Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 10.08.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.08.2021 wurden den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.08.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Weiteres Vorgehen zum Projekt "Alte Handwerkskunst erlebbar machen" - Dorfpark Ainring
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Vorgang
Bezug: Sitzungen des Gemeinderats vom 17.09.2019 und 28.07.2020
Der grundsätzlich gefasste Ausführungsbeschluss für das Projekt „Alte Handwerkskunst erlebbar machen“ im Dorfpark Ainring vom 17.09.2019 wurde mit Beschluss vom 28.07.2020 aufgrund der damaligen unsicheren Auswirkungen der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt, um eine Neubewertung im Jahr 2021 durchführen zu können.
Der seinerzeit beschlossene Projektumfang stellt sich wie folgt dar:
Die vorhandenen Kulissenbauten sollten durch Neubauten in Form eines Mühlengebäudes, eines Bäckereigebäudes und eines „Troadkastens“ ersetzt und teilweise vergrößert werden. Zudem ist eine mobile Bühne vorgesehen, die mittels Segel temporär überdacht werden kann. Hauptzweck der Projektidee ist das Thema „traditionelle Handwerkskunst“ in den Mittelpunkt zu stellen. Dazu sollen u. a. auch etliche Schau- und Infotafeln angebracht und aufgestellt werden.
Das geplante Gebäude 1 (Droadkasten) umfasst die Lagerung des Landweizen sowie ein Lager für die Bühnenteile.
Gebäude 2 (Bäckerhaus) ist zweigeschossig geplant. Im EG soll die Herstellung von Brot möglich sein. Das OG soll eine Garderobe (Umkleide für Theateraufführungen) und einen Lagerraum enthalten und mit einem Balkon versehen werden.
Gebäude 3 (Mühlengebäude) ist ebenfalls zweigeschossig vorgesehen. Hier sollen im EG die Getreideverarbeitung sowie die Darstellung der ehemaligen Mühlentradition durch Schautafeln erfolgen. Das OG soll als Aufführungsort für Veranstaltungen, Garderobe und Lagerraum dienen.
Die Kostenschätzung des damaligen Planers beläuft sich auf gut 341.000 Euro. Eine LEADER-Förderung mit bis zu 115.734,39 Euro ist bei dieser Projektausführung zugesagt.
Zwischenzeitlich haben sich mehrfach die Ainringer Ortsvereine bzw. die Ainringer Dorffestgemeinschaft an den Bürgermeister gewandt, um ihre Vorstellungen zur künftigen Nutzung des Dorfparks zu deponieren. Herrn Bürgermeister Öttl war wichtig, dabei auch den Kulturverein Ainring als einen der Hauptnutzer des Platzes mit einzubeziehen.
Tenor der Zusammenkünfte war, dass der einmalige Charme des Platzes unbedingt erhalten bleiben müsse und das Gelände und die Gebäude etc. möglichst multifunktional nutzbar gestaltet werden sollten. Auch das Ainringer Dorffest soll an dieser Stelle weiter betrieben werden können und dabei diverse Verbesserungen baulicher Art geschaffen werden (z. B. entsprechend leistungsfähige Stromanschlüsse und Absicherungen, Möglichkeit der hygienegerechten Bewirtung durch Ausschank/Essensausgabe, Wasseranschlüsse, Waschbecken etc.). Die Vorstandschaft des Kulturvereins benötigt die Gebäude grundsätzlich nur als Kulisse. Wichtig wäre die beschlossene mobile Bühne zum Selbstaufbau mit Lagermöglichkeit sowie die zugehörige Segelüberdachung als gewissen Witterungsschutz. Auch wäre eine bessere Beleuchtung der Zuwegung hilfreich. Zuletzt wurden die Themenfelder mit dem Vorsitzenden der Dorffestgemeinschaft Richard Dusch und den beiden damaligen Vorständen des Kulturvereins Hr. Halk und Hr. Köcher Ende Juli d. J. im Rathaus abgestimmt.
