Datum: 06.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Erster Bürgermeister Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
GR Kluba regt an den Top 10.3 aus dem nichtöffentlichen Teil öffentlich zu behandeln.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass hier wegen berührter Persönlichkeitsrechte bewusst der Tagesordnungspunkt nicht öffentlich behandelt werden sollte.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 08.06.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 08.06.2021 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 08.06.2021 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bebauungspläne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Erste Änderung Bebauungsplan "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben"
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie ggf. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
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ö
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beschließend
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3.1 |
Vorgang
Der Bauaussschuss hat in seiner Sitzung vom 13.10.2020 beschossen, den Bebauungsplan „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ aufzustellen.
Die vom Bauausschuss der Gemeinde Ainring in seiner Sitzung am 16.03.2021 gebilligten Entwürfe des Änderungsbebauungsplanes „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ mit Satzung und Begründung vom 16.03.2021, ausgearbeitet vom Büro Logo verde Ralph Kulak Landschaftsarchitekten GmbH, Landshut, in der Zeit vom 14. April 2021 bis 18. Mai 2021 öffentlich aus. Ebenso wurde den Trägern öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Erfreulich ist, dass keine privaten Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben wurden.
Nachfolgende behördliche Stellungnahmen sind eingegangen:
(Siehe Abwägungstabelle „1. Änderung Bebauungsplan Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“)
Beratung:
Bauamtsleiter Fuchs erläutert die Schwerpunkte im Verfahren und der eingegangenen Stellungnahmen und weist auf kleinere redaktionelle Änderungen hin.
GR Wimmer bezieht sich mit seiner Frage auf eine Stellungnahme bzgl. der Erschließung, ob hier die private Einfahrt zurückgebaut werden muss? Bauamtsleiter Fuchs verneint dies, es müsse lediglich die Begründung ergänzt werden, dass die Zufahrt privatrechtlich über Dienstbarkeit geregelt ist.
GR Ramstetter fragt nach einem möglichen Hochwasserschutz, ob hier ein Wall errichtet werden muss. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass keine Veränderungen diesbezüglich notwendig und zulässig sind. Vielmehr fliese das Wasser in eine natürliche Retentionsfläche ab. Weiter fragt GR Ramstetter nach den Ausgleichsflächen, wo diese liegen und wo der Totholzhaufen hinkommen soll. Bauamtsleiter Fuchs zeigt anhand eines Lageplans die Lage der Ausgleichsfläche und wo die Totholzhaufen angebracht werden sollen. Mit dem Bauwerber wurde dies bereits abgesprochen.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.
Demzufolge wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Heidenpoint am Sonnwiesgraben" mit integriertem Grünordnungsplan mit der Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 wird gebilligt. Die Planreife wird festgehalten.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ wird auf den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben" in der Fassung vom 05.10.2015 erweitert.
Der rechtskräftige Bebauungsplan "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben" in der Fassung vom 05.10.2015 wird im Regelverfahren neu aufgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3.2. Neuaufstellung Bebauungsplan "Saalachau-Nord"
Vorstellung städtebaulicher Entwurf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
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ö
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beschließend
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3.2 |
Vorgang
In der Sitzung am 10.12.2019 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Saalachau-Nord“ im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Die Anwendung des § 13 b BauGB wurde kürzlich im Baulandmobilisierungsgesetz verlängert.
Nun liegt ein städtebaulicher Entwurf, ausgearbeitet von Herrn Stadtplaner Rudi Sodomann, vor.
Der vorgelegte Entwurf geht davon aus, dass die Erschließung der Planungsflächen primär von Osten über die Fl.Nr. 1943/18 erfolgt. Das Erschließungssystem ist dabei so angelegt, dass eine Erweiterung der Siedlungsfläche zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich möglich wäre.
Nachdem eine Erweiterung aber derzeit nicht realisiert werden soll, endet der Straßenstich, der noch der Zuführung von Osten her abknickt und in weiterer Folge von Norden nach Süden in die Mitte des Planungsgebiets geführt wird, in einem zweiseitigen Wendehammer für Fahrzeuge bis 10,0 m Länge (z.B. 3-achsiges Müllfahrzeug) gemäß RASt. Die Baugrundstücke liegen jeweils westlich und östlich des Straßenstichs.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt die Planungsfläche als Fläche für die Landwirtschaft dar, die auch teilweise im Westen als Landschaftspflegebereich und geeignete Ausgleichsfläche dargestellt ist. Die Zufahrt zur geplanten Siedlungsfläche von Osten führt ein kurzes Stück durch ein Waldstück.
