Bebauungsplan Ainring A Süd, Vorprüfung des Einzelfalls, Behandlung der eingegangen Stellungnahmen, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 11.02.2025
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Die Gemeinde Ainring stellt für einen Bereich des alten Bebauungsplanes Ainring A den Bebauungsplan Ainring A Süd auf. Der Bebauungsplan Ainring A Süd soll im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Gemäß § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 BauNVO nicht mehr als 20.000m² beträgt oder der Bebauungsplan – bei einer zulässigen Grundfläche von 20.000 bis 70.000 m² - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird.
Vorliegend wird der untere Schwellenwert überschritten.
Der Bebauungsplan setzt eine überbaute Grundfläche von ca. 36.000 m² fest. Es bedarf deshalb einer Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB hinsichtlich erheblicher Umweltauswirkungen durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ainring A Süd.
Die Vorprüfung basiert gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB auf einer Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche betroffen ist.
Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Eingegangene Stellungnahmen von Behörden und Träger öffentlicher Belange
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Nr.
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Schreiben vom
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Behörde/Einwender
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Verzicht auf weitere Beteiligung am Verfahren
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1
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10.01.2025
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LRA BGL
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2
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10.01.2025
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Reg. v. Obb. Landesplanung
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3
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14.01.2025
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WWA TS
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Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Der beauftragte Stadtplaner, Herr Hilger und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung.
(siehe Abwägungstabelle B-Plan „Ainring A Süd“, Vorprüfung im Einzelfall, Stand 11.02.2025)
Beratung
GR Franz Wimmer nimmt an dem TOP nicht teil, da er persönlich beteiligt ist.
GR Josef Ramstetter erkundigt sich, ob sich jemand weiter nördlich aufgeregt hat, weil er aus dem Bebauungsplan gefallen ist. Bauamtsleiter Thomas Fuchs nennt einen Fall, der ihm bekannt ist und der auf Baurecht wartet. GR Ramstetter hakt nach, ob hier eine Einzelfalllösung möglich wäre. Der Bauamtsleiter erklärt, dass er dem Betroffenen versprochen hat, eine Möglichkeit, falls es sie gibt, zu finden.
Beschluss
1. Es wird beschlossen, die Abwägung wie im Sachvortrag vorgetragen vorzunehmen.
Mit der Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls wurde nachgewiesen, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, somit kann das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden.
2. Der Planentwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ainring A Süd wird gebilligt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB wird durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2025 09:10 Uhr