Die von den Vereinen angestoßenen Verbesserungen wurden von der Verwaltung aufgegriffen und in einen Variantenvorschlag eingearbeitet, den VA Willberger in der Sitzung erläutert. Dazu könnten die Gebäude wie vorgesehen erneuert werden, wobei die historisch wirkende Außengestaltung wie im Bestand erfolgen soll. Die Innengestaltung würde von dem genehmigten LEADER-Projekt abweichen, weil das beschlossene Projekt mit den Nutzerwünschen nicht konform geht. Die Ausgestaltung der Obergeschosse sowie die nötigen Treppen erscheinen verzichtbar.
Da die beiden Varianten (beschlossenes Projekt Handwerkskunst vs. multifunktionales Nutzerkonzept für Vereine etc.) nur noch äußerlich weitgehend deckungsgleich wären, wurde beim AELF Rosenheim (Förderstelle für LEADER) eine Anfrage gestartet, ob und wie die möglichen Änderungen noch förderfähig wären.
Die Antwort vom 26.08.2021 lautet u.a., dass die „…dargestellte abweichende Nutzung einen weitgehenden Eingriff in die Grundlagen der Bewilligung darstellt. Die Darstellung der alten Handwerkskünste ist ein wesentlicher Bestandteil des Projektes und der damit verbundenen Ziele des Projektes…“. Zum Verfahren von LEADER: „Wie Sie sicher wissen, wird jedes Projekt vor Antragstellung erst im Lenkungsausschuss der LAG bewertet. In die Bewertung fließen alle Projektbestandteile mit ein. Nur ab einer bestimmten Punktezahl kann das Projekt von der LAG zur Förderung freigegeben werden. Anschließend kann dann der Antrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die von Ihnen aufgeführten Umsetzungsänderungen stellen die Punktevergabe und die damit verbundene Freigabe zur Förderung und die Bewilligung, die auf dieser Grundlage erfolgt, in Frage.“ Weiter teilt das AELF mit: „Auf alle Fälle müssen die Änderungen und die Punktevergabe vom Lenkungsausschuss der LAG vor einer Entscheidung der Bewilligungsstelle neu bewertet werden.“.
Vom Gemeinderat ist nun abschließend zu entscheiden, ob das vor zwei Jahren beschlossene Projekt in dieser Form in Angriff genommen werden soll oder die beschriebene abgeänderte Variante im Sinne der Vereine und Hauptnutzer mit der Folge, dass diese Variante höchstwahrscheinlich ohne Förderung ablaufen würde (dadurch aber auch flexibler handhabbar wäre).
Beratung
GRin Edith Höglauer findet es gut, dass eine Absprache mit den Vereinen stattfand. Ein Umbau macht nur Sinn, wenn der Dorfpark von den Vereinen genutzt werden kann. Das einmalige Ambiente und die jetzige Form sollen erhalten bleiben findet GR Ernst Peter. Er möchte wissen, was die Umsetzung ohne eine LEADER-Förderung kostet und wie hoch eine Teilförderung wäre. Kämmerer Thomas Schlosser antwortet, dass bei der Variante der Vereine alles neu bewertet werden muss. Der Außenumbau der Gebäude wird keinen sechsstelligen Betrag kosten. Der Innenausbau wird mit den Vereinen abgestimmt und somit nutzbar für alle. Auf eine Teilförderung für Schilder du Tafeln sollte verzichtet werden, da dafür der Verwaltungsaufwand zu groß ist. GR Dr. Christoph möchte kein Museum an der Stelle. Der Umbau kann nach Meinung von GR Josef Ramstetter ruhig mehr kosten, wenn es gescheit gemacht wird. Dafür werden gute Maurer und Zimmerer benötigt. GR Bernhard Dusch bedankt sich bei der Verwaltung und dem Bürgermeister für die Absprache mit den Vereinen. Er merkt weiterhin an, dass nicht der Eindruck entstehen soll, dass LEADER schlecht ist. GRin Barbara Söllner ist gegen die Inanspruchnahme der LEADER-Förderung. Die Vereine bringen Leben in den Dorfpark und deshalb soll im Zuge der Umbauarbeiten auch die Parksituation beachtet werden bzw. neue Parkplätze geschaffen werden so GR Franz Wimmer. GR Alois Lechner findet es gut, dass die Wünsche der Vereine berücksichtigt wurden. Zum Schluss erkundigt sich GR Ernst Peter nach einem Zeitplan für das Vorhaben. Es wird geantwortet, dass im nächsten Jahr mit den Maßnahmen begonnen werden soll.