Datum: 28.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 31.05.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 31.05.2022 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 31.05.2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Vorstellung des Baulücken- und Leerstandkatasters - Vorstellung durch Herrn Hilger, Büro Logo verde per Videozuschaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Vorgang
Gemäß dem Beschluss des Bauausschusses 08.12.2020 hat die Gemeinde Ainring in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Logo verde die Erstellung des Baulücken- und Leerstandskatasters und die Entwicklung von Aktivierungsstrategien in Angriff genommen.
Herr Hilger, der das Projekt federführend geleitet hat, stell dieses dem Bauauschuss heute per Videozuschaltung vor.es heute per Videozuschaltung vorstellen.
Beratung
Nach Fertigstellung des Baulücken- und Leerstandkatastern stellt Herr Hilger via Videozuschaltung die Ergebnisse der Flächenanalyse und der Datenerhebung durch die Bürgerbefragung anhand einer Präsentation vor. Er erklärt die Definition von Baulücken, von Flächen mit Nachverdichtungspotential und von Arrondierungsflächen und stellt diese in der der Präsentation grafisch dar. Abschließend wird auf die entwickelten Aktivierungsstrategien Flächenrecycling, Baulückennutzung, Ortsabrundung durch flächensparendes Bauen, städtebauliche Sanierung und Entwicklung, Dorferneuerung und die flankierende Maßnahme der Flächenentsiegelungen eingegangen. Herr Hilger merkt lobend an, dass von der Gemeinde bereits Aktivierungsstrategien, wie die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer, Nutzung des Vorkaufsrechts, die Änderung alter, rechtskräftiger Bebauungspläne und Offenheit gegenüber von Konzepten für Seniorenwohnen angewendet werden.
Auf Nachfrage von Herrn BGM Öttl, ob seitens der Gemeinderatsmitglieder noch Fragen zu dem Vortrag bestehen, kamen keine Wortmeldungen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt das Baulücken- und Leerstandskataster der Gemeinde Ainring zustimmend zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Bebauungspläne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
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ö
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beschließend
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4 |
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4.1. Vorstellung der Verdichtungsstudie für das Baugebiet "Hofhuberanger"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
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ö
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beschließend
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4.1 |
Vorgang
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring beschloss in seiner Sitzung vom 23.02.2021 eine Verdichtungsstudie für das Baugebiet „Hofhuberanger“ in Auftrag zu geben. Hintergrund ist der Bauwunsch von Grundeigentümern, die eine höhere bauliche Nutzung als im bestehenden Bebauungsplan derzeit vorgegeben ist wünschen.
Mit der Verdichtungsstudie erwartet sich die Gemeinde Ainring eine fundierte und unvoreingenommene Grundlage, auf welcher städtebauliche Entscheidungen hinsichtlich des Baugebietes „Hofhuberanger“ gefunden werden können.
Die Betrachtung sucht einen ganzheitlichen Ansatz, so dass sich die Eingriffe in Einklang mit der Nachbarschaft, der Umgebung und der Umwelt steuern lässt. Dabei gilt das gestalterische Augenmerk auch einer stufenweisen Umsetzung, welche befriedigende Zwischenphasen erlaubt.
Auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung hat der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie den Vorrang der Innenentwicklung in § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) verankert:
"Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen."
Diesen Grundsatz folgt die Gemeinde Ainring bereits seit einigen Jahren, so darf an die Neuaufstellung der Bebauungspläne Mitterfelden Süd und Süd-Ost, Perach, Mitterfelden Mitte, Mitterfelden östlich der Heubergstraße und der Kirchenwegstraße erinnert werden. Diese durchgeführten Bauleitplanungen dienten vorrangig der Nachverdichtung und Innenentwicklung.
Für den sensiblen Bereich des Gebietes „Hofhuberanger“ erkannte der Gemeinderat, dass die Erstellung einer Verdichtungsstudie wertvolle Hinweise und Ergebnisse für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung liefern kann. Gestützt unter anderem auch auf die von der Gemeinde Ainring in Auftrag gegebene Sozialraumanalyse kommt die Studie zusammengefasst zu nachfolgenden Ergebnissen:
- Vorrangig ist die geplante Raumbildung, welche das Orts- und Landschaftsbild besonders prägt, beizubehalten, vor allem in der Wirkung nach außen.
