Datum: 05.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15.03.2022
3 Videozuschaltung Herr Stemmer, Abteilungsleiter WWA Traunstein für Auskünfte bzw. Erläuterung zum Schreiben vom 07.02.2022 hinsichtlich der Priorisierung für Hochwasserschutzmaßnahmen - hier: Mühlstätter Graben
4 Bebauungspläne
4.1 Bebauungsplan Mitterfelden Mitte, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der neuerlichen und verkürzten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss
5 Bauanträge
5.1 Errichtung eines Lärmschutzwalles an der B 20, OT Feldkirchen
5.2 Errichtung eines Heizhauses für Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellagerung Nähe Rupertiweg 11 in Ainring
6 Auftragsvergabe, Vertragsanpassung Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A wegen Umgriffserweiterung
7 Stadt Freilassing - Beteiligung zur Aufstellung Bebauungsplans "Bauhof am Aumühlweg" und Änderung des Bebauungsplans "Erholungspark Badylon"
8 Bekanntgaben
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 15.03.2022 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 15.03.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Videozuschaltung Herr Stemmer, Abteilungsleiter WWA Traunstein für Auskünfte bzw. Erläuterung zum Schreiben vom 07.02.2022 hinsichtlich der Priorisierung für Hochwasserschutzmaßnahmen - hier: Mühlstätter Graben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 3

Vorgang

In der Februarsitzung gab die Verwaltung ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 07.02.2022 bekannt. Dabei geht es um die Ermittlung der Priorisierung für mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen am Mühlstätter Graben, an der auch die gemeindliche Bauverwaltung mitgewirkt hat. Es wurde mitgeteilt, dass sich demnach die Priorität von bisher Priorität 3 auf jetzt neu Priorität 2 erhöht. Damit ist der Mühlstätter Graben als Projekt in die Liste der Maßnahmen aufgenommen.
Genauere Details, wann nun genau mit der Aufnahme von Planungen und in der Folge mit der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen wird, sind aus dem Schreiben nicht ersichtlich. Daher hat der Bauausschuss gebeten, hier nachzufassen.

Aus diesem Grund ist zur heutigen Sitzung der zuständige Abteilungsleiter beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Herr Rainer Stemmer, per Videozuschaltung zugegen. Er gibt nähere Hintergründe zu der Thematik und steht für Rückfragen zu Verfügung.

Eingangs verließt Bauamtsleiter Fuchs das Schreiben des WWA TS vom 07.02.2022. 

Herr Stemmer hält seinen Vortrag und erklärt wie es zur Priorisierung von Maßnahmen kommt.
Als Standard für diese Einstufungen wird der Hochwasserschutz für ein HQ 100 herangezogen. Im Zuständigkeitsbereich des WWA TS gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen die sukzessiv abgearbeitet werden müssen. Diese werden nicht wahllos abgearbeitet, sondern nach einer gewissen Methodik. Als Grundlage herangezogen wird, welche Schadenshöhe kann auftreten und welche Kosten diese Ereignisse an Maßnahmen auslösen (Kosten-Nutzen). Auf diesen Grundlagen wird die Priorisierung vorgenommen. Nach dem Ereignis von 2020 wurde der Bereich des Mühlstätter Grabens neu bewertet. Hilfreich hierbei war eine detaillierte Liste der Gemeinde, die dem WWA TS zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund dessen wurde die Priorität von 3 auf 2 erhöht.
Derzeit sind im Zuständigkeitsbereich des WWA TS 215 Hochwasserschutzmaßnahmen bekannt.  Davon werden derzeit 45 Maßnahmen umgesetzt. Die Projekte werden nach Priorität in Blöcke gefasst, die dann umgesetzt werden sollen. Von 177 Projekten des Hochwasserschutzes sind derzeit 49 in Klasse I und 60 in Klasse II eigestuft.
Die einzelnen Projekte werden einer Maßnahmenplanung zugeführt, die zu erwartenden Kosten werden ermittelt. Herr Stemmer verweist dabei auf das Planungsrecht und Wasserecht, welches anzuwenden gilt.  Die einzelnen Projekte werden dann in einem 2-Jahreshaushalt gefasst , in dem die einzelnen Maßnahmen abgearbeitet werden.
Herr Stemmer verweist auf das Großschadensereignis aus dem Jahr 2021 im inneren Landkreis. Hier kommen weitere Projekte auf das WWA TS zu.
Bei all den zahlreichen und notwendigen Aufgaben hat er jedoch nur einen beschränkten Ressourcenkörper zur Verfügung. Da das WWA nicht alle Projekte selbst planen kann, werden viele Maßnahmen auch an externe Ing. Büros vergeben. Es ist jedoch schwierig leistungsfähige Büros zu finden. Generell muss er festhalten, dass sehr viele Maßnahmen anstehen und es nicht absehbar ist wann diese umgesetzt werden können.

