Datum: 14.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 16.11.2021
3 Energetische Untersuchung der Grundschule Thundorf
4 Anbau eines Aufzugs an das Haus der Kultur in Ainring
5 Ortsrecht; Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
6 Ausbauplanung im Tiefbau für Mitterfelden mit Erweiterung des Fernwärmenetzes
7 Kalkulation Fernwärmegebühren 2022
8 Maßnahmenpaket zum Bevölkerungsschutz/kommunalen Krisenmanagement
9 Bekanntgaben
10 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 16.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2021 wurden den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Energetische Untersuchung der Grundschule Thundorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 3

Vorgang

Der im Grundschulgebäude Thundorf aktuell vorhandene Heizölkessel mit zwei Brennern ist älter als 30 Jahre und unterliegt der Austauschpflicht nach § 10 EnEV (Energieeinsparverordnung). Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektrische Boiler. 
Zudem erfordert der altersbedingte Zustand eine neue Wärmeversorgung. 
Dies betrifft neben der Grundschule selbst auch den Mehrzweckanbau und das sog. Lehrerwohnhaus.

Grundschule:


Mehrzweckanbau:

Lehrerwohnhaus:


Darüber hinaus ist es zweckmäßig und erforderlich, in diesem Zuge den Einbau einer raumlufttechnischen Lüftungsanlage (RLT) mit Virenfilterfunktion umzusetzen.
Letztlich bietet sich auch an, den bestehenden Gemeinderatsbeschluss, jährlich eine PV-Anlage auf ein gemeindliches Gebäude zu installieren, dahingehend umzusetzen, dass im Jahr 2022 die Grundschule Thundorf mit einer PV-Anlage (möglichst mit Speicher) ausgestattet wird.

Um diese Ziele möglichst bereits im Jahr 2022 umsetzen zu können, ist es notwendig, dass die Verwaltung ermächtigt wird, umgehend einen geeigneten Planer für die Projektierung zu beauftragen. 
Die weiteren Schritte sind Zug um Zug jeweils in den zuständigen Gremien zu beraten.

Priorität sieht die Gemeinde -wenn machbar- beim Heizsystem bei einer Luftwärmepumpe in Kombination mit einer PV-Anlage mit Speicher und die erwähnte Lüftungsanlage.

Das Institut für Energietechnik (IfE) hat zu vorliegender Thematik eine grobe energetische Untersuchung durchgeführt, wobei eingeräumt wird, dass aktuell hohe Preisspannen verzeichnet werden und die Annahmen der Preisentwicklung -ausgelegt auf 20 Jahre- große Unsicherheiten enthalten und seriös nicht quantifiziert werden können. 

Dabei wurde errechnet, dass eine Heizleistung von 93 kW nötig ist und mehrere Varianten grob auf die Machbarkeit beleuchtet:
-Neue Ölheizung (fossiler Energieträger scheidet aus Sicht der Verwaltung vollkommen aus, Stichwort „Klimaneutralität“)
-Pelletheizung (im Ergebnis grundsätzlich machbar, aber Pelletlager voraussichtlich außen notwendig was Mehrkosten bedeutet, außerdem schlechte Erfahrungen bei der Heizung GS Feldkirchen -Störanfälligkeit-)
-Luftwärmepumpe (im Ergebnis grundsätzlich machbar, interessant im Zusammenhang mit Erstellung PV-Anlage -Stichwort Eigenverbrauch-, nach den Annahmen (aktuelle Preise, Preissteigerungen nicht enthalten) der Untersuchung aber nicht ganz so wirtschaftlich wie Pelletheizung; evtl. zur Spitzenlastbewältigung an wenigen Tagen eine Power-to-Heat-Anlage notwendig/Heizstab od. zus. Ölheizung-Alternativ ggf. Absenkung reduzieren oder Erhöhung der Heizflächen in den Gebäuden)
-Solewärmepumpe (gestrichen aufgrund hoher zu erwartender Investitionskosten für die Erdsonden od. Flächenkollektoren)

Auch wurden 3 (Größen)Varianten einer PV-Anlage angesehen.
-20 kWp – hat die besten wirtschaftlichen Ergebnisse bei Pelletheizung (erzeugt mehr Strom als derzeit verbraucht wird)
-69 kWp – ist die wirtschaftlichste Option bei Luftwärmepumpe
-99 kWp – ist die Option, die die besten ökologischen Ergebnisse hat bei guten wirtschaftlichen Konditionen

Der Zusammenfassung ist zu entnehmen, dass eine klare Empfehlung abhängig wäre von den Prioritäten der Gemeinde Ainring. Soll die Energiewende -über den eigenen Tellerrand hinaus- aktiv mitgestaltet werden, so kann eine Dachanlage mit 99 kWp empfohlen werden. Soll die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen kann sowohl bei gewählter Heizungsvariante Pellets als auch bei gewählter Heizungsvariante Luftwärmepumpe die mittlere Größe mit 69 kWp empfohlen werden.
Eine zusätzliche Lüftungsanlage für die Schule würde den Eigenverbrauch der PV-Anlagen noch erhöhen.

