Auf dem Gelände der ehemaligen (gemeindlichen) Kläranlage in Bruch sind bereits einige Lagerboxen errichtet worden. Diese Lagerboxen werden vom Bauhof genutzt und reichen leider nicht mehr aus. Daher sollen diese Lagerboxen erweitert und zugleich eine Überdachung errichtet werden.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring ist das Areal als Sondergebiet für Bauhof und Versorgung dargestellt.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt, die Unterschriften wurden eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Die Errichtung weiterer, notwendiger Lagerboxen mit Überdachung macht aus wirtschaftlicher Sicht Sinn und verbessert die Lagerkapazitäten.
Der Standort und insbesondere die zur Überbauung vorgesehene Fläche ist als Bauhoflager vorgeprägt und die Nutzung entspricht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes.
Weitere, in § 35 Abs. 3 BauGB genannte öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt.
Somit sind die in § 35 Abs. 2 BauGB genannten planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Beratung:
GR Ludwig Moderegger erwähnt, dass man auch gleich an die Überdachung für die neue Bühne denken soll, wenn man dort schon baut. GR Sven Kluba fragt nach, was in die Boxen kommt. Humus, Schnittgrün, Gehölz und Kehrgut, erklärt BGM Martin Öttl. GR Kluba äußert, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss vor Jahren das Gelände angeschaut und die Anregung gegeben hat, zu prüfen, welche Materialien dort tatsächlich notwendig sind zu lagern. Er bittet, diese Idee des Rechnungsprüfungsausschusses aufzugreifen.