Datum: 12.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 14.09.2021
3 Bebauungspläne
3.1 Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Mitterfelden Mitte" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.2 Bebauungsplan "Heubergstraße-Ost" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss
3.3 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Perach, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange aus § 4 Abs. 2 BauGB
3.4 Bebauungsplan "Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West" - Behandlung weiterer Stellungnahmen/Anträge und Ergebnisse der Gutachten und Billigungsbeschluss
3.5 Bebauungsplan "Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West" - Auftragserweiterung von Rahmenplan auf Bebauungsplanerstellung
4 Neuaufstellung Klarstellungs-/Einbeziehungssatzung "Rupertiweg" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB
5 Neuaufstellung Klarstellungs-/Einbeziehungssatzung "Mühlreit" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
6 Bauanträge
6.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Dorfstraße 35
6.2 Bau eines Außenpools in Buchreit 1
6.3 Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Hallerstraße 11
7 Bekanntgaben
7.1 Baulücken- und Leerstandskataster mit Aktivierungsstrategie - Information über die schriftliche Befragung der Eigentümer von Baulücken-Grundstücken in der Gemeinde Ainring und die Abfrage von leerstehenden Gebäuden
7.2 verschiedenes
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Der Tagesordnungspunkt 5 muss zurückgestellt werden. Das LRA hat zur Stellungnahme um Fristverlängerung gebeten.
Erster Bürgermeister Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 14.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 14.09.2021 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 14.09.2021 wird genehmigt.
GR Unterrainer erscheint um 16.32 Uhr zur Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3
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3.1. Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Mitterfelden Mitte" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mitterfelden – Mitte“ lag in der Zeit vom 17. August bis zum 21. September im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen (siehe Abwägungstabelle Be-Plan „ Mitterfelden Mitte“).

Beratung

GR Kluba äußert Verständnis für die Einwendung der Anlieger des Rosenweges. Grundsätzlich hält er die Idee dieser Nachverdichtung für sehr gut, jedoch erscheint ihm die mögliche Bebauung als zu massiv. Er hält eine 3-geschossige Festsetzung für ausreichend.

GR Stehböck fragt nach der Höhe des Zwischenbaus. Bgm. Öttl erläutert, dieser sei 3-geschossig geplant und deutlich schmäler.
Bauamtsleiter Fuchs ergänzt, dass bei einer 3-geschossigkeit das Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich tragbar sei. Die Höhenentwicklung ist sauber hergeleitet, er verweist auf das bestehende 5-geschossige Gebäude. Daher hält er diese Abstufung auf 4-geschossig mit Flachdach statt Satteldach für vertretbar.

GR Wimmer fühlt sich „hin- und hergerissen“ und äußert Verständnis für die Anwohner und betont jedoch deutlich die Notwendigkeit das „betreute Wohnen“ umzusetzen. Er fragt nach, ob bei 3-geschossigkeit das Vorhaben unwirtschaftlich sei. Dies bestätigt Bgm. Öttl.  

Im Zuge der Beratung zur privaten Einwendung von Anwohnern des Rosenweges bzgl. der geplanten Viergeschossigkeit des Neubaus stellt GR Kluba den Antrag über die 3-geschossige Festsetzung des Neubaus im Sinne der privaten Stellungnahme abzustimmen.

Bgm. Öttl lässt über diesen Antrag abstimmen. Ergebnis 3:5 (GR Kluba, Ramstetter, Wimmer stimmten für die Festsetzung auf 3 Geschosse).