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider kann mit der vorgeschlagenen Technik mitgehen. Wenn alles gescheit und korrekt geplant wird, dann kann die Kommune mit einem Beispiel vorangehen und so vielleicht den ein oder anderen Bürger dazu ermutigen. Dritter Bürgermeister Martin Strobl findet es ökologisch sehr sinnvoll. Er selbst hat seit 17 Jahren eine Solewärmepumpe im Haus und die funktioniert einwandfrei. GR Franz Wimmer möchte wissen, warum keine Hackschnitzelvariante untersucht wurde. Es gibt auch Förderungen für Hackschnitzellager. Er ist nicht gegen die Photovoltaikanlage jedoch gegen die Wärmepumpe. Den Vorschlag der Hackschnitzelheizung findet GR Josef Ramstetter ebenfalls gut. Ein kleines Hackschnitzelheizwerk würde sich nach seiner Meinung rechnen. Er möchte noch wissen, ob auch ein Speicher für den Strom geplant ist. Erster Bürgermeister Martin Öttl  antwortet, dass ein Speicher vorgesehen ist. Ein Hackschnitzelheizwerk für mehrere Häuser in der Umgebung wurde von den Eigentümern abgelehnt und für ein oder zwei Gebäude rechnet es sich normalerweise nicht. Der Planer soll diese Variante trotzdem mitbetrachten. GR Bernhard Dusch findet die Idee grundsätzlich nicht schlecht, aber es ist schwer zu berechnen, welche Gebäude in Zukunft noch dazukommen könnten. GR Alois Lechner verweist darauf, dass wenn viele Bürger irgendwann ihre Heizung auf Pellets oder Hackschnitzel umstellen, der Preis für das Heizmaterial nach oben geht und dass der Wald auch nicht so schnell nachwächst, wie das Holz benötigt wird. Zum Schluss weist GRin Barbara Söllner daraufhin, dass durch die Verbrennung von Pellets oder Hackschnitzel mehr Immissionen produziert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich, an der Grundschule Thundorf ein neues Heizsystem zu installieren.
Priorität sieht die Gemeinde -wenn machbar- dabei bei einer Luftwärmepumpe in Kombination mit einer PV-Anlage mit Batteriespeicher und einer raumlufttechnischen Lüftungsanlage. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen geeigneten Planer für die zeitnahe Umsetzung (anzustreben ist eine Umsetzung wenn irgend möglich noch im Jahr 2022) der Maßnahmen zu beauftragen.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Anbau eines Aufzugs an das Haus der Kultur in Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 4

Vorgang

In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 13.09.2021 wurden 4 Varianten für den Anbau eines Aufzuges an das Haus der Kultur vorgestellt, um einen behindertengerechten und barrierefreien Zugang zu erhalten.

Variante 1: 
Auf der Gebäudenordseite im Bereich des Saales, freistehend in den Hang integriert, mit Neugestaltung der Zugangssituation zum Haus der Kultur in Verbindung mit dem Trachtenheim. 

Variante 2: 
Auf der Südseite angebaut, im Bereich EG Turnraum des Kindergartens und OG im Saal. 

Variante 3: 
Auf der Nordseite angebaut an das Gebäude im Bereich des Treppenhauses. 

Variante 4: 
Freistehend mit Verbindungsbrücke auf der Südseite, anschließend im OG Flur.

Diese Varianten fanden in dieser Sitzung keine Zustimmung, der TOP wurde zurückgestellt verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, weitere Varianten zu prüfen, beispielsweise ein Standort direkt neben den Haupteingang (jetzt bezeichnet als Variante 5).

Auftragsgemäß hat die Verwaltung diesen im Verwaltungs- und Finanzausschuss entwickelten Vorschlag geprüft und zudem einen weiteren Vorschlag (bezeichnet als Variante 6) entwickelt.

Variante 5: 
Es wurde ein Standort beim aktuellen Eingang untersucht. Man müsste hier den Aufzug ca. 60 cm in das Gebäude schieben, um die minimal notwendige Zugangsbreite zu erreichen. Dies ist statisch höchst problematisch. Durch das Einschieben des Aufzuges wird auch das Behinderten-WC im Obergeschoss erheblich kleiner und entspräche nicht mehr den Vorgaben. Man müsste zudem den Eingang zum Haus der Kultur auf die Giebelnordseite mit Vordach/Windfang usw. neu gestalten. 
Hierzu wurde keine Kostenberechnung erarbeitet, weil diese Variante aus Sicht der Verwaltung zu viele erhebliche Nachteile mit sich bringt.

Des Weiteren wurde aber die Südseite noch einmal in Betracht gezogen.

Variante 6: 
Der Aufzug würde angebaut auf die Südseite im Bereich Erdgeschoss-Gruppennebenraum und Obergeschoss Flur.
  • Bei dieser Variante benötigen wir den kürzesten Zugang. Geplant wären 2 Steigungen mit 2 % und einer Haltefläche.
  • Der Aufzug würde 2 Haltestellen bekommen und somit wäre auch der Kindergarten auf kurzen Weg im Bedarfsfall mit dem Aufzug erschlossen. Mit der Kindergartenleitung (Frau Sabrina Rehrl) wurde auch diese Variante besprochen und abgestimmt, wie die Anschlusssituation im Inneren des Kindergartens gestaltet werden könnte. 
  • Es hat sich herausgestellt, dass durch den -geplanten gläsernen- Aufzug keine Beeinträchtigung für den Gruppennebenraum entstehen würde. Weder vom Raumangebot noch von der Belichtung her.
  • Die Feuerwehraufstellfläche kann weitestgehend erhalten bleiben und im Winter durch das Pflaster (bisher Kies) leichter vom Schnee freigehalten werden.
  • Der Übergang von der gepflasterten Fläche zum Kiesweg kann mit einer Steinmauer eingefasst werden.
  • In diesem Zug der Maßnahme könnten auch weitere Verbesserungen für die Kindergartenaußenflächen vorgenommen werden wie z.B.: 
  • Die restliche Kiesfläche bis zu dem Hintereingang mit einem Pflaster versehen, was die Kindergartenleitung befürworten würde. Dadurch würde eine gerade Fläche zum spielen mit Fahrzeugen entstehen.
  • Man könnte auch die Natursteinmauer im Bereich der Nestschaukel anheben.
Dadurch würde auch hier eine schönere Fläche entstehen.
  • Nachteil der Variante ist, dass neben dem Aufzug ca. 4 Stufen auf die Fläche in den Kindergartenbereich Richtung Hintereingang entstehen. Aktuell kann man dort bis in das hintere Drittel mit dem Auto fahren, wenn hier der Hausmeister etwas anliefert oder wenn Vereine von dem Lagerraum etwas benötigen. 

Für diese Variante 6 wurde von Frau Schmid eine Kostenschätzung erstellt für brutto 110.000,-€ (ohne Natursteinmauer anheben).

Die Brutto-Schätzkosten der übrigen Varianten belaufen sich auf:

Variante 1: 123.165,00 €.
Variante 3: (Kosten aus 2018) 94.010,00 € x 20% Kostensteigerung = 112.812,00 €.
Variante 2 und 4 sind vergleichbar mit: ca. 96.390 €.

