Datum: 03.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 05.04.2022
3 Bebauungspläne
3.1 Neuaufstellung der Außenbereichssatzung "An der Straß" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
3.2 Bebauungsplan Mitterfelden Mitte, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der neuerlichen, verkürzten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, Satzungsbeschluss
4 Bauvoranfragen
4.1 Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses Saalachau 2
5 Bauanträge
5.1 Neubau eines Einfamilienhausses mit Doppelgarage in Winkeln, Gemarkung Straß
5.2 Tekturantrag zum Neubau eines Hotels Am Alten Schulhaus in Ainring
5.3 Neubau einer Wohnanlage für Senioren mit Tagespflege, ambulanten Dienst, Cafe und Tiefgarage an der Salzburger Straße
5.4 Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in Hammerau an der Reichenhaller Straße
6 Bekanntgaben
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Dritter Bürgermeister Martin Strobl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 05.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 05.04.2022 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 05.04.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3
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3.1. Neuaufstellung der Außenbereichssatzung "An der Straß" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.1

Vorgang

Bezug:
Anlage Abwägungstabelle „Außenbereichssatzung An der Straß“

Die Planentwürfe lagen vom 10.11.2021 bis 13.12.2021 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen zu diesen Verfahrensschritten waren Änderungen an den Unterlagen notwendig, die eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erforderlich machten.

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB) und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB BauGB) wurden die in beiliegender Abwägungstabelle „Außenbereichssatzung An der Straß“ aufgeführten Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Die Bauverwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Lt. Geschäftsordnung ist der Satzungsbeschluss in der Sitzung des Gemeinderates zu fassen.

Beschluss

Es wird beschlossen, die Abwägung wie im Sachvortrag und Abwägungstabelle „Außenbereichssatzung An der Straß“ vorgetragen, vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Bebauungsplan Mitterfelden Mitte, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der neuerlichen, verkürzten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte lag in der Zeit vom 20.04.2022 – 02.05.2022
gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut und verkürzt öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Das LRA BGL FB 31 teilt mit Schreiben vom 21.04.2022 folgendes mit:

Die in der vorhergehenden Stellungnahme aufgeführten Anmerkungen wurden in der Abwägung berücksichtigt und in der Planung behandelt. Gegen die Bauleitplanung bestehen daher keine grundlegenden Bedenken.

Abwägungsempfehlung: Die Stellungnahme des LRA BGL FB 31 vom 21.04.2022 wird zur Kenntnis genommen.

Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

Die Verwaltung schlägt vor die Abwägung wie vorgetragen vorzunehmen.

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte ist somit ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die Verwaltung schlägt vor den Bebauungsplan Mitterfelden Mitte gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss).

Beschluss

  1. Die Abwägung wird wie vorgetragen vorgenommen.

  1. Der Bebauungsplan Mitterfelden Mitte mit Satzung und Begründung in der Fassung vom 03.05.2022 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 4
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4.1. Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses Saalachau 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem weiteren Wohngebäude mit den Maßen von 8 m x 10 m geklärt werden. Konkret sollen mit der Bauvoranfrage nachfolgende Fragen vorab geprüft werden:
- Ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück möglich?
- Ist die Grundfläche von 8 x 10 m möglich?
- Welche Größe des Einfamilienhauses ist möglich?
- Können die Abstandsflächen eingehalten werden?

Planungsrechtliche Situation:
Nach Auffassung der Gemeinde befindet sich das Grundstück im Innenbereich und muss demnach nach § 34 BauGB beurteilt werden.

Erschließung:
Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Eine privatrechtliche Dienstbarkartei ist derzeit nicht vorhanden, somit ist die Erschließung nicht gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Diese Vorgaben des § 34 BauGB werden nach Auffassung der Gemeinde eingehalten. Grundsätzlich begrüßt die Gemeinde eine mögliche Nachverdichtung.
Die Einhaltung der Abstandsflächen kann von Seiten der Gemeinde mit dem vorliegenden Lageplan nicht abschließend beurteilt werden. Auf mögliche Immissionsprobleme zum naheliegenden Stahlwerk Annahütte wird hingewiesen. Da jedoch die Erschließung des Grundstücks derzeit nicht gesichert ist, ist die Gemeinde an der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gehindert. 