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt wie vorgetragen die Abwägungen und billigt den Bebauungsplan „Mitterfelden Mitte“ in der Fassung vom 12.10.2021. Zugleich wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Bebauungsplan "Heubergstraße-Ost" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Bebauungsplan „Heubergstraße – Ost“ lag in der Zeit vom 11. August bis 13. September gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden abgegeben (siehe Abwägungstabelle Be-Plan „Heubergstraße Ost“):

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.
Der Bebauungsplan „Heubergstraße Ost“ in der Fassung vom 12.10.2021 mit Satzung und Begründung vom 12.10.2021 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Perach, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange aus § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3.3

Vorgang

Der Bebauungsplan „Perach“ lag in der Zeit vom 2. Juni bis 5. Juli gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden abgegeben (siehe Abwägungstabelle Be-Plan „Neuaufstellung des Bebauungsplanes Perach“):

Beratung

Im Zuge der Beratung zur Privateinwendung des Eigentümers der Fl.Nr. 2580/1 entspann sich eine zum Teil kontroverse Diskussion bzgl. der Festsetzung des westlichen Grünstreifens. Der Kompromissvorschlag der Verwaltung, den Abstand vom Grünstreifen zur Baugrenze zu halbieren (also 2m mehr Baugrenze zu ermöglichen) wurde von Teilen des Gremiums als zu gering erachtet.

GR Kluba schlug vor, den mit 10 m Breite festgesetzten Grünstreifen   auf 5 m zu halbieren und die Baugrenze dementsprechend weiter nach Westen zu verschieben. Die Verwaltung warnte vor diesen massiven Eingriff in die Ortsrandeingrünung. Bgm. Öttl stellt den Vorschlag des GR Kluba auf Halbierung der Tiefe des Grünstreifens zur Ortsrandeingrünung zur Abstimmung.
Ergebnis: 4:4 (GR Moderegger, Kluba, Ramstetter und Schnellinger) stimmten dafür, somit ist der Antrag abgelehnt. Im Laufe der Diskussion wurde erkennbar, dass das Gremium einer Reduzierung des Grünstreifens und Erweiterung der Baugrenzen nach Westen zugeneigt ist.

Nach einem Wortbeitrag von GR Unterrainer schlägt Bgm. Öttl, die Baugrenze um 5 m nach Westen zu erweitern und den Grünstreifen um 1 m zu reduzieren und stellt dies zur Abstimmung.
Ergebnis 6:2 (GR Schnellinger und Kluba stimmen dagegen).

GR Unterrainer sprach den seiner Meinung nach zu großzügigen Abstand der Baugrenze im Bereich der Bergstraße bei den Hs.Nrn. 6,8,10, zur Straße an. Er regt an diesen Abstand von 10 m auf 5 m zu verringern. Bgm Öttl lässt darüber abstimmen. 
Ergebnis 8:0 auf Verringerung des Abstandes der Baugrenzen von 10m auf 5m. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie in der Abwägungstabelle vorgetragen vorzunehmen.
Die westliche Baugrenze wird um 5 m nach Westen erweitert der westliche Grünstreifen der Ortsrandeingrünung wird um 1 m reduziert.
Der Abstand der Baugrenzen zur Straße im Bereich der Bergstraße Hs.Nrn. 6-10 werden statt auf 10 m auf 5 m festgesetzt.
Die Änderungen / Ergänzungen werden eingearbeitet.
Die erneute, auf die Änderungspunkte beschränkte Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die beschränkte Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs.3 BauGB wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Bebauungsplan "Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West" - Behandlung weiterer Stellungnahmen/Anträge und Ergebnisse der Gutachten und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3.4

Vorgang

Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West“ sind einige Anträge bzw. Stellungnahmen eingegangen, die möglicherweise bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden sollten. Nachfolgend 

  1. Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Kreisstraße BGL 10 / Schwimmbadstraße

