Datum: 18.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.12.2021
3 Vorstellung und ggf. Beschlussfassung zur Idee "temporärer Gestaltungsbeirat" -zu diesem TOP wird Herr Oliver Voitl von der Bayerischen Architektenkammer online für eine Kurzvorstellung und für Fragen zugeschaltet-
4 Bebauungspläne
4.1 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Perach, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der neuerlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der Behördenbeteiligung, Satzungsbeschluß
5 Antrag der Gemeinde Ainring auf Anordnung einer Tempo 30-Geschwindigkeitsbegrenzung an der B 304 im Ortsbereich Straß
6 Bauanträge
6.1 Abbruch des Bestandsgebäudes und Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses am Siezenheimer Weg 42
7 Bekanntgaben
7.1 Gesamtüberarbeitung des Salzburger Landesentwicklungsprogrammes
7.2 Verschiedenes
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 07.12.2021 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 07.12.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vorstellung und ggf. Beschlussfassung zur Idee "temporärer Gestaltungsbeirat" -zu diesem TOP wird Herr Oliver Voitl von der Bayerischen Architektenkammer online für eine Kurzvorstellung und für Fragen zugeschaltet-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 3

Vorgang

Im Gemeindegebiet Ainring sind in verschiedenen Ortsteilen Entwicklungen möglich, die durchaus an der ein oder anderen Stelle aufgrund ihrer Größenordnung und/oder Bedeutung für das Ortsbild und dessen Entwicklung bedeutend sein können.
Demzufolge ist es Bestreben der Verwaltung, in diese Planungen maximale Qualität zu bringen um die Gemeinde Ainring als lebens- und liebenswerte Gemeinde weiter zu entwickeln. Hierzu ist zusätzlicher Sachverstand hilfreich. 
Damit eine Gemeinde als Heimat und als Wirtschaftsstandort attraktiv ist, müssen Neubauten, aber auch Um- und Erweiterungsbauten, städtebaulich und architektonisch nicht nur jeweils für sich gut gestaltet sein, sondern sich zugleich auch in ihre jeweilige Umgebung einfügen und dazu beitragen, diese aufzuwerten.
Von einem für Architektur und Stadtgestaltung offenen Klima profitieren die Kommune, die lokale Wirtschaft, der Tourismus, und nicht zuletzt die Bürger.
Denkbar wäre -zumindest temporär- von der Möglichkeit eines Gestaltungsbeirates als beratendes Gremium Gebrauch zu machen.
Der Gestaltungsbeirat gibt zu möglichen Bauwünschen seine fachliche (keine politische) Expertise ab, alle Entscheidungen fällt aber nach wie vor ausschließlich der Gemeinderat bzw. der Bauausschuss in eigener Zuständigkeit. 
Die sachorientierte Diskussion mit den Experten des Gestaltungsbeirates gibt Bauherren und der Gemeinde aber die Sicherheit, die richtigen städtebaulichen und architektonischen Entscheidungen getroffen zu haben.
Da ein Gestaltungsbeirat in der Gemeinde Ainring ein neues Beratungsinstrument wäre, schlägt die Verwaltung vor, dass der zuständige Referent der Bayerischen Architektenkammer, Herr Architekt Oliver Voitl, den Bauausschussmitgliedern Funktion, Ablauf und Kosten eines Gestaltungsbeirates erläutert.

Herr Voitl hält seinen Vortrag.

Es wurde bereits vorgearbeitet und daher könnte folgende Besetzung des Gestaltungsbeirates Ainring vorgeschlagen werden (die Vorgeschlagenen sind informiert und würden zur Verfügung stehen):




Beratung:
Im Zuge der Diskussion wurde grundsätzlich einhellig die Einführung eines temporären Gestaltungsbeirates begrüßt. Es wurde die Notwendigkeit erachtet, für die kommenden herausragenden Projekte in der Gemeinde sich beste Beratung einzuholen um ein hohes Maß an Qualität zu erreichen. Bauamtsleiter Fuchs erläutert anhand des Bauvorhabens „Betreutes Wohnen in Ainring“ wie ein begleitender Gestaltungsbeirat bei diesem sensiblen Vorhaben eingebunden werden könnte.

In der Diskussion wurde die Finanzierung des Gestaltungsbeirats angesprochen. Hierzu erklärte Herr Voitl, dass mit Kosten von 1000.-€ als Tagessatz pro Mitgelied des Beirates zu rechnen ist. Bgm. Öttl teilt dazu mit, dass für das Haushaltsjahr 2022 10.000.-€ an Haushaltsmittel vorgesehen sind. 