Beratung:

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB unter der Bedingung, dass die gesicherte Erschließung nachgewiesen wird, mindestens durch eine dingliche Sicherung der Leitungsrechte und eines Geh- und Fahrtrechtes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 5
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5.1. Neubau eines Einfamilienhausses mit Doppelgarage in Winkeln, Gemarkung Straß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 5.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:

Der Bauwerber beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Bereich Winkeln, auf dem Grundstück der Fl.Nr. 808/3 der Gemarkung Straß in Ainring.

Das Einfamilienhaus wird mit einer Größe von 9,12 Meter x 11,40 Meter, einem Keller und zwei Vollgeschossen beantragt. Die Wandhöhe des Einfamilienhauses beträgt mit einer Dachneigung von 22 Grad, 5,66 Meter. (Firsthöhe 7,35 m)
Die Doppelgarage schließt mit den Maßen 6,99 Meter x 6,49 Meter und einer Wandhöhe von 2,91 Metern direkt an das Einfamilienhaus an. Die Dachneigung der Garage beträgt, wie beim Einfamilienhaus, 22 Grad.

Die Dächer erhalten jeweils rotbraune Dachpfannen.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung und ist gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

Erschließung: 
Die Sicherung der Erschließung ist möglich.
Die Kosten für den Kanalanschluss sind vom Bauwerber zu tragen.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen teilweise den Antragsunterlagen bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“ vom 02.03.2022. Durch die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Winkeln-Ost“ vom 02.03.2022 können die Darstellung des Flächennutzungsplanes für Flächen für die Landwirtschaft oder Wald oder der Befürchtung das eine Splittersiedlung entsteht oder verfestigt wird, nicht entgegengehalten werden. 

Dadurch ist das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

Der Sicherung der Erschließung ist möglich, sofern der Bauwerber bzw. Grundstückseigentümer den Kanalanschluss privatrechtlich sichert und hierfür die Kosten übernimmt.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.

Beratung: 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Tekturantrag zum Neubau eines Hotels Am Alten Schulhaus in Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 5.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:

Zu dem bereits durch das zuständige Landratsamt Berchtesgadener Land genehmigten Bauvorhaben „Am Alten Schulhaus“ wurde am 13.04.2022 eine dritte Tektur durch den Bauwerber eingereicht.

Mit der am 13.04.2022 eingereichten Tekturplanung werden folgende Änderungen beantragt: 