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die zwischen Verwaltung und Ortsvereinen abgestimmte Variante zur Erneuerung der drei Gebäude im Dorfpark Ainring durchzuführen. Die genaue Planung soll in den entsprechenden Gremien abgestimmt werden. Von der ursprünglichen Projektidee „Alte Handwerkskunst erlebbar machen“ wird Abstand genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Weiteres Vorgehen zum Gebäude Gewerbestr. 4 (ehem. Kneidl) - Entfernung und Entsorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Vorgang
Für das Gebäude auf dem Grundstück Gewerbestr.4 wurde am 11.11.2020 von Magg-Architekten eine Machbarkeitsstudie erstellt, die dem Gemeinderat am 17.11.2020 vorgestellt wurde. Herr Magg begutachtete das gesamte Gebäude und kam zu der Empfehlung, das Gebäude zeitnah abzubrechen da sich die Abbruchkosten aufgrund der immer strenger werdenden Auflagen hinsichtlich der Entsorgung von Jahr zu Jahr deutlich erhöht haben. In der Machbarkeitsstudie vom 11.11.2020 schätzt Herr Magg die Abbruchkosten in Höhe von 142.800,00 Euro brutto ein. Der Gemeinderat fasste in genannter Sitzung hierzu jedoch keinen Beschluss. Es sollten weitere Fachmeinungen eingeholt werden.
Im weiteren Schritt wurde am 15.06.2021 Herr Fritsche von Planquadrat Fritsche um seine fachliche Einschätzung gebeten. Beim Gebäude Gewerbestr.4 schließt sich Herr Fritsche voll der Machbarkeitsstudie von Herrn Magg an und empfiehlt den zeitnahen Abriss des Gebäudes und die Entwicklung eines Nutzungskonzepts für das gesamte Grundstück, Heizwerk und Gewerbestr.4. In jedem Fall sei eine Schadstoffuntersuchung des Gebäudes durch ein Fachbüro zu veranlassen, da problematische Baustoffe enthalten sind.
Am 02.07.2021 wurde das Ingenieurbüro für Bauwesen Dipl.-Ing. (FH) Christian Baumann für eine Schadstoffuntersuchung im Gebäude der Gewerbestr.4 beauftragt.
Die Gebäudebegehung mit Probenahme fand am 06.07.2021 statt. Die Untersuchungsergebnisse reichen von asbesthaltig bis stark teerhaltig, somit gefährlichem Abfall.
Zusammenfassung des Untersuchungsberichtes:
Generell sind die zu treffenden Maßnahmen bei einer Bestandssanierung mit Teilerhalt des Gebäudes gleich zu setzen wie bei einem Komplettabbruch.
Die Kosten sind bei den Sanierungsmaßnahmen für eine Bestandssanierung jedoch wesentlich höher, da der Anteil der Handarbeit für den Ausbau der Materialien wegen des Erhalts der Gebäudesubstanz höher ist, als bei einer Sanierung vor dem Abbruch – hier kann in Teilbereichen auch mit Minibagger etc. gearbeitet werden.
Herr Baumann erarbeitete eine detailliertere Kostenschätzung nach den Erkenntnissen der Schadstoffuntersuchung und errechnete die Kosten:
- für einen Komplettabbruch in Höhe von 205.929,50 Euro brutto.
Im Falle einer Bestandssanierung sei mit Kosten von ca. 95.000,00 Euro brutto alleine für den Ausbau und die Entsorgung der nachgewiesenen Schadstoffe zu rechnen. Hier sind jedoch die Kosten für den Abbau der Dachaufbauten oder von Teilabbrüchen der Metzgerei nicht eingerechnet.
