Datum: 14.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 03.08.2021
3 Vorstellung Planung Straße Ulrichshögl, Plangenehmigung und Baubeschluss
4 Bauvoranfragen
4.1 Bau einer Maschinen- und Gerätehütte in Winkeln 1
5 Bauanträge
5.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Dorfstraße 35
6 Bauleitplanung von Nachbarkommunen
6.1 Stadt Freilassing Bebauungsplan "Bauhof am Aumühlweg" Neuaufstellung
6.2 Stadt Freilassing Bebauungsplan "Kesselpoint" 32. Änderung und Erweiterung
6.3 Stadt Freilassing 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
6.4 Markt Teisendorf Bebauungsplan "Teisendorf - Nordwest" 7. Änderung
6.5 Markt Teisendorf Bebauungsplan "Solarpark Neukirchen" 1. Änderung
6.6 Gemeinde Saaldorf-Surheim Bebauungsplan "Surheim Südost"
6.7 Gemeinde Saaldorf-Surheim, 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Öttl erläutert eine Änderung an der Tagesordnung. TOP 5.1 wird abgesetzt. Die Planunterlagen werden noch optimiert. Erster Bürgermeister Öttl fragt, ob mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 03.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 03.08.2021 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 03.08.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Vorstellung Planung Straße Ulrichshögl, Plangenehmigung und Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 3

Vorgang

Die Gemeinde Ainring versucht seit mehreren Jahren, die unmittelbar südlich vor dem denkmalgeschützten Anwesen Ulrichshögl 16 verlaufende Zufahrt zu den Anwesen Ulrichshögl 17 und 19 neu zu regeln.

Der hier zur Verfügung stehende öffentliche Straßengrund hat für heutige Verhältnisse keine ausreichende Breite. Es stehen nur ca. 2,6-2,7 m zur Verfügung und die Straße durfte in den letzten Jahren nicht über diese Breite hinaus saniert werden. 
Zusätzlicher Grunderwerb an der jetzigen Stelle ist nicht möglich, da das unter Denkmalschutz stehende Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden soll.

Nun ist es gelungen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den 3 Parteien zu erzielen:
Die südlich des Anwesens Ulrichshögl 16 vorhandene, nur noch bruchstückhaft asphaltierte  Gemeindestraße soll zukünftig entfallen und es soll eine neue Straßenanbindung hergestellt werden. 
Die entsprechenden Verhandlungen wurden vom Bürgermeister Martin Öttl geführt.

Im Zuge der Maßnahme soll eine neue Gemeindestraße nördlich und westlich um das Anwesen Hausnummer 16 herumgeführt werden.
Die neue Trasse führt die ersten Meter über eine bestehende Forststraße, dann an der westlichen Grundstücksgrenze von Flurnummern 1058 in südlicher Richtung, westseitig an dem Gebäude Haus Nummer 16 vorbei und schließt nach ca. 110 m wieder an die bestehende Gemeindestraße an.
Der Ausbau erfolgt bis zum Ende des jetzigen Gemeindegrundes am Beginn des Hofplatzes Hausnummer 17 bei Station 0 + 143.

Der Ausbau erfolgt durchgängig mit einer Breite von 4,0 m. Die Befestigung erfolgt mit einer 3 m breiten Tragdeckschicht mit einer Stärke von 10 cm und beidseitigem Bindekies-Bankett von 0,5 m.
Im Zuge der Planung wurde ein Baugrundgutachten beauftragt. Es wurden relativ ungünstige Bodenverhältnisse angetroffen:

Der bestehende Asphaltbelag ist teilweise PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) belastet und ist speziell zu entsorgen.

Der teilweise vorhandene Kieskoffer und die im Gelände angetroffene Auffüllung ist gemäß den chemischen Analyseergebnissen der Verwertungs-/Einbauklasse Z1.1 zuzuordnen.