Bei der vorgestellten Planungsalternative erfolgt die Zufahrt etwa in der Mitte des Flurstücks 1943/18 und führt über einen S-förmigen Straßenverlauf auf das Planungsgrundstück. Um eine überlange Zuführung zu vermeiden werden hier nördlich der Zufahrtsstraße 2 Einfamilienhäuser angeordnet. In weiterer Folge werden links und rechts entlang der Erschließungsstraße weitere 2 Einfamilienhäuser, sechs Doppelhäuser und zwei Dreispänner angeordnet. Mithin entstünden also 22 Wohneinheiten.
Nachdem die Gebäude westlich und östlich der Erschließungsstraße eine Südwestorientierung erhalten, sind für die Zufahrten zu den Garagen und die Zugänge zu den Häusern Gemeinschaftsflächen erforderlich.
Beratung:
GR Moderegger spricht die Verkehrserschließung der 22 WE an, dies würde nur über Feldkirchen oder Hammerau erfolgen und wäre sehr belastend, besonders für die anderen Anwohner. Weiter fehlt Ihm generell ein Gehweg-/ und Radweg, der Begegnungsverkehr sei zwar möglich aber sehr eng. Grundsätzlich müsse die Verkehrssicherheit vom Planer berücksichtigt werden, dies sei im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Weiter fehlt Ihm ein Spielplatz, dieser solle berücksichtigt werden.
Generell stellt er die Frage, ob „wir“ das überhaupt so wollen, grundsätzlich müsse die Verkehrsentwicklung im Auge behalten werden. Richtung Feldkirchen müsse durch einen Radweg und Beleuchtung Verkehrssicherheit geschaffen werden, die Straßenbreite müsse 7,50 m haben, der Planer müsse sich damit auseinandersetzen. Weiter regt er einen verkehrsberuhigten Bereich oder eine Spielstraße an und verweist auf einen Unfall in der Hammerbachsiedlung.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt dazu, dass die Erschließung nicht überdimensioniert ist, das ist bekannt, der Verkehr ist in diesem kleinen Baugebiet noch abzuwickeln. Ein Spielplatz ist auf der gemeindlichen Fläche noch möglich. Die Anregungen werden noch bewertet und mit dem Städteplaner diskutiert. In dem Planungsbereich haben wir leider nicht ideale Voraussetzung zur Verkehrsabwicklung, es ist aber machbar. Eine Straßenbreite von 7,5 m mit Gehweg ist nicht nötig.
GR Unterreiner hält auch einen Spielplatz für notwendig. Eine Straße mit 7,5 m Breite jedoch für zu breit, 6,5 m hielt er für vertretbar.
GR Kluba erinnert an die Anfänge eines möglichen Bebauungsplanes. 2019 ging man von 4 WE aus, den nun größeren Umfang hält er für ok. Auch er hat sich Gedanken zum Verkehr gemacht. Beide Brücken in Feldkirchen sind für den Schwerverkehr nicht geeignet. Dies muss bei einer Bebauung besonders hinsichtlich Baustellenverkehrs berücksichtigt werden. Weiter kritisiert er die angedachte Situierung der Garagen. Erfragt an, ob andere Möglichkeiten angedacht wurden. Weiter erkundigt er sich nach Ausgleichsmaßnahmen.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt dazu, dass die Garagen aus Gründen der Flächenersparnis so situiert wurden. Bzgl. der Ausgleichsmaßnahmen erklärt Fuchs, dass Waldfläche verloren geht, und dies ausgeglichen werden muss. Hierzu wird natürlich ein geeignetes Büro für die Umweltbelange eingeschalten. Er schlägt hier das Büro Pröbstl vor.
GR Kluba regt weiter an, das Gespräch mit der Bierzeltgemeinschaft Feldkirchen zu suchen, um im Vorfeld Probleme aus dem Weg zu gehen.
GR Ramstetter ist das Umfeld der Verkehrserschließung zu knapp, es solle ein Parkstreifen, auch für Besucher, geschaffen werden.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert hierzu, dass dies bei 6 m Straßenbreite möglich sei.
GR Wimmer fragt an, ob es nicht sinnvoll sei die Baukörper zu drehen und dann im Vorderbereich die Parkplätze und Garagen zu situieren.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt hierzu, dass aus der Praxis heraus beurteilt der First in Ost-West-Richtung bevorzugt wird, eine Drehung hält er nicht für praktikabel.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem vorgestellten städtebaulichen Entwurf für eine Bebauung in Saalachau Nord zu. Die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen.