Nach der Entscheidung für eine konkrete Variante wird eine genaue Kostenberechnung zu erstellen sein, wobei man auch auf die aktuell steigenden Bau- und Materialkosten eingehen muss.
Des Weiteren ist für die Maßnahme ein Bauantrag notwendig.

Beratung

GR Sven Kluba findet den Vorschlag positiv. Das Haus der Kultur bezeichnet er als ein Zentrum für Musiker und für Kultur. Mit dem Beschluss wird dem Antrag zur barrierefreien Gemeinde bis 2023 ein Stück Rechnung getragen. GR Dr. Friedhelm Schneider macht noch einmal darauf aufmerksam, dass der Aufzug so breit sein sollte, dass Instrumente damit transportiert werden können. Er verweist auf einige Instrumente, die an der Wand im Saal stehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ausführung eines Aufzuges am Haus der Kultur auf Grundlage der vorgestellten Variante 6 (Aufzug angebaut auf der Südseite im Bereich EG Gruppennebenraum und OG Flur). Frau Architektin Diana Schmid wird mit der Erstellung der Eingabeplanung und in der Folge mit der weiteren Umsetzungsplanung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Ortsrecht; Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 5

Vorgang

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.10.2021 (Nr. 128/2021) grundsätzlich beschlossen, eine Zweitwohnungssteuer ab dem Jahr 2023 einzuführen. Auf den damaligen Sachvortrag wird verwiesen. Die Verwaltung legt nun einen Satzungsentwurf vor, der sich am bayerischen Satzungsmuster orientiert. Der Gemeinderat hat noch zu entscheiden, wie hoch der Steuersatz sein soll. Rechtlich kann sich (rechtssicher) bis 20 Prozent bewegt werden. Zum Vergleich werden die Sätze der Gemeinden im näheren Umkreis dargelegt, die bereits über eine derartige Satzung verfügen. Die Verwaltung schlägt einen Steuersatz von 15 Prozent vor.
Nach Satzungsbeschluss wird die Finanzverwaltung auf deren Grundlage die weiteren Erhebungen, auch im Rahmen der Übersendung der Grundsteuerbescheide im Januar 2022 einleiten und einen örtlichen Mietspiegel zur Ermittlung der Grundlagenfestsetzungen bis zum Herbst des kommenden Jahres erstellen.
Über die Zwischenergebnisse wird bei Bedarf durch die Verwaltung informiert.

Beratung

GR Josef Ramstetter fragt, warum der Prozentsatz nicht 20% beträgt, wenn dies auch möglich ist. Kämmerer Thomas Schlosser antwortet ihm, dass es ein gemittelter Vorschlag der Verwaltung ist und so vielleicht das ein oder andere Klageverfahren vermieden werden kann. Sollte die Gemeinde in Zukunft Geld benötigen, dann kann in diesem Fall noch an der Stellschraube gedreht werden. Außerdem kann der Gemeinderat jederzeit den Prozentsatz mit einem Beschluss ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ainring in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom 14.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Ausbauplanung im Tiefbau für Mitterfelden mit Erweiterung des Fernwärmenetzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 6

Vorgang

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.06.2020 (Beschluss-Nr. 130/2020) den Beschluss gefasst den Fernwärmeausbau in Mitterfelden voranzutreiben. Die Ergebnisse wurden in der Werkausschusssitzung vom 07.07.2021 (Beschluss-Nr. 32/2021) in einer ersten Beratung besprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Synergieeffekte mit den Sparten Wasser, Kanal und Straßenbau abzugleichen. 

Ergebnisse der Befragung:
Nr.
Straße / Maßnahme
Interesse 
Ja, (Prozent)
Interesse
Nein
Evtl. + keine Rückmeldung
Gesamt
1.
Dachsteinstraße
8, (100%)
0, (0%)
0+0, (0%)
8
2.
Schneebergstraße Süd
5, (56%)
1, (11%)
2+1, (33%)
9
3.
Haunsbergstraße Ost
10 (53%)
3, (16%)
2+4, (31%)
19
4.
Heubergstraße 
(Vollausbau)
5, (55%)
2, (22%)
0+2, (23%)
9
5.
Staufenstraße Süd
6, (38%)
4, (25%)
0+6, (37%)
16
6.
Nocksteinstraße
(Vollausbau)
4, (33%)
4, (33%)
1+3, (34%)
12
7.
Watzmannstraße Süd
3, (27%)
2, (19%)
3+3, (54%)
11

Die Bereiche bzw. Straßen(züge) werden auf einem Übersichtsplan erläutert.

Die Ergebnisse der Fernwärmebefragung und die sich ergebende Reihung wurde nun mit dem Tiefbauamt und der Kämmerei besprochen, um abzustimmen, ob und wo es ggf. gemeinsame Ausbau-/Sanierungsbestrebungen gibt. Investitionsvolumen und Kapazität machen es möglich etwa 2 – 3 Fernwärmenetzerweiterungen pro Jahr zu realisieren. 

Für folgende Straßen(züge) wurden von Tiefbauamt und Kämmerei keine Kanal-/und/oder Straßenbauerfordernisse festgestellt. Demzufolge handelt es sich hier um reine Fernwärmenetzerweiterungen (teilweise werden punktuell Straßenentwässerungsbedarfe/Reparaturen an einzelnen Kanalhaltungen mit erledigt):

  • Dachsteinstraße (Rest)
  • Schneebergstr. Süd
  • Haunsbergstr. Ost
  • Staufenstr. Süd
  • Watzmannstr. Süd

Für folgende Straßen(züge) ergibt sich auch Bedarf im Bereich des Straßenaufbaus sowie der Straßenentwässerung, teilweise auch im Bereich der Kanalisation sowie der Wasserleitung. Somit sind dieses Vollausbauten:
  • Heubergstr. (von Salzburger Str. bis ca. Ende Bebauung Höglstr.)
  • Nocksteinstr.