  • Die Errichtung von zwei Dachgauben an der östlichen Dachseite des Hotels. Der Bauwerber führt hierzu an, dass die Dachgauben auch Bestandteil der Ausführungen der Nachbargebäude sind und städtebaulich nicht störend wirken.
  • Auf den Dachflächen soll jeweils links und rechts der beiden Dachgauben eine Photovoltaikanlage angebracht werden, die der politischen Forderung nach alternativen Energien und die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas Rechnung getragen wird. 
  • Die Balkone an der Ostseite des Gebäudes sollen, aufgrund des Entfalls des Wintergartens als zusätzliche Aufenthaltsfläche zusammengefasst werden. Die bisherige Tiefe von 1,25 m bleibt unverändert, lt. dem Bauwerber fügt sich die Änderung in die Umgebung ein und entspricht den Vorgaben des Landratsamtes nach einem Landhausstil.
  • An der Nordseite des Gebäudes soll aus statischer Notwendigkeit eine Stützwand errichtet werden um eine Hangrutschung zu vermeiden. Es wird auf das Schreiben vom 13.01.2022 des Ingenieurbüros für Statik und Brandschutz Josef Roitner hingewiesen. 
  • Fünf Stellplätze; hiervon sollen zwei an der westlichen Seite des Gebäudes für die Anlieferung und Abwicklung von hotelinternen Abläufen und drei Stellplätze mit Elektroladesäulen an der südwestlichen Grundstücksseite errichtet werden, an denen Gäste und Bürger mit Kreditkarte ihr Auto laden können. 
  • Die Errichtung eines unter der Geländeoberkante befindlichen Bunkers für Holzhackschnitzel zu Heizzwecken, der aktuell nur geringfügig mit 0,87 x 6,74 m über der zulässigen Baugrenzen liegt. Der durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein geforderte Mindestabstand von 5,00 Meter bzw. 7,50 Meter kann lt. dem Bauwerber bereits aufgrund der Festlegung der Baugrenzen aus dem aktuell gültigen Bebauungsplan nicht eingehalten werden. Lt. Bauwerber wäre zwar ein Bunker, der vollständig in den Grenzen des Bebauungsplanes liegt platztechnisch möglich, jedoch wirtschaftlich nicht bestreitbar. Die Absicht auf eine co²-freie Beheizung wäre dadurch nicht mehr möglich. Der Bauwerber teilt mit, dass bzgl. der Befreiung vom Bebauungsplan derzeit Gespräche zwischen Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt Traunstein laufen.


Planungsrechtliche Situation: 
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Ainring A. Das Gebiet ist als Dorfgebiet festgesetzt. 
Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des -einfachen- Bebauungsplanes Ainring A und im Übrigen nach den Voraussetzungen des § 34 BauGB zu beurteilen.

Darüber hinaus befindet sich das Grundstück innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Ulrichshögl“ direkt angrenzend an den Mühlstätter Graben.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert. Die Genehmigung zum Anschluss der Grundstücksentwässerung wurde noch nicht erteilt, da dem Tiefbauamt der Gemeinde Ainring bisher kein Entwässerungsplan vorgelegt wurde.

Nachbarliche Einwände: 
Der Gemeinde sind keine nachbarlichen Einwände bekannt. Zum Tekturantrag wurden keine Unterschriften eingeholt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: 

Bei der Beurteilung des Bauvorhabens berücksichtigt die Verwaltung den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 07.04.2021, die festgestellten antrags- und planabweichenden Errichtungen zu deren Beseitigung der Bauwerber durch das Landratsamt Berchtesgadener Land aufgefordert wurde und auch überwiegend nachgekommen ist.

Die Dachgauben und der Bunker für Holzhackschnitzel entsprechen, wie die Verwaltung bereits mit der Tektur vom 31.01.2022 festgestellt hat, nicht den Festsetzungen des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan Ainring A.

Für die im Eingabeplan vom 12.02.2021 dargestellten Balkone wurde seitens des Landratsamtes Berchtesgadener Land mit Bescheid vom 07.04.2021 eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, da diese wegen einer Tiefe von über 1 Meter ebenfalls nicht den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplan Ainring A entsprachen. Mit der beantragten Erweiterung bzw. Verlängerung der Balkone entlang der Ostseite des Gebäudes ergibt sich ggf. eine erneute Befreiungserfordernis. Die abschließende Beurteilung hierzu obliegt dem Landratsamts Berchtesgadener Land.

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage ist gem. Art. 58 Abs. 1 Nr. 3 aa) BayBO ein verfahrensfreies Vorhaben. Da das Vorhaben des Bauwerbers eine Photovoltaikanlage zu errichten, Teil einer genehmigungspflichtigen Gesamtbaumaßnahme ist, wird diese von der Genehmigungspflicht erfasst und miteinbezogen. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Ainring A stehen der Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht entgegen. 

Die in der Tekturplanung gewünschten Dachgauben sind gemäß den Festsetzungen § 4 Abs. 5 des derzeit rechtsgültigen einfachen Bebauungsplanes Ainring A nicht zulässig, da Dachgauben bei Dächern unter 30 Grad Dachneigung unzulässig sind. Die bestehende Dachneigung beträgt nach vorliegenden Plan 27 Grad.