Im Zuge der Beratungen wurde die Befürchtung geäußert, dass durch die Hintertür eine Gestaltungssatzung geschaffen werden könnte. Bauamtsleiter Fuchs verneint dies und erläutert nochmals, dass der Beirat für die anstehenden, herausfordernde Projekte der Gemeinde hinzugezogen wird. 

Beschluss

Es wird beschlossen, einen temporären Gestaltungsbeirat für die Gemeinde Ainring entsprechend dem Sachvortrag einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 4
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4.1. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Perach, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der neuerlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der Behördenbeteiligung, Satzungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Neuaufstellung des Bebauungsplanes Perach“
lag in der Zeit vom 22.12.2021 bis 12.01.2022 erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB in einem ergänzenden Verfahren neuerlich aus. Den Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen.

(siehe Abwägungstabelle)

Beschluss

  1. Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.



  1. Der Bauausschuss beschließt die „Neuaufstellung des Bebauungsplanes Perach“ mit textlicher Satzung und Begründung, in der Fassung vom 18.01.2022, als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag der Gemeinde Ainring auf Anordnung einer Tempo 30-Geschwindigkeitsbegrenzung an der B 304 im Ortsbereich Straß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Zum Schutz der Bevölkerung beabsichtigt die Gemeinde Ainring im Bereich der B304, Ortsteil Straß bei der unteren Verkehrsbehörde eine Tempo 30-Beschränkung zu beantragen. Hierzu hat die Gemeinde im Vorfeld mit der zuständigen Umweltschutzbehörde Kontakt aufgenommen. Schon auf deren Übersichtkarte mit überschlägig angegebenen Lärmwerten konnte festgestellt werden, dass die Lärmbelastung an vielen Gebäuden über den Immissionsgrenzwerten liegen.


Infolgedessen wurde bei dem Ingenieursbüro Möhler + Partner in München ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches die aktuelle Verkehrslärmsituation an den Gebäuden entlang der B 304 in Straß darstellt und nach den entsprechenden Regelwerken beurteilt (siehe Anlage). 

An den Gebäuden entlang der B 304 treten Beurteilungspegel von bis zu (gerundet) 68/62 dB(A)Tag/Nacht auf. Somit werden die Immissionsgrenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BlmSchV) überschritten. Die Immissionsgrenze der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt  
für Wohngebiete bei 59/49 dB(A) Tag/Nacht
für Kern-, Misch- und Dorfgebiete bei 64/54 dB(A) Tag/Nacht;
Die Grenzwerte gemäß der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen (VLärm-SchR97) betragen 64/54 dB(A) Tag/Nacht für Wohngebiete und 66/56 dB(A) Tag/Nacht für Kern-, Misch- und Dorfgebiete.

Darüber hinaus werden auch die Richtwerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), der bei Wohngebieten bei 70/60 dB(A) Tag/Nacht liegt, im Nachtzeitraum überschritten. 

Aufgrund der Überschreitungen der Richtwerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) kommen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Betracht. Daher wurde in einer weiteren Berechnung die aktuelle Verkehrslärmsituation unter Berücksichtigung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h an den Gebäuden ermittelt und verglichen. 
Durch die straßenverkehrsrechtliche Maßnahme einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h Innerorts können die Beurteilungspegel um bis zu 3/2 dB(A) Tag/Nacht gesenkt werden. Gemäß der Lärmschutz-Richtlinien-StV soll durch eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt werden, mindestens jedoch eine Pegelminderung um 3 dB(A) bewirken. Der Sachverhalt einer Pegelminderung von 3 dB(A) ist durch die Geschwindigkeitsreduzierung gegeben. 

Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt spricht man in der Lärmwirkungsforschung von einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ab einer Dauerbelastung von 60 bis 65 dB(A). Bei einer Dauerbelastung von über 65 dB(A) am Tag wird ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Erkrankungen aufgrund geändertem Stoffwechsel und Hormonhaushalt, oder auch Änderung der Gehirnstromaktivität erwartet. Langfristig steigt das Risiko für Bluthochdruck und Herzinfarkt. 

Der Gesetzgeber hat in der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes festgelegt, dass jede Erhöhung von Beurteilungspegel von 70 d(A) tags und 60 dB(A) nachts zu einer wesentlichen Änderung der Verkehrslärmsituation führt. Daher können Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts als oberer Schwellenwert für den Beginn einer Gesundheitsgefährdung betrachtet werden. 
Demzufolge kann man ableiten, dass die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung gem. Art. 2 Abs. 2 GG („körperliche Unversehrtheit“) bei einem Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts gegeben ist. 

Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h kann im Nachtzeitraum an allen Gebäuden entlang der Bundesstraße B 304 ein Beurteilungspegel von 60 dB(A) unterschritten werden. Im Tagzeitraum kann an den insgesamt 79 untersuchten Immissionsorten eine Überschreitung von >65 dB(A)von ursprünglich 62 betroffenen Immissionsorten (bei 50 km/h) auf lediglich 8 Immissionsorte (bei 30 km/h) reduziert werden. 

Anhand der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung erachtet die Gemeinde die Umsetzung der straßenverkehrsrechtlichen Maßnahme „Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h“ innerorts zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem Verkehrslärm als sinnvoll.

Beratung

Im Zuge der Beratung wurde von weiten Teilen des Ausschusses dieser Schritt begrüßt und Unterstützung signalisiert. In der Diskussion wurde von Teilen des Ausschusses auch eine Tempo 30-Beschränkung für die Ortsdurchfahrten Hammerau B 20 und Adelstetten B 304 gefordert. Hier seien die Situation ähnlich und die Verkehrsbelastung gerade in Hammerau wesentlich höher.
GR Ramstetter befürchtet Ausweichverkehr für den Ortsteil Thundorf.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, angesichts der Reduzierung der Lärmbelastung und der damit verbundenen Entlastung der Anwohner eine Tempo 30-Beschränkung entlang der B304 in Straß bei der unteren Verkehrsbehörde zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 6
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6.1. Abbruch des Bestandsgebäudes und Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses am Siezenheimer Weg 42

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 6.1

Vorgang

Beschreibung des Vorgangs:
Es wird der Abbruch des Bestandsgebäudes (Cafe am Steg), sowie die Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen beantragt. Das Mehrfamilienhaus soll die Maße von 17,24 m x 10,79 m bei einer Wandhöhe von 6,31 m erhalten. Es werden zwei Vollgeschosse errichtet, das Dachgeschoss wird ausgebaut, so dass drei Wohneinheiten entstehen. Die notwendigen Stellplätze werden in einem eigenen Garagengebäude sowie mit oberirdischen Stellplätzen nachgewiesen.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich, innerhalb der Außenbereichssatzung „Siezenheimer Weg“. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demnach nach § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB  

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Der Gemeinde Ainring sind keine nachbarlichen Einwände bekannt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der Bauausschuss und Gemeinderat befasste sich bereits 2019 mit einer möglichen Ersatzbebauung des Grundstücks. Der Gemeinderat erkannte seinerzeit die Notwendigkeit für den Bereich des Siezenheimer Weges eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen, um hier die vorhandene Bebauung dauerhaft zu erhalten und durch An-/ Umbauten und Nutzungsänderungen, sowie durch Schließung von Baulücken geringfügig zu erweitern.

Das alte Bestandsgebäude (Cafe am Steg) soll nun abgebrochen werden und ein Dreifamilienhaus errichtet werden. Die Vorgaben der Satzung (max. 3 WE) werden eingehalten, die Erschließung ist gesichert. Das ansprechende Vorhaben dient nach Auffassung der Verwaltung der Nachverdichtung und schafft weiter benötigten Wohnraum.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 7
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7.1. Gesamtüberarbeitung des Salzburger Landesentwicklungsprogrammes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 7.1

Vorgang

Die Verwaltung informiert, dass derzeit eine Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogrammes Salzburg eingeleitet wurde und im Zuge des Hörungsverfahrens eine Stellungnahme bis 25. Januar 2022 gegenüber der Salzburger Landesregierung möglich ist.
Die entsprechende Anfrage des Landes Salzburg wurde der Gemeinde Ainring vom Landratsamt Berchtesgadener Land auf Grund einer Vereinbarung in der EuRegio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein über die Beteiligung der Landkreise und der Gemeinden beim Hörungsverfahren zum Landesentwicklungsprogramm Salzburg zur Kenntnisnahme und ggf. weiteren Veranlassung weitergeleitet.
Der Landkreis gibt eine eigene Stellungnahme ab und bündelt entsprechend der o.g. Vereinbarung zugleich die Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden.

