Zu diesem TOP ist der Investor und Grundeigentümer Herr Hubert Pichler sowie der Betreiber der Firma Herr Franz Pichler anwesend. Ebenso der beauftragte Objektplaner, Herr Jürgen Papadopoulos.
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 14.05.2019 den Bebauungsplan Hammerau B mit Grünordnungsplan, der infolge der mit Planfeststellungsbeschluss vom 07.02.2019 genehmigten Verlegung und Verrohrung obsolet geworden ist, im Regelverfahren neu aufzustellen.
Es ist also bereits ein Bebauungsplan vorhanden, der grundsätzlich eine gewerbliche Nutzung zulässt. Aufgrund der in den vergangenen Jahren vorgenommenen Verlegung und Verrohrung des Hammerauer Mühlbaches ist dieser Bebauungsplan aber in Teilen nicht mehr vollziehbar. Außerdem ist der bestehende Bebauungsplan sehr kleingliedrig gehalten und enthält überproportional viele Erschließungsflächen, so dass eine Neuaufstellung sinnvoll und notwendig ist.
Im Rahmen der Neuaufstellung wird der bisherige Geltungsbereich überarbeitet und eine verträgliche und zeitgemäße Entwicklungsmöglichkeit geschaffen.
Innerhalb des Geltungsbereichs des in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplans, wurden von einem Investor Grundstücke erworben.
Um dem Planungswillen der Gemeinde gerecht zu werden, soll für das geplante Vorhaben ein vorhabenbezogener Bebauungsplan – abgekoppelt aus dem Regelverfahren nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB – durchgeführt werden. Der restliche, verbleibende Bebauungsplan wird als sog. Angebotsbebauungsplan weitergeführt.
Der Investor, der Grundstückseigentümer und der beauftragte Planer stellen anhand einer Präsentation eine Nutzung des Grundstücks in Form einer Hightech Produktionsstätte vor.
Da es sich um eine immissionsverträgliche Nutzung handelt, ist diese gut vorstellbar. Es entspricht auch in besonderem Maße den im Jahre 2019 im Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuss entwickelten strategischen Grundsätzen und Zielen für Gewerbeflächen in der Gemeinde Ainring. Demnach soll u.a. bevorzugt angestrebt werden die Ansiedlung von Unternehmen aus hochproduktiven und zukunftsfähigen Branchen. Maßstab sind Branchen und Unternehmen mit hoher Wertschöpfung (Arbeitsplätze, Umsatz und Steueraufkommen), sowie hochwertigen, qualifizierten Arbeitsplätzen. Beispiele sind: Hochwertige Produktionsbetriebe, IT, etc…
Dies trifft auf das vorgestellte Projekt zu, welches in drei Bauabschnitten verwirklicht werden soll und im Endausbau etwa 70 Arbeitsplätze bietet. Es handelt sich um einen hochtechnisierten Produktionsbetrieb, eine Hightechfertigung. Im ersten Bauabschnitt wird eine ca. 3.000 m² große Produktionshalle für einen Maschinenbau auf höchstem Niveau errichtet.
Auch dieses Projekt soll nach Vorgabe als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Der Gesamtbebauungsplan hat die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchlaufen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist für die kommende Sitzung des Bauausschusses am 06.02.2024 vorgesehen.
Nun soll für das vorliegende Projekt der Bereich, der für den Produktionsbetrieb vorgesehen ist vom bereits laufenden Bebauungsplanneuaufstellungsverfahren „Hammerau B“ abgetrennt und als eigenständiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Maschinenbau Hammerau B“ weitergeführt werden. Der Umgriff dieses abzutrennenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus folgendem Planausschnitt ersichtlich:
Für das Planungsverfahren wurde seitens der Verwaltung ein Angebot des bereits mit dem Regelverfahren Hammerau B beauftragten Planungsbüro eingeholt.
Eine Abstimmung mit dem Investor erfolgte bereits im Vorfeld, da dieser mit der Gemeinde Ainring eine Kostenübernahmeerklärung abgeschlossen hat.