Datum: 13.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 15.06.2021 und 23.06.2021
3 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben; zusätzliche Ausstattung der Schulklassenzimmer mit mobilen Luftreinigungsgeräten
4 Jahresrechnung 2020 - Vorlage des Jahresrechnungsberichts
5 Bekanntgabe Ergebnis Prüfbericht des BKPV zur überörtlichen Prüfung 2013 - 2018
6 Ortsrecht; Änderung der Satzung für gemeindliche Ehrungen
7 Anträge
7.1 Durchführung von Bestattungen durch die Gemeinde Ainring
7.2 Nutzung von Dachflächen gemeindlicher Gebäude für Photovoltaikanlagen
8 Bekanntgaben
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 15.06.2021 und 23.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschriften vom 15.06.2021 und 23.06.2021 wurden den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschriften vom 15.06.2021 und 23.06.2021 für den öffentlichen Teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben; zusätzliche Ausstattung der Schulklassenzimmer mit mobilen Luftreinigungsgeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 3

Vorgang

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass bis Herbst alle Klassenzimmer und Räume in Kitas mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden sollen. 

Da diese Thematik aufgrund der medialen Berichterstattung und des einseitigen Vorstoßes der Bayerischen Staatsregierung an Dynamik gewonnen hat, muss die Gemeindeverwaltung frühzeitig reagieren, um einen möglichst reibungslosen Präsenzunterricht nach den Sommerferien gewährleisten zu können.

In verschiedenen Förderprogrammen wurden von der Gemeinde in Abstimmung mit den Schulleitern bereits vier Schulklassenzimmer, der Mehrzweckraum in Thundorf sowie die beiden Turnhallen der Grund- und Mittelschule mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet. Es handelte sich hierbei um unzureichend oder nicht natürlich belüftbare Räume.
Der nunmehr abgefragte weitere Bedarf liegt bei 12 zusätzlichen Geräten für die Grundschule, sowie 5-6 Geräten für die Mittelschule, sollten alle Räume wie von der Staatsregierung gewünscht ausgestattet werden.
Die Investitionskosten hierzu belaufen sich auf ca. 3.200,00 € brutto pro Gerät (Gesamtkosten: 57.600,00 € nur für die Schulen). Zusätzlich fallen in Folge jährliche Wartungs-/Instandhaltungskosten pro Gerät an (z. B. Filterwechsel).
Entsprechendes gilt für die Kita`s. Hier wurde bisher lediglich der Schlafraum der Kinderkrippe ausgestattet. Sollten alle Gruppenräume nachgerüstet werden, so sind hier mindestens 11 Geräte zusätzlich erforderlich (ca. 36.000 Euro Aufwand in den Kitas der Gemeinde).


Das am 06.07.2021 durch den Bayerischen Ministerrat beschlossene Förderprogramm sieht vor, die Beschaffungskosten einmalig mit bis zu 50 % zu fördern. Leider wurden im Vorfeld die kommunalen Spitzenverbände nicht frühzeitig eingebunden, so dass auch der ausdrückliche Wunsch, dass das LGL eine Liste der konkret förderfähigen Geräte zur Verfügung stellen solle, bislang nicht umgesetzt wurde. Von Seiten des Ministerrats heißt es lediglich, dass das LGL festlegt, welche Gerätetypen förderfähig sein sollen.
Ebenfalls nicht ausgeführt wird von Seiten des Ministerrats, ob und in welchem Ausmaß die Geräte im Falle einer weiteren Corona-Welle Präsenzunterricht ermöglichen (und dies in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Niederschlag findet). Ausgeführt wird lediglich, dass mobile Luftfilter das bewährte Quer- und Stoßlüften sinnvoll ergänzen können! Außerdem ist der Nutzen derartiger Geräte derzeit noch nicht zweifelsfrei geklärt und in der Fachwelt durchaus umstritten.