- So weit als möglich soll dem Bedarf an Wohneigentum für junge Familien nachgekommen und gleichzeitig Potentiale zur späteren Nachverdichtung hin zu Familien- und Single-/Paarhaushalten unter einem Dach gesichert werden
- Da die Entwicklung im Gebiet voraussichtlich nicht homogen erfolgt, darf der Gesamteindruck des Gebietes sich nicht allein nach dem endgültigen Zustand bewerten, sondern muss die zeitlich verzögerte Entwicklung berücksichtigen.
- Eine Verdichtung sollte weniger auf die Erhöhung der Anzahl von Wohneinheiten im Gebiet abzielen, sondern auf die Vergrößerung der Wohnfläche je Wohneinheit.
- Die Gesamt-Energieeffizienz aus solarem Wärmegewinn für das Baugebietes kann sowohl durch den Anbau von Wintergärten als auch durch Drehung der Firstrichtung einiger Gebäude noch gesteigert werden.
- Ein Heranrücken von Bebauung bis auf 21 m zur Fahrbahnmitte der BGL 18 kann bei Einhaltung der gleichen Lärmschutzfestsetzungen wie bisher in Betracht gezogen werden
Eine städtebaulich vertretbare Anbindung des Eck-Grundstückes zwischen den Ausgleichsflächen Fl.Nr. 482/1 sollte im Rahmen der Verdichtungsstudie mit untersucht werden, dass der Abstand zur Landwirtschaft voraussichtlich ausreicht.
Verdichtungsmodell
Durch die Gruppierung der Gebäude zueinander, als auch untereinander bleibt der definierte Raum erhalten. Die Hauptbaukörper sollen stets als klare rechteckige Form in Erscheinung treten.
Unter dieser Voraussetzung könnte auch die Wandhöhe und Dachneigung im Innenbereich Parz. 05 und 06 moderat erhöht werden, so dass hier Doppelhäuser entstehen könnten, deren (Nach) Verdichtungspotential nicht im An- sondern im Ausbau liegt. Durch die Zuordnung zu den „Inselgebäuden“, bilden diese 4 Gebäude langfristig wieder eine homogene Gebäudegruppe.
Die giebelständigen Gebäude am unmittelbaren Ortsrand verzahnen sich weiterhin mit den umgebenden Grün- bzw. Ausgleichsflächen.
Die Anzahl der Wohneinheiten bleibt gleich, jedoch kann im Lauf der Zeit die Wohnfläche den veränderten Umständen entsprechend immer wieder angepasst werden.
Durch die Verlängerung der Gebäude mit erdgeschossigen Anbaumöglichkeiten sind keine größeren Umbauten erforderlich. Eine Erweiterung kann daher sehr wirtschaftlich erfolgen.
Die Verdichtungsstudie wurde in der Sitzung des Bauausschusses im nichtöffentlichen Teil am 03.05.2022 durch die Architektin Frau Weber vorgestellt und vorberaten.
Am 23.06.2022 fand bzgl. der Verdichtungsstudie und einer möglichen Bebauungsplanänderung und Erweiterung ein Informationsgespräch mit zwei Nachbarn des Bebauungsplangebietes statt.
Im Zuge des Gesprächs wurde von beiden vorgetragen, dass mit einer Änderung des Bebauungsplanes unbedingt die Höhenentwicklung von 6,20 m beibehalten werden soll. Weiter sollen bei den Erweiterungen max. 2 Wohneinheiten pro Grundstück möglich sein. Sie verwiesen im Gespräch auch auf die aus Ihrer Sicht mangelhafte straßenmäßige Erschließung. Wenn es zu einer Bebauungsplanänderung kommen sollte bitten Sie um eine Verbesserung der Erschließungssituation besonders im nördlichen Bereich, evtl. durch die Errichtung eines Wendehammers.