Der Finanzausschuss hat in seiner Zuständigkeit über die Planung und Durchführung der Gemeinsamen Maßnahmen beraten. Der Werkausschuss hat über die Vorgehensweise der „reinen“ Fernwärmenetzerweiterungen beraten. 

Für die Maßnahme Heubergstraße soll ein Planungsauftrag erteilt werden. Die Planungsphase sollte im nächsten Jahr (2022) erfolgen, Umsetzung dann frühestens 2023.
Die Planungen Nocksteinstraße werden von den Gemeindewerken sowie vom gemeindlichen Tiefbauamt selbst durchgeführt. Ein Planungsauftrag ist hier nicht erforderlich.

Die restlichen 5 Straßenzüge sollen als reine Fernwärmenetzerweiterungen bzw. größtenteils in Kombination mit Wasserleitungsarbeiten geplant und umgesetzt werden. 

In der Gemeinderatssitzung vom 23.06.2020 wurde der schrittweisen Vorgehensweise im Bereich des Fernwärmeausbaus zugestimmt. Die Werkleitung hat folgende Schritte vorgeschlagen:

1. Das Fernwärmeinteresse in allen oder einzelnen Bereichen abfragen. => erledigt
2. Die Ergebnisse auswerten. => erledigt
3. Nach Anschlussinteresse, Schätzkosten und Wirtschaftlichkeit einen mehrjährigen Zeitplan für 
    den Fernwärmenetzausbau entwickeln => erledigt
4. Ergebnisse vorstellen und den Zeitplan für das nächste Jahr beschließen. 
5. Entwurf mit Kostenberechnung erstellen und im Gemeinderat genehmigen.
6. Ausschreibung möglichst im Herbst durchführen mit dem Ziel die Bauarbeiten im Frühjahr 
    des darauffolgenden Jahres zu beginnen.

Die ersten drei Schritte (1. Fernwärmeinteresse in allen oder einzelnen Bereichen abfragen, 2. Ergebnisse auswerten, 3. nach Anschlussinteresse, Schätzkosten und Wirtschaftlichkeit einen mehrjährigen Zeitplan für den Fernwärmenetzausbau entwickeln) konnten abgeschlossen werden. Im nächsten Schritt berät das Gremium über die Erweiterungen und den möglichen Zeitplan. 

Die Werkleitung schlägt für die weitere Projektabwicklung folgenden Zeitplan vor:

2022: Fernwärmeausbau der Dachsteinstraße (Rest), der Schneebergstraße Süd sowie der Haunsbergstraße Ost. Die Planungen werden von den Gemeindewerke durchgeführt. In den drei Bereichen soll neben dem Fernwärmeausbau auch die Wasserleitung erneuert werden. Die Arbeiten werden kombiniert ausgeführt und auf einer Straßenseite gebündelt. Im Wirtschaftsplan sind entsprechende Ansätze vorzusehen. Mit den Planungen ist umgehend zu beginnen um die Ausführung bis zur Heizperiode 2022 abzuschließen.
Als weitere Punkt - Beauftragung der Vollausbauplanung eines Ingenieurbüros in der Heubergstraße (Salzburger Straße bis Ende Bebauung Höglstraße). Die Planung soll so erfolgen, dass eine Abwicklung 2023 möglich wird.

2023: In der Zeitplanung vorgesehener Ausbau der Heubergstraße und der Staufenstraße Süd. Mit Ausbau der Heubergstraße kann eine für die Versorgungssicherheit wichtige und erforderliche Verbindung zwischen Rosenweg und Höglstraße hergestellt werden. 

2024: In der Zeitplanung vorgesehener Ausbau der Nocksteinstraße und der Watzmannstraße Süd. Damit steht im Ortsteil Mitterfelden flächendeckend Fernwärme zur Verfügung. 

Im Juli 2021 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, vor dem Bayerischen Landtag eine Regierungserklärung zum Klimaschutz gehalten. Darin wurde die Klimaneutralität Bayerns bis 2040 sowie die Reduktion der Treibhaus-Emissionen um 65% bis 2030 vorgetragen. 
Mit Erweiterung des Fernwärmenetzes und der damit verbundenen Umstellung von Ölheizungen auf Fernwärme werden die Ziele der Regierung aktiv unterstützt und der Klimaschutz am Ort gefördert.

Aktuell gibt es günstige Fördermöglichkeiten sowohl für die Kommune (Förderung des Wärmenetzausbaus) als auch für die Hauseigentümer (Förderung der Heizungserneuerung bei Umstellung auf Fernwärme). Ein aufschieben bzw. verzögern der Ausbauplanung kann sich negativ auf die aktuellen Rahmenbedingungen auswirken. Die Förderlandschaft unterliegt immer wieder Veränderungen. Wie sich diese in den kommenden Jahren entwickeln wird, lässt sich derzeit schwer abschätzen. Unter den aktuell geltenden Förderbedingungen ist mit folgenden Grobkosten im Bereich Fernwärme zu rechnen:

Nr.
Straße / Maßnahme
Grob-
Kosten
erwartete 
Herstellungs-beiträge
erwartete Förderung
BAFA
Restkosten
1.
Dachsteinstraße
141 T€
-34,5 T€
-56,5 T€
50 T€
2.
Schneebergstraße Süd
133 T€
-32 T€
-53 T€
48 T€
3.
Haunsbergstraße Ost
196 T€
-63 T€
-79 T€
54 T€
4.
Heubergstraße
242 T€
-28 T€
-97 T€
117 T€
5.
Staufenstraße Süd
167 T€
-32,4 T€
-66,8 T€
67,8 T€
6.
Nocksteinstraße
138 T€
-34,5 T€
-55 T€
48,5 T€
7.
Watzmannstraße Süd
137 T€
-29 T€
-55 T€
53 T€

Im Zug der Entwurfsplanung werden die Kosten fortgeschrieben und im jeweiligen Wirtschaftsplan angepasst veranschlagt. 