Der vorhandene Asphalt sowie der Aushub wird nach den einzelnen Schichten getrennt ausgehoben und auf der ehemaligen Kläranlage der Gemeinde Ainring in verschiedenen Haufenwerken zwischengelagert und zur Entsorgung erneut beprobt. Die Kosten der Entsorgung sind in der Kostenschätzung noch nicht beinhaltet!


Laut Bodengutachten ist im Bereich der jetzigen Grünfläche die Straße auf einem zusätzlichen Bodenersatzkörper (D> 0,4 m) zu gründen. Zusätzlich ist ein Geotextil vorzusehen.

Aufgrund des bindigen Baugrundes ist mit einem zeitweisen Aufstau von Sickerwasser bis zur Geländeoberkante zu rechnen. Deshalb wird auf der gesamten Länge eine einseitige Entwässerung des Unterplanums mit einem Sickerstrang mit einer Rohrleitung DN 100 mm verlegt und an bestehende bzw. neu zu errichtende Regenwasser-Kanalschächte angeschlossen.
Durch das vorhandene Geländerelief nord- und westseitig der Gebäude läuft bei Starkregenereignissen Oberflächenwasser Richtung Osten und Süden ab. Deshalb wird zusätzlich ca. ab Station 0 + 100 eine Straßen-/Oberflächenentwässerung errichtet, die ab dem Bauende in südlicher Richtung noch ca. 35 m weiter an eine bereits bestehende Regenwasserleitung angeschlossen werden muss. Hierzu wird auf die bestehende Entwässerungsleitung ein Kontrollschacht aufgesetzt. Mit diesem Leitungssystem wird auch das anfallende Sickerwasser entsorgt.

Auf die gesamte Länge wird auf dem Unterplanum/Geotextil ein Speedpipe Rohr 24 × 10 als Glasfaser Vorbereitung verlegt.

Die Gemeindewerke ändern/erneuern im Zuge des Neubaus die Erschließung der Anwesen mit Trinkwasser.

Die Reste des bestehenden Asphaltsbelages in der alten Zufahrt sind auf Wunsch der Anlieger auszubauen. Bis auf ein ca. 20 m langes Teilstück bleibt der Unterbau bestehen. Dieses Teilstück wird einschließlich Unterbau zurückgebaut und abschließend begrünt.

Im Zuge der Maßnahme plant der Anlieger von Haus Nummer 17 seinen Hofplatz auf eigene Kosten neu asphaltieren zu lassen.

Aufgrund der notwendigen Fahr - Radien der neuen Straße auf der Nordseite des Anwesens Hs. Nr. 16 kann der bestehende Nussbaum im Anschlussbereich an die bestehende Forststraße nicht erhalten werden. Dieser wird an anderer Stelle in Absprache mit den Grundeigentümern ersetzt.

Für den Bereich Ulrichshögl existiert seit Februar 1956 eine Landschaftsschutzgebiets - Verordnung.
Gemäß §6 dieser Verordnung ist für Baumaßnahmen eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Die Maßnahme wurde vorab bereits mit dem zuständigen Mitarbeiter im Landratsamt, Herrn Florian Marchner, abgestimmt und am 23.08.21 der Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt.
Durch den Wegfall der bestehenden Zufahrt ergeben sich nahezu keine Änderungen beim Versiegelungsgrad!

Es ist geplant, die Maßnahme sofort beschränkt auszuschreiben und in der Sitzungsrunde im Oktober 2021 zu vergeben.
Als Baufenster wäre geplant: November 2021 bis Mai 2022.

Beratung:
GR Wimmer dankt Herrn Bgm. Öttl für die Realisierung dieser Maßnahme nach jahrelangen Bemühungen. Er fragt weiter nach, wie es sich mit den Grundflächen der alten Straße verhält. Hierzu erläutert Thomas Läpple, dass der Grund an die Eigentümer geht, und die alte Wegefläche komplett ausgebaut wird.
GR Kluba fragt nach, wie es jetzt endlich zu einer Einigung gekommen ist. Bgm. Öttl klärt das Gremium auf und erläutert, dass der Eigentümer auch Flächen im Bereich des geplanten Radweges nach Vachenlueg hat.

