Antrag aus der Bürgerversammlung: Abhaltung einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan Ainring A


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2024 ö beschließend 3

Vorgang

In der Bürgerversammlung am 23. Oktober 2024 wurde der konkrete Antrag gestellt, für das Bebauungsplanverfahren „Ainring A“ eine Infoveranstaltung abzuhalten. Dies geht auf zwei Wortmeldungen von Vorstandsmitgliedern der Bürgerinitiative „Ainring Dorf“ zurück.

Um den Antrag richtig einordnen zu können, bietet sich eine Darstellung der bisherigen Chronologie an.

  • Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.03.2022 einen Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ainring A“ gefasst. 
    Neben einer verträglichen Nachverdichtung im Planbereich sollen die Verhältnisse im Bereich Rupertihof neu geordnet und die geplanten Bauprojekte „Hotel am Neuwirtsgrundstück“ und „Seniorenwohnen am Altwirtsgrundstück“ bearbeitet werden. Die beiden Projekte Hotel und Seniorenwohnen sollten aufgrund der speziellen Anforderungen dieser Projekte nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vom Verfahren abgetrennt und als eigenständige, vorhabenbezogene Bebauungspläne fortgeführt werden. Zunächst sollte im ersten Verfahrensschritt jedoch eine ganzheitliche Betrachtung (beispielsweise für die Begutachtung der verkehrlichen Auswirkungen) ermöglicht werden. Die ursprünglich beabsichtigte Ausgliederung des Seniorenwohnen am Altwirtsgrundstück und Fortführung als vorhabenbezogener Bebauungsplan kann entfallen, da die Gemeinde das Grundstück inzwischen selbst erworben hat.
  • In Folge dieser Beschlusslage wurden die Planentwürfe mit Begründung und sämtliche notwendigen Gutachten ausgearbeitet. Um der besonderen Bedeutung der Projekte am Neuwirts- und am Altwirtsgrundstück gerecht zu werden und um hier eine besonders hohe planerische Qualität zu gewährleisten hat die Gemeinde Beratung durch den Gestaltungsbeirat in Anspruch genommen. Dieser Planungsprozess ist bei beiden Projekten noch nicht abgeschlossen.
  • Im Zeitraum vom 06. Dezember 2023 bis 19. Januar 2024 wurden die Verfahrensschritte „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ und „Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange“ durchgeführt und die ausgearbeiteten Entwurfsunterlagen im gleichen Zeitraum auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht. Im Zuge dieser Verfahrensschritte sind 33 behördliche und 121 private Stellungnahmen eingegangen.
  • Da nach erster Sichtung der Stellungnahmen rasch absehbar war, dass die Bearbeitung geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, die zuständige Sachbearbeiterin die Bauverwaltung aber verlässt und somit ein Personalengpass eintritt, hat die Bauverwaltung über formelle gesetzliche Vorgaben hinaus mit Schreiben vom 12. Februar 2024 allen privaten Einwendern den Erhalt deren Stellungnahme schriftlich bestätigt und gleichzeitig folgendes mitgeteilt: „Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen werden nun gründlich geprüft und bewertet. Hierzu werden auch umfänglich Abstimmungen mit den beauftragten Planern, Fachgutachtern und ggf. mit Grundeigentümern notwendig sein. Es liegt eine große Anzahl an Stellungnahmen vor. Daher wird die Bearbeitung geraume Zeit in Anspruch nehmen. Vom Behandlungsergebnis in den jeweiligen Beschlussgremien werden wir Sie selbstverständlich unaufgefordert informieren. Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis…“
  • Mit Schreiben vom 21. Mai 2024 wurde die Gemeinde davon in Kenntnis gesetzt, dass sich eine Bürgerinitiative „Ainring Dorf“ gegründet hat. Dem Schreiben ist u.a. zu entnehmen, dass der Zweck der BI ist, die Interessen vieler Bürger aus dem Dorf Ainring zu bündeln, zu kanalisieren und durch aktive Beteiligung an der politischen Diskussion die künftige Entwicklung im Dorf Ainring maßvoll und sinnhaft mitzugestalten. Es wird auch ausgeführt, dass die BI ausdrücklich dazu beitragen will, die unbedingt notwendigen Gespräche in Bezug auf die Entwicklungen im Dorf Ainring auf einer sachbezogenen Ebene zu führen. Die BI bietet sich als Gesprächspartner für die Weiterentwicklung der Bebauungsplanvorhaben „Hofhuberanger“ und „Ainring A“ an.
  • Gleichzeitig mit diesem Schreiben hat die BI um schriftliche Beantwortung eines 4-seitigen Fragenkataloges für eine solide Gesprächsbasis gebeten.
  • Obwohl diese Vorgänge alle außerhalb des förmlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens stattfinden, hat sich die Gemeinde nicht auf das förmliche Verfahren zurückgezogen. Vielmehr wurde das Gespräch mit den Vorständen der BI gesucht. Dieses hat am 09. August 2024 stattgefunden. Dabei konnten bereits einige Unklarheiten ausgeräumt werden. Ebenso wurde die Rolle des Gemeinderates und mögliche Schnittstellen mit der BI und Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit andiskutiert. Zusammenfassend wurde festgehalten, dass die Gemeinde den Fragenkatalog beantwortet und man sich anschließend neuerlich zusammenrufen werde, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Hier wurde Mitte September in Aussicht genommen. Die Bearbeitung hat jedoch bis Anfang Oktober gedauert.
  • Am 09. Oktober 2024 hat die Gemeindeverwaltung der BI die Beantwortung des Fragenkataloges zugestellt. Das Dokument umfasst 18 Seiten und es wurden 12 weitere geforderte Dokumente übersandt. Eine Reaktion der BI darauf liegt bis dato noch nicht vor.
  • In der Bürgerversammlung am 23. Oktober 2024 wurde die Abhaltung einer Informationsveranstaltung beantragt.
  • In der Sitzung des Bauausschusses am 03. Dezember 2024 wurde der Geltungsbereich „Ainring A Süd“ abgetrennt. Wann die nördlichen Bereiche und insbesondere der Bereich Hotelneubau „Neuwirtsgrundstück“ weiterbearbeitet werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.