Für die Finanzierung des Ausbaus werden Fremdmittel (Kredite) benötigt. Im Finanzplan (Wirtschaftsplan 2021) sind für Verteilungsanlagen im Bereich Fernwärme (Leitungsnetz und Hausanschlüsse) 400.000 € pro Jahr vorgesehen. Es ist geplant, die Laufzeit der Kredite mit den Abschreibungen deckungsgleich abzuschließen. Eine Ausführung von 2 bis 3 Bereichen pro Jahr kann damit realisiert werden. Einnahmen der Herstellungsbeiträge werden im Errichtungsjahr, Förderungen im Folgejahr eingehen. 

Damit sich Hauseigentümer auf die Ausbaupläne der Gemeinde einstellen können, müssen diese über die aktuellen Beratungsergebnisse informiert werden. Alle angefragten Eigentümer sollen mit einem Anschreiben über die beratene/vorgesehene Zeitschiene informiert werden. Damit konkretisieren sich die Aussagen zum Anschlussinteresse und die Entwurfs- und Ausführungsplanungen können erstellt, weiterentwickelt und abgestimmt werden.

  1. Vorberatung im Finanzausschuss (Ja:8/ Nein:0) und im Werkausschuss (Ja:7/ Nein:0)
  2. Vorberatung im Werkausschuss (Ja:7/ Nein:0)

Beratung

GR Ernst Peter findet die vorausschauende Planung gut. Je mehr Anschlüsse an das Fernwärmenetz, desto besser kann das Heizwerk betrieben werden. GR äußert sich kritisch gegenüber dem Zeitplan. Er versteht nicht, warum die Maßnahmen unbedingt im Jahr 2022 durchgeführt werden müssen. Für die Umsetzung werden die Anlieger, Firmen, Fachkräfte und Material benötigt. Das lief dieses Jahr schon nicht optimal und warum soll sich die Gemeinde Ärger aufhalsen. Er schlägt weiterhin vor im Jahr 2022 das Material zu bestellen und 2023 dann zu bauen. Werkleiter Herbert Thalbauer sieht keine Probleme bei der Durchführung. Die Planung kann im Haus durchgeführt werden und wird bis Ende Februar abgeschlossen. Im März soll in den Gremien eine Entscheidung getroffen werden und die Bauarbeiten können Mitte Mai beginnen. Für die Maßnahmen können Förderprogramme genutzt werden. Auch sollten die Maßnahmen nicht zu weit nach hinten geschoben werden, da sonst Kunden verloren gehen. Ausgeschrieben werden immer das Material und der Bau der Leitung. GR Sven Kluba findet es taktisch besser, wenn im November ausgeschrieben wird. Da bekommt man bessere Angebote und das sollte zukünftig mehr beachtet werden. Die Maßnahme sollte aber nicht um ein Jahr geschoben werden. Weiterhin wollte er wissen, ob die Fernwärmemaßnahmen mit dem Tiefbau der Gemeinde abgesprochen sind. Werkleiter Herbert Thalbauer erklärt, dass nur für die Heubergstraße und Nocksteinstraße ein Ausbaubedarf besteht. Bei den anderen Straßen wird die Fernwärmeleitung halbseitig in der Straße verlegt. Dritter Bürgermeister Martin Strobl weist auf die neue Bundesregierung hin. Diese wolle vielleicht eine schnellere Klimaneutralität. GR Dr. Friedhelm Schneider wünscht sich für die Zukunft bei solchen Maßnahmen einen Infotermin mit allen beteiligten Personen. Bei der Maßnahme in der Adalbert-Stifter-Straße waren zwar alle in ihrem Bereich fit, aber das Zusammenwirken hat gefehlt. Herbert Thalbauer gibt ihm recht und erklärt, dass normalerweise ein Infotermin stattfindet. Letztmalig geschah dies beim Ausbau der Kirchenwegstraße. Aufgrund von Corona wurden die Infotermine ausgesetzt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, 
a) Die Verwaltung wird ermächtigt, für die vorgestellte Gesamtausbaumaßnahme Heubergstraße ein geeignetes Planungsbüro stufenweise zu beauftragen.

b) Im Kalenderjahr 2022 den Ausbau der Fernwärme im Bereiche Dachsteinstraße (Rest), Schneebergstraße Süd sowie der Haunsbergstraße Ost einschl. Wasserleitungsarbeiten. Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2022 vorzusehen. Die Projektplanung für 2023 und 2024 nimmt der Gemeinderat zustimmend zu Kenntnis und erklärt sich mit der vorgeschlagenen Zeitplanung grundsätzlich einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für den Ausbau 2023 (Heubergstraße und der Staufenstraße Süd) sowie 2024 (Nocksteinstraße und der Watzmannstraße) im Finanzplan vorzusehen. Die Ausbaubeschlüsse für die Folgejahre 2023 und 2024 werden mit Vorstellung der Entwurfsplanung im zuständigen Gremium beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Kalkulation Fernwärmegebühren 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 7

Vorgang

Die Fernwärmegebühren wurden zuletzt im November 2020 kalkuliert (einjähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde wie bereits im Vorjahr die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen. 

Im Geschäftsbericht für 2020 sind für Überdeckungen aus den Vorjahren insgesamt 329 T€ an Rückstellungen gebildet worden. Davon stammen 225 T€ aus dem Jahr 2020 und 104 T€ aus dem Jahr 2019.

Aus der vorläufigen Nachkalkulation für 2021 ergibt sich vorrangig aufgrund höherer Energiekosten eine Unterdeckung von 215 T€.

Die verbleibenden 115 T€ Überdeckung aus den Vorjahren werden in die Kalkulation für 2022 übernommen und bei unveränderten Gebührensätzen für Grund- und Verbrauchsgebühr aufgezehrt.