Beratung
Herr Fuchs fasst die Ergebnisse der abschließenden Beurteilung der Verdichtungsstudie „Hofhuberanger“ nochmal zusammen. Wortmeldungen erfolgen nicht.
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde die Verdichtungsstudie bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 03.05.2022 von der damit beauftragten Architektin Frau Eva Weber vorgestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Verdichtungsstudie für das Baugebiet „Hofhuberanger“ zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4.2. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Hofhuberanger", Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
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ö
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beschließend
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4.2 |
Vorgang
Auf die Vorstellung der Verdichtungsstudie und die Vorberatungen im Bauausschuss vom 03.05.2022 und 31.05.2022 wird Bezug genommen.
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage der Verdichtungsstudie für das Bebauungsplangebiet Hofhuberanger die 1. Änderung- und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hofhuberanger“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Büro mit der Planung zu beauftragen.
Beratung
Herr Fuchs leitet bei der Vorstellung des Tagesordnungspunktes 4.1. Vorstellung der Verdichtungsstudie für das Baugebiet „Hofhuberanger“ direkt zu dem Tagesordnungspunkt für den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hofhuberanger“ direkt über, da diese unmittelbar in Verbindung stehen. Auch stehe hier der zeitliche Aspekt im Vordergrund, da die Ausarbeitung der Verdichtungsstudie bereits mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als geplant und man die Grundeigentümer mit Ihrem Bauwunsch nicht noch länger vertrösten möchte. Die Verwaltung schlägt vor, die Planung an des Planungsbüro Guggenbichler + Wagenstaller zu vergeben, auch da die Planungsbüros, mit denen die Verwaltung derzeit zusammenarbeitet, bereits voll ausgelastet sind.
GR Ramstetter erkundigt sich, ob bei den Planungen gleich spätere Nachverdichtungswünsche (z.B. Eltern in Einliegerwohnung unterbringen) mitberücksichtigt werden oder ob diese dann in ein paar Jahren wieder neu beantragt werden müssen.
Herr Fuchs teilt hierzu mit, dass die Planungen unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange, stehts vorausschauend, modern und großzügig erfolgen. Dies wäre inzwischen Standard. Auch die Studie ergab, dass längerfristig gedacht werden soll.
GR Moderegger möchte wissen, ob die Wandhöhe gleich festgelegt wird. Hierzu erklärt Herr Fuchs, dass die Wandhöhe im Rahmen der Planungen festgelegt wird, diese aber dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgestellt wird.
GR Wimmer erkundigt sich, ob der Abstand von 21 Meter zur Kreisstraße, der aus der Studie hervorgeht, auch dann bleibt, wenn sich die Anzahl der Fahrzeuge auf der Kreisstraße erhöht und ob man die Planung an Frau Weber vergibt, da diese schon in dem Thema drin ist.
Herr Fuchs gibt an, dass in solchen Fällen immer eine genaue Abklärung i. S. einer schalltechnischen Untersuchung (Kurzgutachten) durch das Büro Möhler + Partner empfehlenswert ist. Bzgl. der Planungsvergabe ist es oft gut, wenn man eine Planung durch einen dritten Blickwinkel betrachten lässt.
GR Moderegger merkt an, dass die Stichstraße (Hausnummer 43,50 und 52) so schmal ist, dass die Anlieger nicht normal umdrehen können bzw. normal rauskommen. Auch wäre es eine Frage der Sicherheit für die Anwohner und Kinder. Er möchte wissen, ob sich in der Planung eine Möglichkeit für eine Wendemöglichkeit finden lässt.
Herr Fuchs sichert zu, dass dies an das Planungsbüro weitergegeben wird. Weiter führt er aus, dass dort eingezeichnete gepunktete Fläche ursprünglich im Bebauungsplan als private Fläche mit Einfriedungsverbot gekennzeichnet wurde, um zusätzlich zur Straßenbreite von 5,5 Meter nochmals eine „Ausweichfläche“ von insgesamt 5 Metern zu erhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hofhuberanger“ (Aufstellungsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt das Planungsbüro Guggenbichler + Wagenstaller mit der Planung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanung von Nachbarkommunen, Markt Teisendorf, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Vorgang
Der Markt Teisendorf beteiligt die Gemeinde Ainring an der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zur Umsetzung der weiteren städtebaulichen Entwicklung des Marktes Teisendorf ist eine Änderung bzw. Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.12.2019 eingeleitet.