Bgm. Öttl bedankt sich bei Herrn Stemmer für dessen Ausführungen, leider kann sich die Gemeinde mit den Aussagen nicht zufriedengeben.
GR Kluba fragt nach den derzeit laufen 45 Projekten. Er bittet um einen ca.-Wert, wie viele Mittel werden da bewegt.
Herr Stemmer erläutert, dass im Jahr ca. 10 – 15 Mio € an Mittel bewegt werden. Diese sind haushaltsrechtlich zu behandeln. Die Maßnahmen können nicht alle selbst gestemmt werden.

GR Wimmer erkennt als größte Hürde zur nötigen Umsetzung der Projekte die personelle Obergrenze im WWA. Warum können die anstehenden Maßnahmen nicht von Grund auf vergeben werden?
Herr Stemmer erklärt, dass bei Planungen externe Ing. Büros durchaus eingebunden sind. Eine „Freivergabe“ an Büros ist leider nicht möglich, dass WWA TS muss die Hand und Aufsicht darauf haben. Die Vergaben müssen öffentlich-rechtlich behandelt werden, oft ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig, und der Klageweg der Bürger ist immer offen.
GR Wimmer merkt an, dass dies leider nicht zufriedenstellend für die Anwohner ist, die Anwohner wollen konkrete Aussagen haben, wann bei Ihnen eine Verbesserung erreicht wird.
Herr Stemmer erklärt, dass dies leider nicht möglich ist. Der Hochwasserschutz ist nicht nur in Ainring ein Thema, sondern Bayernweit. Sie arbeiten mit dem, was möglich ist.

GR Ramstetter spricht die Hochwasserereignisse 2016 und 2020 an, diese dürfen nicht mehr kommen. Er sieht als großes Problem die Bürokratie zwischen den einzelnen Behörden. Wir müssen unsere Bürger schützen, was soll man dem Bürger sagen?
Herr Stemmer erwidert, dass das WWA den Auftrag hat den Hochwasserschutz zu bauen, sie tuen was sie können in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren.

Weitere Anfragen von Seiten der Bauausschussmitglieder lagen nicht vor.

Bgm Öttl bedankt sich bei Herrn Stemmer, dass er sich die Zeit genommen hat sich den Fragen des Ausschusses zu stellen.

Bgm Öttl bekräftig, dass die Gemeinde weiter an der Problematik arbeiten wird. Evtl. wir die Politik weiter eingebunden. Demnächst wird im Finanz- und Verwaltungsausschuss darüber neu beraten.

Beratung:










Zur Kenntnis:
Ein Beschluss wird nicht gefasst. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 4
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4.1. Bebauungsplan Mitterfelden Mitte, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der neuerlichen und verkürzten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring beschloss in seiner Sitzung am 15.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes “Mitterfelden Mitte“, aufgrund eingegangener Stellungnahmen erneut geringfügig zu ändern. Die geänderte Entwurfsplanung mit Satzung und Begründung vom 15.02.2022 lag erneut und verkürzt vom 02.03.2022 – 18.03.2022 gem. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich aus. Zudem wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Es wurde eine Stellungnahme vom LRA BGL FB 31 abgegeben (Abwägungstabelle)


Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme und der Abwägungsempfehlung ist eine nochmalige, verkürzte Auslegung erforderlich.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägung wie vorgetragen vorzunehmen.
Der Bauausschuss beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Mitterfelden Mitte“ in der Fassung vom 05.04.2022 gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut und verkürzt auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 5
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5.1. Errichtung eines Lärmschutzwalles an der B 20, OT Feldkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 5.1

Vorgang

Die Gemeinde Ainring beabsichtigt entlang der B 20 in Feldkirchen auf der Fl.Nr. 2094/3 Gem. Ainring einen Lärmschutzwall zu errichten. Vorausgegangen ist ein seit längerem vorgetragener Wunsch eines Anliegers. Der Lärmschutzwall würde direkt am nördlich bestehenden Lärmschutzwall des Nachbargrundstücks anschließen und am gemeindlichen Fußweg (Ederweg) zur B 20 enden. Der Wall soll eine Länge von ca. 60 m, bei einer Höhe von ca. 3,50 m haben.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und muss als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden. In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring ist der Lärmschutzwall berücksichtigt und dient als Grundlage für die aktuelle Antragstellung.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Außenbereich ist ein sonstiges Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Mit der Errichtung des Lärmschutzwalles könnte eine deutlich verbesserte Lärmsituation der naheliegenden Anwohner erreicht werden. Die Errichtung des Lärmschutzwalles wird die schon lange verfolgte Unterquerung der B 20 mit dem Ederweg nicht beeinträchtigen.
Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Beratung:
GR Kluba begrüßt grundsätzlich die geplante Errichtung des Lärmschutzwalles. Er fragt zugleich nach, ob auch im nördlichen Bereich von Feldkirchen entlang der B 20 ein durchgängiger Lärmschutzwall errichtet werden kann und wie der gegenständliche Lärmschutzwall gesichert werden kann. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass die Errichtung eines solchen Lärmschutzwalles immer auch eine Frage der Gelegenheiten ist. Man braucht stehts die Fläche zur Errichtung und im vorliegenden Fall war dies möglich. Zunächst soll nunmehr der Bauantrag auf den Weg gebracht werden, dann soll ähnlich wie an der Römerstraße – B 20 der Lärmschutzwall vertraglich gesichert werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Errichtung eines Heizhauses für Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellagerung Nähe Rupertiweg 11 in Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 5.2