Ein Kreisverkehr hätte folgende Vorteile:
- Bewältigung der Verkehrsströme, die sich durch den neuen Parkplatz auf der Westseite der Schwimmbadstraße sicher noch erhöhen werden.
- Vor dem Hintergrund der Aussagen, dass auf der Schwimmbadstraße zu schnell gefahren wird, hätte ein Kreisverkehr eine bremsende Wirkung.
- Von diesem Kreisverkehr könnte ein östlicher Abzweig ausgehen, der auch die Schulerweiterung und eventuell später geplante Sportanlagen erschließen könnte.
Damit könnte eine isolierte Zufahrt, etwa zu einem Spielfeld, entfallen. Dem Einwand des LRA bzgl. möglichst wenigen Einmündungen an der Schwimmbadstraße wäre damit Rechnung getragen.
- Vorteil für das Anwesen Schwimmbadstraße 11 : Bei Anfahrt von Süden könnte durch kurze Weiterfahrt über den Kreisverkehr die Anfahrt zu dem Grundstück Schwimmbadstraße 11 von Norden erfolgen. Damit wäre die Abbiegeproblematik beseitigt.
- Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West-Richtung wäre umsetzbar und damit eine Anbindung Parkplatz West an Schulgelände und Spielfeld mit 400-m-Bahn.

Telefonisch gab Herr Bambach vom Straßenbauamt Traunstein zur Auskunft, dass derzeit seitens des Landkreises kein Bedarf besteht und eine Planung/Realisierung derzeit seitens der Kommune stattfinden müsste. Er hält es aber für zweckmäßig, zur Sicherung künftiger Notwendigkeiten einen Kreisverkehr im Bebauungsplan mit aufzunehmen.

Stellungnahme der Verwaltung und des Planers:

Die Verwaltung hält es für zweckmäßig und Notwendig den angedachten Kreisverkehr Kreuzung Kreisstraße BGL 18 / Schwimmbadstraße in den Entwurf des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West“ mit aufzunehmen.



  1. Camperplätze im nordöstlichen Bereich des Schwimmbadgeländes

Camperplätze sind vorgesehen im nordöstlichsten Bereich des Schwimmbadgeländes anschließend an den Pkw-Parkplatz. Die Notwendigkeit ist gegeben und auch die Firma Pössl hat um Erstellung dieses Angebots gebeten. 


Stellungnahme der Verwaltung und des Planers:

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Situierung von Camperstellplätzen im nordöstlichen Bereich des Schwimmbadgeländes nachgekommen werden. Der Standort ist erschließungstechnisch geeignet.




  1. Antrag auf Aufnahme des Grundstücks der Minigolfanlage in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Einfamilienhauses

Es wird beantragt, das Grundstück der Minigolfanlage in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit aufzunehmen. Damit soll das Grundstück vom Außenbereich überführt werden in einen Bebauungsplan um ein Einfamilienhaus zu ermöglichen.
 

Stellungnahme der Verwaltung und des Planers:

Der Wunsch am elterlichen Grundstück zu bauen ist verständlich.
Städtebaulich würde es sich aber um eine verfehlte Entwicklung handeln, auch um eine Gefälligkeitsplanung. Das Grundstück ist hinsichtlich der Hochwasserproblematik durch den Mühlstätter Graben anfällig. Eine weitere Bebauung würde einen weiteren Immissionsort bedeuteten für die umliegenden Gemeinbedarfsnutzungen.
Die Erschließung müsste über den Schwimmbadparkplatz und damit über die Brücke zum Schwimmbadparkplatz erfolgen. Die Verwaltung/der Planer empfiehlt keine Aufnahme in den Bebauungsplan.



  1. Antrag auf Aufnahme eines Grundstücks nordöstlich des Schwimmbadgeländes zur Errichtung eines Gewerbebetriebes

Der Wunsch eines einheimischen Gewerbetreibenden auf Errichtung einer neuen Gewerbeeinheit auf eigenem Grund ist verständlich. 

Stellungnahme der Verwaltung und des Planers:

Diese Entwicklung ist städtebaulich nicht vertretbar. Einen weiteren Gewerbestandort an der Peripherie zu eröffnen ist städtebaulich verfehlt. Die Erschließung müsste über den Schwimmbadparkplatz erfolgen. Die Verwaltung und der Planer empfiehlt keine Aufnahme in den Bebauungsplan.