Für drei Bereiche stehen noch Anpassungen im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB aus. Sie stellen keine Änderungsbereiche dar und werden im Rahmen dieser 2. FNP-Änderung in Planteil, Begründung und Umweltbericht nicht weiter behandelt. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Bereiche:
• 1 - Roßdorf – West: Bebauungsplan Roßdorf-West
• 2- Rückstetten, Dachsteinweg, Erweiterung nach Westen: Bebauungsplan Rückstetten- Bahn
brücke
• 3 - Ufering, Erweiterung im Süden: Bebauungsplan Ufering – Linden II
Nachfolgend sind die Änderungsbereiche dieser 2. FNP-Änderung mit integriertem Landschaftsplan kurz beschrieben und deren Erforderlichkeit erläutert
Änderungsbereich 1 – Weildorf, westliche Hauptstraße:
Die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 „Weildorf westlich Hauptstraße“ wurde in Richtung Nordosten erweitert. Die Satzung hat mittlerweile Rechtskraft erlangt. Mit dem Änderungsbereich wird der Flächennutzungsplan an geltendes Baurecht angepasst. Die Änderung stellt keine neue Siedlungsfläche dar, die eine besondere landesplanerische Überprüfung erfordert.
Änderungsbereich 2 – Sondergebiet „Freizeit, Naherholung und Naturgenuss“:
Südlich von Teisendorf ist die Errichtung eines Familienparks geplant. Es handelt sich dabei um ein Leader-Projekt, das über einen Bebauungsplan vorbereitet werden soll. Dabei ist die Erneuerung des Freibads, die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen die Neuordnung der Tennisplätze und die Anlage von Themenwegen und einem geologischen Lehrpfad geplant. Das Gesamtgebiet soll mit den unterschiedlichen Nutzungen zu einem Sondergebiet mit einem hohen Anteil an Grünflächen zusammengefasst werden.
Das Gebiet wird als Sondergebiet, das der Erholung dient gemäß § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freizeit, Naherholung und Naturgenuss“ dargestellt. Die Art der Nutzung innerhalb des Sondergebietes wird v. a. über Grünflächen dargestellt. Nur für die Wohnmobilstellplätze, erfolgt die Darstellung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Wohnmobilstellplätze innerhalb der dargestellten SO-Abgrenzung (Außenlinie). Bei den Wohnmobilstellplätzen handelt es sich nicht um einen Campingplatz, sondern um eine temporäre Abstellmöglichkeit.
Änderungsbereich 3 – Baugebiet Waschau:
In der Waschau soll das vorhandene allgemeine Wohngebiet unter Berücksichtigung des im Süden liegenden gewerblichen Betriebes erweitert werden um Wohnbauflächen vorzuhalten.
Der vorhandene Bebauungsplan soll im Anschluss ebenfalls erweitert werden. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Schaffung dringend benötigten Wohnraums im Nahbereich von Teisendorf.
Änderungsbereich 4 – Neukirchen Badweg:
Am Badweg ist die Ergänzung der bestehenden Bebauung durch 3 Bauparzellen (Flurstück Nr. 144, 144/3 und ein Teilstück von 10) geplant. Der Siedlungsansatz, der bereits im FNP als allgemeines Wohngebiet dargestellt ist, soll über eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB oder einen Bebauungsplan konkretisiert werden. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Schaffung dringend benötigten Wohnraums im Bereich Neukirchen.
Änderungsbereich 5 – Teisendorf Nordwest:
Im Nordwesten von Teisendorf an der Leonhardistraße soll die vorhandene, erschlossene Baulücke im Rahmen der Nachverdichtung bebaut werden. Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit mehr als zehn Wohnungen auf den beiden noch unbebauten Grundstücken.