Beschluss

Der Bauausschuss genehmigt die vorgestellte Planung und beschließt den Ausbau.
Die Maßnahme soll, wie vorgeschlagen, beschränkt ausgeschrieben werden.
Mit dem vorgeschlagenen Baufenster besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 4
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4.1. Bau einer Maschinen- und Gerätehütte in Winkeln 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 4.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die Zulässigkeit der Errichtung einer Maschinen- und Gerätehütte mit den Maßen von ca. 12,00 m x 7,00 m in Winkeln 1 geklärt werden.
Die Maschinenhütte ist für die Unterbringung diverser Maschinen und Geräte für die Bewirtschaftung von ca. 5 ha Wald und Wiese notwendig.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich, außerhalb der Außenbereichssatzung Winkeln und muss demnach gem. § 35 BauGB beurteilt werden.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen:
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. 
Der Bedarf wurde anhand der zu bewirtschaftenden Waldgrundstücke und anhand der vorhandenen Maschinen aufgezeigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 5
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5.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Dorfstraße 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 5.1

Vorgang

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

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6. Bauleitplanung von Nachbarkommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 6
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6.1. Stadt Freilassing Bebauungsplan "Bauhof am Aumühlweg" Neuaufstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 6.1

Vorgang

Die Stadt Freilassing beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune an der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Bauhof am Aumühlenweg“. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Neubaus des städtischen Bauhofs geschaffen werden.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Bauhof am Aumühlenweg“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Verwaltung empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Beschluss

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Bauhof am Aumühlenweg“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Gemeinde Ainring gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.2. Stadt Freilassing Bebauungsplan "Kesselpoint" 32. Änderung und Erweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 6.2

Vorgang

Die Stadt Freilassing beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune an der 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kesselpoint“.
Mit der 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kesselpoint“ werden u.a. folgende Ziele angestrebt:
  • Sicherung und Ausbau des Gewerbestandortes Freilassing durch Schaffunng von hochwertigen Gewerbeflächen für verarbeitendes Gewerbe
  • Nachverdichtung und Qualifizierung von bestehenden Gewerbeflächen
  • Verkehrsmindernde Siedlungsentwicklung

Mit der 32.Änderung des Bebauungsplanes „Kesselpoint“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Verwaltung empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Beschluss

Mit der 32.Änderung des Bebauungsplanes „Kesselpoint“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Gemeinde gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.3. Stadt Freilassing 33. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 6.3

Vorgang

Die Stadt Freilassing beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune an der 33. Änderung des FNP. Mit der 33. Änderung sollen Klarstellung und Anpassung des FNP an die tatsächlichen Gegebenheiten, sowie die Darstellung der Flächen für den neuen Bauhof angestrebt werden.

Mit der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freilassing werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Verwaltung empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Beschluss

Mit der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freilassing werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Gemeinde gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.4. Markt Teisendorf Bebauungsplan "Teisendorf - Nordwest" 7. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 6.4

Vorgang

Der Markt Teisendorf beteiligt die Gemeinde Ainring an der 7. Änderung / Neufassung des Bebauungsplanes „Teisendorf-Nordwest“.
Der ursprünglich aus dem Jahr 1967 stammende Bebauungsplan wurde bereits im Jahr 2006 
komplett überarbeitet und hernach erfolgten 6 weitere Änderungen. Da im Bebauungsplan kein 
Maß der baulichen Nutzung festgesetzt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. 
Die Baugrenzen im Baugebiet sind generell sehr eng gefasst und es sind zahlreiche Vorgaben 
zur Baugestaltung getroffen, sodass sowohl hinsichtlich der Situierung neuer Baukörper als 
auch hinsichtlich baulicher Erweiterungen kaum Spielraum besteht. 
Im Rahmen der vorliegenden Änderung soll der Bebauungsplan durch eine Neufassung ersetzt 
werden, die den Anforderungen eines qualifizierten Bebauungsplanes entspricht. Im 
Zusammenhang mit dem dringenden Wohnraumbedarf der örtlichen Bevölkerung soll eine 
maßvolle Nachverdichtung ermöglicht und die rechtliche Voraussetzung für eine bessere 
Ausnutzung der Grundfläche geschaffen werden. Gleichzeitig soll eine gewisse Anpassung an 
die Vorgaben jüngerer Bebauungspläne erfolgen. Dadurch soll den künftigen Bauherrn sowohl 
hinsichtlich der Situierung der Baukörper als auch bei der Gestaltung ein größerer Spielraum 
eingeräumt und beim Baubestand entsprechende An- und Umbauten ermöglicht werden, so 
dass gegebenenfalls Raum für weitere Wohneinheit geschaffen werden kann.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Teisendorf-Nordwest“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Verwaltung empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Beschluss