Beratung

Ergänzend geht Bauamtsleiter Fuchs auf die vorliegenden Gutachten bzgl. SaP und Hochwasserschutz ein. Es kann festgestellt werden, dass hier keine Probleme zu erwarten sind.

Beschluss

1)
Der Bauausschuss beschließt:
Die planungsmäßige Festsetzung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Kreisstraße BGL 18 / Schwimmbadstraße.
Die Situierung von Camperstellplätzen im nordöstlichen Bereich des Schwimmbadgeländes.


2)
Die Aufnahme des Grundstücks der Minigolfanlage in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sowie die Aufnahme eines Grundstücks nordöstlich des Schwimmbadgeländes zur Errichtung eines Gewerbebetriebes wird aus städtebaulichen Gründen nicht weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.5. Bebauungsplan "Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West" - Auftragserweiterung von Rahmenplan auf Bebauungsplanerstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3.5

Vorgang

Für den Bebauungsplan „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West“ ist eine Auftragserweiterung von Rahmenplan auf Bebauungsplanerstellung zu treffen. 

Der vom Planungsbüro Helmut Breunig erarbeitete Rahmenplan wurde vom Bauausschuss auf Grundlage des Angebotes vom 12.11.2018 in Höhe von 25.503,45 €, gebilligt. Bei dem Angebot in Höhe von 25.503,45 € waren auch die Leistungen für den Grünordnungsplan und die Umweltprüfung enthalten.

Seitens der Verwaltung wurde für die Bebauungsplanerstellung ein Angebot des Planungsbüros Helmut Breunig eingeholt. Das Angebot des Planungsbüros Breunig vom 07.10.2021 beläuft sich auf 53.928,00 € und umfasst die Erarbeitung des Rechtsplans und der Satzung mit Begründung. Das Angebot umfasst derzeit einen optionalen Bearbeitungsbedarf mit 5.400,00 €, der bei weiteren Leistungen im Bedarfsfall (z.B. zusätzliche Verfahrensschritte, Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes, …) durch ein zusätzliches Honorar pauschal oder auf Stundennachweis vergütet werden.


Bezüglich der Umsetzung des Grünordnungsplanes und der Umweltprüfung mit Umweltbericht wurde auch ein Angebot des Büros Fisel und König eingeholt. Bei dem vorliegenden Angebot vom 08.10.2021 wurde berücksichtigt, dass bereits zahlreiche Grundlagen erarbeitet wurden und Teile des Geltungsbereichs, z.B. die Flächen des Freibades und der Wohnbebauung keine wesentliche inhaltliche Überprüfung erfordern. Daher konnte der Honoraransatz für die ersten drei Leistungsphasen der Grünordnungsplanung deutlich reduziert werden. Das Angebot der Firma Fisel und König vom 08.10.2021 für grünordnerischen Leistungen und der Umweltprüfung des Bebauungsplanes „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West“ liegt bei 29.932,37 €.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Planungsbüro Breunig den Auftrag zur Erstellung der Entwurfsplanung des Bebauungsplans „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West“ auf Grundlage des Angebots vom 07.10.2021.

Der Bauausschuss erteilt der Firma Fisel und König den Auftrag zur Durchführung der Grünordnungsplanung und des Umweltberichtes für den Bebauungsplan „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden Nord-West“ auf Grundlage des Angebotes vom 08.10.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Neuaufstellung Klarstellungs-/Einbeziehungssatzung "Rupertiweg" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 4

Vorgang

Die Klarstellungs-/Einbeziehungssatzung „Ainring-Rupertiweg“ lag in der Zeit vom 25. August bis 28. September gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden abgegeben (sh. Abwägungstabelle „Einbeziehungssatzung Ainring-Rupertiweg“):

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen. 
Hinweis: Gemäß Geschäftsordnung ist der abschließende Satzungsbeschluss im Gemeinderat zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Neuaufstellung Klarstellungs-/Einbeziehungssatzung "Mühlreit" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 5

Vorgang

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und in der Novembersitzung behandelt.

