Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reha-Klinik Reiter Alm" (Beschluss zur Verfahrenseinstellung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2024 ö beschließend 3.2

Vorgang

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022 wurde -bei jeweils vier Gegenstimmen- folgendes beschlossen:
  1. Beschluss-Nr. 141/2022
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Inhalt der Änderung der Sondergebietsbezeichnung von „SO Erholungs- und Kongresszentrum“ in ein „SO Gesundheit und Erholung“.
  1. Beschluss-Nr. 142/2022
Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „REHA-Klinik Reiter Alm“.

Weitere formelle Verfahrensschritte wurden noch nicht eingeleitet.

Am 01.02.2024 wurde beim Ersten Bürgermeister Martin Öttl ein Ordner mit 1536 Unterschriften für einen Bürgerantrag abgegeben. Der Bürgerantrag verfolgt -zusammengefasst dargestellt- das Ziel, das Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer psychosomatischen Reha-Klinik auf der Reiter Alm sofort einzustellen.

In der Sitzung am 14.05.2024 hat der Gemeinderat den Bürgerantrag behandelt und mehrheitlich nicht zugestimmt, gleichzeitig aber beschlossen, in einer der nächsten Sitzungsrunden ein Ratsbegehren „Reha-Klinik Reiter Alm“ auf die Tagesordnung zu setzen und darüber zu beschließen.

Dementsprechend hat der Gemeinderat nach Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) als formelle Voraussetzung für den Bürgerentscheid in seiner Sitzung am 23.07.2024 mit Beschluss-Nr.: 98/2023 beschlossen, über die Angelegenheit „psychosomatische Reha-Klinik Reiter Alm“ ein Ratsbegehren einzuleiten. Abstimmungstag sollte der 20. Oktober 2024 sein.

Am 14. August 2024 hat Familie Brüderl der Gemeinde schriftlich mitgeteilt, dass sie vom Kaufvertrag der Reiter Alm zurückgetreten sind und das Projekt „psychosomatische Reha-Klinik Reiter Alm“ nicht mehr umsetzen werden.

Da eine Realisierung durch diesen Rückzug der Familie Brüderl nicht mehr möglich ist, sind weitere Planungen hinsichtlich des Flächennutzungsplanes und hinsichtlich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hinfällig. Selbst wenn der in Aussicht genommene Bürgerentscheid positiv für das Projekt ausgefallen wäre, ist eine Umsetzung ohne Vorhabenträger rechtlich und tatsächlich unmöglich. Demzufolge sind die in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022 mit Beschluss-Nr.: 141 und 142/2024 eingeleiteten Bauleitplanverfahren formell einzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das mit Beschluss-Nr.: 142/2022 eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „REHA-Klinik Reiter Alm“ eingestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:18 Uhr