Gleichwohl erkennt die Verwaltung, dass der Druck auf die Sachaufwandsträger durch die staatliche Ankündigung wachsen wird.
Ziel der Gemeinde muss sein, nach den Sommerferien einen verlässlichen und durchgängigen Regelschulbetrieb als Präsenzveranstaltung, unabhängig von Raumgrößen o. ä. durchführen zu können. Gleiches gilt für die Kindertagesstätten der Gemeinde.
Da aber wie beschrieben noch keine verlässlichen und vollständigen Angaben und Forderungen von Seiten der Staatsregierung vorliegen und nicht klar ist, ob eine mögliche Ausstattung mit mobilen Luftfiltergeräten einen Präsenzunterricht überhaupt ermöglichen, kann nach Auffassung der Verwaltung derzeit keine Beschaffung durchgeführt werden. Sollten die Vorgaben dahingehend konkretisiert werden, dass Präsenzunterricht nur mit derartigen technischen Zusatzgeräten im Falle einer vierten Welle möglich wird, möchte die Verwaltung schnell agieren können und ohne Zeitverzug die Anschaffungen tätigen.

Im Haushaltsplan sind für die im Sachvortrag genannten ggf. möglichen zusätzlichen Ausstattungen keine Kosten angesetzt, weshalb der Gemeinderat für solche überplanmäßigen Ausgaben zuständig ist.

Beratung

Zusätzlich teilt Erster Bürgermeister Martin Öttl mit, dass in der nächsten Finanzausschusssitzung ein Vertreter eines heimischen Unternehmens seine Luftreinigungsmöglichkeiten vorstellt. GR Josef Ramstetter sieht die politischen Maßnahmen in Bezug auf die Luftreinigungsgeräte als Schnellschuss. In der Politik läuft es nicht optimal und die Politiker sind viel mit sich selbst beschäftigt. Der Staat gibt mit solchen Vorgabe der Industrie Arbeit. Die Luft absaugen ist seiner Meinung nach besser als umwälzen. 
GR Dr. Friedhelm Schneider findet, dass die Gemeinde zu spät dran ist. Zahnärzte und Gastronome haben die Luftreinigungsgeräte schon länger in Betrieb. Bei einer damaligen Erhebung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass im gesamten Landkreis nur 32 Räume mit Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden müssten. Er sieht die Luftreinigungsgeräte als einen Baustein im Kampf gegen Corona, genauso wie das Händewaschen und Maske tragen ein Baustein ist. Luftreinigungsgeräte bringen immer etwas. Sie filtern z.B. Pollen aus Luft und Allergiker werden dies merken. Bei der Anschaffung sollen die Folgekosten berücksichtigt werden. GR Sven Kluba findet es gut, dass zur nächsten Sitzung der Firmenvertreter eingeladen wird.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, derzeit keine Ausstattung der Schulklassenzimmer mit weiteren mobilen Luftreinigungsgeräten aufgrund der noch nicht vorliegenden Vorgaben und Anforderungen. Sollte jedoch die Beschaffung und Ausstattung zwingende Voraussetzung für dann möglichen Präsenzunterricht in den Schulen sein, so wird der Bürgermeister ermächtigt, die nötigen Geräte anzuschaffen. Der Gemeinderat genehmigt die hierfür anfallenden überplanmäßigen Ausgaben.
Gleiches gilt für die Gruppen- und Funktionsräume der gemeindlichen Kindertagesstätten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Jahresrechnung 2020 - Vorlage des Jahresrechnungsberichts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 4

Vorgang

Das Ergebnis der Haushaltsrechnung des Jahres 2020 beläuft sich auf 34.347.782,13 Euro. Die Jahresrechnung samt Rechenschaftsbericht wir dem Gremium zur Kenntnis gegeben. Zunächst ist nun der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung 2020 zu beauftragen, ehe im Anschluss daran die Feststellung und Entlastung für 2020 erfolgen können.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des Rechnungsjahres 2020 zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für 2020 beauftragt. Es wurde kein Beschluss gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe Ergebnis Prüfbericht des BKPV zur überörtlichen Prüfung 2013 - 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 5

Vorgang

Wie bereits mehrfach in den Gremien berichtet, fand die regelmäßig vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband durchzuführende überörtliche Haushalts- und Rechnungsprüfung nach Art. 106 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 5 GO für die Jahre 2013 mit 2018 in der Zeit vom 11.12.2019 bis 23.04.2020 statt. Ergänzend fanden vertiefte Sonderprüfungen zu den Bereichen Informationstechnik, wirtschaftlicher Personaleinsatz und eine Baumaßnahmen-Sonderprüfung (techn.) statt. 
Es gab keine wesentlichen oder schwerwiegenden Feststellungen, die aufsichtliche Maßnahmen erforderlich machen würden. Das abschließende Schreiben der Rechtsaufsicht im Landratsamt BGL ging am 01.07.2021 ein, so dass der Vorgang abgeschlossen werden kann.
Die Feststellungen/Hinweise wurden größtenteils von der Verwaltung bereits umgesetzt oder sind derzeit in Umsetzung bzw. werden von den betreffenden Sachgebieten künftig beachtet.
Dem Gemeinderat wird die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht zu fassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Ortsrecht; Änderung der Satzung für gemeindliche Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 6

