Datum: 09.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.10.2021
3 Bebauungspläne
3.1 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ainring Mühlreit Nord, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, gem. §§ 3 Abs.2, 4 Abs.2 BauGB
4 Bauanträge
4.1 Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Ulrichshögl 16
5 Planung Behindertenparkplätze am Rathaus Mitterfelden
6 Umplanung der Hallerstaße in Perach/Heidenpoint
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Öttl erläutert eine Änderung der Tagesordnung. TOP 5 wird abgesetzt, es besteht noch Klärungsbedarf. Er fragt, ob mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift vom 12.10.2021 wurde den Mitgliedern des Bauausschusses über das Internet zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 12.10.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 3
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3.1. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ainring Mühlreit Nord, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, gem. §§ 3 Abs.2, 4 Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ainring Mühlreit Nord lag in der Zeit vom 07.09.2021 bis zum 09.10.2021 öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen (Abwägungstabelle): 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 4
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4.1. Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Ulrichshögl 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 4.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Antrag auf Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO.

Der Bauherr beantragt den Umbau und den Einbau einer Betriebswohnung und Ferienwohnungen in dem denkmalgeschützten Gebäude. Zusätzlich sollen neben dem bestehenden Austragsgebäude, das in eine barrierefreie Altenteiler-Wohnung umgebaut werden soll, vier Garagen entstehen. Die unmittelbar vor dem Hof liegende Zufahrt für das Nachbargrundstück soll nach Westen verlegt werden.
Aktuell befindet sich der landwirtschaftliche Betrieb, der Jungrinderhaltung betreibt und ca. 12 ha Grünland und 6 ha Wald bewirtschaftet in der Umstellungsphase zum Biobetrieb. Nach der Umstellung des Betriebs ist die Stallhaltung im jetzigen Rinderstall nicht mehr zulässig. Ab 2022 soll der Betrieb als Biobetrieb geführt werden. 

Ziel des Bauherrn ist es, durch das Bauvorhaben den landwirtschaftlichen Betrieb zu erhalten, den Aufbau einer Mutterkuhherde, die Anschaffung von mehr üblichen Bauernhoftiere wie Pferde, Schweine, Hund,…, die Umstellung auf Heufütterung (Heutrocknung) und Ackerbau mit Getreide und Kartoffeln.

Durch den Bau eines neuen Mutterkuhstalls mit den Maßen 16,00 m x 10,00 m und einer Höhe von 4,50 m soll den Tieren ein einfacher Weidezutritt ermöglicht werden, der natürlich auch den Biostandard gerecht wird. Im Bestandsgebäude sollen die Bauernhoftiere untergebracht werden und eventuell die Heutrocknung mit einer Lagerfläche eingebaut werden. 

Auf die weiterhin genutzte Güllegrube soll die Mistlagerstätte errichtet werden, die eine Größe von 4,00 m x 5,70 m misst.

Die bestehende Maschinenhütte ist für den aktuellen Bedarf zu klein bzw. die Einfahrtshöhe zu niedrig. Die Maße der neuen Maschinenhütte soll 16,00 m x 10,00 m betragen.

Der denkmalgeschützte Gebäudebestand soll umgenutzt werden. Ergebnis, der im Auftrag der Denkmalbehörde erfolgten Machbarkeitsstudie ist die Umnutzung des ehemaligen Betriebsleiterhauses zu Ferienwohnungen und evtl. eines Hofladens oder ein Hof-Café, um zusätzliches Einkommen erzielen zu können und um den Denkmalschutz gerecht zu werden. 

Der denkmalgeschützte Bereich der Stallungen soll für kleine Tiergruppen bzw. als Lagerfläche für Futter (Heutrocknung) genutzt werden. Dadurch ist der Eingriff in die bestehende Gebäudesubstanz möglichst gering.
Im Westteil des nicht denkmalgeschützten Altbestands soll der Einbau der Betriebsleiterwohnung erfolgen, die dadurch eine gewünschte Nähe zu den Stallungen hat.

Zur zentralen Wärmeversorgung des Betriebsleiterhauses, des Austragshauses und der Ferienwohnungen soll im südöstlichen Teil die Haustechnik und eine Hackschnitzelheizung zur Wärmeversorgung eingebaut werden.

