Nutzungsänderungen im Keller, Umbau Wellnesbereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.03.2023 ö beschließend 4.4

Vorgang

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 11.10.2022 mit dem Antrag auf Umbau und Anbau (Frühstücksraum) der bestehenden Beherbergungsstätte Rupertihof, und Nutzungsänderung der Holzhütte von Gartengeräte- und Möbel in Fitness- und Nebenraum. Das gemeindliche Einvernehmen wurde verweigert. Das Landratsamt teilte weitgehend die Auffassung, dass das gemeindliche Einvernehmen zu Recht verweigert wurde.
Zwischenzeitlich fanden in der Sache ein Abstimmungsgespräch zwischen Planer, Bauherr und Genehmigungsbehörde statt. Der nunmehr vorliegende, abgestimmte Bauantrag erscheint genehmigungsfähig. 

Mit der jetzigen Bauvorlage soll der Balkon im DG verlängert werden. Weiter ist der Versatz von Fenstern geplant, sowie die Schaffung eines weiteren Zimmers im DG. Durch die Zusammenlegung von 4 Gästezimmern soll eine Ferienwohnung geschaffen werden. Weitere Umbaumaßnahmen betreffen den Keller, wo Umbaumaßnahmen im Wellnessbereich vorgesehen sind.

Die aktuell nicht genehmigungsfähigen Teile des ursprünglichen Bauantrages wurden aus der Planung entfernt. Ob und inwieweit diese Teile zu einem späteren Zeitpunkt einer Rechtmäßigkeit zugeführt werden können, hängt vom weiteren Verlauf des angestrebten Bebauungsplanneuaufstellungsverfahrens ab. 

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ainring A, und ist als Sondergebiet Beherbergungsbetrieb ausgewiesen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der nun vorliegende, abgestimmte Bauantrag erscheint zustimmungsfähig. Die weiteren Umbaumaßnahmen / Nutzungsänderung sind nachrichtlich im Eingabeplan dargestellt und können gegebenenfalls erst im neu aufzustellenden Bebauungsplan umgesetzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zu erteilen.  

Beratung

GR Wimmer hinterfragt den vorliegenden Stellplatznachweis, der ihm als nicht ausreichend erscheint. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass die weiteren Stellplätze über den neuaufzustellenden Bebauungsplan nachgewiesen werden müssten. Weiter erkundigt sich GR Wimmer nach der Feuerwehrzufahrt. Hierzu erläutert Fuchs anhand eines Luftbildes die tatsächlich genehmigte und gesicherte Feuerwehrzufahrt. Er gibt zu bedenken, dass diese nicht optimal sei und hofft auch hier mit dem neuen Bebauungsplan Verbesserungen zu erzielen. Weiter erkundigt sich GR Wimmer nach der Abarbeitung der offenkundigen Brandschutzmängel. Hierzu erläutert Fuchs, dass der Eigentümer bereits eine hohe Summe in den Brandschutz investieren musste, und die vorliegende Planung ja bereits ein Ausfluss aus der Brandschutzbegehung ist. GR Wimmer erklärt, er könne dem Vorhaben so nicht zustimmen, bis alles Brandschutzmängel geklärt und beseitigt sind.

Beschluss

Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag gemäß § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.06.2023 11:54 Uhr