Vorgang

GR Bernhard Dusch machte in einer der vergangenen Sitzung darauf aufmerksam, dass in der Satzung für gemeindliche Ehrungen in § 4 Abs. 2 die Gemeinderäte nach 12 Jahren mit einer Ehrenamtsmedaille ausgezeichnet werden können. Da dies in der Vergangenheit nicht erfolgte, kann der Passus gestrichen werden. 

Die Verleihung der Ehrenamtsmedaille an ein Gemeinderatsmitglied kann nur auf Vorschlag (§ 4 Abs. 4) und entsprechenden Beschlüssen in den Gremien erfolgen. Dies ist bei allen Ehrungen so zu handhaben. Bisher wurde von dem Vorschlagsrecht noch kein Gebrauch gemacht, was aber nicht zwingend eine Entfernung des Passus notwendig macht.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Passus für die Ehrung der Gemeinderäte mit der Ehrenamtsmedaille in § 4 Abs. 2 der Satzung für gemeindliche Ehrungen gestrichen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 7
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7.1. Durchführung von Bestattungen durch die Gemeinde Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 7.1

Vorgang

GR Josef Ramstetter stellte in der Gemeinderatssitzung am 18.05.21 den Antrag, dass die Gemeinde Ainring in das Bestattungswesen eingreift, um kostengünstigere Bestattungen durchführen zu können. 
Nach Art. 7 BestG sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume herzustellen. Die Einrichtungen umfassen auch das geeignete Personal, um die Verstorbenen waschen, ankleiden, einsargen, befördern, bestatten und umbetten zu können (Nr. 1.1 BestBek). 
Die Gemeinde muss jedoch Bestattungseinrichtungen nur herstellen, unterhalten und betreiben, soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht. Das ist in dem Umfang nicht der Fall, in dem Dritte Bestattungseinrichtungen bereithalten (Nr. 1.2. BestBek).
 
Die Gemeinde Ainring betreibt keine kommunalen Friedhöfe, da das Friedhofswesen von der Kirche ausgeführt wird. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, haben ein verfassungsmäßiges Recht, Friedhöfe zu errichten und zu unterhalten. Dadurch wird ein Teil der Bestattungseinrichtungen durch die Kirche abgedeckt. Den anderen Teil übernehmen die privaten Bestattungsunternehmen, die das geeignete Personal vorhalten. 
Neben der hoheitlichen Tätigkeit kann die Gemeinde im Rahmen des gemeindlichen Unternehmensrechts (Art. 86 ff. GO) Leistungen anbieten, die auch von privatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht werden (Bestattungswirtschaftsbetrieb). Dies wären z.B. ein Eigenbetrieb, ein selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder eine Rechtsform des Privatrechts. 
Der Markt Teisendorf hat z.B. keine Form des gemeindlichen Unternehmensrechts, sondern das Bestattungswesen ist ein Teil der Verwaltung. Die Gebühren und Festsetzungen laufen über Satzungen und die Gebühren unterliegen einer Kalkulation. Das bedeutet, dass die Gemeinde kostendeckend kalkulieren muss. Egal, welche Form eine Gemeinde wählt, muss für den Bürger klar erkennbar sein, welche Leistungen hoheitlich und welche Leistungen privatrechtlich angeboten werden (Stichworte: unlauterer Wettbewerb und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Die Gemeinde muss den Bestattungswirtschaftsbetrieb sowohl von der Bezeichnung wie auch räumlich, organisatorisch und personell vom Hoheitsbereich trennen, dass der Bürger ohne Schwierigkeiten erkennen kann, welche Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Gründen nur bei der Gemeinde und welche er auch bei privaten Bestattungsunternehmen erhält (Nr. 1.3.2 BestBek).