Anhand dieser dargelegten Chronologie wird verständlich, dass sich die Gemeinde mit dem Antrag auf Abhaltung einer Informationsveranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt schwertut und es sich die Frage stellt, welcher Zweck mit diesem Antrag verfolgt wird.

Grundsätzlich hat die Gemeinde durch mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen in verschiedenen Formaten bereits in dieser Legislaturperiode bewiesen, dass diese -über gesetzliche und formelle Beteiligungen hinaus- Formen der Bürgerbeteiligung geschätzt und praktiziert werden.

Vorliegend jedoch werden aktuell folgende Schwierigkeiten gesehen:

  • Die Gemeindeverwaltung hat die Bearbeitung der vorliegenden behördlichen und privaten Stellungnahmen für den nördlichen Bereich noch nicht abgeschlossen. Das ist der BI bekannt. In einer möglichen Infoveranstaltung wird aber zurecht erwartet werden, dass bereits Aussagen zu den vorgebrachten Themen getroffen werden können. Das ist weder derzeit der Verwaltung möglich, noch dem Gemeinderat. Denn mangels abgeschlossener Ausarbeitung hat im Gemeinderat zu den Stellungnahmen noch keine Diskussion und demzufolge keine Meinungsbildung stattfinden können. Der Antrag irritiert insoweit. Denn schriftlich wurde in Aussicht gestellt, dass die BI sachbezogene, nicht emotional geführte Gespräche anbietet. Der Antrag wird nun aber zu einem Zeitpunkt gestellt, in dem der Gemeinde noch keine Reaktion der BI auf die umfänglich beantworteten Fragen und übersandten Unterlagen vorliegt. Geschweige denn weitergehende Gespräche.
  • Das weitere Vorgehen war mit der BI anders vereinbart. Nach Sichtung der übersandten Unterlagen -so das Gesprächsergebnis vom 09. August 2024- wollte man sich erneut zusammenrufen um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Beides ist für den Gemeinderat nun schwierig. Der Gemeinderat als zuständiges und verantwortliches Beschlussgremium sollte die Möglichkeit bekommen, sich umfänglich in die Themen einzuarbeiten, sich eine Meinung zu bilden und für sich überlegt zu entscheiden, ob überhaupt und wenn ja, wie oder in welchen Teilen die Planungen weitergeführt oder auch beendet werden. 
Dazu könnten auch -die aktuell noch nicht vorliegenden- Reaktionen der BI auf die übersandten Unterlagen von Bedeutung sein.

Bei allem Verständnis für die Ungeduld mancher Beteiligter sollte aber in Abhängigkeit der weiteren Diskussionen und Planungsprozesse der Gemeinderat frei sein in seiner Entscheidung, welche weiteren Beteiligungsformen er über das gesetzlich geforderte Maß für sinnvoll erachtet und vor allem zu welchem Zeitpunkt dies sinnvoll und zielführend ist. Immerhin wird auch erwartet, dass der Gemeinderat gut und intensiv in die Themen eingearbeitet ist. Zumindest wurde dies schon kritisch angemerkt, dass dies bislang nicht der Fall sei.

In einer Emailmitteilung vom 11. November 2024 hat der Antragsteller u.a. folgendes mitgeteilt: „Meine Sorge ist, dass wir als Bürger irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt werden und eine Bürgerinformationsveranstaltung somit überflüssig wird.“
Hierzu kann die Verwaltung mitteilen, dass diese Sorge unbegründet ist. Wenn die Bearbeitung für die ausgegliederten Bereiche wieder aufgenommen werden kann, wird weiterhin ein öffentliches, transparentes, gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren folgen. Darüber hinaus hat Bürgermeister und Verwaltung angekündigt, weiter im Gespräch mit der BI zu bleiben.

Beratung

GR Christian Stehböck wird dem Antrag zustimmen. Er unterstützt die Bürger, aber er möchte einen respektvollen Umgang. GR Dr. Friedhelm Schneider spricht die zusätzliche Arbeit an, die die kleine Fraktionsgemeinschaft leisten muss. Das Thema soll in den Gremien beraten werden. GR Bernhard Dusch findet das Verfahren transparent. Momentan gibt es keinen Mehrwert für die Bürger, da nur der Sachstand wiedergegeben werden kann. Die Bürger haben auch die Möglichkeit an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen und sich so zu informieren. GR Alois Lechner erachtet eine Bürgerinformationsveranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht notwendig. GR Bernhard Dusch ergänzt, dass der Gemeinderat immer für Gespräche und Fragen zur Verfügung steht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag aus der Bürgerversammlung auf Abhaltung einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren „Neuaufstellung Ainring A“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 17

Datenstand vom 22.01.2025 13:24 Uhr