Datum: 07.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09.11.2021
3 Bebauungspläne
3.1 Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Perach", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten, verkürzten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB, Satzungsbeschluß;
4 Änderung der Außenbereichssatzung "Winkeln-Ost"
5 Bauanträge
5.1 Neubau einer Tierklinik inklusive Betriebsleiterwohnung und Nebengebäude mit Stallungen nähe Schiffmoning 7
5.2 Neubau einer landw. Maschinen- und Bergehalle und einer landw. genutzen Werkstatt in Mürack
5.3 Erweiterung des best. Milchviehstalles mit Jungvieh am Siezenheimer Weg 1 in Hausmoning
6 Auftragsvergabe Planungsauftrag Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift vom 12.10.2021 wurde den Mitgliedern des Bauausschusses über das Internet zur Verfügung gestellt. 

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 12.10.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 3
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3.1. Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Perach", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten, verkürzten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB, Satzungsbeschluß;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring beschloss in seiner Sitzung am 12.10.21 den Entwurf des Bebauungsplanes „Perach“ geringfügig zu ändern. 
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Perach“ lag in der Zeit vom 10.11.2021 – 01.12.2021 gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB erneut öffentlich aus, die Träger öffentlicher Belange wurden erneut um Ihre Stellungnahme gebeten. 

Nachfolgende Stellungnahmen wurden abgegeben (siehe Abwägungstabelle)

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen durchzuführen. Aufgrund der Beschlossenen Änderungen ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Perach“ mit Satzung und Begründung erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Änderung der Außenbereichssatzung "Winkeln-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 4

Vorgang

Im Zuge der Prüfung eines Bauwunsches auf einer Teilfläche der Flurstücksnummer 808/3 der Gemarkung Straß hat sich herausgestellt, dass die seit 2010 rechtskräftige Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“ -und hier vor allem der Geltungsbereich- nicht mit der aktuellen Rechtsprechung in Einklang ist und daher -zumindest in Teilbereichen- Probleme in der Anwendung bereitet. Die Satzung bzw. insbesondere der Geltungsbereich der Satzung sollte daher aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

Beratung:

GR Wimmer erkundigt sich, ob es wegen der Satzungsänderung Vorgespräche mit dem LRA geben habe, ob das LRA diese Änderung mittragen würde. Bgm. Öttl bestätigt, dass das Vorhaben so abgestimmt wurde und das LRA den eingeschlagenen Weg mitgeht. GR Ramstetter äußert sein Unverständnis und fragt nach dem Auslöser der Satzungsänderung. Nach seinem dafürhalten hätte das angestrebte Bauvorhaben auch in der bestehenden Satzung umgesetzt werden können.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert die notwendigen Änderungen und bittet um Zustimmung zur Satzungsänderung, nur so könne der Bauwunsch umgesetzt werden.

Beschluss

Es wird beschlossen, die Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“ in der Entwurfsfassung vom 07.12.2021 gemäß § 35 Abs. 6 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Die notwendigen Verfahrensschritte sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 5
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5.1. Neubau einer Tierklinik inklusive Betriebsleiterwohnung und Nebengebäude mit Stallungen nähe Schiffmoning 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 5.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Mit dem vorliegenden Bauantrag wird der Neubau einer Tierklinik inklusive Betriebsleiterwohnung und Nebengebäude mit Stallungen beantragt. Auf dem ca. 2000 m² großen Grundstück soll eine zukunftsorientierte tierärztliche Einrichtung mit Klinikstandard entstehen, die auch die stationäre Versorgung von Groß- und Kleintieren sichert. Das Hauptgebäude soll die Maße von 31,49 m x 18,99 m erhalten. Im EG sind die Behandlungsräume, Op`s, Wartebereiche, Apotheke, Labor, Röntgen und weitere Stationseinrichtungen untergebracht. Im OG sind neben der Betriebsleiterwohnung weitere Praxisräume sowie Besprechungsräume, Sanitäreinrichtungen und Umkleideräume vorgesehen. Das Gebäude soll eine Wandhöhe von 6,81 m und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18°erhalten. Das Nebengebäude soll die Maße von 22,55 m x 5,35 m mit Pultdach erhalten. Die Wandhöhe fällt von 6,40 m auf 5,66 m. Im Nebengebäude sollen Bereiche zur Tierhaltung / Behandlung sowie Futterlager untergebracht werden. Auch ist hier ein kleiner Auslaufbereich, sowie ein überdachter Bereich für den Misthaufen vorgesehen. 

Alle benötigten Stellplätze (14) für Personal und Kunden können auf eigenem Grund nachgewiesen werden.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich, das Vorhaben muss demnach nach § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB beurteilt werden.


Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert,


Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Die Gemeinde Ainring begrüßt ausdrücklich das geplante Vorhaben. Die Maßnahme dient der Allgemeinheit mit der medizinischen Gesundheitsversorgung von Nutz- und Haustieren. Besonders begrüßt wird auch der Standort des Bauvorhabens hinsichtlich der zu erwartenden Geräuschs- und Geruchsbelastung. Genau dieses Vorhaben gehört planungsrechtlich in den Außenbereich und erfüllt nach Auffassung der Verwaltung die Kriterien des § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB. 
Die Bauverwaltung hat die Grundstückssuche über einen längeren Zeitraum begleitet. Geeignete Grundstücke konnten in Innenbereichslagen in Ainring nicht gefunden werden. Nach Auskunft der Bauwerber auch in den Nachbargemeinden nicht.
Eine Zersiedelung ist nicht zu befürchten, das Gebiet ist baulich schon vorbelastet.

(im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll, es sei denn, es handelt sich um die Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer baulichen Anlage zur Tierhaltung, die dem Anwendungsbereich der Nummer 1 nicht unterfällt.)

Bauamtsleiter Fuchs erläutert anhand der Betriebsbeschreibung detailliert das Bauvorhaben und die geplante Nutzung. 

Beratung:
GR Wimmer erkundigt sich wegen der nahen Bahnlinie nach Lärmschutzmaßnahmen. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass dies im Genehmigungsverfahren mit einem Gutachten betrachtet werden müsse. GR Reichenberger erklärt, dass er wegen der seiner Meinung nach zu großen Dimensionen nicht zustimmen könne. GR Ramstetter dankt für den ausführlichen Sachvortrag und dankt den Tierärzten für ihr Engagement und die beträchtlichen Investitionen.

Beschluss

Die Verwaltung empfiehlt dem vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Tierklinik inklusive Betriebsleiterwohnung und Nebengebäude mit Stallungen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.


Wer dem vorliegenden Bauantrag zustimmt bitte ich um Handzeichen.

Gegenprobe?

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen mit 7 zu 1 Stimmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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5.2. Neubau einer landw. Maschinen- und Bergehalle und einer landw. genutzen Werkstatt in Mürack

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 5.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Der Bauherr beantragt den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle und den Neubau einer landwirtschaftlich genutzten Werkstatt in Mürack.

Die landwirtschaftliche Werkstatt soll mit den Maßen 9,00 Meter bzw. 11,00 Meter x 15,50 Meter südwestlich an den bereits bestehenden Geräteschuppen angebaut werden. Südöstlich, neben dem Neubau der landwirtschaftlichen Werkstatt, soll der Neubau der landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle mit den Maßen 14,00 Meter x 18,40 Meter entstehen. Die landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle ist nach Nordosten offen.

Mit 4,36 Meter wird die Wandhöhe der landwirtschaftlichen Werkstatt an die Wandhöhe des bestehenden Geräteschuppens angepasst (Firsthöhe 6,92 m). Die Wandhöhe der landwirtschaftlichen Maschinen und Bergehalle soll zweckbedingt eine Wandhöhe von 5,11 Meter betragen. (Firsthöhe 8,22 m)
Die Dachneigung der landwirtschaftlichen Werkstatt beträgt 25 Grad, die der landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle 24 Grad.

Für das anfallende Regenwasser der Niederschlagsfläche von insgesamt 487,90 m² ist eine Versickerungsmulde angedacht, die südöstlich der landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle angedacht ist.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist die Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund seiner Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Durch den Bauherrn wurde der Nachweis zur Nachbarbeteiligung erbracht. Es liegen zwei Unterschriften vor. Sonstige nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. 
Das Vorhaben steht öffentlichen Belangen nicht entgegen, die ausreichende Erschließung ist gesichert und die Maschinen- und Bergehalle sowie die Werkstatt soll dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Die Verwaltung begrüßt das bauliche Vorhaben und empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Beratung:

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle und einer landwirtschaftlich genutzten Werkstatt wird unter der Bedingung, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird, gem. § 36 BauGB erteilt. 


Wer dem vorliegenden Bauantrag zustimmt bitte ich um Handzeichen.

Gegenprobe?

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen mit 8 zu 0 Stimmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.3. Erweiterung des best. Milchviehstalles mit Jungvieh am Siezenheimer Weg 1 in Hausmoning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 5.3

Vorgang

Beschreibung des Vorgangs:
Der Bauherr beantragt die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles mit Jungvieh. Die Erweiterung beinhaltet einen nördlichen Anbau an den bestehenden Milchviehstall mit den Maßen 18,00 Meter x 18,83 Meter und einen Pultdachanbau auf der nordöstlichen Seite des bestehenden Milchviehstalles mit den Maßen 6,40 Meter x 42,33 Meter.

Die Wandhöhe des Anbaus beträgt 4,99 Meter und fügt sich, auch mit der Dachneigung von 20 Grad, an dem bereits bestehenden Milchviehstall an. (Firsthöhe 8,42 m)
Der Pultdachanbau soll eine Dachhöhe von 4,24 Meter bzw. 5,94 Meter erhalten.

Das anfallende Regenwasser der Niederschlagsflächen wird in bestehenden den Teich, der sich auf dem Grundstück befindet, eingeleitet.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist die Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund seiner Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Der Gemeinde Ainring sind keine nachbarlichen Einwände bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. 
Das Vorhaben steht öffentlichen Belangen nicht entgegen, die ausreichende Erschließung ist gesichert und die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles mit Jungvieh dient dem landwirtschaftlichen Betrieb. Die Verwaltung begrüßt das bauliche Vorhaben und empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Beratung:

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles mit Jungvieh wird unter der Bedingung, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird, gem. § 36 BauGB erteilt. 


