Freiwilliger Landtausch Ainring III, Teileinziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 262 Gemarkung Ainring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 4

Vorgang

Der freiwillige Landtausch Ainring III steht kurz vor dem Anhörungstermin. Die Prüfung der Ausarbeitung hat stattgefunden und die Beanstandungen werden gerade eingearbeitet. Die vollziehende Stelle des Amtes für ländliche Entwicklung bittet nun die Gemeinde Ainring, die Widmung des aufgelassen Teilstücks des Wegegrundstückes Fl.Nr. 262 Gemarkung Ainring aufzuheben.

Der nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.Nr. 262 Gemarkung Ainring ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat seine Verkehrsbedeutung verloren.
Das mittlere Teilstück soll aufgelassen werden, der westliche Teil behält die Fl.Nr. 262 und der östliche Teil erhält die Fl.Nr. 262/1.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Gemeinde Ainring befasste sich bereits in seiner Sitzung am 03.07.2018 mit dem Freiwilligen Landtausch Ainring und stimmte diesem zu.

Vorgang:
Zwischen neun Landwirten und der Gemeinde Ainring soll auf Initiative der Landwirte ein freiwilliger Landtausch erfolgen, um Grundstücke zusammen zu legen und Grundstückszuschnitte zu verbessern, um die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern. Es sind insgesamt 38 Flurstücke betroffen. Dieser freiwillige Landtausch wird von der BBV Landsiedlung GmbH, Karolinenplatz 2, 80333 München, durch Herrn Projektleiter Georg Stark vorbereitet. Vermessung, Vermarkung und der grundbuchamtliche Vollzug erfolgen dann in weiterer Folge über das Amt für ländliche Entwicklung. 
Die Gemeinde Ainring ist mit den Flurnummern 262 (ehemalige Wegefläche, Teilflächen von ca. 326 m² westlich der Straße nach Ed –gelbe Markierung- bzw. ca. 430 m² -pink markiert- östlich der Straße nach Ed) und 261 (Teilfläche von ca.381 m²-grün markiert-) betroffen. Diese Flächen sollen jeweils den nördlich anliegenden Flurstücken zugemessen werden. Im Gegenzug erhält die Gemeinde Flächen im Ausmaß von ca. 1.137 m² -rot markiert- zusammenhängend zwischen der Gemeindestraße nach Ed und der kürzlich von den Ehegatten Mehr erworbenen Fl.Nr. 261 (Bezug: Beschlüsse FA Nr. 108 vom 17.10.2017 und GR Nr. 155 vom 21.11.2017).
Die mit dem Erwerb der Fl.Nr. 261 verfolgten Ziele bleiben mit dem Flächentausch gewahrt bzw. werden damit sogar optimiert (insbesondere Hochwasserschutzmaßnahme). Durch den neuen Zuschnitt der Grundstücke ergibt sich die Möglichkeit einer Ableitung von Oberflächenwasser des Pfarrangergrabens und es entsteht eine Fläche, um z.B. ein Sickerbecken anzulegen. Darüber hinaus sind auf den verbleibenden Restflächen z.B. ökologische Aufwertungsmaßnahmen für das gdl. Ökokonto möglich.

Die Verwaltung empfiehlt die Teileinziehung des Weges mit der Fl.Nr. 262 Gem. Ainring gem. dem beiliegenden Karten. 

Beschluss

Der nichtausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.Nr. 262 der Gemarkung Ainring wird im Rahmen des freiwilligen Landtauschs Ainring III teilweise eingezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2024 15:25 Uhr