Im Austragshaus soll im Erdgeschoss eine barrierefreie Altenteiler-Wohnung entstehen, die eine Wohnbarkeit auch im Pflegefall ermöglicht. Durch diesen Umbau entfallen die eingebauten Garagen.
Die Errichtung einer 4-fach Garage nordöstlich des Austragshauses, soll die durch den Umbau des Austragshauses und durch den Abbruch des südwestlichen Geräteschuppens entfallenen Garagen wieder ausgleichen.
Im 1. OG und im DG des Austragshauses sollen Wohnungen bzw. Ferienwohnungen entstehen, deren Einkünfte die Umbauvorhaben finanzieren.


Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid sollen folgende Fragen geklärt werden:

  • Kann der Errichtung einer Betriebsleiterwohnung im westlichen Teil des Gebäudes zugestimmt werden? Hierzu führt der Bauherr an, dass die Eltern in das vorhandene Wohnhaus im Südosten (Austragshaus) ziehen.
  • Ist eine Nutzung des denkmalgeschützten Wohnteils des Hofes durch zwei Ferienwohnungen im Obergeschoss und einem Dorfladen/einer Ferienwohnung bzw. ein kleines Hof-Café im Erdgeschoss angemessen? Hierzu führt der Bauherr aus, dass im Rahmen der biologisch orientierten Landwirtschaft unter Umständen auch vorgesehen ist, einen Hofverkauf anzubieten.
  • Kann der Errichtung von vier Garagen mit den Maßen 6,00 m x 12,00 m und einer Höhe von 2,60 m in Verlängerung des Wohnhauses (Austragshauses) im Nordosten zugestimmt werden? 
  • Wird dem Abbruch des nördlichen Geräteschuppens (Maschinenhütte) und einer Neuerrichtung in größerer Form mit 16,00 m x 10,00 m, parallel zum Hof zugestimmt?
  • Gibt es Vorbehalte zur Verortung der Mistlagerung mit einer Fläche von ca. 4,00 m x 5,70 m in den Norden, angrenzend an das Maschinenlager?
  • Könnte dem Neubau eines Mutterkuhstalls im Bereich des Fahrsilos, nordwestlich des Hauptgebäudes zugestimmt werden? Hierzu führt der Bauherr aus, dass der vorhandene Stall zu klein ist und auch in Betrachtung der wirtschaftlichen Aspekte dafür ungeeignet ist. Der vorhandene Stall wird zusätzlich im Rahmen landwirtschaftlicher Viehhaltung und zur Futterlagerung benötigt. 


Planungsrechtliche Situation:

Das Grundstück liegt im Außenbereich, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Ulrichshögl. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist die Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund seiner Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Erschließung: 

Die Erschließung ist gesichert.
Der Bau des Mutterkuhstalls benötigt einen eigenen Trinkwasserhausanschluss.


Nachbarliche Einwände: 

Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.


Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Es erfolgte eine Begehung mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land und der unteren Denkmalschutzbehörde. Das Vorhaben wurde vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt.  Die Verwaltung begrüßt die Maßnahme zum Erhalt und weiteren Nutzung eines denkmalgeschützten Anwesens und empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Beratung:
Bürgermeister Öttl begrüßt ausdrücklich das Vorhaben und sagt die Unterstützung der Gemeinde zu. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Einbau einer Betriebswohnung und Ferienwohnungen in dem denkmalgeschützten Gebäude und der zusätzlichen Errichtung von vier Garagen neben dem Austragshaus wird gem. § 36 BauGB erteilt, unter der Bedingung, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird.

Wer der vorliegenden Bauvoranfrage zustimmt bitte ich ums Handzeichen. 

Gegenprobe? 

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen mit ______ zu _____ Stimmen erteilt  /  nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Planung Behindertenparkplätze am Rathaus Mitterfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 5

Vorgang

Die Gemeinde plant seit längerem die Zugangssituation zum Rathaus für Menschen mit Behinderung zu verbessern.
Zu diesem Zweck wurde bereits die Türe am Nordeingang so umgebaut, dass ein barrierefreier Zugang hergestellt werden kann. 
Um die Zufahrt für Rollstühle und Rollatoren zu verbessern, soll der unebene Granit- Kleinstein Belag in dem ca. 1,5m breiten Nord-/West-Zugang ausgebaut und durch einen ebenen Plattenbelag ersetzt werden. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Einfassungen aus Granit Großpflasterzeilen zu erhalten.