Aufgrund der weiter stark ansteigenden Abbruch- und Entsorgungskosten und der immer schärfer werdenden Vorschriften in diesem Segment, empfiehlt die Verwaltung, das Gebäude auf dem Grundstück Gewerbestraße 4 baldmöglichst abzureißen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Im Nachgang kann in den Gremien und Fraktionen über die künftige weitere Nutzung des Grundstücks beraten werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das Gebäude in der Gewerbestraße 4 soll so bald wie möglich abgerissen und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Beratung und Beschlussfassung zu den weiteren Kindertagesstättenplanungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Vorgang
Wie bereits in der kürzlich vorgestellten Sozialraumanalyse für die Gemeinde Ainring dargelegt, werden sich die Kinderzahlen im betreuungsrelevanten Zeitraum nach oben entwickeln. Es wurde eine aktuelle qualifizierte Bedarfsplanung für den Bereich der Kindertagesstätten nach Art. 7 BayKiBiG durchgeführt, wobei auch die demographischen Daten aus der Sozialraumanalyse eingeflossen sind.
Der aktuelle Bestand an Plätzen in den Kindertagesstätten (Istbestand):
In der Gemeinde Ainring stehen zum 01.09.2021 in sechs Kindertagesstätten insgesamt 398 genehmigte Betreuungsplätze zur Verfügung. Sie verteilen sich wie folgt:
Kinderkrippe Zwergerlstube Mitterfelden (Träger: Gde.): 36 Plätze
Kindergarten Waldameise Ainring (Träger: Gde.): 50 Plätze
Kindergarten Max und Moritz Heidenpoint (Träger: Gde.): 75 Plätze
Kindergarten Mooswichtl Mitterfelden (Träger: Gde.): 75 Plätze
Kindergarten St. Raphael Mitterfelden (Träger: kath. Kirche): 100 Plätze
Haus für Kinder Hammerau (Träger: SAH): 12 Plätze Krippe, 50 Plätze Kiga,
Hinweis: Hier stehen zusätzlich 50 Plätze im Hort (Grundschulkinder) zur Verfügung.
Für das Betreuungsjahr 2021/2022 (01.09.21 – 31.08.22) stehen aktuell gesamt nur noch 5 Plätze zur Verfügung, die für unterjährige Bedarfe verwendet werden können.
Der künftige Bedarf an Plätzen wird wie folgt prognostiziert – Bereich Krippenplätze (1 – 3-jährige):
Der Bestand von 48 Krippenplätzen ist bereits 2021 zu gering, um den aktuellen Bedarf von ca. 52 Plätzen zu decken. Dies zeigt u. a. auch die Warteliste.
In den kommenden Jahren vergrößert sich das Defizit - sowohl beim konservativen wie auch beim maximalen Szenario - weiter. Es besteht auf jeden Fall Bedarf an einer zusätzlichen Krippengruppe mit 12 Plätzen. Damit würden die Bedarfssteigerungen bis 2029 aufgefangen werden. Für den Zeitraum ab 2030 reichen auch diese zusätzlichen Kapazitäten nach heutigen Maßstäben vermutlich nicht mehr aus.
Der künftige Bedarf an Plätzen wird wie folgt prognostiziert –klassischer Kindergartenbereich (3-jährige bis Schulbeginn):
Der Bestand von 350 Plätzen für Kinder von 3 Jahren bis Schulbeginn genügt 2021 knapp, um den aktuellen Bedarf von ca. 345 Plätzen zu decken.
Beim konservativen Szenario genügt der aktuelle Bestand für eine langfristige Bedarfsdeckung. Das heißt, dass die bislang übergangsweise in den Containermodulen (Kiga Mooswichtl) untergebrachten 75 Kigaplätze auch weiterhin benötigt werden und somit baldmöglichst mit einer baulichen Dauerlösung in fester Bauweise begonnen werden sollte.
Beim maximalen Szenario würde sich in den kommenden Jahren ein Defizit von bis zu 25 Plätzen aufbauen (= 1 zusätzliche Gruppe).
Für die Planungen hinsichtlich einer festen Dauereinrichtung (Kiga Mooswichtl) sollte von den vorhandenen 75 Plätzen ausgegangen werden, jedoch mit der baulichen Möglichkeit bei Bedarf unkompliziert einen weiteren Gruppenraum für eine zusätzliche Gruppe nachträglich anzubauen. Nicht berücksichtigt sind hierbei etwaige künftige Bedarfe für integrative Plätze, die zunehmend eine Rolle spielen werden. Zum besseren Verständnis: Ein integratives Kind „belegt“ drei Kigaplätze! Sollten also in einer Einrichtung 5 Integrativkinder betreut werden, so sind hierfür 15 Plätze erforderlich.