Der „Bunker“ für die Lagerung von Holzhackschnitzel befindet sich, wie auch der Bauwerber aufführt, größtenteils zwar innerhalb der Baugrenzen, hält diese aber nicht vollständig ein. 
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein sieht aus hinsichtlich des Hochwasserschutzes einen Mindestabstand von 7,5 Meter zur Böschungsoberkante als erforderlich an, die in der derzeitigen Bauausführung nicht eingehalten werden.
Eine anderslautende Stellungnahme seitens des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein, dass von dem geforderten Mindestabstand abgewichen werden kann, liegt der Verwaltung aktuell nicht vor.
Die Verwaltung möchte ergänzen, dass mit der Genehmigung des Landratsamtes Berchtesgadener Land u. a. eine Befreiung der Tiefgarage zu den Baugrenzen der Tiefgarage erging, wonach das Bauvorhaben Tiefgarage entsprechend vom Gewässer weggerückt den wasserrechtlichen Konflikt mit der Baugrenze vermieden hätte.

Für das Bauvorhaben werden 6 Stellplätze in der Tiefgarage und 5 oberirdische Parkplätze ausgewiesen; zwei davon auf der westlichen Grundstückgrenze und 3 Stellplätze an der südwestlichen Grundstücksseite, an den E-Ladestationen installiert werden sollen. Die Stellplätze mit einer E-Ladestation sind in der Plandarstellung als öffentlich gekennzeichnet. Eine Dienstbarkeit zur freien öffentlichen Nutzung ist der Verwaltung nicht bekannt.

Die Verwaltung ist weiterhin der Auffassung, dass die Anfahrt der Stellplätze an der westlichen Seite des Grundstücks eine überlange Zufahrt erfordern. Eine Anfahrtsmöglichkeit der Stellplätze an der südwestlichen Seite über den Spritrachweg sieht die Verwaltung weiterhin problematisch.
Die in der Tektur enthaltene Feuerwehrumfahrt, die in der Erläuterung des Bauwerbers nicht aufgeführt wird und bisher auch nicht Gegenstand des Vorhabens war, soll ebenfalls über den Spritrachweg verlaufen. Auch diese wird von der Verwaltung als problematisch angesehen. 

In der Erläuterung des Bauwerbers wird die Errichtung einer Stützwand auf der Nordseite des Gebäudes aufgeführt, welche aber in den vorliegenden Eingabeplänen vom 13.04.2022 nicht enthalten ist.

Ein Bauvorhaben im Innenbereich kann nach § 34 BauGB zugelassen werden, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 
Wenn ein einfacher Bebauungsplan vorliegt, darf das Vorhaben seinen Festsetzungen nicht widersprechen. 
Da die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens nicht gegeben ist, empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

3. Bgm. Strobl verliest noch eine e-mail des Bauherrn bzgl. der Notwendigkeit des Hackschnitzelbunkers.

Beratung:

GR Wimmer verweist auf die Behandlung in der Februarsitzung, nun ist dennoch wieder nahezu alles beim „Alten“. Nach seiner Meinung kommt immer wieder etwas Neues aufs Tableau, sein Vertrauen in den Bauherrn ist nun erschöpft.
GR Unterreiner verweist erneut auf den geforderten Mindestabstand zum Bach. Nur wenn das WWA zustimmt könne auch er zustimmen.
GR Ramstetter unterstreicht, dass die harte Gangart beibehalten werden muss. Grundsätzlich begrüßt er ausdrücklich eine Hackschnitzelheizung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Tektur wird gem. § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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5.3. Neubau einer Wohnanlage für Senioren mit Tagespflege, ambulanten Dienst, Cafe und Tiefgarage an der Salzburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 5.3