Das nördliche Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Aufgrund der gemeinsamen Entwicklung ist die Änderung der Darstellung erforderlich. Die Vorbereitung der Bebauung wird als Innenentwicklung gemäß LEP 3.2 Z bewertet. Die Änderung stellt daher keine neue Siedlungsfläche dar, die eine besondere landesplanerische Überprüfung erfordert.
Änderungsbereich 6 – Stegreuth Erweiterung Nord und Süd:
Im Norden von Stegreuth soll eine beidseitige Bebauung an der Zufahrtsstraße ermöglicht werden. Im Süden von Stegreuth erfolgt eine Nachverdichtung durch die bauliche Entwicklung einer Obstwiese. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Schaffung dringend benötigten Wohnraums im Nahbereich von Teisendorf.
Änderungsbereich 7 – Erweiterung Baugebiet Patting, Tiefenthalstraße:
Das Baugebiet soll in Richtung Westen um ca. 5 Bauparzellen erweitert werden und ein Anbau an die bestehende Gastwirtschaft ermöglicht werden. Der vorhandene Bebauungsplan soll erweitert werden. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Schaffung dringend benötigten Wohnraums im Osten des Gemeindegebietes, das ebenfalls von einer baulichen Weiterentwicklung nicht abgehängt werden soll. Die Erweiterung stellt eine maßvolle Abrundung dar.
Änderungsbereich 8 – Patting Erweiterung MD:
Es wurde eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt, um die Errichtung eines Einzelhauses zu ermöglichen (Einbeziehungssatzung „Patting-Südost“). Diese Satzung hat am 26.05.2020 Rechtskraft erlangt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird die Darstellung an das geltende Baurecht angepasst.
Änderungsbereich 9 – Weildorf Erweiterung SO Sport- und Vereinsgelände:
Der, als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport“ im FNP (1. Änderung) dargestellte, baulich geprägte Bereich der Sportanlage Weildorf soll im Bereich der Tennisplätze erweitert werden. Vorgesehen ist die Errichtung einer Lagerhütte für den Trachtenverein sowie sieben bis acht weitere Vereine, die Errichtung eines Schießstandes und einer Kegelbahn, wie dies bereits im Planteil der 1. FNP-Änderung angekündigt wurde. Mit Umsetzung der Planung ist die Konzentration von Sportflächen vorgesehen, um Synergieeffekte zu nutzen und weitere bauliche Maßnahmen an anderer Stelle zu vermeiden. Das Gebiet besitzt bereits eine sportliche Vorprägung, so dass die Konzentration an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll ist. Die Zweckbestimmung wird geändert in „Sport- und Vereinsgelände“.
Änderungsbereich 10 – Teisendorf „Knogl“ Teilfläche West
In diesem Bereich im östlichen Teisendorf, Ortsteil Knogl, soll eine Baulücke geschlossen werden und zusammen mit der Bestandsbebauung als Mischgebiet ausgewiesen werden, jedoch ohne die Fläche für die Landwirtschaft im Osten der geplanten Ausweisung. Dieser Bereich ist landwirtschaftlich genutzt und stellt die hofnahen Flächen des ansässigen Betriebes dar. Zum Schutz der Landwirtschaft erfolgt keine Darstellung als Wohngebiet.
Vorrangig sollen hier wohnverträgliche Gewerbenutzungen (z. B. Büro) angesiedelt werden, für die nicht wertvolle Gewerbegebiete verwendet werden müssen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich bestehen gegen die 2. Änderung des FNP des Marktes Teisendorf keine Einwände. Auch der Markt Teisendorf muss wegen der angespannten Wohnungssituation entsprechend reagieren. Jedoch werden durchaus Belange der Gemeinde tangiert.
In der Begründung zur 2. Änderung des FNP des Marktes Teisendorf werden unter Pkt. 5 wesentliche Auswirkungen der Planung aufgeführt.