Der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms inklusive Erläuterungsbericht, Umweltbericht und Vorhabensbericht sowie die Strukturuntersuchung stehen auf folgender Internetseite zum Download zur Verfügung:

http://www.salzburg.gv.at/lep-neu

Das aktuelle Landesentwicklungsprogramm 2003 ist abrufbar unter: https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Documents/Publikationen/Landesentwicklungsprogramm.pdf

Diese Links wurden im Zuge der Sitzungsvorbereitung den Bauausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung hat die Unterlagen durchgearbeitet.
Unmittelbar zu erwartende Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Ainring konnten nicht festgestellt werden. Es gibt Absichtserklärungen z.B. hinsichtlich gewünschter grenzüberschreitender Kooperationen, aber nichts konkretes. Beispielsweise die Absicht, grenzüberschreitend ein Baulückenkataster aufzubauen. Insoweit ist aus Sicht der Verwaltung lediglich Kenntnis zu nehmen, eine Stellungnahme wäre im Grunde nicht erforderlich.

Mit Schreiben vom 19.11.2013 und 20.05.2016 hatte die Gemeinde Ainring bereits auf 2 Punkte hingewiesen, wobei nicht ersichtlich ist, inwieweit diese Punkte im LEP Salzburg weiter verfolgt wurden:

Die Gemeinde Ainring hatte gebeten, explizit auf den Hochwasserschutz entlang der Saalach als gemeinsamer Grenzfluss zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich einzugehen. Die vergangenen extremen Hochwasserereignisse haben gezeigt, dass insbesondere auch auf bayerischer Seite eine Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Saalach dringend notwendig ist.

Außerdem hat die Gemeinde den Fluglärm, verursacht durch den Flughafen Salzburg, angesprochen. Dabei geht es nicht darum, den Flughafen an sich in Frage zu stellen, sondern um eine gerechte Aufteilung des durch den Flughafen verursachten Fluglärms.

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7.2. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 7.2

Vorgang

Als Angelegenheit der laufenden Verwaltung wurde für folgende Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt:

  • Antrag auf Vorbescheid: Neubau Einfamilienhaus am Rupertiweg

  • Abriss des bestehenden Anbaus und Schaffung einer zweiten Wohneinheit wiederum als Anbau an den Bestand beim Anwesen Saalachau 64, Gemeinde Ainring

  • Abriss und Wiedererrichtung der Wiederkehr, Einbau von zwei Wohneinheiten in den Neubau, Anwesen Thundorf 45 


Als Angelegenheit der laufenden Verwaltung wurde für folgende Bauvorhabend das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB nicht erteilt:

Energetische Sanierung best. Wohngebäude mit Einbau eines Quergiebels und Aufstockung Nebengebäude in Adelstetten, da die derzeitige Zufahrtserschließung für das Grundstück aus Sicht der Gemeinde nur für den aktuellen Bestand ausreichend ist

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Erster Bürgermeister Öttl gibt bekannt:

In Sachen Siezenheimer Steg laufen aktuell intensive Gespräche mit den zuständigen Vertretern der Wasserwirtschaft in Salzburg (Herr Wiesenegger) und mit dem Bürgermeister Maislinger der Nachbargemeinde Wals-Siezenheim um alle Möglichkeiten auszuloten, den Steg so lange wie irgend möglich offen zu halten. Am heutigen Morgen wurde auch noch ein Telefonat mit unserer Ministerin Kaniber geführt, wenn wir noch Unterstützung brauchen, können wir auf sie zählen. Der nächste Termin wird kommende Woche sein. Der Bürgermeister wird das Gremium in der Sache weiter laufend informieren. Versprechen oder Garantien können derzeit noch nicht abgegeben werden.

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 8

Vorgang

GR Schnellinger fordert, anknüpfend an den Beschluss zur Beantragung von Tempo 30 in Straß, auch dies umgehend für die Ortsteile Hammerau und Adelstetten einzuleiten und zu beantragen.

GR Kluba weist auf den schlechten Zustand der Gaisbergstraße hin. Konkret möchte er wissen wie es da weitergeht.

GR Kluba begrüßt den Sachstandsbericht von Herrn Bgm. Öttl bzgl. des Siezenheimer Steges. 

GR Ramstetter erklärt seine Verweigerung der Zustimmung zum Bauvorhaben am Siezenheimer Steg damit, dass Ihm das Vorhaben dort viel zu groß sei. Weiter bittet er um Sachstandsbericht zum Radlweg von Thundorf Richtung Vachenlueg entlang der Kreisstraße. Wer verhindert dieses wichtige Projekt? Er hat den Eindruck, dass nichts weitergeht.


Weitere Anfragen lagen nicht vor. Ende der öffentlichen Sitzung um 18.03 Uhr. 

Datenstand vom 28.02.2022 09:14 Uhr