Fazit:
Für den Bereich Kinderkrippe und Kindergarten sollte schnellstmöglich in die weiteren Planungen für eine zusätzliche Krippengruppe und den Bau der drei Kindergartengruppen (bisher in der Übergangslösung Containerkiga Mooswichtl vorhanden) eingestiegen werden.
Denkbar wäre eine Kombilösung, bestehend aus Krippengruppe und Kigagruppen in einem Gebäude (mit Option der künftigen Erweiterung!), auch um Synergien nutzen zu können und damit wirtschaftlich und sparsam mit Grund und Boden sowie finanziellen Mitteln zu haushalten.
Standortfrage:
Die Daten belegen eindrucksvoll, dass der Standort der künftigen Kindertagesstätte weiterhin am Standort Mitterfelden liegen muss. Im Kiga Mooswichtl haben von den derzeit 73 Kindern 38 Kinder (52 %) einen Migrationshintergrund (beide Eltern nichtdeutschsprachiger Herkunft). 52 Kinder (71 %) kommen aus Mitterfelden, sechs aus Feldkirchen und nur drei Kinder (4 %) aus dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Thundorf-Straß. Nach Mitteilung der Kiga-Leitung ist deutlich zu beobachten, dass vor allem bei Familien mit Migrationshintergrund meist die Mütter die Kinder zu Fuß in den Kiga bringen, weil kein Auto verfügbar ist. 15 Familien haben offensichtlich gar kein Auto.
Im Zuge der aktuell anstehenden Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden-Nordwest“ in den Gremien sollte möglichst auch die Standortfrage abschließend geklärt sein, um weitere bauleitplanbedingte Verzögerungen beim Ansteuern der nötigen Baumaßnahmen zu vermeiden.
Da in der Vergangenheit richtigerweise auch die Frage aufgeworfen wurde, ob aktuell freistehende Räume in den Schulen für den Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen verwendet werden könnten, wurde von der Verwaltung auch der Bereich „Schulkinderbetreuung“ in diesem Zuge mit geprüft. Auch dafür wurden die Daten aus der Sozialraumanalyse zu Grunde gelegt.
Bereich Grundschule:
Es existiert eine Grundschule Ainring, allerdings verteilt auf drei Schulhäuser in Feldkirchen (Stammhaus), Mitterfelden und Thundorf.
Feldkirchen: je Jahrgang zwei Klassen (= 8 Klassen)
Mitterfelden: je Jahrgang eine Klasse (= 4 Klassen)
Thundorf: ab September wieder je Jahrgang eine Klasse (= 4 Klassen – vorher drei Klassen)
Zusätzlich bietet die Gemeinde seit über 20 Jahren eine qualifizierte Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Mitterfelden für Grundschulkinder aus allen drei Häusern an (max. 42 Plätze derzeit).
Im Haus für Kinder Hammerau stehen zusätzlich 50 Hortplätze für Grundschulkinder zur Betreuung zur Verfügung. Beide Einrichtungen sind voll ausgelastet bzw. „überbucht“ (Warteliste). Der Bedarf in diesem Betreuungssegment steigt stetig. Hierzu verweisen wir zum Bereich „künftige Entwicklung Ganztagsgrundschule“.
Da die Zahlen der 6- bis unter 10-jährigen Kinder in Ainring auch ohne neue Wohngebäude steigen (derzeit ca. 390 Kinder), müssen Überlegungen angestellt werden, ob die vorhandenen Klassenräume in den Grundschulen ausreichen werden. Das konservative Szenario geht von knapp 460 Kindern im Jahr 2027 aus (+ 70 Kinder), ehe es sich dauerhaft bei über 400 Kindern einpendeln dürfte.
Die gesamte Grundschule Ainring verfügt über 16 Klassenräume (zzgl. ein Raum in Klassenzimmergröße in Feldkirchen, der als Musik-/Lesezimmer/Differenzierungsraum genutzt wird), wovon ab dem neuen Schuljahr 16 Räume tatsächlich belegt sind. 70 Kinder sind rein rechnerisch drei Klassen (ohne Schwankungen in den einzelnen Jahrgängen!). Das heißt, dass etwa drei Klassenräume (vorübergehend) zusätzlich benötigt würden.
