Herr Bambach erläutert einleitend, dass eine neue Unfalltypensteckkarte (Daten von 2021 bis 2023) erstellt wurde, welche derzeit analysiert wird. Demnach ist der Bereich von der Tankstelle über die Hagenauer Kurve bis Hammerau eine Unfallhäufung mit Ausdehnung. Die Frage, was der Begriff „Unfallhäufung“ hier konkret bedeutet, wird derzeit von der Unfallkommission analysiert. Dies wird im Jahre 2025 geschehen. Anschließend erfolgt ein „Controlling“ durch Vertreter der Regierung von Oberbayern.
Für die weiteren Überlegungen kann daher nur sinnvoll sein, das Ergebnis der Abstimmung mit der Regierung abzuwarten. Maßnahmen im Vorgriff zu beschließen könnte kontraproduktiv sein zu den Maßnahmen, welche die Behörden festlegen.
Den Antrag betreffend ist festzuhalten, dass dies für einen derartigen Einmündungsbereich eine sehr großzügige Lösung wäre. Die seit Jahren in Aussicht genommene Unterführung für Fußgänger im Bereich des Eder Weges würde vom Straßenbauamt befürwortet, die Kosten von rund 700.000 EURO blieben aber zu 100% bei der Gemeinde. Es sei denn, es würde eine Förderung von der Regierung von Oberbayern möglich sein. Dies wäre noch zu prüfen.
Eine Umsetzung wie im Antrag formuliert käme auf derzeit geschätzte Gesamtkosten von 3,6 Mio. EURO. Dies erscheint derzeit realistisch nicht finanzierbar. Hinzu kämen noch ca. 15 % Nebenkosten.
Vorbehaltlich der Haltung der Unfallkommission könnte evtl. eine Einbiegespur von der Gumpinger Straße in die Bundesstraße 20 diskutiert werden (übrigens auch von der Kreisstraße BGL 18 in die B 20). Ein Verzögerungsstreifen beim Rechtsabbiegen von der B 20 in die Gumpinger Straße von Hammerau herkommend könnte auch zu nachteiligen Effekten führen (der nachfolgende Verkehr erhöht die Geschwindigkeit).
Eine Verbreiterung der derzeitigen Einmündung der Gumpinger Straße in die Bundesstraße 20 mittels z.B. Rasengittersteinen wird vom Staatlichen Bauamt nicht befürwortet, denn diese Lösung wäre mit Nachteilen verbunden. Die Sichtverhältnisse für den Linkseinbieger müssen gewährleistet sein.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt wird vorgeschlagen, Schritt für Schritt vorzugehen. Ein Umsetzungsbeschluss durch die Gemeinde alleine macht derzeit keinen Sinn. Wenn die Gemeinde eine alleinige Umsetzung (ohne Beteiligung Bundesstraßenverwaltung) beschließen würde, stehen auch Fördermöglichkeiten auf dem Spiel.
Sinnvoll wäre, derzeit abzuwarten die Ergebnisse aus der Unfallkommission.
In weiterer Folge können dann Diskussionen erfolgen, welche baulichen Maßnahmen noch notwendig und sinnvoll sind und wie diese finanziert werden könnten.
Bezüglich eines möglichen -isolierten- Unterführungsbauwerkes beim Eder weg sollte die Förderfähigkeit bei der Regierung von Oberbayern geprüft werden.