Ortsrecht; Erlass einer Satzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.01.2025 | ö | beschließend | 6 |
Vorgang
Die Gemeinde Ainring betreibt in der Hallerstraße im Ortsteil Perach eine Obdachlosenunterkunft. Grundsätzlich sind die eingewiesenen Personen kooperativ und halten sich an die Vorgaben und Regeln. In der jüngeren Vergangenheit kam es leider vermehrt zu Problemen mit einem Bewohner. Gespräche und regelmäßige Kontrollen führten zu keiner Verbesserung der Situation. Die Nachbarschaftssituation war und ist angespannt.
Um für solche Fälle rechtliche Sanktionen ergreifen zu können, haben viele Kommunen eine Satzung für die Unterbringung von Obdachlosen erlassen. Die Verwaltung hat dadurch mehr Handlungsspielraum. Bei Verstößen können z.B. Bußgelder verhängt werden. Die Praxis bei anderen Kommunen hat gezeigt, dass diese Maßnahmen auch durchsetzbar sind. Forderungen aus dem öffentlichen Recht können selbst von der Verwaltung durchgesetzt werden. Deshalb bittet die Verwaltung um den Erlass der entsprechenden Satzung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Fassung vom 21.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Obdachlosenunterkunftssatzung (.pdf)
Datenstand vom 25.02.2025 10:49 Uhr