Künftige Entwicklung Ganztagsgrundschule:
Der Bund ist gewillt, ab 2026 schrittweise (beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe) einen Rechtsanspruch auf Ganztagsschulbetreuung im Grundschulbereich einzuführen. Die Gesetzgebung hierzu ist bis dato noch nicht erfolgt. Für die Gemeinde Ainring bedeutet dies, auch hierfür und in diesem Zuge Lösungsmöglichkeiten zu suchen und aufzuzeigen, um dem Rechtsanspruch zeitgerecht begegnen zu können. Wie bereits erwähnt, besuchen bereits jetzt 92 Ainringer Grundschulkinder eine Betreuungseinrichtung ab dem Unterrichtsende am Nachmittag. Der Bedarf nimmt stetig zu. Es ist davon auszugehen, dass dieser weiter stark steigen wird. Einerseits durch die Schaffung des Rechtsanspruchs andererseits durch die insgesamt höhere Kinderzahl. Prognosen zur Betreuungsquote können seriös zum aktuellen Zeitpunkt unsererseits noch nicht abgegeben werden. Fest steht lediglich, dass die bislang genutzten Räume im Kellergeschoss der GS Mitterfelden bei weitem nicht ausreichen werden. In diesem Betreuungssegment werden in jedem Fall Neubaumaßnahmen nötig sein.
Bereich Mittelschule:
Es existiert eine Mittelschule in Mitterfelden, die zusammen mit der Freilassinger Mittelschule den Mittelschulverbund bildet. Im Jahr 2021 besuchen etwa 120 Kinder die Mitterfeldener Mittelschule. Noch im Jahr 2013 wurden dort 188 Kinder beschult. Im Jahr 2000 waren es sogar noch 321 Kinder. Dementsprechend hoch sind die verfügbaren Raumreserven.
Die Prognosen aus der Sozialraumanalyse gehen konsequenterweise auch im Mittelschulbereich von wieder steigenden Schülerzahlen aus. Beim konservativen Szenario werden in der Spitze etwa 160 Schüler im Jahr 2032 erwartet. Das maximale Szenario bleibt aber unter 180 Kindern, so dass beim Vergleich der Schülerzahlen bei weitem nie mehr die Spitzenwerte der Mittelschulkinder aus der Vergangenheit erreicht werden. Die steigende Schülerzahl bedeutet in der Spitze rein rechnerisch einen Mehrbedarf von ca. 2 (bis 3) Klassenräumen.
In der Mittelschule stehen 10 Klassenräume zur Verfügung. Aktuell sind 6 Klassenräume durch die Mittelschüler belegt. Bei einem langfristig unterstellten Mehrbedarf von bis zu drei Klassenräumen sind die Raumreserven noch immer nicht erschöpft, so dass im Mittelschulbereich keine zusätzlichen Klassenräume geschaffen werden müssen.
Besonderheit seit Oktober 2020:
Coronabedingt mussten im Herbst vergangenen Jahres schnell und unkompliziert Lösungen gefunden werden, die Kinder möglichst regelbeschulen zu können. Im Grundschulgebäude Mitterfelden sind die Klassenräume nicht groß genug, um den Mindestabstand zwischen den Schülern sicherstellen zu können. Daher wurden alle vier Grundschulklassen in die größeren und nicht genutzten Klassenzimmer im ersten Obergeschoss der Mittelschule Mitterfelden umquartiert. Diese Lösung hat sich grundsätzlich bewährt und wird auch im nun beginnenden Schuljahr 2021/2022 so weitergeführt. Allerdings erwägt die Schulleitung zeitnah die Rückkehr in das Stammhaus, sobald klar ist, dass Mindestabstände im Schulbereich nicht mehr erforderlich sind.
Die Unterbringung von Grundschulklassen im Mittelschulgebäude kann und sollte auch bei den anstehenden Überlegungen zu Raumdefiziten im Grundschulbereich eine gewichtige Rolle spielen. Hier könnten vorhandene Reserven genutzt und daher unnötige Neubaumaßnahmen verhindert werden. Die Praxis zeigt seit einem Jahr, dass dies -zumindest vorübergehend- grundsätzlich machbar ist.
