Datum: 15.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15.02.2022
3 Bebauungspläne
3.1 Bebauungsplan Mitterfelden Nordwest-Gemeinbedarfsflächen, Billigung des Planentwurfs, Beschluss der öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
3.2 Einbeziehungssatzung Thundorf, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 2 BauGB
4 Bauanträge
4.1 Neubau einer Rundbogenhalle zur Unterbringung von landw. Maschinen und Geräten, nähe Mühlreit 34, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
5 Bekanntgaben
6 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 15.02.2022 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 15.02.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 3
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3.1. Bebauungsplan Mitterfelden Nordwest-Gemeinbedarfsflächen, Billigung des Planentwurfs, Beschluss der öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitterfelden Nordwest/Gemeinbedarf“ erfolgte durch den Gemeinderat am 16.10.2018. 

Auslöser war unter anderem die befristete Baugenehmigung für den Containerkindergarten. Die Gemeinde ist gefordert, einen endgültigen Standort für den Kindergarten zu finden und planungsrechtlich festzulegen. 
In diesem Zuge hat die Gemeinde auch noch eine ganz Reihe weiterer Planungserfordernisse gesehen, so dass letztlich beschlossen wurde, das nun als Bebauungsplanentwurf vorliegende Gesamtquartier zu überplanen und neu zu ordnen. 
Diverse Gespräche mit Anwohnern, aber auch mit den Vereinen wurden geführt. Die Vorstellungen der Vereine wären grundsätzlich planungsrechtlich im vorliegenden Entwurf abgebildet. Mögliche Realisierungswünsche sind weiteren grundsätzlichen Beschlussfassungen in den Gremien vorbehalten.

Mit der Entwurfsplanung bzw. dem Rahmenplan vom 08.12.2020 erfolgte in der Zeit vom 31.12.2020 bis zum 15.02.2021 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die abgegebenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bauausschusses vom 16.03.2021 vorgetragen und behandelt. Die Abwägung erfolgte in Zustimmung des Bauausschusses.

In der Bauausschusssitzung vom 12.10.2021 wurde das Planungsbüro Breunig mit der Erstellung der Entwurfsplanung des Rechtsplanes und das Büro Fisel und König mit der Durchführung der Grünordnungsplanung und des Umweltberichtes beauftragt. Ebenfalls ausgearbeitet wurden die Gutachten zur speziellen artschutzrechtlichen Prüfung (saP) durch das Fachbüro Biologie, Herr Christoph Junge, und zum Hochwasserschutz durch das Ingenieurbüro Aquasoli. Die Ergebnisse wurden im Bauausschuss bekannt gegeben und in die Unterlagen eingearbeitet.

Mit der schalltechnischen Untersuchung wurde das Büro Möhler + Partner Ingenieure AG in München beauftragt. 

Zwischenzeitlich erfolgte die Ausarbeitung des Planentwurfes für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitterfelden Nordwest/Gemeinbedarf“ mit dem nun die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen kann. 
Der Planentwurf wird den Mitgliedern des Bauausschusses durch die Bauverwaltung vorgestellt.

Beratung:
Bauamtsleiter Fuchs berichtet zunächst, dass Herr Breunig wegen einer akuten Erkrankung nicht zugeschaltet werden kann, er wird daher den Bebauungsplanentwurf erläutern. Zunächst umreißt Fuchs die Planungsnotwendigkeiten, die zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes geführt haben und erläutert die einzelnen Festsetzungen innerhalb des Plangebietes. Die Festsetzungen und mögliche Nutzungen wurden mit den Vereinen abgestimmt. In seinen Ausführungen verweist er auf die planerische Festsetzung des Kreisverkehrs an der Einmündung der BGL 18 zur BGL 10, dies ermöglicht eine zukünftige Umsetzung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Weiter erläutert Fuchs das vorgeschlagene Grünordnungskonzept und stellt die notwendigen naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen vor.
Bgm. Öttl unterstreicht die Notwendigkeit der Planung, diese sei extrem wichtig für die künftigen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird sich auch die Verkehrssicherheit erhöhen und verbessern. Der vorliegende, durchdachte Planentwurf ist die Grundlage zur Umsetzung zahlreicher Projekte.

GR Ramstetter fragt nach bzgl. der festgesetzten Grünflächen innerhalb des Bebauungsplanes, ob diese bei erhöhtem Platzbedarf in der Zukunft reduziert werden können. Hierzu erläutert Bauamtsleiter Fuchs, dass dies möglich wäre, jedoch dann an anderer Stelle ein Ausgleich eingebracht werden muss.
GR Wimmer begrüßt die schlüssige Planung.    