Für die Gemeinde Ainring bedeutet das, selbst wenn die Friedhofsverwaltung bei der Kirche bleiben würde, dass das Personal und die Ausstattung entsprechend aufgestockt werden müsste. Konkret bedeutet das: 
  • Mindestens ein Mitarbeiter im Rathaus für die Organisation der Bestattungen inkl. Rufbereitschaft (auch am Feiertag und am Wochenende) + ½ Stelle für die Vertretung, Rechnungsstellung
  • Gewisser Stundenanteil eines Mitarbeiters in der Finanzverwaltung und Personalbüro für die internen Verrechnungen und die Kalkulation der Gebühren sowie die Berechnung der Zuschläge
  • 2 Mitarbeiter im Bauhof als Friedhofsarbeiter + 1 Mitarbeiter zusätzlich für Überführungen inkl. Rufbereitschaft zu jeder Zeit
  • Mindestens 4 Leichenträger, die flexibel sind
  • Leichenwagen, Friedhofsbagger, Leichenkühlzelle, Transportwagen mit Erdcontainer, Einfahr-Kühlvitrine 

In der Gemeinde Ainring gibt es ein bestehendes und gut funktionierendes System für die Bestattungen. Die Friedhofsverwaltung übernimmt die Kirche, da es kirchliche Friedhöfe sind. Von der Friedhofsverwaltung sind 3 private Unternehmen für die Bestattungen auf den Friedhöfen zugelassen, so dass der Bürger die Auswahl hat. Die Verwaltung schlägt daher vor, nicht in den Bestattungsmarkt einzugreifen. Von den zu erwartenden Kosten mal abgesehen, muss entsprechend qualifiziertes Personal eingestellt werden. Das ist aber auf dem Arbeitsmarkt nicht zu bekommen. Selbst private Bestattungsunternehmen suchen nach qualifiziertem Personal. Zusätzlich müssen Geschäftsbeziehungen zu Sargherstellern, Firmen für die Ausstattung der Särge, etc. aufgebaut werden. Da die Gemeinde, wenn sie die Aufgaben übernehmen würde, kostendeckend arbeiten muss, wäre es für den Bürger nicht unbedingt billiger. In der Gemeinde Ainring werden ca. 100 Sterbefälle beurkundet. Das sind ungefähr 2-3 Beurkundungen im Schnitt pro Woche. Davon werden nicht alle die kommunale Bestattung in Anspruch nehmen, so dass bei der Kalkulation entsprechend höhere Gebühren rauskommen. Das Einzugsgebiet kann nur das der Gemeinde Ainring sein. Weiterhin ist die Bestattung in der Gemeinde Ainring keine vorrangige Aufgabe (Nr. 1.2. BestBek). 

Kostenaufstellung Nettopreise:

Einfachster Leichenwagen:                                ab 50.000,- €
Prosektur (immer Maßanfertigung):                        ab 20.000,- €
Grabverbau (Alu) für ein Grab:                        ab   6.000,- €
Kleinbagger für Friedhof:                                ab 60.000,- €
Kühlung:                                                ab 12.000,- €
Zusätzliche Kosten für Deko, Aufbahrung, etc.         ab 20.000,- €

Nicht bezifferte Kosten sind die Personalkosten, der Bau eines entsprechenden Gebäudes, wo alles untergebracht ist, Sarglager.

Beratung

GR Josef Ramstetter verliest seine Erläuterung zu dem Antrag (Anlage 1). GR Sven Kluba dankt dem GR Josef Ramstetter für den Antrag und das Aufgreifen des ernsten Themas. Die Kosten sind hoch, aber auch das Schwimmbad kostet viel Geld. Im Sachverhalt wurden nur Argumente dagegen aufgeführt. Er schlägt vor, dass ein Vertreter aus Teisendorf eingeladen wird, der die Abwicklung in Teisendorf erklärt. Bis dahin soll das Thema zurückgestellt werden. GR Sven Kluba stellt den Antrag auf Zurückstellung. 
Erster Bürgermeister Martin Öttl lässt daraufhin über den Antrag abstimmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und in einer der nächsten Sitzungsrunden erneut aufzugreifen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

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7.2. Nutzung von Dachflächen gemeindlicher Gebäude für Photovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 7.2

Vorgang

Die Fraktion Grün-Rot stellte am 07.06.21 den Antrag alle Dächer der gemeindlichen Gebäude wie Bauhof, Schulen, Kindergärten, Rathaus mit Photovoltaikanlagen auszustatten bzw. bereits vorhandene zu erweitern. Ausschlaggebend ist die schlechte CO2 Bilanz der Gemeinde Ainring im Vergleich zu den anderen Gemeinden im Landkreis. Um diese zu verbessern sind Photovoltaikanlagen ein Baustein. 