Vorgang

Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 34/1 der Gemarkung Ainring, Nähe Rupertiweg 11 wird die Errichtung eines Heizhauses für Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellagerung zur Wärmeversorgung beantragt. 
Das neue Heizhaus soll zukünftige die Wärmeversorgung des Gebäudes Rupertiweg 13a sichern. 
Die aktuelle Biomassenheizanlage für dieses Gebäude befindet sich in dem nördlichen Scheunen- und Lagertrakt des Gebäudes, soll aber aufgrund der geringen Lagerkapazität für Hackgut und der inzwischen renovierungsbedürftigen Räumlichkeiten durch die Errichtung des Heizhauses ausgelagert werden.

Das Heizhaus soll mit einer Größe von 13,00 Meter x 5,99 Meter, einer Wandhöhe von 4,00 Meter und einer Dachneigung von 27 Grad an der östlichen Grundstücksseite errichtet werden. Die Firsthöhe des Heizhauses beträgt 5,59 Meter, die Kaminhöhe 5,99 Meter.
Für das anfallende Niederschlagswasser ist westlich des Heizhauses eine Rigole geplant. Die Größe der Rigole wird der Niederschlagsfläche des Heizhauses in Verbindung mit der Sickerungsfähigkeit des Bodens angepasst. 

Die Erschließung des Heizhauses erfolgt zwischen den Grundstücken Rupertiweg 11 und Rupertiweg 13a. Eine Umsetzung der dort situierten vier Stellplätze ist durch die neue Zufahrt nicht erforderlich. Die Mindestanforderung bzgl. der erforderlichen Stellplätze wird weiterhin erfüllt. Ein Stellplatznachweis wurde den Antragsunterlagen beigelegt. 


Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Für das Vorhaben liegt keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB für einen forstwirtschaftlichen Betrieb vor, auch wenn die Hackschnitzel zur Betreibung der Hackschnitzelheizung aus dem eigenen Waldbestand kommen. Somit ist das Vorhaben gem.  § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor. Der Verwaltung sind keine nachbarlichen Einwände bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung ausreichend gesichert ist. Das Vorhaben steht öffentlichen Belangen nicht entgegen. Auch ist die Erschließung durch die geplante Zufahrt ausreichend gesichert. 

Für das Vorhaben wurde am 10.09.2020 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der mit Bescheid vom 27.05.2021 durch das Landratsamt Berchtesgadener Land mit den Hinweisen im Baugenehmigungsverfahren eine Ausgleichsbilanzierung, ein technischen Datenblatt der Anlage und die Ableitbedingungen der Abgase (Höhe über Dach) beizulegen, genehmigt wurde.
Dieser Aufforderung ist der Bauherr vollständig nachgekommen. Die Anforderung der novellierten 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 19 der 1.BiMSchV) werden erfüllt. Demnach muss der Kamin bei einer Dachneigung von mehr als 20 Grad mind. 40 cm über den First liegen und die Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen im Umkreis von 19 m um mind. 1 Meter überragen.

Die Verwaltung begrüßt das bauliche Vorhaben, auch hinsichtlich des ökologischen Aspektes das mit erneuerbaren Energien geheizt wird. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag zur Errichtung eines Heizhauses für Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzellagerung wird gem. § 36 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Auftragsvergabe, Vertragsanpassung Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A wegen Umgriffserweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 6

Vorgang

Dieser Top wurde abgesetzt.