(GR Moderegger und Ramstetter dagegen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
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4. Bauleitplanung der Stadt Freilassing
Aufstellung des Bebauungsplanes "Historische Stadtteilmitte Salzburghofen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Vorgang
Die Stadt Freilassing beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Historische Stadtteilmitte Salzburghofen“.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen nachfolgende Planungsziele angestrebt werden:
- Ensemble- und Platzbildung unter Berücksichtigung der vorhandenen Baudenkmäler und Einbindung der neuen Gebäudeteile
- Möglichkeit der Errichtung eines sog. „Bürgersaals“ für soziale und kulturelle Veranstaltungen
- Möglichkeit der Errichtung eines Ausstellungsraumes für die Darstellung des historischen Ursprungs der Gebäude etc.
- Platz- und Ensemblegestaltung mit historischen Pfarrgarten
- Möglichkeit der Schaffung eines Außengastronomie und Aufenthaltsmöglichkeiten
- Erweiterung der bestehenden Parkflächen
- Verlegung der bisherigen Erschließung
- Ausführung des bisherigen Straßenraums von der Laufener Straße bis zum Eingangsbereich des Friedhofs zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Historische Stadtteilmitte Salzburghofen“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt.
Die Verwaltung schlägt vor keine Stellungnahme abzugeben.
Beschluss
Die Gemeinde Ainring gibt zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Historische Stadtteilmitte Salzburghofen“ keine Stellungnahme ab, da Belange der Gemeinde nicht berührt sind. Auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.
(GR Ramstetter stimmt dagegen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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5. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
zum Seitenanfang
5.1. Sachstand Verkehrsgutachten für die Gemeinde Ainring
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
|
ö
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beschließend
|
5.1 |
Vorgang
Die Verwaltung gibt einen kurzen Sachstandsbericht zum beauftragten Verkehrsgutachten:
Mit der Erstellung eines verkehrsträgerübergreifenden Verkehrsgutachtens soll für die Gemeinde Ainring die aktuelle Verkehrssituation bewertet und die Verkehrsentwicklung der nächsten Jahre festgelegt werden. Dabei wurde in einem ersten Schritt die Bestandssituation analysiert sowie Defizite und Herausforderungen identifiziert. Darauf aufbauend werden unterschiedliche Maßnahmenansätze, teilweise basierend auf bestehenden Planungen, evaluiert und diskutiert. Eine verkehrsträgerübergreifende Planung gewährleistet eine integrierte Betrachtung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden. Darunter fallen die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden (zu Fuß Gehende, Radfahrende) und der motorisierte Individualverkehr (Kfz-Verkehr, Lkw-Verkehr) sowie die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn). Das Ziel ist eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs in der Gemeinde Ainring.
Die Gemeinde Ainring möchte im Rahmen der Erstellung eines verkehrsträgerübergreifenden Verkehrsgutachtens die Verkehrsentwicklung der nächsten Jahre festlegen. Fachplanerische Unterstützung erhält die sie dabei von der PTV Transport Consult GmbH aus Karlsruhe. In den gesamten Prozess sollen die Erfahrungen und Perspektiven verschiedener Interessenverbände, der Gemeindeverwaltung, Politik und weiterer lokaler und regionaler Akteure sowie der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen eingebunden werden. Wir möchten dadurch die lokale Expertise einbeziehen und sicherstellen, dass die Bedürfnisse aller Nutzerinnen und Nutzer erfasst werden. Gleichzeitig bietet das Projekt die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen und Perspektiven mit dem Ziel, einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen zu finden.
Im Rahmen eines Akteursworkshops werden im Herbst 2021 die Ergebnisse der Bestandsanalyse vorgestellt und Maßnahmenvorschläge diskutiert.
Am 28. Juli 2021 laden wir alle Bürgerinnen und Bürger ein mit uns ins Gespräch zu kommen. Dafür werden wir im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Verkehrsgutachten vor dem Rathaus an der Salzburger Straße einen Infopoint aufstellen. Dort werden Verantwortliche der Gemeinde Ainring sowie die Ansprechpersonen des Verkehrsplanungsbüros PTV für Anregungen und Fragen zur Verfügung stehen. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen vorbeizuschauen.
In weiterer Folge werden die Unterlagen zur entsprechenden Beschlussfassung für die gemeindlichen Gremien aufbereitet.
Beschluss
Zur Kenntnis: Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.2. verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
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ö
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beschließend
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5.2 |
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6. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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06.07.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Vorgang
GR Ramstetter spricht einen Leserbrief in der Heimatzeitung zur Sozialraumanalyse an. Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine Sendung von Terra-X in der Mediathek, die sehr sehenswert sei.
Wegen des geplanten Verkehrsgutachtens der Gemeinde bitten die GR Moderegger und Unterreiner um Anmeldung für den Akteurs-Workshop.
Weitere Anfragen lagen nicht vor, Ende der öffentlichen Sitzung um 17.17 Uhr.
GR Kluba verlässt die Sitzung aus dienstlichen Gründen.
Datenstand vom 03.03.2022 12:32 Uhr