Vorgang

Es wird der Neubau einer Wohnanlage für Senioren mit Tagespflege, ambulanten Dienst, Cafe und Tiefgarage an der Salzburger Straße beantragt.
Es sollen in der Wohnanlage 34 Wohnungen entstehen. Im EG sind die Räume für den ambulanten Dienst, die Tagespflege und das Cafe, sowie Empfangs- und Aufenthaltsbereiche vorgesehen. 
Der Komplex wird die Maße von 54,50 m x 18,90 m erreichen. Es sind 3 Obergeschosse vorgesehen, der Mittelbau erhält 2 Obergeschosse mit Dachterrasse. Alle notwendigen Stellplätze werden in der TG untergebracht.
Bzgl. der Nutzung wird notariell festgehalten, dass die Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen ausgeschlossen ist. Dies ist auch im Bebauungsplan so festgesetzt. Weiter wird festgehalten, dass Vergleichsmieten nicht überschritten werden. Die Gemeinde hat derzeit bereits 40 Bewerber für eine Wohnung im Betreuten Wohnen, die Auswahl wird im Benehmen mit der Gemeinde erfolgen. Eigentümer der Anlage bleibt Scharl, Betreiber / Mieter wird die Fa. Vivaldo sein. 

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte und entspricht dessen Festsetzungen.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert. 

Tiefbauamt:
Voraussichtlich muss ein neuer Hausanschluss erstellt werden. Dieser ist vorzugsweise von Norden (Rosenweg) oder von Westen (Franz-Schubert-Straße) herzustellen. Der Anschluss an den Hauptkanal in der Salzburger Straße ist aufgrund der großen Tiefenlage äußerst aufwendig und teuer! Bestehende Leitungen und Schächte dürfen nicht überbaut werden!
Dach-, Oberflächen- und Drainagewasser darf nicht in den gemeindlichen Kanal eingeleitet werden!

Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: 
Die Gemeinde begrüßt ausdrücklich das geplante Vorhaben als weiteren, gelungenen Baustein der Innenverdichtung und der zukünftigen Seniorenbetreuung in Ainring.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem beantragten Neubau einer Wohnanlage für Senioren mit Tagespflege, ambulanten Dienst, Cafe und Tiefgarage an der Salzburger Straße gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.4. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in Hammerau an der Reichenhaller Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 5.4

Vorgang

Es wird der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in Hammerau an der Reichenhaller Straße beantragt. Der Gebäudekomplex soll aus zwei Einzelbaukörpern bestehen, die mit einem Erdgeschossigen Verbindungsbau verbunden sind. Das nördliche Gebäude soll die Maße von 26,52 m x 14,19 m haben, das südliche Gebäude die Maße von 15,04 m x 17,48 m.
Das Wohn- und Geschäftshaus soll mit EG und 3 OG ausgeführt werden. Die Wandhöhe wird mit 10,55 m angegeben, die Firsthöhe mit 14,37 m bzw. 15,38 m. Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Das Erdgeschoss dient der gewerblichen Nutzung mit Büroräumen, Bäckerei / Cafe, die übrigen Geschosse sind zur Wohnnutzung vorgesehen, es sollen insgesamt 18 Wohnungen (1-3 Zimmerwohnungen) entstehen. Die Dachneigung soll 34°betragen.
Zu dem Bauantrag wurde im Vorfeld im Jahr 2015 eine Bauvoranfrage gestellt, die 2020 positiv beschieden wurde. Gegenstand der Bauvoranfrage war die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.
Die seinerzeit eingereichten Unterlagen weichen jedoch hinsichtlich der Höhenentwicklung erheblich von der vorliegenden Planung ab. 

