Nutzungsänderung des DG-Speichers in Wohnfläche, in Rauchenbücheln
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Mit vorliegenden Bauantrag wird die Nutzungsänderung des nichtausgebauten Speichers im Dachgeschoss zu Wohnfläche beantragt. Der Bauausschuss befasste sich im Juni 2022 mit einem Bauantrag des Eigentümers. Damals war die bauliche Änderung zu einem Sechsparteienhaus beantragt worden. Dieser Änderungsantrag wurde vom LRA als nicht genehmigungsfähig erachtet.
Mit der neuerlichen Antragstellung soll nunmehr die Nutzung als Dreifamilienhaus ermöglicht werden.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich innerhalb der Außenbereichssatzung Rauchenbücheln und muss nach § 35 Abs. 6 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Unterschriften sind nicht vollzählig.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag auf Nutzungsänderung zugestimmt werden.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Nutzungsänderung des Dachgeschossspeichers zu Wohnfläche wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.12.2024 12:37 Uhr