Beschluss

Der Bauausschuss billigt den Planentwurf „Mitterfelden Nordwest/Gemeinbedarf“ nebst Anlagen in der Fassung vom 11.03.2022 und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmung:         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Einbeziehungssatzung Thundorf, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 7

Vorgang

Bezug: Abwägungstabelle Einbeziehungssatzung „Thundorf“

Mit Beschluss vom 16.11.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ainring dem Erlass der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 für das Grundstück Fl.Nr. 1413/1 der Gemarkung Straß einstimmig zugestimmt.

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Einbeziehungssatzung „Thundorf“ erfolgte im Amtsblatt Nr. 05 vom 01.02.2022 der Landratsames Berchtesgadener Land.
Die Einbeziehungssatzung „Thundorf“ lag in der Zeit vom 09.02.2022 bis einschließlich 10.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus und zugleich wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, § 3 Abs. 2 BauGB, und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, § 4 Abs. 2 BauGB, wurden die in der beilliegenden Abwägungstabelle aufgeführten Stellungnahmen abgegeben.

Die Bauverwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung.


Beratung:
Sachbearbeiterin Rech erläutert, dass die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern noch verspätet eingehen wird. Die Würdigung und Abwägung dieser Stellungnahme wird nach Eingang geprüft und bei entsprechender Relevanz dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
GR Ramstetter fragt hinsichtlich der Darstellung „Denkmal“ im Planentwurf der Satzung nach.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass dies zum einen der Hinweis auf vorhandenes Bodendenkmal und die denkmalgeschützte Kirche ist.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen (Abwägungsbeschluss). 

Beschlussempfehlung für den Gemeinderat:
Die Einbeziehungssatzung „Thundorf“ wird mit Satzung und Begründung in der Planfassung vom 19.01.2022 gem. § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).


Abstimmungsergebnis:        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 4
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4.1. Neubau einer Rundbogenhalle zur Unterbringung von landw. Maschinen und Geräten, nähe Mühlreit 34, Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

In der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Ainring vom 16.03.2021 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Rundbogenhalle zur Unterbringung von landw. Maschinen und Geräten mit den Maßen von 12,10 m x 8,10 m verweigert. 

Mit Schreiben vom 22.02.2022 teilt das Landratsamt mit, dass das Vorhaben als „sonstiges Vorhaben“ zulässig ist. Bei der Prüfung wurde die untere Naturschutzbehörde, das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten sowie das staatliche Bauamt beteiligt. Gegen das Vorhaben wurden keine Einwände erhoben. In der Folge wird beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Das Landratsamt gibt der Gemeinde Gelegenheit erneut über das Vorhaben zu beraten und über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. 

Beschluss

Es wird beschlossen das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg erledigt wurden:

  • Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Anbau einer Mülltonnenbox/Geräteschuppen an das bestehende Wohnhaus am 14.01.2022
 
  • Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Holzhütte zur Hühnerhaltung in der Franz-Wisbacher-Straße 1 am 28.01.2022

  • Anbau eines Wintergartens beim Anwesen Adelstetten 44 am 28.02.2022

  • Genehmigungsfreisteller zum Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit in das Dachgeschoss, Heubergstraße 54 am 28.02.2022

  • Genehmigungsfreisteller zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Bergstraße 3 in Perach am 25.02.2022

  • Genehmigungsfreisteller Tekturplan zur Garagenunterkellerung Thundorf 59 am 02.03.2022

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage nähe Gessenhart am 03.03.2022

  • Abtrennung eines Lageraumes von der Sammelgarage, Salzstraße 1 am 03.03.2022

  • Umbauten im Untergeschoss, Umkleidebereich, Salzstraße 1 am 03.03.2022

  • Genehmigungsfreisteller zur energetischen Sanierung und Dachanhebung Moosstraße 14 am 09.03.2022

  • Errichtung eines Außenaufzugs am Haus der Kultur am 09.03.2022

  • Tektur zur Errichtung einer landw. Maschinen- und Bergehalle mit landw. Werkstatt in Mürack1 am 09.03.2022

  • Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit TG, Lindenweg 1 am 09.03.2022

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 6

Vorgang

GR Schnellinger spricht den südl. Bereich des Blasius-Hogger-Weges in Feldkirchen an. Hier liegt schon sehr lange Bau- und Aushubmaterial vom Straßenbau „Geppinger Straße Süd“. Dies soll bitte entfernt werden.

Weitere Anfragen lagen nicht vor, Ende der öffentlichen Sitzung um 17.08 Uhr.

Datenstand vom 13.04.2022 12:15 Uhr