Datum: 16.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19.10.2021
3 Vorstellen des Vorentwurfs der Planung für die Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Hallerstraße mit möglicher Zeitschiene und Beschlussfassung
4 Jahresrechnung 2020
4.1 Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur örtlichen Rechnungsprüfung 2020
4.2 Feststellung des Rechnungsergebnisses 2020
4.3 Entlastungsbeschluss 2020
5 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ainring Mühlreit Nord, Satzungsbeschluss
6 Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1413/1 der Gemarkung Straß Nähe Thundorf 50
7 Vergabe Straßenname für das Baugebiet „Thundorf-nördlich der Schule“
8 Bekanntgaben
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2021 wurden den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vorstellen des Vorentwurfs der Planung für die Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Hallerstraße mit möglicher Zeitschiene und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 3

Vorgang

Herr Michael Helminger vom Planungsbüro Richter Ingenieure stellt die Planung für die Bauarbeiten in der Hallerstraße vor. Er teilt mit, dass in dem zu sanierenden Bereich eine alte DN 200 PVC Leitung vorhanden ist. PVC hat die Eigenschaft das es schnell brüchig wird. In dem Bereich treten auch häufig Leitungsschäden auf. Die Bauarbeiten sollen auf zwei Abschnitte aufgeteilt werden. Der erste Abschnitt ist südlich der Bahnlinie bis ungefähr zur Buswendestelle in Perach. Der zweite Abschnitt befindet sich nördlich der Bahnlinie. Der Bereich in der Unterführung wird nur saniert, da größere Maßnahmen in das Bauwerk eingreifen würden. Die Bahn plant aber in den kommenden Jahren keine Ertüchtigung des Bauwerks. Das Oberflächenwasser soll deshalb möglichst weit vorher abgeleitet werden. 
Die Bauarbeiten finden unter Vollsperrung der Straße statt. Für Anlieger ist die Straße frei. Mit dem ersten Abschnitt soll im Jahr 2022 begonnen werden und er dauert ca. 3 Monate. Der zweite Abschnitt ist für 2023 eingeplant und dauert ca. 5 Monate. Die Gesamtkosten belaufen sich für den Straßenbau auf 800.000,- € Brutto und für den Wasserleitungsbau auf 350.000,- € Brutto. 

Beratung

GR Franz Wimmer möchte wissen, ob die Hausanschlüsse bei den Maßnahmen mit erneuert werden, wie der Schmutzwasserkanal im Bestand ausschaut und ob die Verlegung einer Erdgasleitung geplant ist. Die Hausanschlüsse werden überall erneuert. Der Schmutzwasserkanal schaut nicht schlecht aus und es gibt keine größeren Schäden. Der Kanal wird aber vorher noch überprüft. Derzeit ist keine Erdgasleitung vorhanden, aber die verschiedenen Spartenträger werden angeschrieben. GR Josef Ramstetter fragt nach, ob die Höhe bei der Unterführung gleich bleibt. Es wird geantwortet, dass die Durchfahrtshöhe sich nicht ändern wird. Weiterhin bittet er darum, dass die Bauzeiten eingehalten werden, da es eine große Einschränkung für die Anwohner ist. Herr Helminger antwortet, dass bei Tiefbauarbeiten immer wieder unvorhergesehene Dinge auftauchen können. Es ist aber gewährleistet, dass die Anwohner immer von einer Seite ihr Grundstück erreichen können. GR Sven Kluba erkundigt sich, ob Gespräche mit der Bahn hinsichtlich der Unterführung stattgefunden haben. Es fanden Gespräche statt und die nächsten 5 Jahre wird an der Unterführung seitens der Bahn nichts gemacht. GR Bernhard Dusch möchte wissen, ob sich die Sanierung der Wasserleitung in einem weiteren Bauabschnitt bis zur B 304 ausweiten kann, da er letztens einen Kontrolltrupp für die Wasserleitung gesehen hat. Werkleiter Herbert Thalbauer berichtet, dass die Kontrolltrupps immer unterwegs sind. Das ist normal. Der schlimmste Bereich ist der jetzt zu sanierende Bereich. Eine Sanierung in Richtung B 304 wird aber nicht ausgeschlossen. Anschließend erkundigt sich GR Bernhard Dusch nach dem Breitbandausbau in dem Bereich. Es wird geantwortet, dass die Telekom vor 3 Jahren eine Verbindungsleitung in dem Bereich gelegt hat. Derzeit laufen Gespräche, ob Speedpiperohre mitverlegt werden sollen.    