Die Werkleitung schlägt daher vor, die aktuellen Gebühren 
  • Grundgebühr 2,40€ / Monat pro kW
  • Verbrauchsgebühr 5,8 Cent pro kWh

unverändert für 2022 beizubehalten

Beratung

GR Sven Kluba fragt nach, ob dieser Tagesordnungspunkt Auswirkung auf den Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil hat. Dies wird vom kaufmännischen Werksleiter Josef Unterrainer verneint. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis und beschließt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmesatzung der Gemeinde Ainring (BGS-FWS) unverändert für 2022 zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Maßnahmenpaket zum Bevölkerungsschutz/kommunalen Krisenmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 8

Vorgang

Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung nach allen Flächenlagen (zumeist Starkregen/Hochwasser) zusammen mit der Feuerwehrführung das vorausgegangene Ereignis resümiert und – wo erforderlich – Vorschläge zur weiteren Verbesserung den gemeindlichen Gremien dargelegt. Daraus resultierten u. a. auch die bisher durchgeführten baulichen Gewässerschutzmaßnahmen, die mit erheblichem Mitteleinsatz umgesetzt wurden. Aktuell laufen u. a. auch Studien und Planungen sowie Abstimmungen zu weiteren, dem Gemeinderat bereits vorgestellten Projektpunkten.
Weitere Erkenntnisse die gemeinsame Einsatzabwicklung betreffend waren auch:
  1. Verbesserung der Stabsarbeit in der Verwaltung bei Ad-hoc-Lagen
  2. Fehlende Möglichkeit der schnellen und umfassenden Warnung (und nachfolgenden Information) der betroffenen Bevölkerung
  3. Technische Ausstattung für Starkregen/Hochwasser punktuell verbessern
  4. Sicherstellung der Notstromeinspeisung am gemeinsamen Lagezentrum im Feuerwehrhaus in Mitterfelden
Zu a)
Sicherheitsrelevante (Flächen-)Lagen werden immer im Zusammenwirken zwischen der politisch-administrativen Führung (Gemeindeverwaltung, geführt durch Bürgermeister mit Verwaltungsstab) und der operativ-taktischen Ebene (Feuerwehr und ggf. zusätzliche BOS) abgearbeitet. Die Aufgabenteilung ist klar umrissen, Grundlage ist die (FW)DV 100, die in Bayern zur Umsetzung eingeführt ist. Die operativ-taktische Ebene der Feuerwehr wird rückwärtig standardmäßig im Feuerwehrhaus Mitterfelden geführt. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt und auch bewährt, dass auch der politisch-administrative Rumpfstab der Verwaltung zur Vermeidung von unnötigen Schnittstellen im Feuerwehrhaus angesiedelt sein soll. Die Infrastruktur dafür ist vorhanden. Dadurch können Entscheidungen schneller und direkter, damit zielgerichteter getroffen werden.
Die nötige Erstellung und Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisationen für den Verwaltungsstab werden aktuell durch fachkundiges Personal der Verwaltung verschriftlicht und im Anschluss geschult/geprobt.

Zu b)
Die Starkregen- bzw. Hochwasserlagen im Gemeindegebiet zeigen jedes Mal, dass die Ausuferungen der Gewässer extrem schnell und plötzlich auftreten. Problematisch ist, dass eine Warnung oder Information der betroffenen Anwohner nicht möglich waren. Diese Erkenntnisse wurden leidvoll auch in fast allen betroffenen Hochwasserregionen in Deutschland im Sommer 2021 gemacht.
Hintergrund ist, dass Bund und Land Anfang der 1990er Jahre das damals bestehende und bestens funktionierende Netz an Zivilschutzsirenen aufgelassen hat. Zwar wurde den Kommunen seinerzeit angeboten, die Sirenen in eigenen Bestand zu übernehmen, was aber mehrheitlich nicht erfolgte.
In den letzten Jahren wurden die Notwendigkeit der Warnung und Information der Bevölkerung von Bund und Ländern wieder deutlich erkannt. Dabei setzte man vornehmlich auf digitale Lösungen, z. B. durch Warnapps wie Katwarn oder NINA. Diese können aber nur eine sinnvolle Ergänzung sein, kein Ersatz. Die Erkenntnisse haben dazu geführt, dass Bund und Länder künftig auf einen Mix an verschiedenen Instrumenten setzen, wobei zentraler Baustein der Aufbau oder Ausbau eines modernen Netzes an Warnsirenen sein soll. Dazu wurde u. a. auch ein „Sonderförderprogramm Katastrophenschutzsirene“ für die Kommunen geschaffen. Gleichzeitig mit dem Aufbau ist es unerlässlich, die Bevölkerung zu sensibilisieren und permanent zu informieren, um die Warn- oder Sirenensignale zu kennen und richtig zu deuten, wie dies schon bis Ende der 1980er Jahre Standard war.
In der Gemeinde Ainring gibt es keine einzige Warnsirene mehr. Aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehrführung macht der Aufbau eines Sirenenwarnnetzes im Gemeindebereich großen Sinn. Nur so können schnell (auf Knopfdruck) und zielgerichtet alle oder nur Teile der Gemeindebevölkerung gewarnt werden. Dies ist nicht nur bei Hochwasser/Starkregen der Fall, sondern auch bei anderen Flächenlagen, großflächigem Stromausfall oder Schadstoffwolken (z.B. bei Bränden, Gefahrstoffaustritten etc.). 
Für das Gemeindegebiet könnten nach vorläufigen Schätzungen der Verwaltung zwischen 5 bis 8 Sirenenstandorte nötig sein, um eine weitgehende Abdeckung zu gewährleisten. Standorte sollten nach Möglichkeit öffentliche Gebäude sein. Sie müssen über Strom- und Internetversorgung verfügen. 
Die technischen Anforderungen an moderne Zivilschutzwarnsirenen sind im Förderprogramm festgelegt.
Ein Infoangebot eines namhaften deutschen Herstellers wurde eingeholt. Demnach belaufen sich die Kosten je Standort auf ca. 13.000 Euro bis 18.000 Euro, je nach Ausführung (Dachmontage oder freistehende Mastanlage). Abzüglich der Förderung in Höhe von 10.850 Euro je Standort bei Dachmontage und 17.350 Euro für freistehende Mastanlagen verblieben somit für die Gemeinde Kosten zwischen 2.200 Euro und 700 Euro je Standort und Ausführung. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass die Sirenen bis 31.12.2022 betriebsbereit sein müssen. Ein äußerst enger Zeitplan, der vermutlich nicht umsetzbar ist, da eine Vielzahl an Kommunen aktuell ein Sirenenwarnnetz aufbaut und damit dem Beispiel etlicher größerer Städte folgt.