„Keiner der Änderungsbereiche liegt innerhalb eines Überschwemmungsgebietes (festgesetzt oder vorläufig gesichert) oder einer Hochwassergefahrenfläche für ein Extremhochwasser. Die Änderungsbereiche 2, 3, 5 und 7 liegen im wassersensiblen Bereich. Hier ist eine Wasserbeeinflussung des Standortes gegeben. In der nachfolgenden, verbindlichen Planung sind ggf. genauere Untersuchungen anzustellen.
Auf allen Änderungsbereichen muss mit Überschwemmungen durch Unwetter und Starkregenereignissen gerechnet werden. Insbesondere gilt dies für die Änderungsbereiche 2 und 4. In dem vom Markt Teisendorf geplanten Sturzflutenmanagement-Konzept sollen diese Bereiche untersucht werden und Lösungsmöglichkeiten zur Abhilfe aufgezeigt werden. In der nachfolgenden Planung sind diese zu berücksichtigen.“
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass durch die geplanten Neuausweisungen und Verdichtungen im Innenbereich, mehr Oberflächenwasser abfließen wird. Hierbei liegt besonders die weitere Belastung der kleinen Sur für die unterliegende Gemeinde Ainring und der Stadt Freilassing im Focus. Auf die bereits vorhanden Hochwasserprobleme der kleinen Sur im Bereich Ainring / Freilassing wird hingewiesen.
Die Gemeinde Ainring hält es für notwendig in nachfolgenden Planungen mögliche Auswirkungen einer vermehrten Oberflächenwasserzuführung im Bereich der kleinen Sur bis nach Ainring und Freilassing mit zu untersuchen.
Beratung
GR Ramstetter lehnt nichts ab, aber er möchte darauf hinweisen, dass Teisendorf auch etwas unternehmen muss. Es regt an, dass mit der Gemeinde Teisendorf ein Lokaltermin stattfindet in
dem die Problematik angesprochen wird.
BGM Öttl teilt mit, dass sein Vorschlag aufgenommen wird.
Beschluss
Die Gemeinde Ainring erhebt keine grundlegenden Einwände gegen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf. Die Gemeinde Ainring hält es jedoch für notwendig in nachfolgenden Planungen mögliche Auswirkungen einer vermehrten Oberflächenwasserzuführung im Bereich der kleinen Sur bis nach Ainring und Freilassing mit zu untersuchen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
|
ö
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beschließend
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Tektur zur Erweiterung auf 6 Wohneinheiten im Anwesen Rauchenbücheln 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
|
ö
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beschließend
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6.1 |
Vorgang
Beschreibung des Vorhabens:
Mit dem vorliegenden Tekturantrag sollen insgesamt 6 Wohneinheiten in dem Anwesen gegründet werden. Nach den bisher vorliegenden Unterlagen sollen 6 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Rauchenbücheln und ist gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Nachbarunterschriften liegen nicht bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Zu dem Anwesen wurde im Jahre 1990 eine Genehmigung zum Umbau mit drei Wohneinheiten erteilt. Die Genehmigung beinhaltete auch die verpflichtende Herstellung von 5 KFZ-Stellplätzen. Der jetzige Eigentümer erwarb das Anwesen im Jahr 2014. Bereits beim Kauf des Anwesens waren 6 Wohneinheiten in dem Gebäude errichtet worden, eine Tekturplanung hierfür liegt nicht vor. Nunmehr beantragt der Bauwerber mit der vorliegenden Tektur 6 Wohneinheiten nachträglich zu genehmigen, dabei werden 6 Stellplätze nachgewiesen.
Bei einer Tektur zu 6 Wohneinheiten sind die vorhandenen Stellplätze nicht mehr ausreichend und müssen nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachgewiesen werden. Auf Grundlage der eingereichten Planunterlagen müssten für 6 Wohneinheiten 9 Stellplätze nachgewiesen werden, was bei dem vorhandenen Grundstück unmöglich ist. Die Verwaltung kommt daher zum Ergebnis, dass das gemeindliche Einvernehmen verweigert werden muss.
Beratung
GR Ramstetter erkundigt sich, ob in dem Haus auch aktuell ein Umbau erfolgt.
