Datum: 03.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 06.07.2021
3 Bebauungspläne
3.1 Auftragsvergabe zur Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplanes "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben"
3.2 Bebauungsplan "Thundorf-nördlich der Schule" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a
4 Vorstellung und Genehmigung der Erschließungsplanung im Baugebiet Thundorf nördlich der Schule und Ausbaubeschluss
5 Bauanträge
5.1 Garagenanbau an ein bestehendes Gebäude mit gewerblicher Nutzung als KFZ Handel in Mühlreit
5.2 Umbau des bestehenden Gebäudes in ein Mehrgenerationenhaus in Winkeln 10
6 Bauleitplanung von Nachbarkommunen, Markt Teisendorf, 8. Änderung des Bebauungsplanes "Tragmoos"
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Öttl gibt eine Änderung der Tagesordnung bekannt. Der Tagesordnungspunkt 5.3 der öffentlichen Sitzung, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Dorfstraße 35, wird in Absprache mit dem Bauherrn abgesetzt um die Planunterlagen noch zu ergänzen. Die Behandlung des Bauantrags erfolgt in der Septembersitzung.

Erster Bürgermeister Öttl fragt, ob mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 06.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 06.07.2021 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 06.07.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 3
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3.1. Auftragsvergabe zur Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplanes "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 3.1

Vorgang

In der Sitzung des Bauausschusses am 06.07.2021 hat sich der Bauausschuss mit den vorgebrachten Stellungnahmen zum Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ befasst.

Entsprechend den Schwierigkeiten und Problemstellungen in diesem Verfahren und entsprechend bereits vorliegender weiterer Bauwünsche und Planungsnotwendigkeiten in den übrigen Bereichen des Gebietes des Gesamtbebauungsplanes wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.  
Demzufolge wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Heidenpoint am Sonnwiesgraben" mit integriertem Grünordnungsplan mit der Begründung in der Fassung vom 06.07.2021 gebilligt. Die Planreife wird festgehalten.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ wird auf den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben" in der Fassung vom 05.10.2015 erweitert.

Der rechtskräftige Bebauungsplan "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben" in der Fassung vom 05.10.2015 wird im Regelverfahren neu aufgestellt.“

Damit ist sichergestellt, dass die erste Änderung des Bebauungsplanes so weit fortgeschritten ist, dass die dringenden Bauwünsche eines heimischen Unternehmers nun im Rahmen des § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden können.
Gleichzeitig aber wird das Gesamtverfahren gestartet, um den Bebauungsplan juristisch korrekt neu zu gestalten und weitere Bauwünsche im Gesamtgebiet zu ermöglichen.

Sinnvollerweise sollte der Gesamtplan vom renommierten Planungsbüro Logo verde erstellt werden, da diese bereits die Vorleistungen erbracht haben im Rahmen der ersten Änderung des Bebauungsplanes. Die Arbeiten könnten insoweit nahtlos weitergeführt werden.
Daher hat die Verwaltung zur Umsetzung des oben zitierten Bauausschussbeschlusses ein Angebot dieses Büros eingeholt. Die Angebotssumme beläuft sich gemäß Angebot vom 22.07.2021 auf 30.176,47 EURO netto. Die Verwaltung empfiehlt die Auftragserteilung. Entsprechende Haushaltsmittel sind im aktuellen Haushalt veranschlagt.

Beschluss

Es wird beschlossen, das Büro Logo verde mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ entsprechend dem Angebot vom 22.07.2021 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Bebauungsplan "Thundorf-nördlich der Schule" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.10.2019 beschossen, einen Bebauungsplan „Thundorf-nördlich der Schule“ aufzustellen. 
Die vom Bauausschuss der Gemeinde Ainring in seiner Sitzung am 16.03.2021 gebilligten Entwürfe des Bebauungsplanes „Thundorf-nördlich der Schule“ mit Satzung und Begründung vom 16.03.2021, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro für Städtebau Gabriele Schmid, Teisendorf, lagen –aufgrund der zuvor eingearbeiteten Änderungen erneut- in der Zeit vom 14. April 2021 bis 18. Mai 2021 öffentlich aus. Ebenso wurde den Trägern öffentlicher Belange wurde gem. § 4 Abs.2 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Erfreulich ist, dass keine privaten Einwendungen oder Stellungnahmen mehr abgegeben wurden und somit die in früheren Verfahrensschritten vorgebrachten Bedenken offenbar zufriedenstellend abgearbeitet bzw. vom Bauausschuss abgewogen werden konnten. Die vorliegenden behördlichen Stellungnahmen werfen keine durchgreifenden Probleme mehr auf, so dass das Verfahren zum Abschluss gebracht werden kann. Damit wird in Kürze für 15 einheimische Familien eine Zuteilung eines Baugrundstückes möglich sein.

Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen:

(Siehe Abwägungstabelle B-Plan „Thundorf nördlich der Schule“)


Beratung:

Bauamtsleiter Fuchs erläutert die Schwerpunkte im Verfahren und der eingegangenen Stellungnahmen und weist auf kleinere redaktionelle Änderungen hin.
 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen. Die Begründung ist wie vorgetragen zu ergänzen. Der Bebauungsplan ist dem Gemeinderat für den Satzungsbeschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Vorstellung und Genehmigung der Erschließungsplanung im Baugebiet Thundorf nördlich der Schule und Ausbaubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 4

Vorgang

Herr Tiefbauamtsleiter Dipl.Ing. Läppe erläutert anhand der vom beauftragten Ingenieurbüro Roland Richter, Bearbeiter Herr Dipl.Ing. Andreas Schuller, die Planung zur Erschließung des neuen Baugebietes „Thundorf-nördlich der Schule“. Ziel der Planung ist es, eine den aktuellen Vorschriften entsprechende Erschließung aller Sparten für die neuen 15 Bauparzellen sicherzustellen. Auch die ordnungsgemäße Entsorgung des Oberflächenwassers ist zwischenzeitlich mit einem neu zu errichtenden Oberflächenwasserkanal mit Absetzbecken nahe der kleinen Sur gelöst.
Die Planung wurde aus den bauplanungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes „Thundorf-nördlich der Schule“ entwickelt.

Zudem geht Dipl.Ing. Läpple auf die auch im Zuge des Bebauungsplanverfahrens aufgeworfene Frage der ordnungsgemäßen Beseitigung des Oberflächenwassers ein. Hierzu wird ein neuer Oberflächenwasserkanal in der Ortsstraße verlegt. In weiterer Folge führt dieser Kanal im ebenfalls neu zu errichtenden Geh- und Radweg Richtung Thundorfer Mühle. Dort mündet er in ein neues Absetzbecken. Von dort aus gelangt das Wasser gedrosselt und vorgereinigt in die Kleine Sur. Durch diese Lösung wird auch eine ordnungsgemäße Oberflächenwasserbeseitigung für den neuen Geh- und Radweg und für große Teile des Ortsteiles Thundorf sichergestellt.

Beratung:
GR Wimmer erkundigt sich ob bei den Bäumen an der Erschließungsstraße Wurzelabweiser
angedacht sind. Dipl.Ing. Läpple bestätigt dies. Weiter erkundigt sich GR Wimmer bzgl. der 150`er
Trinkwasserleitung, ob es hier zu einem Verbund zur Leitung bei der Schule gibt. Dipl.Ing. Läpple
erläutert, dass die Surgruppe auf die Bestandsleitung schließt und die Leitung angepasst wird.
GR Kluba erkundigt sich nach den zu erwartenden Erschließungskosten pro m² und wie diese umgelegt werden. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass man zwischen allgemeinen Kosten und anrechenbarer Kosten im Baugebiet unterscheiden müsse. So sind im Baugebiet die Kosten für die Straße zu 90 % umlegbar, beim Regenwasserkanal zu 50 % umlegbar. Die restlichen Kosten, auch die Ableitung außerhalb des Baugebietes, trägt die Gemeinde.
Er rechnet mit normal, durchschnittlichen Erschließungskosten von 30 – 40 € pro m².

Beschluss

Auf der Grundlage der vorgestellten Planungsentwürfe in der Fassung vom Juli 2021 ist die Erschließungsstraße „Thundorf-nördlich der Schule“ auszubauen. 
Die Ausführungsplanung und die notwendigen Unterlagen zur Durchführung der Ausschreibung sind zu erstellen.

Gleiches gilt für die vorgestellte Lösung für das Oberflächenwasser.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 5
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5.1. Garagenanbau an ein bestehendes Gebäude mit gewerblicher Nutzung als KFZ Handel in Mühlreit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 5.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Es wird ein Garagenanbau an ein bestehendes Gebäude mit gewerblicher Nutzung als KFZ Handel beantragt. Der Garagenanbau soll die Maße von 6,00 m x 9,95 m erhalten. Der Anbau wird mit einem Pultdach abgeschleppt, die Wandhöhen fallen von 5,30 m auf 4,10 m. 

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im FNP der Gemeinde als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Beurteilung muss demnach als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen:
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.  Die Errichtung des Anbaus zur betrieblichen Erweiterung erscheint vertretbar.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zum Anbau eines Garagengebäudes wird erteilt.


