Neuerlass der Gebührensatzung für das Erlebnisbad Ainring; Anpassung der Eintrittsgebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Letztmals zum 01.01.2015 wurden die Benutzungs- und Eintrittsgebühren des Erlebnisbades durch den Gemeinderat angepasst. Zwischenzeitliche Überlegungen zu Gebührenerhebungen wurden durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen (teilweise erheblichen) Einschränkungen für die Badebesucher verworfen. Da nun aber wieder ein geordneter und ohne Einschränkungen versehener Badebetrieb möglich ist, ist eine maßvolle Anpassung dringend nötig. Nicht zuletzt wegen massiv gestiegener Aufwendungen durch den Betrieb, insbesondere im Energiesektor schlägt die Verwaltung nach Abstimmung im Verwaltungs- und Finanzausschuss daher folgende Änderungen vor:
*Schüler einer allgemeinbildenden Schule, ordentlich Studierende an Uni/FH vom vollendeten 18. bis max. zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Nachweis (Schülerausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Ansonsten Kinderregelung bis 18 Jahre.
**Für Kinder von 6 bis 18 Jahren, Schüler und Studenten bis max. 25 Jahre, Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte ab GdB von 50 %, jeweils mit Nachweis.
Die Eintrittserlöse im Erlebnisbad Ainring betrugen 2022 netto 203.000 Euro. Trotz des guten Badewetters beläuft sich das Defizit aus dem laufenden Betrieb (also ohne Investitionen des VMHH bzw. ohne Abschreibung und Verzinsung des AV) auf gut 262.000 Euro (bzw. 434.000 € inkl. Abschreibung und Verzinsung des Anlagevermögens). Der Kostendeckungsgrad durch die Gebühren beträgt 38 % des laufenden Betriebs bzw. 29 % unter Einrechnung der kalk. Kosten. Die Verluste werden also zu einem ganz wesentlichen Teil vom „Nichtnutzer“ (= Steuerzahler) getragen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Personal- und Energiekostensteigerungen in 2023 sollte unbedingt eine Gebührenanpassung erfolgen, um die niedrige Kostendeckungsquote durch die Gebühren nicht noch weiter abzusenken.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Gebührensatzung für das Erlebnisbad Ainring in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 24.01.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.03.2023 09:19 Uhr