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan und muss daher gemäß § 34 BauGB als im Zusammenhang bebauter Ortsteile beurteilt werden. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring ist das Gebiet als MI dargestellt. Die grundsätzlich planungsrechtliche Zulässigkeit gem. § 34 BauGB wurde bereits mit Bescheid des LRA zur Bauvoranfrage im Jahr 2020 bestätigt.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Die Gemeindewerke bestehen auf einen Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung.
Tiefbauamt:
Auf dem Grundstück liegt ein Hauptkanal an dem nach wie vor die Grundstücke 1875/6 und 1875/5 angeschlossen sind. 
Siehe hierzu auch den Auszug aus dem Kanal Bestandsplan in der Anlage bzw. bei den Anhängen.
Gemäß Planung ist in diesem Bereich die Tiefgarage, der Keller und die Tiefgaragenausfahrt vorgesehen. Der Kanal muss verlegt werden.
Es ist zu prüfen, wie die beiden Grundstücke zukünftig erschlossen werden können. 
Die Kostentragung der Maßnahme ist ebenfalls zu prüfen!
Bestehende Leitungen und Schächte dürfen nicht überbaut werden!
Dach-, Oberflächen- und Drainagewasser darf nicht in den gemeindlichen Kanal eingeleitet werden!

Nachbarliche Einwände:
Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor. Der Verwaltung sind keine nachbarlichen Einwände bekannt.




Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das eingereichte Bauvorhaben wird von Seiten der Verwaltung kritisch betrachtet.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Art der baulichen Nutzung ist gebietsverträglich und würde das Mischgebiet weiter stützen. Das Maß der baulichen Anlage überschreitet nach Auffassung der Verwaltung mit der Höhenentwicklung von 14,37 m (Wandhöhe 10,25 m) bzw. 15,38 m (Wandhöhe 15,38 m) die Gebäude der näheren Umgebung deutlich. Das geplante Gebäude soll insgesamt 4 Geschosse erhalten, EG + 3 OG, was im ganzen Ortsteil Hammerau nicht vorhanden ist. Dem beigefügte Einfügenachweis können die Höhen einiger Referenzgebäude der näheren Umgebung entnommen werden. Das benachbarte Möbelhaus hat eine Gebäudehöhe von 12,45 m (Wandhöhe 8,18 m), das ehemalige Gasthaus Annahütte hatte eine Gebäudehöhe von 13,05 m (Wandhöhe 10,25 m), das Anwesen Reichenhallerstraße 26 10,48 m (Wandhöhe 7,02 m), das Anwesen Bahnhofstraße 1 eine Höhe von 10,12 m (Wandhöhe 7,22 m). 

Mit den angestrebten Gebäudehöhen von 14,37 m bzw. 15,38 m und den geplanten 4 Geschossen fügt sich der Gebäudekomplex nicht mehr ein.
Weiter werden die unüblichen negativen Dacheinschnitte an der Ostseite kritisch betrachtet.

Nach Auffassung der Verwaltung überschreitet das geplante Vorhaben das Einfügegebot des § 34 BauGB, auch wird eine Beeinträchtigung des Ortsbildes befürchtet.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. 

Beratung:
GR Ramstetter ist der Auffassung, dass die Höhenentwicklung nicht hinnehmbar ist. Auch vermisst er an dem Gebäude Vordächer. GR Kluba ist der Meinung, wenn sich das Vorhaben an die Bauvoranfrage orientiert, sei es genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage an der Reichenhaller Straße das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
Es ist vor Baubeginn zu prüfen, wie die beiden hinterliegenden Grundstücke zukünftig erschlossen werden können. Die Kostentragung der Kanalverlegung ist vor Baubeginn zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 6

Vorgang

Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden:

  • Demontage und Neuerrichtung eines Salzsilos auf dem Gelände des Bauhofs, 06.04.2022
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und zwei Carports in Saalachau, 14.04.2022
  • Abbruch und Neubau bzw. Aufstockung des Dachgeschosses sowie Abbruch des Wohn- Wintergartens und Neubau dieses Gebäudeteiles beim bestehenden Wohnhaus in Mühlreit, 14.04.2022

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 7

Vorgang

GR Schnellinger lobt die Arbeit des Bauhofes am Kreisverkehr am Schmidinger Weiher, die Fläche wurde sehr schön gestaltet.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 09:31 Uhr