Hr. Fuchs erklärt, dass nach unserem Kenntnisstand aktuell keine Umbauten erfolgen, sondern der Istzustand 6 Wohneinheiten sind und diese nun auch durch die Tektur nachträglich genehmigt werden sollen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Tekturantrag auf Erweiterung auf 6 Wohneinheiten wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
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6.2. Einbau eines Hofladens und eines Lager- und Packraumes in das landwirtschaftliche Gebäude, sowie Errichtung von zwei mobilen Hühnerställen in Berg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
|
ö
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beschließend
|
6.2 |
Vorgang
Beschreibung des Vorhabens:
Es wird der Einbau eines Hofladens sowie eines Lager- und Packraumes in das landwirtschaftliche Gebäude, sowie die Errichtung zweier mobiler Hühnerställe in Berg beantragt. Der Hofladen und Lager- und Packraum soll in der Wiederkehr des landw. Anwesens untergebracht werden. Der Hofladen erreicht eine Fläche von 16,43 m², der Pack- und Lagerraum eine Fläche von 20,54 m².
Die notwendigen Stellplätze werden auf eigenem Grund nachgewiesen. Die beiden mobilen Hühnerställe sollen auf der benachbarten Fläche Fl.Nr. 2501/3 Gem. Ainring des Anwesens aufgestellt werden. Die mobilen Hühnerställe haben die Ausmaße von ca. 10,19 m x 2,40 m bei einer Höhe von ca. 3,55 m.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im FNP der Gemeinde Ainring als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben muss demnach nach § 35 Abs.1 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Nachbarunterschriften liegen nicht bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung er Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegendem Bauantrag erteilt werden, wenn die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird.
Beratung
GR Reichenberger spricht die Erschließung für die Hühnerställe an. Er möchte wissen, ob diese gewährleistet ist und wie.
Herr Fuchs teilt mit, dass die Erschließung des Grundstücks auf dem die Hühnerställe abgestellt werden, durch die Bundesstraße B304 erfolgen kann und auch alternativ über das eigene Grundstück des Antragstellers möglich ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag auf den Einbau eines Hofladens, sowie eines Lager- und Packraumes in das landwirtschaftliche Gebäude, sowie die Errichtung zweier mobiler Hühnerställe in Berg wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6.3. Tektur zur Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles mit Jungvieh in Hausmoning, Siezenheimer Weg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
|
ö
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beschließend
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6.3 |
Vorgang
Beschreibung des Vorhabens:
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung am 07.12.2021 mit dem Vorhaben und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Nunmehr liegt zu dem Bauvorhaben ein Tekturantrag vor. Entgegen der ursprünglichen Planung soll die Erweiterung des Milchviehstalles nur noch die Maße von ca. 26,50 m x ca. 7,00 m erhalten. Statt dem ursprünglich geplanten Pultdach soll nun ein Satteldach zur Ausführung kommen.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im FNP der Gemeinde Ainring als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben muss demnach nach § 35 Abs.1 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung er Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegendem Bauantrag erteilt werden, wenn die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird.
Beratung
Keine Wortmeldung seitens GR.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Tekturantrag wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
|
ö
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beschließend
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7 |
Vorgang
Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden:
- Genehmigungsfreisteller zur Errichtung eines Wohnhauses (Doppelhaushälfte) mit Carport in Kirchfeld (Baugebiet Thundorf nördlich der Schule)
- Negative Genehmigungsfreistellungserklärung zur Errichtung eines Reihenhauses mit Garagen in der Birkenstraße; da die Erschließung des Grundstücks derzeit nicht gesichert ist (Straße)
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Dorfstraße in Ainring
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Nachmittagsbetreuung in Räumen im Untergeschoss „Haus der Kinder“
- Genehmigungsfreisteller zum Einbau eines Wintergartens in die bestehende Terrassendachkonstruktion in der Kugelmühlstraße
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Thundorf
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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28.06.2022
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ö
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beschließend
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8 |
Vorgang
Datenstand vom 23.09.2022 12:53 Uhr