Zusätzlich war die Aufgabe, in der Nähe des Zuganges behindertengerechte Parkplätze zur Verfügung zu stellen.
Entsprechend den „Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR)“ bzw. den „Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA)“ ist die Parkstandbreite für Rollstuhlbenutzer um mindestens 1 m für eine „Rollstuhl Bewegungsfläche“ neben der Längsseite des Fahrzeuges zu verbreitern. Da das Ein- und Aussteigen vielen Rollstuhlnutzenden vom Höhenniveau der Fahrbahn aus leichter fällt, als vom Gehwegniveau, soll diese Bewegungsfläche auf dem Niveau des Parkstandes sein.
Aus diesem Grund eignen sich die bestehenden Längsparkplätze am bestehenden Gehweg der Salzstraße nicht bzw. es wären größere Umbaumaßnahmen notwendig.

Auf dieser Grundlage wurde vom Tiefbauamt ein Entwurf für 2 barrierefreie Pkw- Parkstände im nordwestlichen Bereich des Rathausgrundstückes ausgearbeitet. Diese Lage hat den Vorteil, dass hier bereits ein höhengleicher Zugang zur Straße und zum Gehweg vorhanden ist und der Ein- und Ausstiegsvorgang für die Menschen mit Behinderung völlig isoliert vom fließenden Verkehr durchgeführt werden kann. Die momentan im Nord- und Ostbereich des Rathauses markierten Behindertenparkplätze könnten dann entfallen.

Geplant wurden 2 Parkstände in Schrägaufstellung mit einer Breite von 2,50 m und jeweils einer anschließenden Rollstuhl Bewegungsfläche von ca. 1,2 m Breite mit einer unabhängigen Anbindung an den östlich der Salzstraße verlaufenden, ca. 2,20 m breiten Gehweg. Hierdurch entsteht eine sichere und relativ kurze Zuwegung zum umgebauten Nordzugang.

Um die bestehende, ansprechende Gestaltung des Rathausbereiches mit hochwertigen Granitflächen auch in dem Umbau- bzw. Neubaubereich zu erhalten wäre geplant, die beiden Parkflächen mit Granit-Pflastersteinen (gesägte und gestrahlte Oberfläche) wie im Kreuzungsbereich, jedoch in Split verlegt, zu befestigen.
In der Zuwegung zum Nordeingang und auf den neuen „Rollstuhl Bewegungsflächen“ wäre eine Befestigung mit Granitplatten ca. 30 cm x 30 cm und 6 cm stark, ebenfalls glatt mit gesägter und gestrahlter Oberfläche, geplant.
Um die Oberfläche auch im Kurvenbereich möglichst glatt zu halten, sollten die Rundungen mit Pflaster- Keilen ausgeglichen werden und nicht mit Kleinsteinpflaster. Lediglich in den Randbereichen wären kleinere Auspflasterung mit Mosaikpflastersteinen geplant um die Oberfläche etwas aufzulockern.

Um die Maßnahme schnell zu verwirklichen können, könnten diese an das Jahresleistungsverzeichnis „Straßenunterhalt 2021/22“ (Auftragnehmer Firma Swietelsky) angehängt werden. Für die fehlenden Leistungen (hauptsächlich Granitbeläge) müssten jedoch entsprechende Nachtragsvereinbarungen getroffen werden.

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6. Umplanung der Hallerstaße in Perach/Heidenpoint

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 6

Vorgang

Erster Bürgermeister Öttl erklärt, dass er eine Umplanung der Hallerstraße in Perach und Heidenpoint für erforderlich hält.

Dies betrifft den Bereich ab der Einmündung in die Bundesstraße 304 im Süden bis zur Buswendeplatte, Einmündung Ziegelweg, im Norden.

Hinweis: 
Der nördlich anschließende Bereich der Hallerstraße mit der Bahnunterführung bis zur Gemeindegrenze soll im Zuge des Wasserleitungsneubaus generalsaniert werden. Hierzu gibt es schon entsprechende Beschlussfassungen. Eine Vorstellung dieser Planung soll in der kommenden Gemeinderatssitzung am 16. November durch das beauftragte Planungsbüro erfolgen.