Die Stellungnahme des Landratsamtes ist bislang noch nicht eingegangen, es wurde Fristverlängerung beantragt.

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 6
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6.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Dorfstraße 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 6.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Es wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Dorfstraße in Ainring beantragt. Das Gebäude soll die Maße von 12,60 m x 10,60 m, bei einer Wandhöhe von 5,80 m erhalten. Das Haus soll KG, EG, 1. OG sowie ein ausgebautes DG mit Quergiebel erhalten. Die Dachneigung beträgt 24°. Die Tiefgarage soll die Maße von 17,50 bzw. 19,39 m x 10,50 m erhalten, die Einfahrt erfolgt über die Dorfstraße. Das Grundstück liegt in Hanglage, so dass zur Dorfstraße hin eine bis zu 4,26 m hohe Stützmauer, ca. 0,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt, errichtet werden soll. Die Stützmauer soll im Versatz ausgeführt werden.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück befindet sich innerhalb des Dorfgebietes Ainring in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und muss demnach nach § 34 BauGB beurteilt werden.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt, die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben war bereits für die Sitzung vom 14.09.21 zur Beratung vorgesehen, musste aber wegen Abstimmungsbedarf und fehlender Unterlagen im Einvernehmen mit dem Antragsteller zurückgestellt werden. Die vorliegende Planung ist Ausfluss einer Besprechung mit dem Bauwerber, Planer, Herrn Kreisbaumeister und Vertretern der Gemeinde und erscheint Genehmigungsfähig. 

Beschluss

Dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.2. Bau eines Außenpools in Buchreit 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 6.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Die Bauherren beantragen den Bau eines Außenpools mit einem Volumen von 48 m³.
Der Außenpool soll auf der Nordseite des Wohnhauses entstehen und misst eine Größe von
8,00 m * 4,00 m bei einer Tiefe von 1,50 m.

Planungsrechtlich Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Die Zulässigkeit des Vorhabens muss demnach nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Es liegen keine nach BayBO betroffene Nachbarn vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb dieses Geltungsbereiches regelt § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. 
Es liegt eine umfangreiche und aus Sicht der Gemeinde nachvollziehbare Begründung für die Situierung des Pools vor. Die gefundene Situierung ist die am Außenbereichsschonendste. An dieser Stelle ist der Pool gelungen an einer Hangkante eingebettet und von bestehenden Baumbestand „eingerahmt“.

Aus Sicht der Gemeinde sprechen keine Einwände gegen den Bau eines Außenpools.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Bau eines Außenpools gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Wer dem vorliegenden Bauantrag zustimmt bitte ich ums Handzeichen. Gegenprobe? Damit ist das gemeindliche Einvernehmen mit XX zu XX Stimmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6.3. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage Hallerstraße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 6.3

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Es wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Hallerstraße 11 im Ortsteil „Perach“ beantragt.
Das Bauvorhaben besteht aus einem 2-geschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Quergiebel und einer Tiefgarage. Es sollen 13 Wohneinheiten entstehen. Die Dachneigung beträgt 29 Grad.

Die Maße des Wohngebäudes betragen an den kürzeren Seiten jeweils 12,02 m und an den längeren Seiten 26,52 m bzw. 23,39 m. Die Wandhöhe beträgt 6,27 m.
Die Tiefgarage soll die Maße von 26,52 m x 23,63 m erhalten, die Einfahrt erfolgt über die Hallerstraße. Die erforderlichen Stellplätze werden in der TG und oberirdisch nachgewiesen.


Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Perach“ und hält dessen Festsetzungen ein. Bei dem in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Perach“ besteht aktuell Planreife hinsichtlich des Antragsgrundstückes. Demnach ist eine Baugenehmigung gem. § 33 BauGB möglich.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:

Eine Genehmigung des Bauvorhabens kann nach § 33 BauGB erfolgen, da der in Neuaufstellung befindliche Bebauungsplan „Perach“ im Bereich des Antragsgrundstückes planreif ist und die Anforderungen des § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt werden. Die Erschließung ist gesichert und das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Perach“ ein.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung gem. § 36 BauGB wird erteilt. Die Planreife des Bebauungsplanes Perach für das Antragsgrundstück wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 7
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7.1. Baulücken- und Leerstandskataster mit Aktivierungsstrategie - Information über die schriftliche Befragung der Eigentümer von Baulücken-Grundstücken in der Gemeinde Ainring und die Abfrage von leerstehenden Gebäuden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 7.1

Vorgang

Der Bauausschuss hat die Erstellung eines Brachflächen- und Leerstandskatasters mit Aktivierungsstrategie beim Büro Logoverde beauftragt. Hintergrund ist die Notwendigkeit, den Bedarf an Baulandausweisungen nachweisen zu können bzw. nachzuweisen, dass alle Innenverdichtungspotentiale genutzt wurden, bevor neue Baugebiete ausgewiesen werden. Dies ist im ureigensten Interesse der Gemeinde selbst, denn es gibt eine vergleichsweise hohe Nachfrage gegenüber einem vergleichsweise niedrigen Angebot.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Überlegungen und der Aktivierungsstrategie ist es, eine Eigentümerbefragung per Post mit einem beiliegenden Fragenbogen durchzuführen. Die Bürgerinnen und Bürger, die zur Teilnahme an dieser Befragung gebeten bzw. aufgerufen werden, sind Eigentümer unbebauter oder teilbebauter Grundstücke in der Gemeinde Ainring. Durch diese Eigentümerbefragung erhofft sich die Gemeinde Ainring die Möglichkeit, dass das Interesse einzelner Eigentümerinnen und Eigentümer, freie Grundstücke einer Wohnnutzung zuzuführen, geweckt wird.

Die bereits erfolgte Bestandsaufnahme zeigt, dass in der Gemeinde durchaus Grundstücke mit viel Potenzial für eine Nachverdichtung, vor allem aber auch für die Weiterentwicklung der bereits bestehenden Siedlungsgebiete vorhanden ist.
Auch möchte die Gemeinde durch dieses Vorhaben, einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer gerne bei dem Wunsch, ein Grundstück, das für ein Bauvorhaben veräußert werden soll, unterstützen.

Diese Eigentümerbefragung dient wie dargelegt auch als Aktivierungsstrategie für die Bedarfsbegründung bei der Ausweisung neuer Wohngebiete gegenüber der höheren Landesplanungsbehörde, der Regierung von Oberbayern.

Darüber hinaus soll mittels Internet, Facebook und Gemeindezeitung ein Aufruf erfolgen, mit der Bitte Leerstände zu melden mit dem Ziel, diese einer sinnvollen Nutzung zuzuführen und um auch interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken zu erreichen, die nicht über die Bestandsaufnahme erfasst wurden.

Die Verwaltung zeigt die entsprechenden Anschreiben/Vordrucke.

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7.2. verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 7.2
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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 8

Vorgang

GR Moderegger spricht erneut die Überwachung des ruhenden Verkehrs an. Insbesondere weist er auf Parkprobleme im Kreuzungsbereich Goethestraße / Moosstraße hin.  Hier soll die Verkehrsüberwachung aktiv werden.  Bgm. Öttl weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Zeiten der Überwachung des ruhenden Verkehrs um eine Stunde verlängert wurde. Die Anfrage wird an das Verkehrsamt weitergegeben.

Weiter weist GR Moderegger darauf hin, dass die Umlauf-Sperrbügel im Bereich der Salzstraße 76 falsch gesetzt seien. Bgm Öttl sichert eine Überprüfung zu.


Weitere Anfragen lagen nicht vor, Ende der öffentlichen Sitzung um 18.44 Uhr.  

Datenstand vom 03.03.2022 12:40 Uhr