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Teisendorf-Nordwest“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Gemeinde Ainring gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.5. Markt Teisendorf Bebauungsplan "Solarpark Neukirchen" 1. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 6.5

Vorgang

Der Markt Teisendorf beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune an der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Neukirchen“.
Der Markt Teisendorf hat mit Satzungsbeschluss vom 22.11.2007 den Bebauungsplan „SO Solarpark Neukirchen“ auf Flur Nr. 634, Gemarkung Neukirchen aufgestellt. Im Zuge der baulichen Umsetzung wurde die Aufstellfläche der Module in die festgesetzten Ausgleichsflächen innerhalb des 
Geltungsbereiches hinein erweitert. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes dient daher der Beurteilung der Erweiterung der Modulflächen, der Regelung des dadurch verbleibenden Kompensationsbedarfes sowie der Anpassung der baulichen Festsetzungen an die tatsächliche Situation.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Neukirchen“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Verwaltung empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Beschluss

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Neukirchen“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Gemeinde gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.6. Gemeinde Saaldorf-Surheim Bebauungsplan "Surheim Südost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 6.6

Vorgang

Die Gemeinde Saaldorf-Surheim beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Surheim Südost“ (Neuordnung / Innenverdichtung). 
Der Bereich “Surheim Südost” wird geprägt durch die räumliche Nähe von Flächen für Wohnen, Gewerbe, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Dorf- und Sportplätzen mit Konfliktpotentialen zwischen den verschiedenen Nutzungen, vor allem bzgl. Lärmemissionen. Mit den bisherigen großflächig ausgewiesenen Baugebietskategorien Allgemeines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Flächen für Gemeinbedarf sowie öffentliche Grünflächen ist die erforderliche und gewünschte Gebietsentwicklung nicht erreichbar. Aufgrund der vorhandenen Gemengelage ist zukünftig eine flexible und differenzierte Nutzungsmischung im kleinteiligem Maßstab gewünscht.
Aufgrund der günstigen Lage Surheims in der Nähe der Wirtschaftszentren Freilassing und Salzburg, seiner attraktiven Lage im Voralpenland und aufgrund der guten Infrastruktur innerhalb Gemeinde besteht eine hohe Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeflächen. Dem steht die Vorstellung der Gemeinde gegenüber, Bauland soweit wie möglich im Innenbereich anzubieten und eine Absiedelung der einheimischen jungen Familien oder ortsansässiger Betriebe zu verhindern. Ob zur Deckung des erforderlichen Raumbedarfs neue Baulandflächen an den Ortsrändern ausgewiesen werden müssen, ist deshalb u. a. davon abhängig, dass zunächst die sich anbietenden Innenentwicklungspotentiale dafür genutzt werden.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Surheim Südost“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Verwaltung empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Beschluss

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Surheim Südost“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Gemeinde gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.7. Gemeinde Saaldorf-Surheim, 18. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 6.7