Darüber hinaus aber soll auch eine Planung für den oben beschriebenen restlichen Bereich beauftragt werden. Dieser Abschnitt weist -belegt durch eine Vielzahl von Anfragen, Beschwerden der Anwohner- mehrere Mängel auf.
Insbesondere besteht eine jahrelange Diskussion wegen der gefährlichen Situation für Fußgänger. Der vorhandene Gehweg ist relativ schmal und nicht durch ein Hochbord vom Fahrbahnbereich abgetrennt. Dies hat zur Folge, dass Pkw´s regelmäßig halbseitig auf dem Gehweg parken. Dadurch müssen Fußgänger, z.B. auch diejenigen mit Kinderwägen, auf die Fahrbahn ausweichen, da der Gehweg zugeparkt und nicht mehr benutzbar ist. Bei der sehr hohen Verkehrsbelastung der Hallerstraße entstehen dadurch selbstverständlich sehr gefährliche Situationen.
Ebenso beeinträchtigt und verschmälert wird der Gehweg durch die vorhandenen Baumscheiben. An diesen Engstellen kommt häufig hinzu, dass der Belag durch starken Wurzelwuchs aufgebrochen und angehoben wird, was wiederum zu Stolperfallen führt. Gerade in der Herbstzeit, wenn durch Laubfall die Stolperfallen verdeckt sind, ist dies eine Gefahrenquelle.

Ebenso gibt es Schilderungen, dass Grundstücksausfahrten schlecht benutzbar sind wegen starkem Parkdruck und vieles mehr.

Erster Bürgermeister Öttl schlägt vor, der Verwaltung einen Planungsauftrag zu erteilen die Möglichkeiten einer Umgestaltung der Hallerstraße zu untersuchen und dem Gremium für weitere Beschlussfassungen Zug um Zug vorzulegen.

Beratung:
Im Zuge der Beratung wurde die Situation in der Hallerstraße von Bauamtsleiter Fuchs anhand von zahlreichen Bildern dargelegt.
GR Kluba begrüßt das Vorhaben, dies sei notwendig und überfällig. Er weißt weiter daraufhin, dass die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung beibehalten werden muss, und durch eine Umbaumaßnahme nicht verloren gehen darf.
Bgm. Öttl versichert, dass dies im Focus der Gemeinde ist.

 

Beschluss

Es wird beschlossen, dem Vorschlag von Erster Bürgermeister Öttl zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 7

Vorgang

Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg erledigt wurden:

-Bauvoranfrage zur Errichtung zweier Einfamilienhäuser in der Dorfstraße

-Genehmigungsfreisteller zur Errichtung eines Wintergartens in der Thundorfer Mühle

-Isolierte Befreiung Errichtung eines Doppelcarports am Rosenweg



Zur Kenntnis:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.11.2021 ö beschließend 8

Vorgang

GR Kluba fragt nach dem Sachstand der Wasserkraftanlage in Feldkirchen. Er hat bereits in der Vergangenheit mehrfach nachgefragt.
Bauamtsleiter Fuchs zitiert aus einer e-mail des Landratsamtes, Wasserrechtsbehörde. Demnach ist der Vorgang in Bearbeitung, jedoch noch nicht abgeschlossen.

Weiter erkundigt sich GR Kluba nach dem Sachstand des Nachverdichtungskonzeptes für den Bereich des Bebauungsplanes Hofhuberanger.
Bauamtsleiter Fuchs berichtet, dass in der letzten Woche diesbezüglich Gespräche mit der planenden Architektin Frau Weber und den Antragstellern sowie einem Grundeigentümer stattgefunden haben. Frau Weber arbeitet bereits an einem Entwurf.

GR Kluba spricht aufgrund einer Pressemitteilung die Renaturierung der Saalach auf österreichischer Seite an. Insbesondere die beabsichtigte Sperrung des Siezenheimer Steges im Zuge dieser Maßnahme für die Dauer von 2 Jahren. Er hält dies für schwer hinnehmbar. Er bittet Bgm. Öttl darauf hinzuwirken, dass der Steg offenbeleiben kann. Die Gemeinde beteiligt sich ja auch mit nicht unerheblichen Mitteln an dieser Maßnahme. 
Bgm. Öttl sichert zu beim Land Salzburg nachzuhaken.

GR Stehböck berichtet von seiner jüngst gemachten Erfahrung im Testzentrum in Bayerisch Gmain und verliest ein Schriftstück (liegt bei). Er bittet alle im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen um Unterstützung und bei höherer Stelle auf diese Probleme aufmerksam zu machen.

Weitere Anfragen lagen nicht vor, Ende der öffentlichen Sitzung um 17.00 Uhr.   

Datenstand vom 03.03.2022 12:45 Uhr