Fazit:
Für den Bereich Schulen sind in Verbindung mit den Planungen für die Kinderkrippe und den Kindergarten zeitnah Lösungen anzustreben, wie der bereits mittelfristig eintretende Fall des Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen für die Grundschüler gedeckt werden kann. Parallel dazu ist der Rechtsanspruch für die Ganztagsgrundschule abzubilden, der zwingend zusätzliche Räume (Mensa, Küche, Spielräume etc.) erfordert. Die wieder steigenden Schülerzahlen in der Mittelschule können aus heutiger Sicht ohne zusätzliche Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude bedient werden. Weitere freie Unterrichtsräume könnten u. U. für die zusätzlichen Grundschulkinder verwendet werden, um Neubaumaßnahmen im Grundschulbereich zu verhindern oder zumindest zu vermindern.
Als Lösung für die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder könnte auch ein gemeinsamer Neubau mit einer Kindertagesstätte am Standort Mitterfelden-Nord (westlich der Kinderkrippe) in Frage kommen bzw. geprüft werden. Vorstellbar wäre den Kindertagesstättenbereich im Erdgeschoss anzusiedeln und die Grundschulkinder in einem oder zwei Obergeschoss(en) zu betreuen. Durch die Schaffung am Standort Mitterfelden-Nord könnten zahlreiche Synergien genutzt werden, u.a. durch die unmittelbare Nähe zum GS-Standort Mitterfelden. Schulaufsichtliche Voraussetzung wäre hier, das Grundstück zum Grundschulgrundstück zu erklären bzw. einzubeziehen.
Erster Bürgermeister Martin Öttl möchte unter Nummer 1 des Beschlusses den Satz „Dabei sind Reserven und jeweils die Option einer Erweiterungsmöglichkeit vorzusehen.“ rausnehmen. Über die Rausnahme lässt er abstimmen. Abstimmungsergebnis: 17:1. Dagegen stimmte GR Franz Wimmer.
Beratung
GRin Edith Höglauer ist der Meinung, dass es viel zu lange gedauert hat, bis jetzt endlich was weitergeht hinsichtlich eines Neubaus. GR Ernst Peter möchte wissen, ob die Außenanlagen bei einem Betrieb einer Krippe und eines Kindergartens in einem Gebäude getrennt sein müssen. Dies wird bejaht. GR Dr. Friedhelm Schneider erkundigt sich, ob die Kinder auch aus anderen Ortsteilen als den im Sachverhalt dargestellten Ortsteilen kommen. Es wird erklärt, dass im Sachverhalt nur die wichtigsten Ortsteile erwähnt wurden. GR Josef Ramstetter möchte wissen, wer in der Vergangenheit einen Fehler gemacht. Es hieß immer, die Krippe kann erweitert werden und jetzt ist es nicht möglich. Hat der Planer Schuld, die Verwaltung, die ausführende Firma? Es wird erklärt, dass vor 15 Jahren ein Krippenbau eher unüblich war und keiner damals gewusst hat, dass man 15 Jahre später so einen Bedarf hat. Ebenso wurde die Rechtslage im Laufe der Zeit immer wieder angepasst, so dass mittlerweile ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Geburtstag besteht. Das gab es früher nicht. Auch gab es früher nicht die zahlreichen Migranten in der Gemeinde, die entsprechend die Krippenplätze in Anspruch nehmen wollen. Laut Meinung von GR Josef Ramstetter soll die Regierung aus diesem Grund mehr Geld bereitstellen, da die Regierung auch die Migranten reingelassen hat und nicht die Gemeinde. Kämmerer Thomas erklärt, dass eine Förderung nach Art. 10 FAG in Anspruch genommen werden kann und dort wird nicht nach Nationalität der Kinder unterschieden.