Vorgang

Die Gemeinde Saaldorf-Surheim beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune an der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Saaldorf-Surheim stimmt in weiten Teilen 
des Ortes Surheim nicht mit den inzwischen aufgestellten Bebauungsplänen und der tatsächli-
chen Nutzung überein, so dass eine Änderung geboten ist. Dies trifft insbesondere den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplanes „Surheim-Südost“, der derzeit neugefasst wird und aufgrund 
der vorhandenen und auch künftig gewünschten Nutzungsmischung in mehreren Teilbereichen 
Urbanes Gebiet festsetzt. Einige Flächennutzungsplanänderungen für bereits bestehende Bau-
gebiete erlangten ferner keine ordnungsgemäße Rechtskraft. Auch ist im Westen von Surheim 
die Erschließung des Gewerbegebietes und dessen Abgrenzung anders realisiert worden als ur-
sprünglich geplant. Zusätzlich sollen aufgrund des anhaltenden Wohnraumbedarfes maßvolle 
Erweiterungen insbesondere für Wohnnutzung erfolgen. Ebenso entspricht die dargestellte Ein- 
und Durchgrünung in Teilen nicht mehr dem aktuellen Stand. 
Es ist daher beabsichtigt, für den Bereich des Hauptortes Surheim den Flächennutzungsplan ei-
nerseits an die derzeitigen Gegebenheiten und Ziele anzupassen und andererseits auch eine 
moderate Erweiterung für künftige Vorhaben zu ermöglichen. Dadurch soll auch dem anhalten-
den Bedarf der örtlichen Bevölkerung an zusätzlichem Wohnraum nachgekommen werden.

Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Saaldorf-Surheim werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Verwaltung schlägt vor keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Beschluss

Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Saaldorf-Surheim werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Gemeinde Ainring gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 7

Vorgang

Vorgang:
Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg erledigt wurden:

-Bauvoranfrage zur Aufstockung des best. Wohnhauses (Bungalow) mit Einbau einer Dachgaube sowie einer 2. Wohneinheit an der Salzstraße 15
 
-Gemeindliches Einvernehmen zum Abbruch (Beseitigung) des Anwesens Thundorf 39  (denkmalschutzrechtliche Erlaubnis)

-Erweiterung eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus in Thundorf 33

-Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mitterfelden A zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Salzstraße 54  



Zur Kenntnis:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö beschließend 8

Vorgang

GR Wimmer spricht die Situation mit den Mountainbikern am Högl an. Hier hat es einen Vor-Ort-Termin mit Frau Staatsministerin Kaniber, Herrn Landrat Kern und den betroffenen Landwirten gegeben. Es wurde Unterstützung zugesagt, das ungeregelte Fahren mit den Mountainbikes am Högl zu unterbinden, bzw. in geordnete Bahnen zu lenken. Es wurde an Verbotsschilder gedacht. Nunmehr musste festgestellt werden, dass neugepflanzte Schonungen durch „wilde Mountainbiker“ zerstört wurden. Er ist maßlos enttäuscht, denn außer diesem einen Termin ist scheinbar nichts passiert. Bgm Öttl sichert zu nochmals Kontakt mit Frau Staatsministerin aufzunehmen.
GR Kluba fragt in diesem Zusammenhang, ob in der Angelegenheit schon einmal nachgefragt wurde. Bgm Öttl bestätigt dies. 

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GR Kluba spricht die Situation bei der Parkgaragenanlage an der Heubergstraße 120 an. Dort stünden sehr große Kiefern, die bereits den Vorplatz schädigen. Er erkundigt sich, ob die Bäume auf Privatgrund stehen. Weiter regt er an, zu prüfen ob entlang der Garagenanlage ein Gehweg errichtet werden könne.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass die Bäume vermutlich auf Privatgrund stehen. Einer möglichen Fällung steht nichts entgegen, da es keine Baumschutzverodnung in Ainring gibt.  Weiter teilt Fuchs mit, dass die Gemeinde den Grund erwerben müsste um den Gehweg errichten zu können. Er hält dies für schwierig, da eine vielzahl von Eigentümern zustimmen müssen. 


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Weitere Anfragen lagen nicht vor. Ende der öffentlichen Sitzung um 17.05. Uhr.


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Datenstand vom 03.03.2022 12:35 Uhr