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Vorentwurf nebst Kostenschätzung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren Planungsschritte einzuleiten. Es wird angestrebt, das Vorhaben in zwei Bauabschnitten zu verwirklichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 4
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4.1. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur örtlichen Rechnungsprüfung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 4.1

Vorgang

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Rechnungsjahr 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 07.10.2021 durchgeführt. Die Unterlagen des Eigenbetriebs Gemeindewerke Ainring waren ebenfalls Bestandteil der Prüfung.
Der Vorsitzende des RPA, GR Nowak erläutert die Prüfungsinhalte sowie den Prüfbericht. Im zusammengefassten Prüfungsergebnis wird festgestellt, dass die örtliche Rechnungsprüfung zu keinen wesentlichen Feststellungen Anlass gibt. Die im Prüfbericht aufgeworfenen Fragen oder Anregungen wurden von der Verwaltung mündlich und schriftlich erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4.2. Feststellung des Rechnungsergebnisses 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 4.2

Vorgang

Nach Genehmigung der über-/außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung hat nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung die Feststellung der Jahresrechnung 2020 zu erfolgen. Das Ergebnis 2020 wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 13.07.2021 schriftlich durch den Jahresrechnungsbericht zur Kenntnis gegeben. Das Jahresrechnungsergebnis beläuft sich auf 34.347.782,13 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt aufgrund der erfolgten örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.3. Entlastungsbeschluss 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 4.3

Vorgang

Die Jahresrechnung 2020 wurde festgestellt. Aufgrund dessen hat die Entlastung für die Jahresrechnung 2020 zu erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2020.

Aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Erste Bürgermeister an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ainring Mühlreit Nord, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 5

Vorgang

Das Satzungsverfahren zum Erlass der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ainring Mühlreit Nord wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Verwaltung empfiehlt den Satzungsbeschluss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Ainring Mühlreit Nord in der Fassung vom 09.11.2021 gem. § 10 BauGB als Satzung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1413/1 der Gemarkung Straß Nähe Thundorf 50

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 6

Vorgang

Mit Schreiben vom 25.10.2021 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1413/1 der Gemarkung Straß beantragt. Das Antragsgrundstück befindet sich im Nordosten des Dorfes Thundorf, nördlich des elterlichen Anwesens der Antragstellerin.
Die Antragsfläche ist aus folgendem Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit dem Erlaß der Einbeziehungssatzung soll die Fläche zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Thundorf einbezogen werden. Damit sollen die Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses für eine junge einheimische Familie ermöglicht werden. 

Der Wunsch der Antragsteller ist nachvollziehbar. Die Nachfrage an Baugrundstücken in der Gemeinde gerade auch für Einheimische übersteigt das Angebot um ein Vielfaches. 

Vorliegend erscheint ein erfolgreiches Satzungsverfahren möglich. Dies ist auch mit der Bauaufsichtsbehörde grob vorabgestimmt. Rechtsgrundlage für die Einbeziehungssatzung ist § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. 

Demnach können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Diese Voraussetzungen liegen vor.
Das Antragsgrundstück grenzt an dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Thundorf an. 
Die Fläche ist auch durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt. Südlich grenzt das elterliche Wohnhaus an. Westlich der Ortsstraße setzt sich der Bebauungszusammenhang fort, auch deutlich weiter nach Norden als das Antragsgrundstück.

Aus städtebaulicher und ortsplanerischer Sicht ist die vorgesehene Bebauung ohne weiteres vertretbar. 

Die Erschließung erfolgt über die Ortsstraße Thundorf. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Thundorf (Aufstellungsbeschluss).
Es ist eine Kostenübernahmeerklärung mit den Antragstellern abzuschließen für die Planungs-, Gutachtens- und Beratungskosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Vergabe Straßenname für das Baugebiet „Thundorf-nördlich der Schule“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 7

Vorgang

Der Bebauungsplan „Thundorf-nördlich der Schule“ ist rechtskräftig. Die Erschließungsmaßnahmen sind vergeben und werden demnächst beginnen. Ebenso läuft aktuell das Vergabeverfahren an.
Die Parzellen sind vom Vermessungsamt gebildet worden und es sind die jeweiligen Flurnummern vergeben.

Nun soll für das Baugebiet ein Straßenname gefunden und anschließend die Hausnummern zugeteilt werden. Dies alles erleichtert den künftigen Bauherren die Abwicklung.

Oft hat die Gemeinde bei der Straßennamensvergabe -wenn vorhanden- auf historische Flurbezeichnungen zurückgegriffen. Beispiele sind „Hofhuberanger“, „Feldkirchener Feld“ oder „Brunnfeld“. 
Bei diesem Gebiet ist auch eine historische Flurbezeichnung vorhanden, nämlich „Kirchfeld“.
Die Verwaltung schlägt für das Baugebiet „Thundorf-nördlich der Schule“ den Straßennamen „Kirchfeld“ vor.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt für das Baugebiet „Thundorf-nördlich der Schule“ den Straßennamen „Kirchfeld“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 8

Vorgang

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster  Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
GR
21.09.2021
Ersatzbeschaffung eines Bauhoffahrzeugs, Fa. Henne für Hansa, brutto 190.117,40 € 
GR
21.09.2021
Abbruchplanung Gebäude Gewerbestr. 4 durch Dipl. - Ing. (FH) Christian Baumann für 7.735,00 € 



Christkindlmärkte in Ainring
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt mit, dass beide Christkindlmärkte in Ainring abgesagt sind. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 9

Vorgang

keine

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2021 09:23 Uhr