Wer dem vorliegenden Bauantrag zustimmt bitte ich um Handzeichen.

Gegenprobe?

Damit ist das gemeindliche Einvernehmen mit 8 zu 0 Stimmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Auftragsvergabe Planungsauftrag Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 6

Vorgang

In Vorberatungen hat die Verwaltung die Gemeinderatsmitglieder bereits informiert, dass ggf. in Erwägung gezogen werden sollte, den Bebauungsplan Ainring A neu aufzustellen, da im Plangebiet an mehreren Stellen ein Planungserfordernis und Regelungsbedarf besteht.
Üblicherweise erfolgen Planungsaufträge erst nach einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss, in dem das Gremium den Planungswillen zum Ausdruck bringt.
Vorliegend schlägt die Verwaltung entgegen dieser Regel vor, bereits jetzt einen Planungsauftrag zu vergeben, da einige Vorarbeiten (z.B. Ausarbeitung eines 3-D-Modells) für die Entscheidungsfindung relevant sein werden.
Abgerechnet werden selbstverständlich nur die tatsächlich erbrachten Leistungen, d.h., im Falle, dass der Gemeinderat den Bebauungsplan nicht starten sollte, fällt nur die bis dahin erbrachte Leistung an. Das ist nur ein Bruchteil der Angebotssumme.
Die Verwaltung erwartet ein Verfahren mit hohen Anforderungen.
Es liegt ein Angebot vor vom Büro Logo verde vom 18.10.2021. Die Angebotssumme beträgt 96.128,77 EUR brutto. Für den weit überwiegenden Teil werden Kostenübernahmeerklärungen abgeschlossen.

Bauamtsleiter Fuchs erläutert näher die Erfordernisse bereits vor Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes die Auftragsvergabe zu tätigen. Der Bauausschuss nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss

Es wird beschlossen, dem Büro Logo verde den Auftrag zu erteilen gemäß dem Angebot vom 18.10.2021 zu einer Angebotssumme von 96.128,77 EUR brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 7

Vorgang

Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg erledigt wurden:

  • Antrag auf 6. Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides vom 17.12.2008 für die Umnutzung des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens in Lagerräume im EG und zwei Wohnungen im OG in Berg 3
  • Gemeindliches Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Straß 17 
  • Bgm. Öttl gibt den Start des Rufbusses für die Gemeinde Ainring bekannt. Dieser erfolgt am 15.12.2021. Es wird an alle Haushalte eine Info-Broschüre verteilt.


Zur Kenntnis:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.12.2021 ö beschließend 8

Vorgang

GR Wimmer spricht das Bauvorhaben „Boarding-House“ in Ainring an. Dort ist einen Außenpool errichtet worden, der bei der Antragstellung nicht in den Planunterlagen eingezeichnet war. Ob dies bekannt ist. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass bereits Tekturunterlagen eingereicht wurden, die in der Januarsitzung behandelt werden.

GR Ramstetter spricht den Weg entlang der alten Sur zwischen Mühlreit und Gessenhart an. Der Weg ist auf einer Länge von ca. 20 m beim letzten Hochwasserereignis im August weggerissen worden. Er fragt nach der Zuständigkeit und wann dort der Weg wieder hergerichtet wird.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass dies bereits gemeldet wurde und das gemeindliche Tiefbauamt die Schäden und Kosten ermittelt.

GR Kluba erkundigt sich nach der Verdichtungsstudie für das Baugebiet Hofhuberanger. Hierzu erläutert SB`ìn Rech dass die Studie leider erst Ende Januar fertig ist.

Weiter erkundigt sich GR Kluba nach dem Sachstand seiner vormaligen Anfrage bzgl. des Siezenheimer Steges. Bgm Öttl erläutert, dass er mit der österreichischen Seite Gespräche geführt hat. Der Baubeginn der Maßnahme ist nun erst im Februar zu erwarten. Eine Benutzung des Steges während der Bauphase ist bauseitig nicht verantwortbar. GR Kluba erklärt, dass dies so nicht hinnehmbar ist. Der Steg könne nicht 1 ½ Jahre gesperrt werden, er ist eine wichtige Wegeverbindung die Täglich von zahlreichen Pendlern und Schülern genutzt wird. Es müsse geprüft werden, ob nicht eine behelfsmäßige Verbindung geschaffen werden kann. Er kann das so nicht hinnehmen. Bgm. entgegnet, dass dies bereits geprüft wurde. Er wird jedoch nochmals das Gespräch mit der österreichischen Seite aufnehmen und nach einer Lösung suchen. Evtl. kann zumindest an den Wochenenden der Steg geöffnet werden.

Weitere Anfragen lagen nicht vor. Ende der öffentlichen Sitzung um 17.36 Uhr.  

Datenstand vom 03.03.2022 12:47 Uhr