GR Dr. Friedhelm Schneider erkundigt sich bei der Kindergartenleitung Julia Kästle was einen Kindergarten für Arbeitnehmer attraktiv macht. Frau Kästle erläutert, dass vor einer Beschäftigung erst einmal die Konzeption der Einrichtung angeschaut wird. Danach kommen der Personalschlüssel und die eigene Identifikation mit der Einrichtung. Erst dann kommen die Räumlichkeiten. Ein Personalschlüssel von 1:10,5 ist gut, aber es kommt auch vor, dass man mit 25 Kindern alleine arbeiten muss. GR Dietrich Nowak weist daraufhin, dass eine Aufstockung des Krippengebäudes nicht möglich ist, da während der Bauzeit kein Krippenbetrieb stattfinden kann. GR Christian Stehböck möchte wissen, ob für Frau Kästle eine Krippe mit einem Kindergarten zusammenpasst. Dies ist der Fall, da z.B. der Übergang von der Krippe in den Kindergarten deutlich erleichtert wird. Zum Schluss erkundigt sich GR Bernhard Dusch nach der Anzahl der Kinder, die aus Freilassing kommen. Im Mooswichtl sind 2 Kinder aus Freilassing und im kath. Kindergarten 6 Kinder.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
- Die derzeit in Containern übergangsweise untergebrachten drei Gruppen (75 Plätze) des Kindergartens Mooswichtl sollen in einem Neubau im Bereich des künftigen Bebauungsplans Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden-Nordwest dauerhaft geschaffen werden. Zusätzlich sollen in diesem Bereich 12 Plätze für Krippenkinder entstehen. Dabei sind Reserven und jeweils die Option einer Erweiterungsmöglichkeit vorzusehen.
Die Umsetzung des künftigen Rechtsanspruchs für Ganztagsgrundschulbetreuung soll bereits jetzt in die Planungen mit einfließen. Dabei ist auch die Variante einer gemeinsamen baulichen Unterbringung im Kindergarten/Krippe Mooswichtl aufzuzeigen und zu prüfen. Weitere bauliche Umsetzungsvarianten sollen geprüft werden.
Das beauftragte Planungsbüro soll zeitnah mit der Umsetzung dieser besprochenen Maßnahmen beginnen.
Ein abgestimmtes Nutzungskonzept für die künftig zusätzlich erforderlichen Klassenzimmer der Schulen soll in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulleitungen erfolgen und ist dem Gemeinderat vorzulegen, um etwaige schulische Baubedarfe frühzeitig absehen zu können und möglichst in die Gesamtplanung einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Vorgang
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse
Gremium:
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vom:
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Vorgang:
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FA
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02.08.2021
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Sanierung der Straße zwischen Mürack 2 Richtung 3a
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GR
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13.07.2021
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Kostenbeteiligung Radweg Thundorf - Vachenlueg, der GR erteilt dem Bürgermeister eine Handlungsvollmacht für die Kostenbeteiligung
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Dank an Herrn Reichenberger
Erster Bürgermeister Martin Öttl bedankt sich bei Herrn Reichenberger für die Bereitschaft, dass auf seinem Grundstück in Thundorf eine Bank aufgestellt werden durfte. Ebenso dankte er dem Bauhof für die schnelle Umsetzung.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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21.09.2021
|
ö
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beschließend
|
7 |
Vorgang
Kultursommer der Gemeinde Ainring
GR Alois Lechner teilte mit, dass alle 10 Veranstaltungen des Kultursommers stattfanden. Eine Veranstaltung musste um eine Woche verschoben werden. Die Resonanz war durchgehend gut. Nächstes Jahr soll wieder ein Kultursommer durchgeführt werden. Er bedankte sich beim Bauhofleiter Helmut Reif und seinen Mitarbeitern, bei Frau Osmanaj und Frau Reichenberger von der Verwaltung und bei GR Max Schnellinger für das Bereitstellen der Bierzeltgarnituren. Erster Bürgermeister Martin Öttl lobte die gute Organisation von GR Alois Lechner.
70km/h Beschränkung im Bereich Schwimmbadüberquerung
GR Bernhard Dusch ist aufgefallen, dass beim Schwimmbad die 50km/h Beschränkung seit Schließung des Schwimmbads weg ist. Er hat im Landratsamt nachgefragt, ob man nicht aufgrund der Querungshilfe eine Beschränkung auf 70 km/h anordnen kann. Dies sei anscheinend problemlos möglich und er bittet die Verwaltung sich diesbezüglich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2021 15:59 Uhr