Wer dem vorliegenden Bauantrag zustimmt bitte ich ums Handzeichen. Gegenprobe? Damit ist das gemeindliche Einvernehmen mit XX zu XX Stimmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5.2. Umbau des bestehenden Gebäudes in ein Mehrgenerationenhaus in Winkeln 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 5.2

Vorgang

Mit dem vorliegenden Bauantrag wird der Umbau des bestehenden Gebäudes in ein Mehrgenerationenhaus beantragt. Mit dem Umbau, welcher hauptsächlich im Inneren des Gebäudes durchgeführt wird, soll auch das Dach angehoben werden. Derzeit liegt die Giebelhöhe beim Hauptgebäude bei 6,24 m und soll auf 7,84 m angehoben werden.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt innerhalb der Lückenfüllersatzung Satzung Winkeln, in der Fassung der 1. Änderung vom 08.06.2021 und entspricht dessen Festsetzungen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Für das Grundstück hat die Gemeinde kürzlich die 1. Änderung der Lückenfüllersatzung Winkeln durchgeführt, um den Umbau des alten Bestandsgebäudes zu einem Mehrgenerationenhaus zu ermöglichen. Die Notwendigen Stellplätze können auf eigenem Grund nachgewiesen werden.

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag zum Umbau des Bestandsgebäudes in ein Mehrgenerationenhaus wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Wer dem vorliegenden Bauantrag zustimmt bitte ich ums Handzeichen. Gegenprobe? Damit ist das gemeindliche Einvernehmen mit XX zu XX Stimmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung von Nachbarkommunen, Markt Teisendorf, 8. Änderung des Bebauungsplanes "Tragmoos"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 6

Vorgang

Die Gemeinde Ainring wird als Nachbarkommune an der 8. Änderung des Bebauungsplanes Teisendorf „Tragmoos“ beteiligt. Aufgrund es dringenden Erweiterungsbedarfes der im Baugebiet „Tragmoos“ ansässigen Firmen soll durch eine Erhöhung der zulässigen Wandhöhe im gesamten Geltungsbereich eine bessere Ausnutzung der bestehenden Gewerbegrundstücke ermöglicht werden. Die zulässigen Wandhöhen sollen von 6,50 m auf 8,50 m erhöht werden.

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Tragmoos“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Verwaltung empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren kann verzichtet werden.

Beratung:
GR Ramstetter spricht eine zunehmende Flächenversiegelung im Bereich des Bebauungsplanes Tragmoos an, die zu vermehrten Wassereintrag in die kleine Sur führt. Die Gemeinde solle mit Nachdruck diesbezüglich bei Teisendorf vorstellig werden. 1.Bgm. Öttl erläutert, dass er bereits im Gespräch mit Teisendorf ist.

Beschluss

Mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Tragmoos“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Es wird keine Stellungnahme abgegeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 7
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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.08.2021 ö beschließend 8

Vorgang

GR Moderegger spricht die OD Adelstetten an. Der Sicherheitsstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg würde sich anheben. Er hat festgestellt, dass einzelne Steine sich angehoben und gelöst haben. Er bittet aus Gründen der Verkehrssicherheit um vermehrte Kontrolle.

GR Wimmer spricht den Hochwasserschutz am Mühlstätter Graben an. Er vermisst hier das Engagement des WWA. Er fragt an, ob es mittlerweile Planung von Seiten des WWA gibt, um den Hochwasserschutz zu verbessern. Mit der jetzigen Situation ginge es so nicht mehr weiter.
1.Bgm. Öttl erklärt, dass die Gemeinde diesbezüglich laufend beim WWA nachfasst, leider ging bisher nur eine lapidare Stellungnahme des WWA ein. Er wolle in der Angelegenheit bei Umweltminister Glauber vorstellig werden und um einen Vororttermin ansuchen. Die Gemeinde tut in ihrer Zuständigkeit was sie kann.

GR Ramstetter erkundigt sich nach dem Sachstand zum Radweg Thundorf – Vachenlueg, er habe den Eindruck, dass hier von Seiten des LRA und des Naturschutzes gebremst wird. Er bittet um zusammenfassenden Bericht in der nächsten Gemeinderatssitzung.
1.Bgm. Öttl erklärt, dass die Gemeinde hier ständig vorstellig ist. Es gibt Probleme mit Forderungen des WWA, die so nicht umsetzbar sind. Für nächste Woche ist diesbezüglich bereits ein Termin mit dem StBA TS anvisiert. Er hat auch bereits mit Herrn Landrat Kern telefoniert, dieser steht voll hinter dem Bau des Radweges. Er wird gerne nach dem Termin mit dem StBA im Gremium berichten.

Weitere Anfragen lagen nicht vor, Ende der öffentlichen Sitzung um 17.20 Uhr.

Datenstand vom 03.03.2022 12:33 Uhr