Zu c)
Die technische Ausstattung zur Bewältigung von Starkregen-/Hochwassereignissen in der Gemeinde Ainring ist als gut zu bezeichnen. Dazu werden u. a. mehrere Tausend Sandsäcke (ca. 1.500 Stück bereits gefüllt) in Gitterboxen vorgehalten und im Sondergerätelager im Feuerwehrhaus Mitterfelden gelagert. Die Erfahrungen zeigen, dass das Verladen auf Transport-LKW sowie das Abladen am Schadenort relativ langwierig und das manuelle Verbringen der Sandsäcke an den Ablageort äußerst personalintensiv und kräftezehrend ist. Zumeist konnten durch die Sandsackverbauten, ergänzt um Verbauten mit Schalungsholz/Gerüstläden und Holzpflöcken sowie Folien nur punktuelle Erfolge verzeichnet werden. 
Der Markt bietet seit einigen Jahren Produkte, um diese Abläufe schneller und einfacher zu gestalten. Dabei handelt es sich um Kunststoffelemente (L-Form, rechter Winkel), die ähnlich der Logik von Legosteinen miteinander verbunden werden können. Die Gemeinde Teisendorf hat sich nach dem 2020er Starkregenereignis mit derartigen Schutzwänden ausgestattet und heuer erstmals erfolgreich eingesetzt.
Durch eine kleine Arbeitsgruppe, bestehend aus erfahrenen Feuerwehrpraktikern und Verwaltungsmitarbeitern wurden diese Flutwände (genannt Boxwall) besichtigt und einem Praxistest unterzogen. Mithilfe der Wände kann eine Barriere wirkungsvoll mit nur wenig Personal innerhalb sehr kurzer Zeit aufgebaut und gehalten werden.
Von der Bauverwaltung wurden die Bereiche vermessen, an denen in der Vergangenheit die Ausuferungen der Gewässer beobachtet werden konnten, um eine Abschätzung der benötigten Menge an Flutwänden zu erhalten. 

Um diese Ausstattung wirkungsvoll zum Einsatz zu bringen (Faktor Zeit), wurde von der Arbeitsgruppe definiert, wie dies am besten geschehen könnte. Dazu müssten zwei Tandemachsanhänger beschafft und ausgebaut werden, in denen die ersten ca. 150 m samt Zubehör (u. a. auch Folien, Gerüstläden, Holzpflöcke, Kleinmenge Sandsäcke) griffbereit bereits verladen wären. Die Anhänger würden von den ersten beiden Löschfahrzeugen an die jeweiligen Einsatzorte verbracht. Vorteil ist hierbei, dass sowohl die Ausstattung aus den Löschfahrzeugen sowie jeweils 9 Mann mit den ergänzenden Flutwänden sofort und ohne Zeitverlust vor Ort wären und mit der Arbeit beginnen könnten. Die weiteren Flutwände müssten wie bisher auf den V-LKW verladen werden und als zweite Welle an die Schadenstelle verbracht werden. Bis dies erfolgt ist, würde die verladene Menge auf den Anhängern reichen und aufgebaut sein.
Aufgrund der vom Bauamt ermittelten benötigten Anzahl an Flutwänden (sh. Liste oben), ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 185.000 Euro zu rechnen. Enthalten hierbei wären auch die beiden Anhänger samt Ausbaukonstruktion und zusätzlicher Ausstattung (sh. Beschreibung).
Die Abwicklung des Konzeptes würde federführend durch die Arbeitsgruppe (Feuerwehr und Bauverwaltung) erfolgen. 

Zu d)
Wie bereits beschrieben, ist das Feuerwehrhaus Mitterfelden das Lagezentrum für die operativ-taktische Einsatzführung und künftig auch für den Verwaltungsstab. Zusätzlich ist bereits seit einigen Jahren die Abschnittsführungsstelle NORD des Landkreises dort beheimatet und wird zusätzlich von Kräften der Ainringer Feuerwehr unterstützend betrieben. Das Gebäude selbst verfügt seit Anbeginn über eine Notstromeinspeisemöglichkeit im Falle eines Stromausfalls. 
Durch die zunehmende Vulnerabilität des bundesdeutschen Stromnetzes und die weiter steigende Gefahr von großflächigen und auch länger andauernden Stromausfällen oder Stromabschaltungen (sh. zuletzt Eon-Chef Leonhard Birnbaum vom 23.11.2021) ist es unerlässlich, eine entsprechend leistungsfähige Netzersatzanlage (NEA) vorzuhalten, da ansonsten der o.g. Betrieb nicht gewährleistet wäre. 
Die NEA sollte aber auch darüber hinaus für die Gemeinde zum Einsatz kommen können, falls Bedarf besteht. Als Beispiele aus der Vergangenheit seien hier z. B. folgende Fälle genannt:
  • Ausfall der Stromversorgung für eine der Pumpstationen mit Gefahr des Rückstaus/Austritts von Abwasser 
  • Sicherstellung Gebäudestromversorgung bei punktuellem Stromausfall (nur einen Ortsteil betreffend, z. B. GS Thundorf)
  • Sicherstellung Stromversorgung für die Gemeinde bei besonderen Anlässen
  • Verwendung im Tagesgeschäft der FF, z.B. Ausleuchtung Schadenstellen

Die Kosten für eine entsprechend leistungsbemessene NEA auf Anhänger belaufen sich auf etwa 60.000 Euro.
Einige Liegenschaften der Gemeinde sind bereits technisch so vorgerüstet, dass eine Fremdeinspeisung jederzeit möglich ist, andere noch nicht. Wo dies noch nicht möglich ist, sollte zeitnah die Möglichkeit geschaffen werden. Der Mittelaufwand hierfür ist überschaubar (zum Vergleich: die Kosten für die Aufrüstung am Gerätehaus Thundorf beliefen sich auf 463 Euro).