Eigene Photovoltaikanlagen sind bereits auf dem Feuerwehrhaus in Mitterfelden (30 kwp) und dem Schwimmbadgebäude (10,5 kwp) angebracht. Beide PV-Anlagen speisen in das Netz der Bayernwerke ein, die Gemeinde erhält jeweilige Stromeinspeisevergütungen. Dies war bei den entsprechenden Entscheidungen zur Installation die jeweils wirtschaftlichste Variante. Ebenso ist am Heizwerk auf dem Hackschnitzellager eine eigene PV-Anlage der Gemeindewerke (35,66 kwp) montiert.
Weitere PV-Anlagen bestehen auf Gebäuden der Grundschule Feldkirchen, der Kläranlage in Bruch und der Schulturnhalle der MS Mitterfelden die von Dritten (Bürgersonnenkraftwerk) betrieben werden. Hier existieren privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Betreiber.

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag dahingehend zu verfolgen, dass in Zusammenarbeit mit dem Energieeffizienznetzwerk jedes Jahr Dachflächen neu bestückt oder erweitert werden, sofern eine entsprechende Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

Beratung

GRin Barbara Söllner sieht nicht nur die CO2 Bilanz als Grund für den Antrag, auch die regionale Wertschöpfung und der Klimaschutz spielen eine Rolle. Ziel sollte es sein bis 2035 Klimaneutral zu werden. Dritter Bürgermeister Martin Strobl findet den Antrag gut. Allerdings sollte dazu auch erläutert werden, woher die hohe CO2 Belastung kommt. Die Gemeinden im Landkreis, die in der CO2 Liste hinten stehen, haben auch entsprechende Industriebetriebe. Erläuterungen sind besser als einfache Zahlen. GR Josef Ramstetter spricht die Entsorgung der zu alten und ausgedienten Solarplatten an. Für den Atommüll gibt es bis heute keine vernünftige Entsorgung. Erster Bürgermeister Martin Öttl erklärt daraufhin, dass es bereits Firmen gibt, die die Solarplatten recyceln.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Grün-Rot Fraktion zu. In Zusammenarbeit mit dem Energieeffizienznetzwerk soll jedes Jahr mindestens eine Photovoltaikanlage neu installiert oder erweitert werden und bei Neubauten ist der Bau einer Photovoltaikanlage zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit ist vorab zu klären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 8

Vorgang

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
FA
07.06.2021
Zustimmung zur Amtshilfevereinbarung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreisebene mit Anhebung der Erstattungsbeträge von 0,35 € auf 0,60 €. 


Fair Trade Gemeinde
Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass die Gemeinde Ainring weiterhin eine Fair Trade Gemeinde ist. Die Zertifizierung dafür wurde erneut ausgesprochen und in Form einer Urkunde dokumentiert. 

Bodenuntersuchung ehemalige Mülldeponie
Es wird mitgeteilt, dass am kommenden Donnerstag oder Freitag mit den Bohrungen für die Untersuchung der ehemaligen Mülldeponie Kreuzfeld begonnen wird.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 9

Vorgang

30iger Zone bis zum Kindergarten
GRin Edith Höglauer bittet darum zu prüfen, ob die 30iger Zone von der Mittelschule bis zum Kindergarten Mooswichtl (Ortsschild) verlängert werden kann. 

Zweitwohnungssteuer
GR Ernst Peter stellt im Namen der CSU-Fraktion einen Antrag auf Einführung Zweitwohnungssteuer und ggf. Genehmigungspflicht für Zweitwohnungen (Anlage 2).

Leitungsmitverlegung Adalbert-Stifter-Straße
GR Ludwig Moderegger möchte bis zur nächsten Bauausschusssitzung wissen, ob im Zuge des Fernwärmeleitungsbaus in der Adalbert-Stifter-Straße die Telekom und Bayernwerke angeschrieben wurden, um ihre Leitungen mitzuverlegen.

Rufbusflyer
GR Dr. Friedhelm Schneider stellt den Antrag (Anlage 3), dass für den Rufbus ein Flyer in mehreren Sprachen aufgelegt wird. Vor allem in Russisch, Türkisch, Arabisch und Farsi. Ohne Österreicher und Schweizer leben in Ainring 1616 Personen mit einer anderen Nationalität.     

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 11:40 Uhr