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7. Stadt Freilassing - Beteiligung zur Aufstellung Bebauungsplans "Bauhof am Aumühlweg" und Änderung des Bebauungsplans "Erholungspark Badylon"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 7

Vorgang

Die Stadt Freilassing beteiligte bereits am 14.09.2021 die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune an der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Bauhof am Aumühlenweg“. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Neubaus des städtischen Bauhofs geschaffen werden. Durch die Einbindung in den räumlichen Zusammenhang mit der Kläranlage und der städtischen Sport- und Freizeitanlage „Erholungspark Badylon“ sollen durch Zentralisierung mehrerer städtischer Einrichtungen an einem Ort Synergieeffekte genutzt werden. Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.09.2021 keine Stellungnahme abzugeben.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Bauhof am Aumühlenweg“ und Änderung des Bebauungsplanes „Erholungspark Badylon“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Verwaltung empfiehlt erneut keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Beratung

GR Ramstetter spricht sich gegen die Maßnahme aus. Aus seiner Sicht müsse ein Auffangbecken als Hochwasserschutz gebaut werden, mit langsamer Ableitung des Wassers.

Beschluss

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Bauhof am Aumühlenweg“ und Änderung des Bebauungsplanes „Erholungspark Badylon“ werden keine Belange der Gemeinde Ainring berührt. Die Gemeinde Ainring gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 8

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl berichtet, dass vergangenen Mittwoch Abends der angekündigte Ortstermin mit Herrn Thorsten Glauber, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, stattgefunden hat.

Besichtigt wurden die Örtlichkeiten:
  • Radweg an der Kreisstraße BGL 10 zwischen Thundorf und Vachenlueg
  • Hochwasserschutzmaßnahme Rückhaltebecken südlich der Renaturierungsfläche Ainringer Moos
  • Hochwasserschutzmaßnahme Mühlstätter Graben, Bereich ausgebauter Wildbach

Nähere Gesprächsinhalte werden dem Gremium nach entsprechender Nachbereitung des Termins bekannt gegeben.
Doch schon jetzt kann gesagt werden, dass sich der Ministerbesuch auf jeden Fall gelohnt hat. Für die beiden oben genannten Maßnahmen haben wir viel politischen Rückenwind verspürt, für die dritte Maßnahme einen denkbaren Lösungsansatz, wobei hier noch nähere rechtliche Hürden geklärt werden müssen. Aber auch hier ist der Kontakt ins Ministerium nun geknüpft.

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Zu der Anfrage von Herrn GR Schnellinger in der Bauausschusssitzung vom 15.03.2022 zu dem im südl. Bereich des Blasius-Hogger-Weges liegendem Bau- und Aushubmaterial teilt die Verwaltung mit, dass es sich hierbei um Aushubmaterial aus der Baustelle Geppinger Straße handelt. Gemäß der planungsbegleitendem Bodengutachten ist das Material teilweise belastet und muss entsorgt werden. Die Entsorgung des belasteten Materials wurde ausgeschrieben und soll bis Mitte 2022 erfolgen. 
Der unbelastete Teil des Aushubmaterials soll für einen Lärmschutzwall beim Eder Weg in Feldkirchen verwendet werden.

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 9

Vorgang

GR Schnellinger knüpft an die vormalige Anfrage bzgl. des Bau- und Aushubmaterials an. Er fragt nach wie weit das Material belastet ist, da dort oft Kinder spielen. Der Leiter des Tiefbauamtes Läpple erklärt, dass das Material nicht gefährlich ist sondern nur leichte Verunreinigungen aufweist.

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GR Kluba fragt nach, warum an der Straße nach Ulrichshögl, nähe der Kirche, so viele Bäume gefällt werden. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass dies eine Maßnahme der Kirche ist und steht in keinen Bauzusammenhang. Vermutlich sind die Bäume geschädigt und müssen gefällt werden.
Weiter erkundigt sich Kluba nach der Verdichtungsstudie Hofhuberanger, wie ist hier der Sachstand nach fast einem Jahr. SB Kalb erklärt, dass eigentlich vorgesehen war diese Studie in der heutigen Sitzung zu behandeln, jedoch wegen seiner Corona-Erkrankung dies nicht möglich war. Die Studie wird in der Maisitzung behandelt.
Weiter spricht Kluba die geplante Leitungs- und Straßenbaumaßnahme in der Hallerstraße an. Wie soll hier der Verkehr geregelt werden? Umleitung über Ziegelweg? Sperrung der Brücke für 4 Monate?
Tiefbauamtsleiter Läpple erklärt, dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen noch nicht erlassen sind. Vermutlich wird die Hallerstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt, Anliegerverkehr könne wohl in einer Richtung abgeleitet werden. Bauamtsleiter Fuchs wird die Anfrage an das gemeindliche Verkehrsamt weiterleiten, die zuständige Sachbearbeiterin wird sich mit GR Kluba in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang bittet GR Reichenberger die Landwirte nicht zu vergessen, und zumindest dafür zu sorgen, dass die Hallerstraße zumindest zeitweise befahren werden kann.

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Weitere Anfragen lagen nicht vor. Ende der öffentlichen Sitzung um 17.25 Uhr.

Datenstand vom 18.05.2022 12:11 Uhr