Beratung

GR Christian Stehböck findet als Anwohner des Mühlstätter Grabens die Maßnahmen gut. GR Sven Kluba ist der Meinung, dass auch Spundwände für den Ortsteil An der Straß besorgt werden sollen. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass nicht alles zu 100 % abgedeckt werden kann. Es können aber jederzeit Spundwände nachgekauft werden, wenn man den Bedarf sieht. Als letztes möchte er wissen, ob für Mitterfelden nicht ein Sirenenstandort reichen würde. Es wird geantwortet, dass der Hersteller nur anhand einer Übersichtskarte die Standorte eingezeichnet hat. Bei einer Beauftragung werden die Standorte genauer untersucht. GRin Edith Höglauer ist der Meinung, dass lieber zu viel als zu wenig gekauft werden soll. Jeder Euro ist den Schutz der Bürger wert. GR Dr. Friedhelm Schneider findet alle Maßnahmen super und es sollen alle umgesetzt werden. Er teilt noch mit, dass man in der Vergangenheit nicht mehr Strom brauchte, sondern einen Mehraufwand für die Netzstabilität. GR Josef Ramstetter fragt nach, warum wir wieder Sirenen brauchen. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass es sich um Zivilschutzwarnsirenen handelt, mit denen die Bevölkerung vor Gefahren durch Naturereignisse gewarnt kann. Anwohner können eher gewarnt werden, so GR Christian Stehböck. GR Dr. Christoph Werner findet die paar Standorte mit der Förderung nicht so schlimm. Der Kostenaufwand hält sich im Rahmen. Zu guter Letzt findet GR Bernhard Dusch gut, dass die Stabsarbeit verbessert werden soll. Eine Warnung der Bürger mittels Sirenen wird benötigt. Beim Hochwasserschutz sollen trotzdem die geplanten baulichen Anlagen nicht außer Acht gelassen werden. Eine Notstromeinspeisung ist ohnehin sehr wichtig.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt
  1. Den Aufbau eines Zivilschutzsirenenwarnnetzes im Gemeindebereich Ainring gemäß des Sachvortrags grundsätzlich. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungsschritte einzuleiten und den Zuwendungsantrag zu stellen. Parallel mit der Errichtung sind von der Verwaltung Konzepte zu übernehmen, um die Sensibilisierung der Sirenensignale und der damit verbundenen Maßnahmen in der Bevölkerung zu verankern. Dies ist als steter Prozess auszulegen.
  2. Die Verbesserung der Ausstattung für Starkregen-/Hochwasserereignisse gemäß des Sachvortrags. Dazu sollen die nötigen Flutwände samt Zubehör beschafft und wie vorgestellt auf zwei Anhängern gelagert werden.
  3. Die Beschaffung einer geeigneten Netzersatzanlage zur Notstromeinspeisung der gemeindlichen Liegenschaften. Wo noch nicht erfolgt, sollen zeitnah die gemeindlichen Gebäude baulich so ertüchtigt werden, dass eine Fremdeinspeisung möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 9

Vorgang

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
GR
19.10.2021
Auftragsvergabe - Ausbau Straße am Ulrichshögl an die Firma Velz aus Ainring für 188.358,91 €
FA
08.11.2021
Erhöhung des Faktors 4,5 auf 6,58 für integrative Kinder im Haus für Kinder

Rohrbruch Hallerstraße auf Höhe Nr. 43/45
Am 29.11.2021 gab es in der Hallerstraße auf Höhe Haus Nr. 43/45 einen Wasserrohrbruch. Der Rohrbruch ereignete sich gegen 7:15 Uhr und konnte um 7:35 Uhr abgedreht werden. Aufgrund der ausgetretenen Wassermenge musste die Straße voll gesperrt werden. Feuerwehr und Polizei waren an der Schadensstelle. Ein Keller musste von der Feuerwehr ausgepumpt werden. Die Schadensreparatur konnte am späten Nachmittag abgeschlossen werden. Am 30.11. wurde die Straße wieder asphaltiert. Die schnelle Reaktion aller beteiligten (Wasserwerk, Bauhof, Feuerwehr und Polizei) sowie die tatkräftige Mithilfe von Gemeinde und Firmen (Werke, Bauhof, Fa. Heilmaier, Fa. LKS, Kieswerk Brötzner und Fa. Swietelsky) konnte schlimmeres verhindern. An der Hauptleitung ereignete sich ein Längsriss durch den das Wasser austrat. Die Straße wurde durch die Wassermassen angehoben. Dieser Bereich der Hallerstraße ist bis jetzt nur im Bereich der Hausanschlussleitungen aufgefallen. Hier gab es bereits mehrere defekte PE-Leitungen bzw. Probleme bei Hausanschlussabzweigen. Im Bereich der Hauptleitung war dies der erste große Fall. Dieses Schadensbild trat aber bereits zweimal nördlich des Buswendeplatzes auf.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 10

Vorgang

Wasserrohrbrüche in der Hallerstraße
GR Franz Wimmer möchte wissen, ob es schon Planungen für das weitere Vorgehen im südlichen Teil der Hallerstraße gibt. Werkleiter Herbert Thalbauer antwortet, dass es sich bei dem südlichen Bereich um einen sehr großen Abschnitt handelt. Über Konzepte müssen sich Gedanken gemacht werden. Ein Plan liegt aber noch nicht vor.


Stellungnahme zum Leserbrief „Kraftwerk“
GR Josef Ramstetter erwähnt einen Leserbrief zum Kraftwerk an der Saalach. Hierzu nimmt in einem Schreiben (Anlage 1) Stellung dazu. Zu dem Thema stellt GR Sven Kluba die Frage, ob es richtig ist, dass der Betreiber seit 2018 keine Genehmigung hat. Die Frage konnte nicht beantwortet werden. 


Weihnachtsansprache Erster Bürgermeister
Erster Bürgermeister Martin Öttl trägt seine Weihnachtsansprache vor (Anlage 2). 


Dank und Weihnachtswünsche
Zweite Bürgermeisterin Rosemarie Bernauer gibt den Dank aus der Rede des Bürgermeisters an ihn zurück. Seine Führung der Gemeinde ist zum Wohl der Bürger. Sie bedankt sich auch bei allen Mitarbeitern der Gemeinde und wünscht allen frohe Weihnachten.   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2022 07:06 Uhr